Autor Thema: Hilfe OPPT!  (Gelesen 5180 mal)

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Offline Deep Thought

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Hilfe OPPT!
« am: 22. August 2017, 22:23:17 »
Ein ehemals guter Bekannter ist zu einem OPPTler mutiert. Vor einigen Jahren, damals bestand noch ein gutes Verhältnis, wurde zwischen ihm und uns als Privatpersonen eine mündliche Vereinbarung getroffen. Diese wollten wir vor ein paar Monaten auflösen. Er schien erst zuzustimmen, kam dann aber mit einer sonderbaren Vereinbarung angedackelt, welche wir unterschreiben sollten, damit er das 'Treuhandverhältnis' auflösen kann. Wie bitte, Treuhandverhältnis? Aus unserer Sicht besteht und bestand nie ein Treuhandverhältnis. Nach unserem Rechtsverständnis ist das zwischen Privatpersonen nicht möglich, zudem bedarf es der schriftlichen Form!
Da er sich weigerte die Vereinbarung zu lösen, wenn wir nicht unterschreiben, haben wir ihn per Einschreiben aufgefordert die Sache zurückzugeben.
Seitdem beglückt uns diese 'menschliche Treuhand' mit ominösen Forderungen und Schreiben: AGB's, Angebote und er ist nun bei der Phase Verzugsmahnungen angelangt.

Wir hatten keine Ahnung, also haben wir im Internet angefangen zu recherchieren: Aha, Malta-Masche? OPPT? Freeman? UCC?
Ja, Volltreffer! Seine AGB's haben wir auch als Vorlage gefunden. Der Eintrag im UCC hat er auch brav gemacht, nach Vorgabe der OPPT.
Und nun sind wir auch hier gelandet ;)

Wir können diesen Herrn nicht wirklich ernst nehmen, aber seine Schreiben haben uns doch etwas verunsichert, weil wir ja Privatpersonen sind und keine Behörde oder Firma.
Was müssen oder haben wir von diesem Herrn zu befürchten?
Wir haben bisher nicht auf seine Schreiben geantwortet, was aus seiner Sicht bedeutet, wir hätten ihm zugestimmt. Was aus unserer Sicht aber Schwachsinn ist.

Können wir ihn weiter ignorierien oder sollten wir was tun? Kann man ihn irgendwo melden, z.B. NDB?

Danke für Eure Tipps.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #1 am: 22. August 2017, 22:36:22 »
Das klingt nach fortgesetzter versuchter Nötigung. Den ganzen Papierstapel sammeln, kurzes Begleitschreiben mit Schilderung des Geschehens und dem Wunsch nach Bestrafung, dann an die örtlich Staatsanwaltschaft schicken.

Dies mal angesichts der Tageszeit im Telegrammstil.
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Offline Happy Hater

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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #2 am: 22. August 2017, 22:37:00 »
Ein ehemals guter Bekannter ist zu einem OPPTler mutiert.

Tjoa, läuft bei ihm.  ;D

Was müssen oder haben wir von diesem Herrn zu befürchten?

Aller Wahrscheinlichkeit nach: Gar nichts.

Diese Spinner schreiben in aller Regel nur ihre dummen Briefchen, werden normalerweise aber nicht gewaltätig.

Und ja, die wenigen Ausnahmen die es gibt, bestätigen bloß die Regel.
 

Offline contra legem

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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #3 am: 22. August 2017, 23:02:43 »
... bestand nie ein Treuhandverhältnis. Nach unserem Rechtsverständnis ist das zwischen Privatpersonen nicht möglich, ...

Doch schon, aber ...

... zudem bedarf es der schriftlichen Form!

Sofern es in der Schweiz keine Sondervorschriften (Formerfordernss) gibt, wäre auch ein mündliches Treuhandverhältnis denkbar.

Aber das ganze würde sicher an Beweisschwierigkeiten scheitern. Ausserdem wissen diese Leute meist gar nicht, was ein Treuhandverhältnis wirklich ist.

Aha, Malta-Masche? OPPT? Freeman? UCC?
Ja, Volltreffer! Seine AGB's haben wir auch als Vorlage gefunden. Der Eintrag im UCC hat er auch brav gemacht, nach Vorgabe der OPPT.
Und nun sind wir auch hier gelandet ;)

Nur mal, da es in den Medien immer falsch dargestellt wird: um in Malta ein vollstreckbares Urteil zu beantragen, bedarf es keines vorherigen Eintrages im UCC in Washington oder sonstwo. Völlig unerheblich. In Malta wird, ähnlich dem Mahnbescheid in Deutschland, versichert, dass die Forderung besteht, dann wird vom Gericht der Beklagte aufgefordert, Stellung zu nehmen. Bestreitet er, läuft sich die Sache bereits tot. Der Haken bei der Sache ist:

a) für den Beklagten: erscheint er nicht, oder lässt sich nicht sachgerecht wirksam dort vertreten, ergeht ein Versäumnisurteil, das in der gesamten Europäischen Union erstmal als vollstreckbar gilt. Ich glaube aber nicht, dass sich das auch bereits auf die Schweiz erstreckt, auch wenn diese immer mehr dazu tendiert, solche Abkommen mit der EU zu schliessen.

b) Da die Forderung, anders als beim uneidlichen Mahnbescheid, eidesstattlich versichert werden muss, ist der Reichsbürger/OPPTler (oder sein Erfüllungsgehilfe in Malta) nicht nur wegen versuchten Betruges und Nötigung dran, sondern auch noch wegen Meineides und evtl. "contempt of court".

Mich wundert, dass das maltesische Pegasus-Inkassobüro nicht schon längst aus dem Verkehr gezogen wurde.

... weil wir ja Privatpersonen sind und keine Behörde oder Firma.

Nach deren Logik unterliegen alle dem Handelsrecht, UCC usw. Der Amtsgerichtsdirektor, Gerichtsvollzieher, Anwalt, Betreuer, Vermögenspfleger wird ja letztlich auch 'privat' in Haftung genommen.

Was müssen oder haben wir von diesem Herrn zu befürchten?

Öffentliche Blossstellungen/Verleumdungen, evtl. Kreditverschlechterung durch den UCC-Eintrag (recht hypothetisch), Gerichtskosten in Malta, aber vor allem evtl. irgendwann auch Selbstjustiz, d.h. möglicherweise körperliche Gewalt, evtl. mit oder durch Gleichgesinnte/n (vgl. DPHW et al.).

Können wir ihn weiter ignorieren oder sollten wir was tun? Kann man ihn irgendwo melden, z.B. NDB?

In solchen Fällen würde ich stets die Strafverfolgungsbehörden darum bitten, nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu ermitteln.

Sehe gerade, Pantotheus hat sich dazu auch schon geäussert.
« Letzte Änderung: 22. August 2017, 23:07:13 von contra legem »
UCC und CIC - des Souveränen gute Fee!
 
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Offline Helvetia

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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #4 am: 22. August 2017, 23:19:20 »
In Sachen Malta-Masche müsste man eigentlich Entwarnung geben können, da das Ganze ja in der Schweiz spielt. Denn bei der Malta-Masche wird versucht, das Opfer mittels eines europäischen Zahlungsbefehls zur Zahlung zu veranlassen. Das Institut des europäischen Zahlungsbefehls gibt es in der Schweiz aber nicht, so weit ich sehe, also klappt da die Malta-Masche von vornherein nicht. (Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege!)

Ansonsten würde ich auch sagen: Strafverfahren wegen Nötigung ins Rollen bringen.

Und wenn der Betreffende die Sache nicht herausgibt, müsste man halt mühsamstenfalls wohl eine Herausgabeklage auf der Grundlage von Art. 641 Abs. 2 ZGB versuchen. Naja, je nachdem, was es für eine Sache ist und ob Ihr wirklich nachweisen könnt, dass Ihr die Eigentümer seid...
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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #5 am: 23. August 2017, 09:45:24 »
In Sachen Malta-Masche müsste man eigentlich Entwarnung geben können, da das Ganze ja in der Schweiz spielt. Denn bei der Malta-Masche wird versucht, das Opfer mittels eines europäischen Zahlungsbefehls zur Zahlung zu veranlassen. Das Institut des europäischen Zahlungsbefehls gibt es in der Schweiz aber nicht, so weit ich sehe, also klappt da die Malta-Masche von vornherein nicht.

Ich glaube du hast da recht, außer ich übersehe irgendeinen Vertrag den die Schweiz mit der EU hat. Aber eigentlich sollte das mMn* nicht klappen.

Trotzdem bleibt das wie gesagt zumindest der Versuch einer Nötigung, da würde auch ich ansetzten.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #6 am: 23. August 2017, 10:18:35 »
Zur Nötigung siehe oben.

Nach den mir verfügbaren Unterlagen gilt der "Europäische Zahlungsbefehl" nur innerhalb der EU und auch da nicht in Dänemark. Die Schweiz und die EWR-Staaten sind da also nicht dabei.

Ein UCC-Registereintrag könnte ggf. Ärger bereiten, vor allem wenn man in die USA reisen möchte. Dazu gibt es aber Anleitung im "Die Malta-Masche"-Diskussionsstrang, wie man diesen Eintrag, sofern er vorhanden ist, löschen lassen kann.

Neben einer strafrechtlichen Verfolgung käme je nach dem auch eine zivilrechtliche Klage zwecks Persönlichkeitsschutzes in Frage, etwa ein Kontaktverbot bzw. Verbot der (weiteren) Kontaktaufnahme. Einen Herausgabeanspruch auf die geliehene Sache muss man auch zivilrechtlich verfolgen.
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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #7 am: 23. August 2017, 10:56:08 »
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass bei der Malta-Masche kein europäischer Zahlungsbefehl beantragt, sondern eine ganz normale Zivilklage bei dem maltesischen Gericht eingereicht wurde. Beim europäischen Zahlungsbefehl gibt es die Zustellung des Zahlungsbefehls mit einer Widerspruchsfrist von 30 Tagen. Bei der Malta-Masche erhalten die Betroffenen jedoch meist eine Klage zugestellt, zu der sie dann innerhalb von 20 Tagen Stellung nehmen müssen. In den bekannt gewordenen Fallen gab es dazu meist auch eine Ladung zu einem Termin vor dem maltesischen Gericht. Ein solcher Termin findet im europäischen Mahnverfahren aber üblicherweise nicht statt (bzw. erst nach Einspruch gegen den Zahlungsbefehl).

Für die hier interessierende Frage ist das aber nicht wirklich entscheidend. Sowohl europäischer Zahlungsbefehl als auch die EU-spezifischen Erleichterungen bei (Klage-) Zustellungen gelten für die glückliche Schweiz nicht. Etwas anderes könnte sich nur aus einem schweizerisch-maltesischen Rechtshilfeabkommen ergeben. Ob es das überhaupt gibt, ist mir nicht bekannt.
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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #8 am: 23. August 2017, 11:13:17 »
Ein UCC-Registereintrag könnte ggf. Ärger bereiten, vor allem wenn man in die USA reisen möchte.

Wirklich? Woher hast du diese Information bzw. worauf beruht diese Annahme?

Das ist das erste Mal, dass ich davon höre, dass eine unberechtigte UCC-Eintragung Auswirkungen auf Reisen in die USA entfalten kann.
 

Offline Pantotheus

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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #9 am: 23. August 2017, 11:31:42 »
Etwas anderes könnte sich nur aus einem schweizerisch-maltesischen Rechtshilfeabkommen ergeben. Ob es das überhaupt gibt, ist mir nicht bekannt.
Das kann man hier https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/international.html nachprüfen. Auf die Schnelle habe ich keine besonderen Abkommen über Rechtshilfe in Zivil- oder Vollstreckungssachen mit Malta gefunden. Was ich nicht prüfen konnte, ist, ob es evtl. ein altes Abkommen mit GB gibt, das "durch Staatennachfolge" für Malta weitergilt, auch nicht, welche multilateralen Abkommen etwa auch Malta ratifiziert hat.
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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #10 am: 23. August 2017, 13:26:37 »
@Deep Thought

Ein evtl. nützlicher Hinweis aus unserem Wiki:

Zitat
Sollte ein ungerechtfertigter Eintrag vorhanden sein, kann ein Löschungsantrag per E-Mail an die Adresse [email protected] gesendet werden. Bislang wurden solche Anträge anstandslos akzeptiert und die Einträge gelöscht.

Zuvor den Eintrag (und überhaupt alles, was damit zusammenhängt) unbedingt gerichtlich verwertbar dokumentieren, etwa via http://www.webcitation.org/
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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #11 am: 23. August 2017, 15:09:25 »
Was ich nicht prüfen konnte, ist, ob es evtl. ein altes Abkommen mit GB gibt, das "durch Staatennachfolge" für Malta weitergilt, auch nicht, welche multilateralen Abkommen etwa auch Malta ratifiziert hat.

Man soll in solchen Dingen ja möglichst nicht raten, auch wenn so manche mündliche Examensprüfung zuweilen Züge einer juristischen Quizshow annimmt. Aber spontan würde ich - vorbehaltlich einer genaueren Überprüfung (für die mir - ehrlich gesagt - momentan die Zeit und die Motivation fehlt) - vermuten, dass es ein solches altes Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz, welches Malta sozusagen mit der Unabhängigkeit "geerbt" haben könnte, nicht gibt. Das müsste ja aus der Zeit vor dem 21.09.1964, also vor der Unabhängigkeit Maltas, stammen. Das war nun eine Zeit, in der die Schweiz in Rechtsdingen... (wie drücke ich das jetzt nett aus und so, dass ich den geschätzten Schweizer Mitstreitern nicht auf die Füße trete ?) ... in der die Schweiz in Rechtsdingen, nun ja, sagen wir mal, gerne für sich und möglichst unbehelligt von Einflüssen aus dem Ausland blieb. Damals waren Schweizer Banken noch verschwiegen und so mancher, der in Deutschland behördliche Probleme, aber genügend Geld hatte, suchte und fand Zuflucht bei den gastfreundlichen Nachbarn im Süden. Es ist sicher kein Zufall, dass der niederbayerische "Bäderkönig" Eduard Zwick nach aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten mit deutschen Steuerbehörden seinen Aufenthalt in die Schweiz verlegte. Noch in den späten 1990er Jahren waren strafrechtliche Rechtshilfeersuchen in die Schweiz für deutsche Staatsanwälte selbst bei besonders hoher Frustrationstoleranz noch eine echte Herausforderung (noch frustrierender waren damals im europäischen Raum nur noch Zustellungen aller Art nach Spanien).

Ich würde vor diesem Hintergrund nicht damit rechnen, dass die Schweiz schon viel früher, d.h. 1964 oder davor, ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich geschlossen hat, welches Zustellungen in Zivilsachen zwischen den beiden Staaten erleichterte. In jenen Tagen gehörte ja nicht nur Malta zum britischen Empire, sondern auch noch die eine oder andere Kolonie in Afrika und Asien. Unwahrscheinlich, dass die Schweizer damals darauf erpicht waren, die zumeist unerfreulichen Schreiben von Gerichten aus diesen Gebieten einfacher erhalten zu können.

Dennoch bin ich natürlich offen für jede anderslautende Information und ich lerne gern dazu, wenn doch mal irgendwann die erste RD-Klage aus Malta in einem der 26 Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft ankommen sollte.
« Letzte Änderung: 23. August 2017, 16:27:35 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #12 am: 23. August 2017, 16:18:39 »
@Rima882 Immerhin gibt es dieses Abkommen mit GB von 1937: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370076/index.html
Es gibt auch einen Vertrag mit Spanien: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/18960011/index.html Dieser stammt sogar von 1896.
Das Haager Abkommen über Zivilprozessrecht von 1954 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19540032/index.html hat zwar die Schweiz ratifiziert, aber anscheinend Malta nicht.
Hingegen gilt das Abkommen über die Zustellung in Zivil- und Handelssachen https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19650222/index.html zwischen der Schweiz und Malta.
Da es sich hier um eine Geldforderung zwischen Privaten handelt, ist die strafrechtliche Rechtshilfe nicht einschlägig.
Allerdings sei angemerkt, dass es einen schweizerisch-britischen Auslieferungsvertrag von 1880 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/18800008/index.html und einen Zusatzvertrag dazu von 1934 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19340092/index.html gibt, welche beide noch immer in Kraft sind. Dass ehemalige britische Gebiete u. U. nach wie vor von diesen Verträgen profitieren, musste ein Wirtschaftskrimineller namens Werner K. Rey einst erfahren, der nach dem Vertrag von 1880 ausgeliefert wurde.
Im Übrigen gilt in der Schweiz allgemein gegenüber allen anderen Staaten das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19810037/index.html

Eine kurze Durchmusterung der oben genannten Verträge ergibt allerdings, dass keine besondere zivil- , zivilprozess- oder vollstreckungsrechtliche Übereinkunft mit Malta zu bestehen scheint.
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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #13 am: 23. August 2017, 21:55:17 »
Danke für die hilfreichen Antworten.

Ich bin ein echter Laie auf dem Gebiet. Auch musste ich noch nie Anzeige gegen jemanden erstatten. Aber einmal ist ja immer das erste Mal ;)

Bisher hat der Herr noch keine Geldforderungen gestellt, er droht uns lediglich damit, falls wir ihn in seiner Freiheit einschränken würden.
Wir waren wegen der ganzen Sache auch schon bei der Polizei. Da es sich um Zivilrecht handelt, können sie da nicht viel machen. Der Polizeibeamte hatte aber Mittleid mit uns und uns gut beraten. Eine Anzeige wegen Nötigung hatten wir noch gar nicht im Fokus. Das werden wir wohl noch tun.

Und dann warten wir mal ab, was passiert...
 
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Offline Noldor

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Re: Hilfe OPPT!
« Antwort #14 am: 24. August 2017, 00:02:58 »
Müsstest wohl doch mal mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen oder schauen ob es in eurem unentgentliche rechtliche Informationsangebote gibt.

Ich bin Abonnent des Beobachters aber habe es bis auf ein paar Telefonaten vor Jahrzehnten nie gebraucht.

Sonst vielleicht https://www.sav-fsa.ch/de/rechtsauskunft/unentgeltliche-rechtspflege.html
 
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