Die Reichsblattverleger im Königreich kommen mit dem Verlegen gar nicht mehr hinterher - schon wieder hat PIF eines neues Gesetz bzw. Richtlinie veröffentlicht.
Reichsgesetzblatt Jahrgang 2014 Nr. 6
ausgegeben zu Lutherstadt Wittenberg am 31. März 2014
Kommunikations- und Grundsatzordnung für Beamte, Amtsträger, Souveräne und Eidleistende
Gem. § 1 Abs. 1 will er damit eine verläßliche Staatsführung erreichen und zwischenmenschliche Spannungen und Mißverständnisse vermeiden
Aber so ein richtiges Gesetz ist es gar nicht, wie § 1 Abs. 5 verrät:
Das Gesetz wird für Personen außerhalb des Gesetzes als Richtlinie empfohlen und ist als
Bildungsgrundsatz an jeder staatlichen Schule des Königreiches Deutschland zu lehren.
Der nach den Vorkommnissen der letzten Wochen und Tage weiter gestiegende Größenwahn des Imperators
wurde nun auch schriftlich im Gesetzestext § 2 fixiert...
Wir, Peter, fordern gemäß dem Eid des Eidleistenden oder anderen eigenen Erklärungen
gegenüber Uns das Folgende ein, was auch Wir bereit sind zu leisten
...um dann die Gleichschaltung seiner Untertanen weiter voranzubringen:
- wir gehen ehrlich und kommunikativ bis in die Tiefe miteinander um,
- wir kommunizieren klar und direkt,
- wir bemühen uns immer um das Verstehen der Sichtweise des anderen,
- wir vertrauen einander, auch wenn wir (noch) keine übereinstimmende Sichtweise erlangen können,
- wir hören nicht nur auf die Meinung anderer, sondern verschaffen uns eine eigene Meinung
im direkten Kontakt und mit klarer Kommunikation und beurteilen eine Angelegenheit erst danach, - wir sind willig, die Argumente des anderen anzuhören und vorurteilslos zu prüfen,
- wir sind in jeder Wissensrichtung lernwillig und lernbereit und/oder vertrauen dem Urteil
des anderen in dessen überlegenen Wissensgebieten und bemühen uns dessen Vorschlägen
oder Weisungen zu folgen, wenn es mit unserem Gewissen vereinbar ist, - wir stehen zueinander und treten füreinander zur Erreichung des gemeinsamen Zieles ein,
- wir lassen nicht zu, daß etwas zwischen uns stehen wird, solange wir beide das Gleiche wollen,
- wir weichen, auch wenn die Gründe nicht (gleich) verstanden oder nachvollzogen werden
können, in einer Konfliktsituation nicht aus und auch nicht, wenn etwas nicht zur eigenen
Zufriedenheit geschieht, solange das gemeinsame Ziel nicht aufgegeben und weiter verfolgt wird, - wir respektieren, wenn der Andere etwas noch nicht verstehen will oder kann und solange
dieser Zustand besteht, folgen Wir der Anweisung des Fähigeren des jeweiligen Fachbereiches - bei der inneren Anbahnung einer Trennung der Zusammenarbeit wird dies klar gesagt und
begründet mit einer Fristsetzung. Es wird dem anderen eine Möglichkeit zur Veränderung
einer Verhaltensweise innerhalb der Fristsetzung eingeräumt mit dem Ziel, eine Trennung
zu vermeiden - sollte eine Trennung nicht vermieden werden können, ist das Gesetz zur Lösung des Eides
anzuwenden oder ein Aufgabenbereich auszuwählen, bei dem eine direkt Zusammenarbeit
nicht nötig ist oder Meinungsverschiedenheiten keinen Einfluß auf die Erreichung des Zieles
haben.
Vielleicht hätte PIF doch besser die Stichpunkte mit "Wir" anstatt mit "wir" beginnen sollen
Das erinnert mich jedenfalls sehr stark an jene Gebote, die ich mal als kleiner Junge auswendig lernen
musste - nur das es damals lediglich 10 kurze Gebote waren
http://de.wikipedia.org/wiki/Pionierorganisation_Ernst_Th%C3%A4lmann#Jungpioniere