Das ist die volle Ladung von so ziemlich jedem RD-Kram.
Neben der völligen Unkenntnis des geltenden Rechts, dieses Mal der Schweiz, und dem Aberglauben, dass US-Recht überall auf der Welt gälte und ebenso irgendwelche Papst-Bullen usw., scheint mir auch wieder bemerkenswert, dass der Verfasser dieses Sammelsuriums anscheinend auch sprachliche Schwierigkeiten hat. Zunächst einmal finden sich klare Fehler in der deutschen Sprache, aber dann habe ich auch den dringenden Verdacht, dass auch die Kenntnisse der englischen Sprache, na ja, sagen wir mal so: besser sein könnten. Trotzdem wird irgendetwas halb oder gar nicht Verstandenes aus dem Englischen eingebaut. Was soll z. B. ein "persönliches Standing" sein? Das hat der Verfasser wohl selbst nicht gewusst, sonst hätte er es auch deutsch sagen können. Die Ähnlichkeit von "Subjekt" und "subject" hat ihn dann wohl verführt, "kein Subjekt der Jurisdiktion" zu sein. Nun bedeutet aber das Wort Subjekt im Deutschen etwas doch ziemlich Anderes als subject im Englischen, wobei hier nicht einmal sicher ist, dass in der US-Vorlage subject ein Substantiv war. Eher darf man davon ausgehen, dass der englische Text ausdrücken sollte: "nicht der Rechtsprechung <sc. des betreffenden Staates> unterworfen".
Wer so wenig Ahnung hat, wäre besser beraten, es sein zu lassen oder seine Angelegenheiten Fachleuten zu übertragen. Was ein rechter RD sein will, tut das aber natürlich nicht.