... bestand nie ein Treuhandverhältnis. Nach unserem Rechtsverständnis ist das zwischen Privatpersonen nicht möglich, ...
Doch schon, aber ...
... zudem bedarf es der schriftlichen Form!
Sofern es in der Schweiz keine Sondervorschriften (Formerfordernss) gibt, wäre auch ein mündliches Treuhandverhältnis denkbar.
Aber das ganze würde sicher an Beweisschwierigkeiten scheitern. Ausserdem wissen
diese Leute meist gar nicht, was ein Treuhandverhältnis
wirklich ist.
Aha, Malta-Masche? OPPT? Freeman? UCC?
Ja, Volltreffer! Seine AGB's haben wir auch als Vorlage gefunden. Der Eintrag im UCC hat er auch brav gemacht, nach Vorgabe der OPPT.
Und nun sind wir auch hier gelandet
Nur mal, da es in den Medien immer falsch dargestellt wird: um in Malta ein vollstreckbares Urteil zu beantragen, bedarf es keines vorherigen Eintrages im UCC in Washington oder sonstwo. Völlig unerheblich. In Malta wird, ähnlich dem Mahnbescheid in Deutschland, versichert, dass die Forderung besteht, dann wird vom Gericht der Beklagte aufgefordert, Stellung zu nehmen. Bestreitet er, läuft sich die Sache bereits tot. Der Haken bei der Sache ist:
a) für den Beklagten: erscheint er nicht, oder lässt sich nicht sachgerecht wirksam dort vertreten, ergeht ein Versäumnisurteil, das in der gesamten Europäischen Union erstmal als vollstreckbar gilt. Ich glaube aber nicht, dass sich das auch bereits auf die Schweiz erstreckt, auch wenn diese immer mehr dazu tendiert, solche Abkommen mit der EU zu schliessen.
b) Da die Forderung, anders als beim uneidlichen Mahnbescheid, eidesstattlich versichert werden muss, ist der Reichsbürger/OPPTler (oder sein Erfüllungsgehilfe in Malta) nicht nur wegen versuchten Betruges und Nötigung dran, sondern auch noch wegen Meineides und evtl. "contempt of court".
Mich wundert, dass das maltesische Pegasus-Inkassobüro nicht schon längst aus dem Verkehr gezogen wurde.
... weil wir ja Privatpersonen sind und keine Behörde oder Firma.
Nach deren Logik unterliegen alle dem Handelsrecht, UCC usw. Der Amtsgerichtsdirektor, Gerichtsvollzieher, Anwalt, Betreuer, Vermögenspfleger wird ja letztlich auch 'privat' in Haftung genommen.
Was müssen oder haben wir von diesem Herrn zu befürchten?
Öffentliche Blossstellungen/Verleumdungen, evtl. Kreditverschlechterung durch den UCC-Eintrag (recht hypothetisch), Gerichtskosten in Malta, aber vor allem evtl. irgendwann auch Selbstjustiz, d.h. möglicherweise körperliche Gewalt, evtl. mit oder durch Gleichgesinnte/n (vgl. DPHW et al.).
Können wir ihn weiter ignorieren oder sollten wir was tun? Kann man ihn irgendwo melden, z.B. NDB?
In solchen Fällen würde ich stets die Strafverfolgungsbehörden darum bitten, nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu ermitteln.
Sehe gerade,
Pantotheus hat sich dazu auch schon geäussert.