Autor Thema: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"  (Gelesen 148298 mal)

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #720 am: 27. November 2019, 18:28:03 »
Mit seiner Klage hat "der Kommissar" quasi die Blanko-Bestellung getätigt...
In kompliziert ausgedrückt: Die Zustellung erfolgt von Amts wegen.

DIe FGO verweist für Fragen der Zustellung auf die ZPO. Und in der ZPO erfolgt die Zustellung eines Urteils durch Zustellung einer Ausfertigung.

Details können hier nachgelesen werden: https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die-zustellung-des-urteils-und-der-beginn-der-berufungsfrist-320019
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Offline Anmaron

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #721 am: 27. November 2019, 22:34:23 »
Hey Mimimike, darf ich dir mal was erzählen?

Ich war einmal in einem Prozess. Da war ich Antragsgegner. Ich habe der Antragstellerseite vollumfänglich zugestimmt. Ich hatte keinen Anwalt. Nach keiner halben Stunde war ich draußen. Und kurz nach Ablauf der Rechtsmittelfrist habe ich ohne Anforderung eine Ausfertigung zugesandt bekommen:

Der Beschlussteil enthält vier Seiten. Im Kopf der ersten Seite Rechtskraftshinweis, Stempel "Der Urkundsbeamte der Geschäftstelle des Amtsgerichts", Unterschrift schwarzer Kugelschreiber. Siegelstempelabdruck Amtsgericht mit Stempelnummer. Letzte Seite selber Stempel, auf ilf Uhr. "Ausgefertigt (Name nicht in Druckschrift notiert), Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle", Unterschrift schwarzer Kugelschreiber.

Sitzungsprotokollteil zwei Seiten. Auf der hinteren Seite am Ende: links "Gez. (Name des Richters), Richter am Amtsgericht". Rechts: "Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger gez. (Name), Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle". Nicht eine einzige Unterschrift auf dem gesamten Sitzungsprotokollteil!

Protokollführer gab es im Verfahren keinen. Es wurde "geschrieben wie gehört" vom Diktiergerät. Verfahrenswert 3 000 Euro.

Und ich habe nichts beanstandet. Warum wohl?

Und auch mit genau dieser Urkunde ("Urkunde" steht auf dem Beschlussteil ganz oben auf einem Stempel) wollte mir dann einer beweisen, dass Deutschland kein Staat ist. Ich war verunsichert, wegen Aussagen wie "dir steht ein Urteil zu, du hast nur eine Ausfertigung" und so, belegt durch Prozessordnungsstellen. Ich habe aber weitergedacht und weitergelesen. Und gemerkt, dass Märchen wieder modern sind. Nicht Grimms Märchen, nein, viel grimmigere. Aber man kann damit viel Geld machen. Mimimike, schreib dich nicht ab. Lern denken!
« Letzte Änderung: 27. November 2019, 23:28:40 von Anmaron »
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #722 am: 28. November 2019, 09:06:14 »
(...) Die wollen doch immer eine Unterschrift auf ihrem Urteil haben. Kriegen sie aber nicht, weil Ausfertigung. (...)

Mein Fehler! da ist mir tatsächlich rausgegangen, dass er nicht von irgendwelchen Protokollen oder so redet sondern von einem Urteil. :facepalm:
Dann macht das schon mehr Sinn, danke für den Wink mit dem Zaunpfahl @Gerichtsreporter und @Schreibtischtäter!
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #723 am: 30. November 2019, 09:59:15 »
Ich packe es hier dazu, weil es zu den "Superjournalisten" von Mike, Fassbender und Co. kommt. Die üblich schwülstige Schreibart, wie man sie auvh vom "Superjouristen" gewohnt ist und der übliche I*rrsinn.  ;)

Da scheint sich wohl der nächste Immobilienverlust anzubahnen.

Die Manthey von der "Kinderklaumafia", die ja zuletzt zusammen mit dem königlichen Pokemon die Partei in ????? gegründet hatte um das Dorf zu übernehmen, mischt da zwischenzeitlich auch mit.

Der Bericht ist von Mai, der nächste (abschließende) Verhandlungstermin ist am
Montag, den 09.12.19, 10 Uhr
Oberlandesgericht   Hamm, D-59065 Hamm, Nordrhein /Westfalen
Hesslerstrasse 53, 3.   Etage, Sitzungsaal B302
Zivilverfahren   HÜMMELINK gegen Westdeutsche Landesbausparkasse

Viel und total i*rre zu lesen. Die Seite ist überhaupt sehr interessant.  ;)

https://www.trial-watch.com/blog/prozessbericht-vom-17-mai-2018?fbclid=IwAR2UpMVXysiA9LqnGjEjuBw5PJA1YProeY8lQeFX6RtP3eZWR3Zwt1kCkkk

Spoiler
Prozessbericht vom 17. Mai 2018

Reinhold HÜMMELINK gegen LBS Westdeutsche Landesbausparkasse

Landgericht Münster / Westfalen D
Von Gerhard ULRICH, internationaler Prozessbeobachter

 

Einleitende Erklärung

Reinhold HÜMMELINK spricht von einem «Bauspar-Schneeballsystem», mit welchem er um die Früchte seines Arbeitslebens in der Höhe der von ihm im Klageverfahren mittels der Buchungen der Gegnerin nachgewiesenen EUR 134‘000 betrogen wurde, offensichtlich nicht nur mit staatlicher Beihilfe, sondern auch im Rahmen des gesetzlich angeblich klar geregelten Bausparens.

Seit November 2015 führt HÜMMELINK ein Zivilverfahren gegen die Abzocker.

Die Justiz hat es bis zum jetzigen Termin am 17.05.2018 gesetzeswidrig abgelehnt, eine Sachverhaltsaufklärung vorzunehmen. Die Beklagte wurde vom Prozessgericht nie aufgefordert, konkret zu den klägerischen Vorträgen Stellung zu nehmen. Die Abwicklung des Prozesses wurde ebenfalls rechtswidrig nicht einem Richterkollegium sondern Einzelrichtern übertragen, deren bisherige Entscheide eine eindeutige Vorfestlegung erkennen lassen.

HÜMMELINK will nicht länger «in der Anonymität gemeuchelt werden».

 

Im Vorfeld der Verhandlung vom 17. Mai 2018

Die Richterin NEUMANN hatte erst kurz vor der vorherigen Verhandlung am 15.02.2018 (Datum ihrer Ablehnung) die Sache übernommen. Trotz des bestehenden Handlungsverbotes fuhr NEUMANN fort und machte geltend, sie könne gar keine Sachverhaltsaufklärung/Erhebung des Sachverständigen-beweises anordnen, weil ihr durch den Ablehnungsantrag die Hände gebunden seien. Sie sei im Übrigen im Juni „wieder weg“, sodass sie die Sachverhaltsaufklärung wohl nicht mehr beschliessen könne. Es könne ihr egal sein. Der Kläger lasse sie ja nicht richtig arbeiten. Das waren wohl Schutzbehauptungen. Im Widerspruch dazu traf Neumann seit ihrer Verfahrens-Übernahme alle prozessualen Entscheidungen. Sie leitete die Verhandlungen am 15.02. und 17.05.18. Sie wies in eigener Sache die Ablehnungsanträge gegen sie zurück. Sie legte mehrere Termine fest und setzte das Verfahren vor dem rechtskräftigen Abschluss des Ablehnungsverfahrens fort. Das sind Verstösse gegen geltendes Recht. Nur die Richterin glaubt, sie hätte nicht längst die Aufklärung des Sachverhalts und die Erhebung des Sachverständigenbeweises anordnen können. Es könnte sein, dass sie einfach geblufft hat: vor und nach dem 15.02.18 wollte sie die Klage abweisen. Plötzlich eilte es, noch im Mai den Prozess fortzusetzen.

Nur bei der Sachverhaltsaufklärung sind NEUMANN angeblich die Hände gebunden. Ein Verhalten, das den Eindruck erweckt, sie sei der LBS verpflichtet. Es riecht nach Korruption.

 

HÜMMELINK’s Prozessbevollmächtigter reichte am 11.05.18 eine 22seitige Verfahrensrüge ein. Er beanstandete detailliert:

I.             Beweismittel, die er nicht in der Gerichtsakte gefunden hatte

II.            Verletzung des Gebotes des Gesetzlichen Richters

III.           Unterlassene Sachverhaltsaufklärung seitens des Gerichtes

 

Die Journalisten Heinz FASSBENDER und Klaus OVERHOFF schalteten sich ein. Am Vortag fragte FASSBENDER beim Gericht nach, ob der Prozess wohl stattfinde, da es ja fraglich sei, ob eine Einzelrichterin befugt sei, den Entscheid zu fällen. Pressesprecher Daniel STENNER bejahte per E-Mail.

Sodann hakte FASSBENDER auch per Mail bei der beklagten LSB nach:

«Der Kläger hat vorgetragen, dass Ihr damaliges Buchungssystem darauf abgestellt war, den Bausparer mit Scheinzinsen und sonstigen Abbuchungen zu belasten, damit die Auszahlungsfähigkeit der Baugelder hinausgezögert wird. (…). Kündigt das Vorlegen eines Fragekataloges an. (Dazu ist es nicht gekommen. Der Anwalt der Beklagten rannte nach Sitzungsende davon.)

Die deutsche Zivilprozessordnung bestimmt, dass unbestrittene Parteivorträge vom Gericht als ZUGESTANDEN zu respektieren sind. Gilt wohl indirekt auch für einen unbeantworteten Fragekatalog.

Der Pressesprecher der LBS, SCHRÖDER, reagierte mit der schnodderigen Antwort, der Kläger habe seine Ansprüche nie «substanziiert». Fakt ist, dass der Kläger mehr als 700 Seiten Erklärungen sowie 300 Seiten Prüfungsberichte/ Beweismittel eingereicht hat. Seit fünf Jahren wird die LBS aussergerichtlich (Schlichtungsstelle VOEB) und gerichtlich (Landgericht Münster) verschont, zum Prüfungsbericht der gebuchten Beträge und den ihr vorgeworfenen Saldo- und Kontomanipulationen Stellung zu nehmen. Nach 5 Jahren Streitigkeiten ist noch nie eine Sachverhaltsaufklärung erfolgt.

 

Die Verhandlung vom 17.05.18

Routinekontrolle am Eingang zum Gericht.

Um 11 Uhr 55 wird der Fall HÜMMELINK aufgerufen. Neben den zwei genannten Journalisten sitzen 10 Prozessbeobachter im modernen Zwecksaal. Richterin und Rechtsanwälte WEBER (Terminvertreter des Klägers) sowie ZIMMERMANN von der Kanzlei HARNISCHMACHER und Kollegen (Advokat der Beklagten) tragen schwarze Roben. Kein Gerichtsschreiber. Die Richterin NEUMANN unterbricht die Anhörungen von Zeit zu Zeit zum Diktat in das Aufnahmegerät. Rechts von ihr liegen 5 Aktenmappen auf dem Tisch = ca. 3 Leitz-Ordner, bzw. 5 kg Papier.

In Beantwortung der ersten Frage bezieht sich RA WEBER auf einen Beschwerde-Entscheid des Oberlandesgerichtes Hamm vom 30.10.2017 in einem Nebenverfahren, der festlegte, das Verfahren sei von einem Gremium, zusammengesetzt aus drei Richtern zu behandeln. Offenbar ist der Richterin dieser Entscheid nicht bekannt. Sie scheint auch zu ignorieren, was aus der Beschwerde von HÜMMELINK‘s Anwalt vom 08.02.16 geworden ist. Darin ist ein greifbar gesetzeswidriger Verweisungsbeschluss vom 14.01.2016 angegriffen worden. Der Kläger fügte an, er hätte nach dem 15.02.18 beabsichtigt, das Gebot des Gesetzlichen Richters beim Bundesgerichtshof durchzusetzen. Dies sei daran gescheitert, dass ALLE beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwälte ein Mandat wegen Kapazitätsmangels ablehnten. Drei angesprochene Anwälte hätten mitgeteilt, sie arbeiteten bereits für die LBS.

Ohne Aktenkenntnisse bemüht die Richterin weitschweifig die Jurisprudenz zu diesen Punkt. Scheint ein Ablenkungsmanöver zu sein.


HÜMMELINK hat sich in der Hand. Er zitiert seinerseits die einschlägigen Rechtsprechungsregeln. Er liest vor, kommentiert aber aus dem Stegreif. Die Richterin scheint ein Problem zu haben (stützt dauernd mit dem einen Unterarm ihren massiven Unterkiefer).

Die Richterin macht geltend, sie sei von der Kammer beauftragt worden, den Fall durchzuziehen. Sie werde jedoch das Ausstandsbegehren prüfen. Widerspricht sich dann, sie habe nicht zu entscheiden, werde sich aber Gedanken machen. Wenn sie zur Einsicht käme, dass HÜMMELINK’s Forderung auf das Anrecht eines Richtergremiums gerechtfertigt sei, dann werde sie entsprechend entscheiden.

HÜMMELINK belegt zeitlich neben der Richterin die längste Gesprächsdauer. Davon wird man aber im Gerichtsprotokoll wohl wenig oder nichts finden. Die Richterin blickt vor allem in Richtung des Klägers. Den Advokaten der Beklagten beschenkt sie eher selten mit Augenkontakt. Zwischendurch schielt sie verstohlen in den Saal.

Die Richterin gibt zu, dass der Kläger im Verlaufe des letzten Jahres keine Akteneinsicht habe nehmen können. Sie versichert hingegen, dass alle vom Kläger eingereichten Dokumente vorhanden seien. Somit ist die erste Rüge des Klagevertreters gelöst. NEUMNANN sagt, die Beweisanträge seien bekannt. Sie übergibt dem RA der Beklagten eine Kopie der Verfahrensrüge der Klage vom 11.05.18.


HÜMMELINK beanstandet die jahrelange Verhinderung bei der Aufklärung des Sachverhalts und der Erhebung des Sachverständigenbeweises. Er beschwert sich, er könne nicht nachvollziehen, weshalb die Richter die Beklagte in all den Jahren nie aufgefordert haben, die klägerischen Buchungsübersichten zu bestätigen oder substanziiert zu widerlegen – nachzufragen, ob die vom Kläger buchhalterisch und revisorisch festgestellten Beträge der Wahrheit entsprächen oder nicht. Die Richterin verweigert sich. Sie entzieht dem Kläger das Wort.

Es geht lediglich um fünf Buchungsübersichten von auf 4 DIN A 4 Blättern, die gerichtlich zu klären wären. Zwischendurch schlägt HÜMMELINK mit der offenen Handfläche sachte auf den Tisch vor ihm. Als er zum zweiten Mal über die Ausführungen der Richterin lacht, wird er von seinem Anwalt zurechtgewiesen, die Richterin könne beim nächsten Mal ein Bussgeld verhängen. Jene bittet RA Weber, er möge doch seinem Klienten die juristischen Feinheiten erklären.

HÜMMELINK’s Anwalt bringt eigentlich nur ein Argument vor, das aber überzeugt: er sagt, es käme ja nicht nur darauf an, dass der Kläger den lückenlosen Nachweis für die von ihm geleisteten Einzahlungen mittels der Kontoauszüge der LBS und den dazu vorgelegten Buchungsübersichten erbracht habe, sondern dass die beklagte LBS auch den Nachweis darüber zu erbringen habe, was mit dem Geld genau gemacht worden sei. Dazu folgt ein weiterer Schlagabtausch zwischen Richterin und Kläger, weil die Beklagte seines Erachtens endlich Stellung nehmen müsse, ob sie im Vertragszeitraum – ja oder nein – einerseits im Haben EUR 148.000 Zahlungseingänge gebucht habe und andererseits ja oder nein nur EUR 137.000 dieser Zahlungseingänge zur Verwendung in Soll und Haben gebucht habe. Das hiesse dann, dass EUR 11.000 verschwunden seien. Es lägen mutmasslich dolose Handlungen vor. Erstaunlicherweise pflichtete die Richterin dem Kläger darin bei, dass die von HÜMMELINK vorgetragenen Buchungsübersichten eigentlich unstreitig seien. Das legt den Schluss nahe, dass ein Sachverständigenbeweise sich erübrigte. Die Beklagte hat die vorgelegten Klagevorträge nie bestritten.


Die Richterin fordert den Anwalt der Gegenpartei zur Stellungnahme auf. RA ZIMMERMANN erklärt kurzangebunden und sinngemäss, die Beklagte gehe weiterhin davon aus, dass der Klagevortrag unsubstanziiert und nicht einlassungsfähig sei. Die Beweislast liege beim Kläger. Man könne also auf ein Sachverständigengutachten verzichten. Dies veranlasst HÜMMELINK, erneut seine Beweisanträge zu begründen. Er verweist wieder darauf, die Beklagte habe im Vertragszeitraum Zahlungseingänge über EUR 148.000 verbucht. Er habe lediglich einen Bausparvertrag für EUR 58.000 abgeschlossen. Es war dabei das Ansparen von nur EUR 24.000 vertraglich vereinbart, um dann das Bauspardarlehen von EUR 34.000 zu bekommen. Die von der Beklagten gebuchten Zahlungen machten aber den fünffachen Betrag des von ihm begehrten Bauspardarlehens aus und das Bauspardarlehen sei nie gezahlt worden. Weiter führte er an, beim Verkauf seiner Eigentumswohnung von der LBS mittels einer gegenstandslosen Grundschuld erpresst worden zu sein.

Er erklärte Folgendes:

Im Jahre 2012 habe er dem Käufer seiner Kellerwohnung das lastenfreie Grundbuch vor dem Besitz- und Eigentumsübergang verschaffen müssen. Die LBS habe ihn in dieser Situation genötigt, einerseits EUR 30.270,70 für eine angebliche Forderung zu zahlen sowie der LBS eine sogenannte Verpfändungserklärung zu erteilen. Sie habe ihn weiter noch aufgefordert, er möge seine Verträge kündigen. Um den Verkauf der schwer zu verkaufenden Kellerwohnung nicht platzen zu lassen, zahlte er. Die Forderung der LBS, die Aufforderung zur Kündigung seiner Verträge und die Verpfändungserklärung seien aber gesetzes- und vertragswidrig gewesen. Mit der Verpfändungserklärung sei sein Bausparguthaben von der LBS enteignet worden. Er habe es trotz Nötigung abgelehnt, die Verträge zu kündigen, wie es die LBS von ihm verlangt habe. Die Richterin unterbricht ihn mit der Bemerkung, seine Ausführungen seien bereits aktenkundig.

Verhandlungsschluss nach 45 Minuten, um 12 Uhr 40.

 

Kommentar

Der Verfasser dieser Zeilen hat zum ersten Mal einem Prozess in Deutschland beigewohnt. Die Unterschiede der Verfahrensordnung im Vergleich zu anderen Ländern betreffen eigentlich nur nebensächliche Formalitäten.

Der Ausgang dieses Verfahrens steht in den Sternen, da es bis anhin nie eine Beweiserhebung gab. Jedenfalls lässt das Verhaltensmuster der beklagten LBS die Vermutung aufkommen, dass die Vertrags- und Kontoführung, die HÜMMELINK „Bauspar-Schneeballsystem“ nennt, System hat.

Aufgefallen ist dem Berichterstatter weiter, dass niemand die Diktate der Richterin nachgeprüft oder gar korrigiert hätte. Im Gegensatz zu den Gepflogenheiten im französischsprachigen Sprachraum, wo die Mündlichkeit der Verhandlungen jede Schindluderei ermöglicht, haben die Deutschen zwar Gerichtsprotokolle, die aber wohl nur einen Bruchteil dessen wiedergeben, was im Saal gesagt und gehört worden ist. Ist also phlegmatisches Protokollieren mit in etwa dem gleichen Ausgangswert der mündlichen Verhandlungen.

Es sei einmal mehr gefordert, die europäischen Gerichte hätten ab sofort die technischen Möglichkeiten des Filmens und der Tonbandaufnahme zu nutzen.

 

Demnächst wird eine Video-Prozessberichterstattung aufgeschaltet werden auf www.youtube.com/user/Rastattt

Weitergehende Informationen sind erhältlich bei:

Reinhold HÜMMELINK   tel. 0172 6958124 -  [email protected]

 

www.bausparer-alarm.de

GU / 24.05.18
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Offline Gelehrsamer

Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #724 am: 30. November 2019, 10:34:22 »
nd in der ZPO erfolgt die Zustellung eines Urteils durch Zustellung einer Ausfertigung.
Der verlinkte Beitrag ist von 2010, seitdem wurde § 317 ZPO geändert (ca. 2014). Nunmehr sieht § 317 I 1 ZPO vor: "Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt". Die Geschäftsstelle beglaubigt zudem die Übereinstimmung mit der Urschrift ("beglaubigte Abschrift"). Ausfertigungen gibt es im Grunde nur noch in Form der "vollstreckbaren Ausfertigung", die dann gebraucht wird, wenn das Urteil einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Von der "Ausfertigung" unterscheidet sich die (beglaubigte) Abschrift im Grunde nicht, zumal auch die Ausfertigung nur einen Hinweis auf die Unterzeichnung des Urteils im Original enthält. Der Unterschied zwischen "Ausfertigung" und (beglaubigter) Abschrift ist bei Notaren von Bedeutung, bei Urteilen außerhalb der Zwangsvollstreckung aber im Grunde nicht (mehr).
 
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Offline Finanzbeamter

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #725 am: 30. November 2019, 11:00:28 »
@Gelehrsamer komm doch dem Mike nicht mit Fakten. Immerhin hat er sein Wissen von der Youtube-Uni. Außerdem war er auf der Schule für fortgeschrittenes Mimimi. ;D

Mike, wir warten immer noch auf deine Schreiben. ;D
« Letzte Änderung: 30. November 2019, 12:34:11 von Finanzbeamter »
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Offline kairo

Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #726 am: 30. November 2019, 11:21:01 »

Der Bericht ist von Mai, der nächste (abschließende) Verhandlungstermin ist am
Montag, den 09.12.19, 10 Uhr

Der Bericht ist tatsächlich vom Mai - 2018! Wird das jetzt erst veröffentlicht?
 

Offline Gutemine

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #727 am: 12. Dezember 2019, 11:44:30 »
Ohhh....der Kommissar hat irgendwie Probleme.  ;D

Zum Glück ist Thomas aus der Familie Schneider aus der Versenkung aufgetaucht und kann wichtige Tipps geben.  ;D
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Offline Finanzbeamter

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #728 am: 12. Dezember 2019, 12:01:08 »
Hach und ein neuer "Erfolg" für unseren Kommissar Mimimi!  ;D
Warum wohl keiner dem Mike eine Presseauskunft geben möchte? Vielleicht weil er einfach keine Presse ist!  ;D
Mich würde ja schon gerne interessieren welcher Abteilungsleiter Behörde angeblich uns Zuarbeit leisten soll. Kein Wunder das die Behörde keine Anrufe von ihm entgegen nimmt. Würde ich auch nicht, wenn so ein Thüringer Querulant irgendwelche erfundenen Geschichten erzählen würde!  ;D
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2019, 12:11:33 von Finanzbeamter »
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #729 am: 12. Dezember 2019, 13:29:04 »
Hach und ein neuer "Erfolg" für unseren Kommissar Mimimi!  ;D

Mich würde ja schon gerne interessieren welcher Abteilungsleiter Behörde angeblich uns Zuarbeit leisten soll.   ;D

Nach Auskunft der Perso-Abteilung inzwischen alle, drei allerdings nur als Minijob.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #730 am: 12. Dezember 2019, 13:45:43 »
Wär ja auch noch schöner, wenn die für "Nichtstun" (Nicht Antworten) volle Gehälter kriegen würden... dann sollen sie wie jeder andere schwer schaffende NWO-Hetzer sich freitags auch in der Kantine blicken lassen^^

Ist das mit der Verwurstung von "Selbstverwalter" und "Selbstverwaltung" eigentlich so schräg gemeint, wie ich es befürchte?
 
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #731 am: 12. Dezember 2019, 16:17:28 »
Mich würde ja schon gerne interessieren welcher Abteilungsleiter Behörde angeblich uns Zuarbeit leisten soll. Kein Wunder das die Behörde keine Anrufe von ihm entgegen nimmt.

Es sind eigentlich nicht so viele, auch wir müssen gelegentlich mit dem Geld haushalten. Je weniger Angestellte in den Kommunen/Behörden/Gerichten etc., desto mehr für die Jahresendsause Richtung Sonne; man beachte den Timer bis Beginn der Betriebsferien.
Prinzipiell sind die Kollegen angehalten in den Behörden sich an den Schaltstellen einzunisten und entsprechende Order zur Abwehr der Begehren der "sogenannten Reichsbürger" zu geben. Das hat sich in den letzten Jahren als recht effizient herausgestellt, d. h. mit relativ wenigen Kollegen können wir schon eine ganze Masse bewegen.
Die von Mike genannte Person haben wir bereits identifiziert und werden geeignete Schutzmaßnahmen einleiten, Standardantworten sind: "Dazu können wir nichts sagen.", "Das SSL ist uns unbekannt.".
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #732 am: 12. Dezember 2019, 17:01:31 »
    ...bei Mike ist einfach jeder der nicht in seinem Interesse handelt ein Agent des SSL:

    • Markleiter des Bürobedarfs gibt kein Rabatt - Agent des SSL
    • Stromanbieter möchte Geld - Agent des SSL
    • Polizist hält Mike wegen zu schnellem Fahren an - Agent des SSL
    • Irgendwer gibt Mike keine Auskunft - Agent des SSL
    • Mike bekommt eine Warze am Zeh - Agent des SSL
      gut hier könnte auch der Schwimmmeister der Agent sein statt der Warze
    • Das Bier in Mikes Stammkneipe geht aus - Agent des SSL
    • Der Supermarkt hat nur noch teuren Schnaps - Agent des SSL
    • Ein Sack Hirse fällt um - Agent des SSL

    Sprich Mikes Agentenliste mit SSL-Agent ist echt gut recherchiert und gut belegbar.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2019, 17:06:30 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

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Offline theodoravontane

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #733 am: 12. Dezember 2019, 17:20:22 »
    ...bei Mike ist einfach jeder der nicht in seinem Interesse handelt ein Agent des SSL:

    • Mike bekommt eine Warze am Zeh - Agent des SSL
Ähm, also das mit der Warze ... ich habe eine schrumpelige Kartoffel besprochen. Gewünscht habe ich ihm zwar ein Furunkel am Ar... aber dennoch, die Warze könnte von mir sein. Dann tut's mir schrecklich leid, daß das so dermaßen daneben ging.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline hair mess

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Re: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"
« Antwort #734 am: 12. Dezember 2019, 17:23:23 »
Ganz egal was wann wer wo meint,
Das Sonnenstaatland ist der Feind.
Der Mimi  wird doch nie gescheiter,
Wir alle sind Abteilungsleiter.
Und zwar bei Ämtern und Behörden,
die sich schon freun auf die Beschwörden,
die einem den Tag vertreiben,
ansonsten kann man freundlich bleiben,
Denn man wird ja auch bezahlt,
wenn der Petent ist voll verstrahlt.
Denn so ist es in unsrem Staat,
Man bekommt kein Recht, das man nicht hat.

Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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