Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 201536 mal)

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Offline Dr. Who

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #810 am: 22. Februar 2018, 23:09:42 »
https://spotttoelpel.net/staatur/2016/09/05/inlandsgeheimdienst-lockte-adrian-staat-ur-in-eine-falle/

Arnold Jabrams stand aber schon mal in der Diskussion als Verräter, Agent des BND.

Weiß denn keiner das er bei uns angestellt ist!
 

Offline Noldor

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #811 am: 23. Februar 2018, 00:30:10 »
Weiß denn keiner das er bei uns angestellt ist!

Bis zur  Änderung des Geheimdienstgesetzes musste das natürlich geheim bleiben.( http://www.geheimdienste.org/recht.html )

Ich nehme an er ist ein Doppelagent.

Weitere Informationen nur per PN.



« Letzte Änderung: 23. Februar 2018, 00:31:48 von Noldor »
 

Offline hair mess

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #812 am: 23. Februar 2018, 08:45:03 »
Weiß denn keiner das er bei uns angestellt ist!

Bis zur  Änderung des Geheimdienstgesetzes musste das natürlich geheim bleiben.( http://www.geheimdienste.org/recht.html )

Ich nehme an er ist ein Doppelagent.

Weitere Informationen nur per PN.

Und weiß keiner mehr, was der damals bei uns angestellt hat, als er dem Innendienst zugeordnet war?
Dagegen sind die Abenteuer von Maxwell Smart, zwar unglaublich aber auch ungefährlicher für das ganze Team, weit ungefährlicher. 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #813 am: 23. Februar 2018, 16:38:50 »
Prozessbeobachter Arnold Contuergo Jabrams

Nur ein Fan von Adrian.

https://www.facebook.com/RingerDinger321

Also unwichtig.

Ich sag das ja nur ungern, aber: Im Prozessbericht ist als Autor "Andre Gröbel" genannt (und auch verlinkt). Jabrams hat das laut seinem Posting nur wiedergegeben. Oder ist Gröbel ein Zweitaccount von Jabrams?
Außerdem: War der Heiopei am Pool nicht Jabrams? Oder verwechsel ich da was?
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #814 am: 23. Februar 2018, 22:59:38 »
Jep, das war der Depp am Pool. Keine Ahnung was der für ein Soielchen treibt.
Es ist schlimmer als wie du denkst!
 

Offline Gutemine

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #815 am: 1. März 2018, 18:35:26 »
Mal wieder ein Bericht zum Prozess.

Für mich immer unverständlicher wird, dass anscheinend die Falschaussage des Schwiegervaters bezüglich der Schusswaffe nicht aufgeklärt bzw. auch geahndet wird. Der hatte in seinen "Interviews" mit den "Menschenrechtskommissaren" ja ganz deutlich gesagt, dass "Adrian dann die Waffe geholt hat", während er ja vor Gericht behauptet hat, es habe keine Waffe gegeben.
Hier sollten die diversen Videos eigentlich von der StA ausgewertet und auch eingeführt werden.

Insgesamt ist dieser Bericht aber wieder einmal etwas objektiver gehalten.

Spoiler
Prozess gegen Adrian Ursache Zwischen „Teilzeitrassisten“ in der „Räuberhöhle“

    Von Steffen Könau 01.03.18, 15:30 Uhr

Halle (Saale) -

Fünf Monate, und immer noch dasselbe Bild. Zu Beginn des 21. Verhandlungstages im Prozess wegen versuchten Mordes gegen den früheren Mister Germany und Solar-Unternehmer Adrian Ursache steht der Angeklagte neben seiner Bank und gibt eine Erklärung ab. Ursache wettert einmal mehr über den Rechtsstaat, der keiner sei, über das Gericht, das er für nicht zuständig hält, und die Richter und Staatsanwälte, die er zu „Teilzeitrassisten“ erklärt, während das Gericht selbst für eine „Räuberhöhle“ ist.

Man könne ihn nicht aburteilen, „weil es den Staat Deutschland nicht gibt“, sagt Ursache. Sein ganzes Verhalten an dem Tag, an dem ein SEK-Einsatzkommando sein Grundstück in Reuden (Elsteraue) stürmte und er angeschossen wurde, sei hingegen „legitimierte Notwehr“ gewesen. „ich habe die Eier und ich bin entschlossen, den Faschisten ihre Maske vom Gesicht zu reißen“, kündigt der 43-Jährige an, ehe er seine Anhänger auffordert, seine Worte „weiterzuleiten an das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag“. Denn „diese ♥♥♥en in alberner Verkleidung hier“, Ursache meint das Gericht, seien nur „Darsteller in einer Doku-Soap“.
Prozess gegen Adrian Ursache: Waffenexperte vor Gericht

Die Tirade, in der Tonart noch einmal gesteigert, weißt schon auf das nahe Finale eines Verfahrens hin, das im Verlauf mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat. Um das Rätsel einer nach Ansicht der Staatsanwaltschaft von Ursache auf einen SEK-Mannes abgefeuerten Kugel zu lösen, die nur unvollständig im Kragen des Mannes gefunden worden war, ist LKA-Gutachter Axel Katein noch einmal geladen worden.

Der Waffenexperte hat das Verschwinden von 0,37 Gramm des insgesamt knapp über zwei Gramm wiegenden Kleinkaliber-Originalgeschosses Marke CCI Stinger untersucht, das im Halstuch des verletzten Polizisten gefunden worden war. Katein erklärt es mit einem Wegspritzen des weichen Bleimaterials beim Aufschlagen, da ihm die Schutzausrüstung des Beamten aber nicht vorgelegen habe, könne er das immer noch nur vermuten.
Verteidigung bringt ein einfaches Diabolo aus einem Luftgewehr ins Spiel

Warum ihm vom Ermittlungsführer nicht ein weitergehender Untersuchungsauftrag erteilt worden war, könne er nicht sagen. „Für mich ergab sich aus den Gesamtumständen nicht die Notwendigkeit, weitere Untersuchungen anzuregen.“ Erst durch den Prozessverlauf seien bei ihm weitere Fragen aufgetaucht. „Aber um das alles richtig zu klären, hätte man die Schüsse direkt nachstellen müssen.“

Die Verteidigung brachte als Ursprung des gefundenen Projektils ein einfaches Diabolo aus einem Luftgewehr ins Spiel, dessen Gewicht von 1,7 Gramm etwa dem des gefundenen Blei-Restes entspricht. Katein wollte sich dazu nicht einlassen, mit Diabolos habe er keine Erfahrung. Aufgrund der Spurenlage könne er recht sicher davon ausgehen, dass der Bleirest aus Ursaches Revolver Marke Arminus stamme.
Adrian Ursache von vier Kugeln aus einer Polizeiwaffe getroffen

Eine Aussage, die Verteidiger Dirk Magerl so nicht stehenlassen wollte. Der nach der Schießerei am 25. August 2016, bei der Ursache von vier Kugeln aus einer Polizeiwaffe getroffen worden war, gefundene Revolver könne nicht von seinem Mandanten benutzt worden sein, sagt der Anwalt aus Potsdam.

Die Trommel, bei der sich laut der Tatortfotos hinter dem Lauf eine völlig leere Kammer, in Drehrichtung daneben eine geladene Patrone und erst in der übernächsten Kammer ein leere Hülse befunden hätten, weise darauf hin, dass die Waffe entweder nicht benutzt oder später manipuliert worden sei. „Normalerweise müsste“, sagte Verteidiger Manuel Lüdtke, „direkt hinter dem Lauf die verschossene Hülse stecken“.
Rechtsmediziner hat Adrian Ursaches Wunden begutachtet

Der LKA-Experte stimmte dem zu. Wenn das, was die Fotos zeigten, zutreffe, „dann stimmt da irgendetwas nicht“. Bei einem Revolver rotiere eine leere Kammer nach einem abgefeuerten Schuss erst nach dem nächsten Spannen des Hahnes hinter den Lauf. Wie die auf den Fotos abgebildete Spurenlage zustandegekommen sein könne, wisse er auch nicht. „Die Leute von der Tatortgruppe wissen ja, was sie tun, die drehen nicht an der Trommel.“

Auch der zweite Sachverständige des Tages ist bereits zum zweiten Mal im Saal. Marko Weber vom Institut für Rechtsmedizin in Halle hat Ursaches Wunden begutachtet, jetzt ist er geladen, dem Gericht die medizinischen Unterlagen aus den Tagen nach der Zwangsräumung von Reuden nahezubringen. Weber kann jetzt Schussrichtungen genauer bestimmen. Den Wunsch der Verteidigung aber, Ursache zu attestieren, dass der nach den erhaltenen Treffern aus der Waffe des SEK-Mannes mit der Nummer ST 321 nicht mehr in der Lage gewesen sei, zurückzuschießen, kann Weber nicht erfüllen.
Adrian Ursache erlitt Trümmerbrüche im Unterarm

Ursache habe Trümmerbrüche im Unterarm erlitten, es gebe aber keine Röntgenaufnahmen vom Zustand vor der Operation, bei der dem Schwerverletzten ein sogenannter Fixateur Externe angepasst worden war, den er bis heute trägt. Für Weber unverständlicherweise: das kommt eigentlich nach ein paar Wochen ab.

Einen Hinweis darauf, warum sich Adrian Ursache seit mehr als anderthalb Jahren weigert, die Drahtkonstruktion abnehmen zu lassen, gab der Mediziner in einem Nebensatz. So hätten die Ärzte der Uni Leipzig, in der Ursache nach der Schießerei behandelt wurde, in ihren Berichten erwähnt, dass der Verdacht bestehe, der Patient leide unter einer Psychose mit Verdacht auf Schizophrenie.

Mehr dazu wird vermutlich der psychologische Bernd Langer vom Institut für Rechtspsychologie der Uni Halle sagen, der dem Prozessverlauf vom ersten Tag an folgt, um ein Gutachten über Ursaches Geisteszustand zu erstellen. Langer wird am nächsten Verhandlungstag gehört, für den übernächsten hat der Vorsitzende Richter Jan Stengel die Verteidigung aufgefordert, ihren Schlussvortrag vorzubereiten. (mz)
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– Quelle: https://www.mz-web.de/29800438 ©2018
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #816 am: 1. März 2018, 18:51:07 »
Für mich immer unverständlicher wird, dass anscheinend die Falschaussage des Schwiegervaters bezüglich der Schusswaffe nicht aufgeklärt bzw. auch geahndet wird. Der hatte in seinen "Interviews" mit den "Menschenrechtskommissaren" ja ganz deutlich gesagt, dass "Adrian dann die Waffe geholt hat", während er ja vor Gericht behauptet hat, es habe keine Waffe gegeben.

Aussagedelikte machen niemandem Spaß.

Vorliegend wäre meine Theorie: Der Zeuge wurde nicht vereidigt (ist in der Praxis meines Wissens nach äußerst unüblich). Die vermeintliche Falschaussage (der Zeuge ist ja schon älteren Semesters, da kann man über das Erinnerungsvermögen schonmal diskutieren) geschah zu Gunsten des Schwiegersohnes. Das ist der Lehrbuchfall eines Aussagenotstandes gem. § 157 StGB, in dem das Gericht sogar ganz von Strafe absehen kann. Da lohnt der Aufwand einfach nicht.

Nach dem Lesen des Artikels: Unser werter @stk scheint sich nicht nur beim SonnenstaatlandSSL herumzutreiben, sondern auch auf krautchan! Anders kann ich mir nicht erklären, dass der "psychologische Bernd Langer" gehört werden soll.  ;D :dance: :dance: :dance:
« Letzte Änderung: 1. März 2018, 18:56:34 von Rechtsfinder »
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #817 am: 1. März 2018, 20:42:17 »
Die Sachlage hat sich nach dem, was ich aus den Angaben des Berichts entnehmen kann, nicht wirklich verändert. Es sieht so aus, als ob es auf den psychologischen Gutachter ankäme. Erkennt er bei Ursache eine schwerwiegende Störung, die seine Schuld mindert oder ihn gar schuldunfähig macht, dann stellt sich wohl nur die Frage, ob er gefährlich genug ist, dass er geschlossen untergebracht werden kann. Seine Verweigerung der angezeigten medizinischen Behandlung könnte immerhin auf eine Selbstgefährdung hinweisen. Dass er ins Haus läuft, eine geladene Waffe holt und sich mit dieser einem SEK in den Weg stellt und das nach wie vor rechtfertigt, könnte auch auf Gefährlichkeit für Andere hinweisen.
Man wird sehen.

Dass der Schwiegervater als Zeuge zu Ursaches Gunsten wohl schwerlich wegen seiner Aussage belangt werden kann, dürfte auf der Hand liegen. Zudem macht er auch geistig nicht den hellsten Eindruck.
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Offline Wittenberger

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #818 am: 1. März 2018, 23:45:24 »
Mal wieder ein Bericht zum Prozess.

Insgesamt ist dieser Bericht aber wieder einmal etwas objektiver gehalten.

Mich irritiert immer noch, dass @stk ausweislich der Diskussion weiter von einem "aus dem Ruder gelaufenen" SEK-Einsatz ausgeht. Meine diesbezügliche Nachfrage hatte er nicht mehr beantwortet.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #819 am: 2. März 2018, 00:06:23 »
Vielleicht geht er einfach davon aus, dass die Beamten in der Erreichung ihres Einsatzzieles gescheitert sind. Sind sie ja auch. Oberstes Einsatzziel ist, das unterstelle ich auch bei der sachsen-anhaltinischen Polizei, solche Einsätze unblutig zu beenden. Das hat offensichtlich nicht geklappt.

Und ansonsten nennt sich das Konzept halt "Meinung". Ich denke, da können wir ganz entspannt bleiben.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #820 am: 2. März 2018, 00:22:57 »
Ich fürchte, dass er den Eindruck, den die Verhandlung auf ihn und andere macht, ziemlich naturgetreu wiedergibt. Die Verteidigung profitiert und profiliert sich, weil die Staatsanwaltschaft kaum je dagegen hält. Es wäre eindeutig deren Job den Verteidigern entgegen zu treten, wenn die den Einsatz immer mehr zu einem einzigen Desaster abstempeln.

In den Artikeln werden selten bis nie substantielle Einwürfe der Staatsanwaltschaft erwähnt. Statt dessen kann die Verteidigung jede Kleinigkeit zur großen Frage aufplustern und dann noch munter fabulieren und verdächtigen, das alles doch ganz anders war.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #821 am: 2. März 2018, 00:46:59 »
Vielleicht geht er einfach davon aus, dass die Beamten in der Erreichung ihres Einsatzzieles gescheitert sind. Sind sie ja auch. Oberstes Einsatzziel ist, das unterstelle ich auch bei der sachsen-anhaltinischen Polizei, solche Einsätze unblutig zu beenden. Das hat offensichtlich nicht geklappt.

Das wäre tatsächlich genauer zu diskutieren.

Das Einsatzziel eines SEK ist situativ unterschiedlich, ich erwähne dazu den Banküberfall mit Geiselnahme. Normalerweise ist das Einsatzziel, die Zielperson in Gewahrsam zu nehmen. Dabei hängt der Grad der Gewaltanwendung vom Grad des Widerstands der Zielperson ab. Es kann und darf nicht sein, dass bei bewaffneter Zielperson das SEK sagt "na gut, dann nicht" und wieder geht.

Wenn ich Deinem Satz das Wort "möglichst" gestanden hätte ("möglichst unblutig zu beenden") hätte ich zugestimmt. Denn tatsächlich wird bei bewaffneten Zielpersonen, die sich nicht ergeben, Verletzung und auch Tod der Zielperson in Kauf genommen.

Ich teile Deine Sicht nicht, dass das Einsatzziel gescheitert sei.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #822 am: 2. März 2018, 10:44:01 »
Die Verteidigung profitiert und profiliert sich, weil die Staatsanwaltschaft kaum je dagegen hält. Es wäre eindeutig deren Job den Verteidigern entgegen zu treten, wenn die den Einsatz immer mehr zu einem einzigen Desaster abstempeln.

Das sehe ich anders, da es für den Ausgang des Verfahrens (Anklag lautet auf versuchten Mord) unerheblich ist, welche Nebenkriesschauplätze die Verteidigung aufmacht. Das ist Verteidigung für die Galerie. Bei der Verurteilung kommt es nicht darauf an, ob der SEK-Einsatz nun ein Desaster war oder nicht.

Die Staatsanwaltschaft darf mit einiger Berechtigung davon ausgehen, dass der Satz

Zitat
Da der Einsatz des SEK jedoch ein Desaster war, stand dem Angeklagten das Recht zu, dieses Desaster durch Schusswaffengebrauch zu beenden.

nicht in der Urteilsbegründung auftauchen wird. Somit gibt es für die Anklagevertretung keinen Grund, sich auf die Spielchen der Verteidigung einzulassen. Es gehört nicht zu den Aufgaben der Anklagevertretung in diesem Verfahren, das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit zu verteidigen, es geht einzig darum, den Beweis des angeklagten Sachverhaltes zu führen.

 

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #823 am: 2. März 2018, 12:16:41 »
Vielleicht geht er einfach davon aus, dass die Beamten in der Erreichung ihres Einsatzzieles gescheitert sind. Sind sie ja auch. Oberstes Einsatzziel ist, das unterstelle ich auch bei der sachsen-anhaltinischen Polizei, solche Einsätze unblutig zu beenden. Das hat offensichtlich nicht geklappt.

Das wäre tatsächlich genauer zu diskutieren.

Das Einsatzziel eines SEK ist situativ unterschiedlich, ich erwähne dazu den Banküberfall mit Geiselnahme. Normalerweise ist das Einsatzziel, die Zielperson in Gewahrsam zu nehmen.
Normalerweise? Bei Polizei: Immer. Also, als höchste Grenze. Wenn Polizeieinheiten von vorn herein das Ziel ausgeben, dass eine Zielperson die Aktion nicht überlebt, dann machen sie, ganz, ganz vorsichtig formuliert, ihren Job nicht.

Dabei hängt der Grad der Gewaltanwendung vom Grad des Widerstands der Zielperson ab. Es kann und darf nicht sein, dass bei bewaffneter Zielperson das SEK sagt "na gut, dann nicht" und wieder geht.
Ebensowenig kann ein SEK bereits mit Anrücken auf das Zielobjekt die Parole ausgeben, dass die bewaffnete Zielperson es so oder so nicht überleben wird. Also als Plan A. Darüber, dass, wenn die Versuche der Polizei den Widerstand der Zielperson zu brechen, fehlschlagen, Gewalt bis hin auch zur tödlichen Gewalt eingesetzt werden darf, müssen wir nicht streiten.

Überhaupt ist das gerade ziemlich viel Wortklauberei.

Wenn ich Deinem Satz das Wort "möglichst" gestanden hätte ("möglichst unblutig zu beenden") hätte ich zugestimmt. Denn tatsächlich wird bei bewaffneten Zielpersonen, die sich nicht ergeben, Verletzung und auch Tod der Zielperson in Kauf genommen.
Möglichst, oder nicht. Ich könnte jetzt ein großes Fass aufmachen hinsichtlich juristischer Vorsatz-Arten. Das erspare ich uns allen aber vorerst, wenn das in Ordnung ist.

In jedem Falle: Ein SEK ist nicht das KSK. Auch, wenn einige Angehörige der Wortmarke sich zuweilen im Krieg wähnen: Auch ein bewaffneter Geiselnehmer ist kein militärisches Ziel, das bekämpft und vernichtet wird. Auch gegenüber Zielpersonen ist die Polizei verpflichtet und zwar dahingehend, auch ihr Leben zu schützen. Die große Diskussion um die gesetzliche Regelung des "finalen Rettungsschusses" in einigen Bundesländern illustriert das sehr, sehr deutlich.

Ich teile Deine Sicht nicht, dass das Einsatzziel gescheitert sei.
Mit theatralischem Seufzen präzisiere ich die Formulierung, das "oberste Einsatzziel" sei gescheitert dahingehend, dass ich den Versuch der Erreichung des Einsatzziels auf dem von den Beamten präferierten Geschehensablauf (d.h. unblutiger Verlauf) für offensichtlich gescheitert halte.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #824 am: 2. März 2018, 12:39:21 »
Den Einwand von @Müllmann kenne ich und er ist richtig aber nur zu einem gewissen Grad. Denn die Verteidigung brennt nicht nur ein Feuerwerk zur Legalität und Qualität des Einsatzes ab, sondern hat auch einige nicht untriftige Zweifel an der Frage, ob, wann und wie Ursache geschossen hat, geweckt. Und auch das hat sie, weitestgehend unwidersprochen, in aller Länge und Breite auswalzen können.

Natürlich wird das Gericht der Verteidigung nicht vollumfänglich folgen oder Reichsdeppen-Notwehr anerkennen. Aber die Anklage lautet auf versuchten Mord, was voraussetzt, dass Ursache bewusst geschossen hat. Wenn die Staatsanwaltschaft zu gleich mehreren nicht unbegründeten Zweifeln weitgehend aber nur schweigt, weiß ich nicht, wie das Gericht von einem tatsächlichen Mordversuch überzeugt werden soll.

Die kleineren Ermittlungspannen finde ich bei der Zahl der Beteiligten und dem Gesamtgeschehen übrigens eher normal. Nur ist es aus meiner Sicht sehr negativ wenn diese Dinge, wie zu erwarten, dann alle von der Verteidigung aufgespießt werden und die Staatsanwaltschaft jedes Mal so wirkt, als ob sie davon eiskalt überrascht worden wäre. Ihr Job wäre es vorbereitet zu sein, mit Erklärungen aufwarten zu können und die Relevanz solcher Dinge einzuordnen.
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