Autor Thema: Eidlösungsgesetz (LEX René S.)  (Gelesen 3107 mal)

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Offline dieda

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Eidlösungsgesetz (LEX René S.)
« am: 25. März 2014, 20:08:31 »
Das klammheimliche Verschwinden von René S. aus Peters Macht- und Einflussbereich scheint den "obersten Souverän von Gottes Gnaden" nun doch deutlich mehr getroffen zu haben, als bisher angenommen.

Nachdem die indirekten persönlichen Botschaften an René in Fitzerks Rundschreiben vom 05.03.2014 beim Abtrünnigen nicht die gewünschte Wirkung gezeigt hatten, schickt Peter dem mutmaßlichen "Verräter" nun ein, und schon quasi von heiligem Zorn getragenes Gesetz hinter, das Gesetz zur "Lösung des Eides". Man kann es auch "Lex René S." nennen.

Erst hier erfahren wir, dass wohl noch andere und staatunabhängige Eidesverbindungen geben kann, die durch René S. abgegeben worden sein müssten, unabhängig davon, ob er er damit KRD- Staatsbürger geworden ist, nur welche?

Bemerkenswert die Pflichten nach der Eidlösung:
Zitat
§ 4 Im Falle der Lösung des Eides hat der Eidlösungswillige folgende Belehrungen zu erhalten:
• eine schriftliche Belehrung zu den Konsequenzen im Falle der Lösung des Eides mit den entsprechenden gesetzlichen Hinweisen zu den Folgen bei Geheimnisverrat, Majestätsbeleidigung und weiteren Rechtsvorschriften,
• eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Anrufung des Staatsgerichtes.

und die Strafandrohungen:
Zitat
§ 7 Im Falle der Feststellung der Schuldigkeit eines Eidbruches vor dem Standgericht hat der Schuldige
• einen Termin zur Verhandlung vor einem staatlichen Strafgericht des Königreiches Deutschland,
• beim angekündigten, fortgesetzten oder schweren Fall des Eidbruches eine Ladung zum direkten Haftantritt oder einen von einem Richter unterzeichneten Haftbefehl bei seiner Festnahme.

Und was folgt eigentlich dann?:
teeren, federn und min. 777 Minuten kopfüber auf den Wittenberger wahlweise dem Freitaler Weihnachtsmarkt aushängen!  ;D

hier der Volltext: http://koenigreichdeutschland.de/de/reichsgesetzblatt.html?file=files/koenigreich/de/doc/rechtliches/reichsgesetzblatt/Reichsgesetzblatt%202014%20Nr.%205/RGB-2014-Nr5_Eidloesungsgesetz_24-03-2014.pdf
« Letzte Änderung: 25. März 2014, 20:53:19 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Lex
« Antwort #1 am: 25. März 2014, 20:13:49 »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline vollstrecker

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Re: Eidlösungsgesetz (LEX René S.)
« Antwort #2 am: 25. März 2014, 23:26:54 »
Schönes Rechtssystem ... die Rechtsbelehrung gibt's nicht VOR dem Eid, bei wiederholtem Bruch geht's gleich in Haft, ohne Entscheidung eines Richters... langsam versteh ich, warum FitzeFatze mit dem Rechtsstaat nicht klar kommt ...
 

Marty McFly

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Die Königlichen Gebote der Dummpioniere
« Antwort #3 am: 1. April 2014, 10:53:41 »
Die Reichsblattverleger im Königreich kommen mit dem Verlegen gar nicht mehr hinterher - schon wieder hat PIF eines neues Gesetz bzw. Richtlinie veröffentlicht.

Zitat von: http://koenigreichdeutschland.de/de/reichsgesetzblatt.html
Reichsgesetzblatt Jahrgang 2014 Nr. 6
 
ausgegeben zu Lutherstadt Wittenberg am 31. März 2014

Kommunikations- und Grundsatzordnung für Beamte, Amtsträger, Souveräne und Eidleistende

Gem. § 1 Abs. 1 will er damit eine verläßliche Staatsführung erreichen und zwischenmenschliche Spannungen und Mißverständnisse vermeiden  :liar:
Aber so ein richtiges Gesetz ist es gar nicht, wie § 1 Abs. 5 verrät:
Zitat
Das Gesetz wird für Personen außerhalb des Gesetzes als Richtlinie empfohlen und ist als
Bildungsgrundsatz an jeder staatlichen Schule des Königreiches Deutschland zu lehren.

Der nach den Vorkommnissen der letzten Wochen und Tage weiter gestiegende Größenwahn des Imperators
wurde nun auch schriftlich im Gesetzestext § 2 fixiert...
Zitat
Wir, Peter, fordern gemäß dem Eid des Eidleistenden oder anderen eigenen Erklärungen
gegenüber Uns das Folgende ein, was auch Wir bereit sind zu leisten

...um dann die Gleichschaltung seiner Untertanen weiter voranzubringen:
Zitat
  • wir gehen ehrlich und kommunikativ bis in die Tiefe miteinander um,
  • wir kommunizieren klar und direkt,
  • wir bemühen uns immer um das Verstehen der Sichtweise des anderen,
  • wir vertrauen einander, auch wenn wir (noch) keine übereinstimmende Sichtweise erlangen können,
  • wir hören nicht nur auf die Meinung anderer, sondern verschaffen uns eine eigene Meinung
    im direkten Kontakt und mit klarer Kommunikation und beurteilen eine Angelegenheit erst danach,
  • wir sind willig, die Argumente des anderen anzuhören und vorurteilslos zu prüfen,
  • wir sind in jeder Wissensrichtung lernwillig und lernbereit und/oder vertrauen dem Urteil
    des anderen in dessen überlegenen Wissensgebieten
    und bemühen uns dessen Vorschlägen
    oder Weisungen zu folgen, wenn es mit unserem Gewissen vereinbar ist,
  • wir stehen zueinander und treten füreinander zur Erreichung des gemeinsamen Zieles ein,
  • wir lassen nicht zu, daß etwas zwischen uns stehen wird, solange wir beide das Gleiche wollen,
  • wir weichen, auch wenn die Gründe nicht (gleich) verstanden oder nachvollzogen werden
    können, in einer Konfliktsituation nicht aus und auch nicht, wenn etwas nicht zur eigenen
    Zufriedenheit geschieht, solange das gemeinsame Ziel nicht aufgegeben und weiter verfolgt wird,
  • wir respektieren, wenn der Andere etwas noch nicht verstehen will oder kann und solange
    dieser Zustand besteht, folgen Wir der Anweisung des Fähigeren des jeweiligen Fachbereiches
  • bei der inneren Anbahnung einer Trennung der Zusammenarbeit wird dies klar gesagt und
    begründet mit einer Fristsetzung. Es wird dem anderen eine Möglichkeit zur Veränderung
    einer Verhaltensweise innerhalb der Fristsetzung eingeräumt mit dem Ziel, eine Trennung
    zu vermeiden
  • sollte eine Trennung nicht vermieden werden können, ist das Gesetz zur Lösung des Eides
    anzuwenden oder ein Aufgabenbereich auszuwählen, bei dem eine direkt Zusammenarbeit
    nicht nötig ist oder Meinungsverschiedenheiten keinen Einfluß auf die Erreichung des Zieles
    haben.

Vielleicht hätte PIF doch besser die Stichpunkte mit "Wir" anstatt mit "wir" beginnen sollen  ;D

Das erinnert mich jedenfalls sehr stark an jene Gebote, die ich mal als kleiner Junge auswendig lernen
musste - nur das es damals lediglich 10 kurze Gebote waren  :salut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pionierorganisation_Ernst_Th%C3%A4lmann#Jungpioniere
 

Marty McFly

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Re: Die Königlichen Gebote der Dummpioniere
« Antwort #4 am: 2. April 2014, 09:36:04 »
Die Reichsblattverleger im Königreich kommen mit dem Verlegen gar nicht mehr hinterher - schon wieder hat PIF eines neues Gesetz bzw. Richtlinie veröffentlicht.

Zitat von: http://koenigreichdeutschland.de/de/reichsgesetzblatt.html
Reichsgesetzblatt Jahrgang 2014 Nr. 6
 
ausgegeben zu Lutherstadt Wittenberg am 31. März 2014

Kommunikations- und Grundsatzordnung für Beamte, Amtsträger, Souveräne und Eidleistende

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