Autor Thema: Nichtwähler, Wähler und das Wahlsystem  (Gelesen 3598 mal)

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Offline Schattendiplomat

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Jede nicht abgegebene Stimme ist eine Stimme für die Partei die man nicht wählen würde - von daher sollen die bitte Alle einfach nicht wählen gehen oder ihre Stimmzettel ungültig machen, weil man an irgendein Geschwurbel wie "Stimmzettel unterschreiben" glaubt!
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Offline Tuska

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Hätte ich was zu melden, würde ich Wahlen - zumindest auf Bundes- und Landesebene - zur Pflicht machen (dabei aber die Möglichkeit einer Enthaltung vorsehen).

Warum haben wir eigentlich keinen Faden zur Bundestagswahl? Edit: Hab einen aufgemacht.
« Letzte Änderung: 27. August 2017, 21:21:01 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Pantotheus

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Ich werde es nie verstehen, warum Leute, die mit dem bestehenden Staat unzufrieden sind, von sich aus auf eine Wahlbeteiligung verzichten. Selbst wenn man im Einzelfall mit seiner Stimmabgabe nichts erreichen sollte, ist doch wenigstens der Versuch gemacht worden, etwas im eigenen Sinne zu beeinflussen. Geht man nicht wählen, verzichtet man freiwillig auf jeglichen Einfluss.
Selbst wenn die Stimmenzahlen für alternative Listen nicht ausreichen, diesen zu Sitzen zu verhelfen, kann eine hohe Zahl von Stimmen für andere Listen einen gewissen Einfluss auf die Politik erzielen in dem Sinne, dass sich die Gewählten Gedanken darüber machen, wie es um die nicht erfolgreichen Stimmen steht und ob diese bei der nächsten Wahl vielleicht zu Sitzgewinnen politischer Gegner führen könnten.
Aber irgendwie scheinen all diese selbst ernannten Koryphäen der Staatskunde zu glauben, dass Wahlabstinenz eine negative Auswirkung auf die etablierten Parteien habe. Dem ist jedoch nicht so. Wer nicht wählt, verzichtet auf jeglichen Einfluss. Les absents ont toujours tort, wie man in meiner Heimat auch sagt.
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Offline contra legem

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Jede nicht abgegebene Stimme ist eine Stimme für die Partei die man nicht wählen würde ...

Das ist seit der den eigentlich vom BVerfG nur kritisierten Überhangmandaten nach dem DDR-Beitritt geschuldeten Wahlrechtsreform in den Neunzigern nicht mehr so.

Damals wurden die Sitze 'unter den abgegebenen Stimmen' verteilt. Das bedeutete: hätten 50% ungültig gewählt (statt nicht zu wählen), wäre der Bundestag halb so gross gewesen (ceteris paribus - bei reiner Direktkandidatur - die Zweitstimmen machen das in Deutschland unvorhersagbar komplizierter).

Wer dagegen nicht zur Wahl ging wählte faktisch so, als hätte er eine abgegebene Stimme prozentual so aufteilen dürfen, wie das spätere Wahlergebnis die Sitze verteilte. Ein Ungültig-Wählen war also eine Stimme für die inexistente, aber mächtige 'Partei der Nichtwähler'.

Nunmehr nach der aus diesem Grunde m.E. verfassungswidrigen 'Reform' ist es egal, ob man

- nicht wählt

- eine Partei wählt, die unter 5% bleibt

oder

- ungültig wählt.
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Offline kairo

Das ist seit der den eigentlich vom BVerfG nur kritisierten Überhangmandaten nach dem DDR-Beitritt geschuldeten Wahlrechtsreform in den Neunzigern nicht mehr so.

Damals wurden die Sitze 'unter den abgegebenen Stimmen' verteilt. Das bedeutete: hätten 50% ungültig gewählt (statt nicht zu wählen), wäre der Bundestag halb so gross gewesen (ceteris paribus - bei reiner Direktkandidatur - die Zweitstimmen machen das in Deutschland unvorhersagbar komplizierter).

Wie kommst du darauf? Die Sitze wurden schon immer nach dem Verhältnis der abgegebenen gültigen Stimmen verteilt.
 

Offline contra legem

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Wie kommst du darauf? Die Sitze wurden schon immer nach dem Verhältnis der abgegebenen gültigen Stimmen verteilt.

Das habe ich vom Bundeswahlleiter ca. 2002 schriftlich anders ...

Daher harre ich eines Beleges ...

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Offline kairo

Wie kommst du darauf? Die Sitze wurden schon immer nach dem Verhältnis der abgegebenen gültigen Stimmen verteilt.

Das habe ich vom Bundeswahlleiter ca. 2002 schriftlich anders ...

Daher harre ich eines Beleges ...

Eher harre ich eines Beleges, dass der Bundeswahlleiter so einen Unsinn fabriziert hat. Nicht abgegebene Stimmen werden nicht gezählt (wie denn auch), und ungültige auch nicht. Das halte ich für relativ klar.
 
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Offline contra legem

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Eher harre ich eines Beleges, dass der Bundeswahlleiter so einen Unsinn fabriziert hat. Nicht abgegebene Stimmen werden nicht gezählt (wie denn auch), und ungültige auch nicht. Das halte ich für relativ klar.

So stand es aber vor 1993 nicht im Gesetz. Die alten Fassungen sind leider schwer zu finden, Buzer geht nur bis 2006 zurück. Das kann dauern. Dennoch wird der Bundeswahlleiter sicher keinen Mist schreiben.
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Offline rtk

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Ich werde es nie verstehen, warum Leute, die mit dem bestehenden Staat unzufrieden sind, von sich aus auf eine Wahlbeteiligung verzichten. Selbst wenn man im Einzelfall mit seiner Stimmabgabe nichts erreichen sollte, ist doch wenigstens der Versuch gemacht worden, etwas im eigenen Sinne zu beeinflussen. Geht man nicht wählen, verzichtet man freiwillig auf jeglichen Einfluss.

Wenn man grundsätzlich mit einem über repräsentative Mehrparteiendemokratie gelenkten Staat unzufrieden ist, macht es m.E. in der Tat überhaupt nur Sinn zu wählen, wenn eine Partei zur Wahl steht, von der mit Grund erwartet werden kann, dass sie dieses System bei Machtübernahme abschafft. Solche Parteien entstanden bislang aber wenn überhaupt dann aus starken außerparlamentarischen Bewegungen, die diejenigen sammeln und mobilisieren können, die dem bestehenden Staat feindlich gegenüberstehen.

In diesem Sinne bin ich recht froh über niedrige Wahlbeteiligungen. Wenn all die mit mehr oder weniger Recht fundamental unzufriedenen Leute nämlich eines Tages zur Wahl gehen, dann genau aus diesem Grund, und dann wird's ungemütlich. Es ist ja offensichtlich, dass alle Bewegungsansätze der letzten Jahre totalitäre Sehnsüchte anzusprechen versuchen, von den 99%igen bis zu den WirsinddasVolkern.
 
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Offline kairo

Eher harre ich eines Beleges, dass der Bundeswahlleiter so einen Unsinn fabriziert hat. Nicht abgegebene Stimmen werden nicht gezählt (wie denn auch), und ungültige auch nicht. Das halte ich für relativ klar.

So stand es aber vor 1993 nicht im Gesetz. Die alten Fassungen sind leider schwer zu finden, Buzer geht nur bis 2006 zurück. Das kann dauern. Dennoch wird der Bundeswahlleiter sicher keinen Mist schreiben.

Unter http://www.documentarchiv.de/brd/1949/wahlges.html findest du das Bundeswahlgesetz von 1949. §10 sagt:

Zitat
Alle im Lande abgegebenen Stimmen jeder Partei werden zusammengezählt und aus diesen Summen nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) die jeder Partei zustehenden Mandate errechnet.

Dass die Stimmen abgegeben worden sein müssen, ist erstens explizit und zweitens logisch zwingend. Dass sie gültig sein müssen, steht nicht drin, weil es ebenso logisch zwingend ist. Dass die in Betracht gezogenen Stimmen aber einen bestimmten Teil der Gesamtstimmkraft der Stimmberechtigten ausmachen müssen, steht nirgends.
 

Offline BlueOcean

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Vielleicht verstehe ich gerade die juristischen Spitzfindigkeiten nicht. Aber §1 Bundeswahlgesetz sagt doch fix und eindeutig, dass der Bundestag aus 598 Abgeordneten besteht (abgesehen von der eher geringen Zahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten). Eine Möglichkeit, dass der Bundestag durch geringere Wahlbeteiligung kleiner ausfällt sehe ich da nicht.

Abgesehen von der sehr theoretischen Spitzfindigkeit, dass in einem Wahlkreis kein Direktkandidat gewählt wird, weil keine gültige Stimme abgegeben wird. Dito auch für die Landeslisten wenn in einem ganzen Bundesland keine einzige gültige Stimme abgegeben würde. Aber von dieser irrealen Möglichkeit abgesehen sehe ich keinen Grund weswegen der Bundestag nach einer Wahl kleiner sein könnte als im Wahlgesetz festgelegt.
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Offline Rima882

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Ohne jetzt in alten Bundesgesetzblättern gekramt zu haben, gehe ich nach allem, was ich weiß bzw. woran ich mich erinnere, davon aus, dass die Anzahl der Bundestagsabgeordneten im Bundeswahlgesetz immer, also auch schon vor 1993, mit einer bestimmten Zahl angegeben worden ist und zu keinem Zeitpunkt von der Anzahl der gültigen Stimmen abhängig war. Bis zur "Eroberung" der neuen Bundesländer waren das traditionell immer 496 gewählte Abgeordnete zuzüglich 22 durch das Berliner Abgeordnetenhaus ernannte Mitglieder des Bundestages. Ich kann mich an keine Bundestagswahl erinnern (und ich habe schon etliche davon mitverfolgt), bei der hinterher weniger als 496 gewählte Abgeordnete vorhanden waren. Da durch alle Wahlen hindurch fast immer ein Anteil von ca. einem Prozent der abgegebenen Stimmen ungültig war, müssten nach der anderslautenden Theorie ja stets etwa fünf Abgeordnetensitze wegen der ungültigen Stimmen entfallen sein. Wie soll das gehen, d.h. wo sollen die fünf Sitze gestrichen werden (bei den Direktmandaten ja wohl sicher nicht, und das Wahlsystem baut darauf auf, dass die Zahl der Direktmandate und der aus Listenplätzen besetzten Mandate gleich ist) ? Und mal ehrlich: einer solchen Regelung, wonach ungültige Stimmen die Anzahl der durch Diäten versorgten Parteifreunde verringern, hätte doch sicher keine Partei jemals zugestimmt.
« Letzte Änderung: 29. August 2017, 11:24:28 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Der vegane Germane
« Antwort #12 am: 29. August 2017, 11:29:59 »
Ich hatte gestern mal gekramt und hab jetzt nur nicht mehr die Seiten offen, aber hier der §8 aus dem Wahlgesetz von 1949:

Zitat
(1) Der Bundestag besteht aus mindestens 400 Abgeordneten, die in den Ländern des Bundes nach folgendem Verfahren gewählt werden. Es wählen die Länder:
Baden   11   Abgeordnete
Bayern (einschließlich Lindau)   78   "
Bremen   4   "
Hamburg   13   "
Hessen   36   "
Niedersachsen   58   "
Nordrhein-Westfalen   109   "
Rheinland-Pfalz   25   "
Schleswig Holstein   23   "
Württemberg-Baden   33   "
Württemberg-Hohenzollern   10   "

  (2) Die Landesregierungen verteilen die ihren Ländern zugeteilten Sitze zwischen Wahlkreisen und Landesergänzungsvorschlägen im ungefähren Verhältnis von 60 zu 40.

Und ab 1953 dann regulär nicht mehr 400, sondern 484 Sitze. Ab 1956 dann 506 Abgeordnete ("vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen").
Und dann ab und zu mal wieder abgewandelt.
« Letzte Änderung: 29. August 2017, 11:33:36 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Grashalm

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Ich kann diese Sehnsucht nach totalitärer Herrschaft einfach nicht nachvollziehen..... Wieso um Himmelswillen will man sich denn freiwillig einer übermächtigen Regierung ausliefern, die einem alles vorzuschreiben will.....

Ich verstehe das einfach nicht..... 
 

Offline physik durch wollen

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