Autor Thema: Mike Heerlein - "Kommissar Mimimi"  (Gelesen 148334 mal)

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #165 am: 19. November 2014, 20:16:37 »
   BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82, "Dame mit Schlapphut"
"§§ 169, 176, 177 GVG, Mitschreiben während der Hauptverhandlung durch einen Zuhörer stellt keine Störung dar und rechtfertigt keine Verweisung aus dem Sitzungssaal"

Ist das überholt?

Nein. Gilt aber wie erwähnt nur für Damen mit Schlapphut.
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Offline hair mess

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #166 am: 19. November 2014, 20:21:24 »
Dann soll der Chef demnächst eine Frau mit Schlapphut schicken.
Wann wäre in dieser Sache dringend eine Schicht zu übernehmen?
Aber besonders spektakulär scheint es ja ohnehin nicht zu werden?
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Offline Sandmännchen

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #167 am: 19. November 2014, 20:26:45 »
Angesichts der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau wird es wohl nur auf den Schlapphut ankommen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline hair mess

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #168 am: 19. November 2014, 20:31:23 »
Mit Hut könnte ich dienen.
Trage eigentlich meist - außer beim Sport - Hut.
Da wird doch irgendsowas wie ein Schlapphut dabei sein.
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Offline Das Chaos

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #169 am: 19. November 2014, 20:33:29 »
....
Wann wäre in dieser Sache dringend eine Schicht zu übernehmen?
Aber besonders spektakulär scheint es ja ohnehin nicht zu werden?

Nächster Termin wäre am Dienstag den 9.12.2014 Sitzungssaal A208, zweiter Stock.
Das spektakulärste an dem Termin wäre die Einvernahme der wunderbaren Justizsekretärin G., die das Ganze ins Rollen gebracht hat.
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Offline hair mess

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #170 am: 19. November 2014, 20:35:45 »
Genau da muss ich passen.
Ganztags dienstverpflichtet.
Vielleicht kann ich ja einem kleinen Kreis danach ein paar Aufnahmen zukommen lassen.
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Offline drxdsdrxds

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #171 am: 20. November 2014, 20:16:17 »
Das ist gerade so über meinen Schreibtisch geflogen, daher keine Quellenangabe:

Zitat
Aus der Gruppe "Deutsche Justizopfer" :
M.Heerlein:
Zitat
"
Mike Heerlein
15 Std.
Kurzer Zwischenbericht Verhandlung am LG München
(inkl. Nachtrag)
Zum 18.11.2014 fand die erste Gerichtverhandlung am LG München I wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes statt. Richterin und Staatsanwalt bis dato unbekannt. Der fraglich Angeschuldigte forderte anfangs, dass die Verfahrensrechte ins Protokoll aufgenommen werden, was jedoch durch die Vorsitzende verweigert wurde. Das rechtliche Gehör wurde ebenso beschnitten. Sodann wurden die Anklage, das „Vorstrafenregister“ (obwohl längst Wiederaufnahmeverfahren) und die „Personalien“ verlesen. Verglichen wurden diese jedoch nicht. Die Vorsitzende fragte danach, ob Aussagen erfolgen. Dies wurde seitens der Verteidigung verneint, mit der Begründung, dass es unter solchen Umständen keine Einlassung geben wird und es auch nie eine Einlassung gegeben hat. Es gab eine Unterbrechung, wo der Pflichtverteidiger und die Vorsitzende das Rechtsgespräch suchten. Hierbei ging es wohl darum, warum denn die Aussagen verweigert werden.
(An dieser Stelle wird ein Teil übersprungen)
Auch wurde zum Ausdruck gebracht, dass dem Angeklagten seine Grund- u. Menschenrechte verwehrt werden und die Richterin dahingehend als befangen erklärt wird. Die Vorsitzende wollte den Antrag schriftlich, welcher durch den Wahlverteidiger überreicht wurde. Nach einer weiteren Unterbrechung kam der mündliche Beschluss: „Der Antrag auf Befangenheit wird unbegründet verworfen“ (Tja, was sonst). Man verhandelte einfach weiter und die ersten Zeugen wurden angehört. Interessant hierbei, wie die Verteidigung (zeitgleich fraglich Angeklagter) den Zeugen nach der Auswertungen der Daten fragte: „Können Sie nachweisen, dass der (fraglich) Angeklagte die Telefonmitschnitte selbst gespeichert und auch veröffentlicht hat?“ Antwort: „Nein, das ist nicht möglich“. Die Aussage wurde für´s Protokoll nochmals wiederholt.
An dieser Stelle sollte für jeden Laien klar sein, wie das Ergebnis aussehen sollte. Denn, wenn etwas nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, gilt die Unschuldsvermutung. Interessant war auch, als der fraglich Angeklagte das Gericht fragte, wie es denn sein kann, warum bei allen Anzeigeerstatter im Protokoll der Polizei stets die Angaben: „Nachname- ohne Vorname, Geburtstag 00.00.1984, Geburtsort/-kreis/-staat unbekannt/ungeklärt“ haben. Man hat dies nicht wirklich begründen können. Man kürzte dann ab, indem die Vorsitzende einen „Deal“ vorgeschlagen hatte, der da lautete: „Das Verfahren kann sehr teuer werden, wenn wir weiter verhandeln und alle Zeugen verhören. Wir schlagen ihnen vor, dass wir von 1,8 Jahre- auf 1,3 Jahre auf Bewährung runter gehen und die Sache ist hier und heute erledigt.“ Erneut wurde die Verhandlung unterbrochen und der Deal „schmackhaft“ gemacht und wie teuer doch am Ende alles werden könnte.
Nur, warum soll sich jemand etwas eingestehen, was er doch aber gar nicht getan hat. Auch hier gab es keine Einlassung.
Die Sitzung wird also im Dezember fortgeführt.
(Nachtrag)
Interessant war vor allem, dass die mündliche Sachrüge seitens der Anklagebank ausgesprochen wurde und ob die Anklage/das Verfahren überhaupt rechtsfähig sind, da die Unterschiften des Klägers sowie der Richter stets mit einem "M" unterzeichnet wurden und somit den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
Antwort der Vorsitzenden: "Sie sollten meine Unterschrift erst sehen". "
 

Müllmann

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #172 am: 20. November 2014, 20:20:35 »
Eine ungewöhnlich zahme Äußerung für Micky aus dem Hause H.
 

Offline Das Chaos

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #173 am: 20. November 2014, 20:38:57 »
Zitat
„Können Sie nachweisen, dass der (fraglich) Angeklagte die Telefonmitschnitte selbst gespeichert und auch veröffentlicht hat?“

Wenn der Staatsanwalt hier mitlesen würde könnte man ihm diesen clip zeigen, wo Heerlein selbst zugibt, dass er die Mitschnitte als CD vertreibt:
https://www.youtube.com/watch?v=bVr-DM0j-Hg

Im Übrigen hat Reichling damals ganze Arbeit geleistet.
http://reichstypen.blogspot.de/2013/02/geri-weber-hat-lieferprobleme.html
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Re: Die nächste Runde
« Antwort #174 am: 20. November 2014, 20:56:52 »
Zitat
...... Interessant war auch, als der fraglich Angeklagte das Gericht fragte, wie es denn sein kann, warum bei allen Anzeigeerstatter im Protokoll der Polizei stets die Angaben: „Nachname- ohne Vorname, Geburtstag 00.00.1984, Geburtsort/-kreis/-staat unbekannt/ungeklärt“ haben. Man hat dies nicht wirklich begründen können.

Das  stimmt, man hat das aber sehr wohl begründen können: das waren die Anzeigenerstatter, die schließlich keinen Strafantrag stellen wollten oder konnten (Bei Beleidigung ist die Antragsfrist kurz). Deren Personalien wurden in der Akte bzw. in der Anklageschrift anonymisiert.
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Offline tobias-vom-rias

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #175 am: 20. November 2014, 21:06:21 »
Kann man eine solche, für das Verfahren ja evtl wichtige Informationen nicht an die Staatsanwaltschaft senden?
Im Grunde hat die Verteidigung ja im Namen des Angeklagten feststellen lassen dass nicht festgestellt werden kann, dass der Angeklagte diese Mitschnitte gemacht hat.
Womit er ja impleziert dass der Angeklagte es nicht war, was ja nachweislich falsch ist.

Oder seh ich das zu Naiv?
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Re: Die nächste Runde
« Antwort #176 am: 20. November 2014, 21:10:26 »
Es ist ja genau der Job der Verteidigung dies zu implizieren. Wenn der Staatsanwalt sich das gefallen läßt, dann ist er ein Vollpfosten.
 

Offline Das Chaos

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #177 am: 20. November 2014, 21:29:28 »
......
Oder seh ich das zu Naiv?

Ein wenig, ja. Es wurden bei Heerlein 165 Audio-files gefunden. 15 wurden angeklagt, in 8 waren Beleidigungen.
Im Grunde ist es egal, wer die clips hochlädt.
Zitat
§ 201 (StGB)
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1.   das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.   eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Aufnehmen tut nicht der alleine, der das Aufnahmegerät bedient, sondern auch der, der spricht. Angesichts der Tatsache, dass er die files auf seinem Computer hatte, dürfte klar sein, dass es nicht gegen seinen Willen geschah.
Ich habe keine Angst, dass das erstinstanzliche Urteil nicht hält, allenfalls ein bis zwei Monate könnte man ihm nachlassen. Die Vorsitzende hat ihm ja bei schneller Beendigung ein Jahr drei Monate angeboten. Drunter wird es nicht abgehen. Wenn er die Dame noch ein wenig ärgert gibt's sogar mehr, immerhin hat die StA auch Berufung eingelegt. Da ist Verböserung (reformatio in peius) möglich.

Zitat
Kann man eine solche, für das Verfahren ja evtl wichtige Informationen nicht an die Staatsanwaltschaft senden?

Kann man.
Die Anschrift lautet:
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstr. 25
80335 München
Aktenzeichen: 112 Js 107 141/13
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Offline drxdsdrxds

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Re: Die nächste Runde
« Antwort #178 am: 20. November 2014, 22:03:03 »
 

Offline Das Chaos

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Gemeinde der Menschen - Ein Querulant geht seinen Weg
« Antwort #179 am: 28. November 2014, 23:51:44 »
Unser Mike kann es nicht lassen Behörden zu belästigen. Es wird aber immer schwieriger; man hat gelernt:
Zitat
26. November 2014

WIR SIND NCHT “DEUTSCH”

Staatsangehörigkeit “ungeklärt”

Kreis Gütersloh / Ausländerbehörde

Da die Staatsangehörigkeit der Person “Mike Heerlein” beim Bundesverwaltungsamt bisher nicht festgestellt werden konnte, kann lt. Aussage der Meldebehörde auch kein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Somit verwies man auf die zuständige Ausländerbehörde beim Kreis Gütersloh. Dort wurde die Angelegenheit zum 09.11.2014 vorab mit Herrn Matthias Bartels besprochen, welcher dies in Schriftform wünschte. Dies erfolgte mit gleichen Tag wie folgt:

Antrag auf Reiseausweis / Passersatz
Sehr geehrter Matthias Bartel,

wie bereits fernmündlich besprochen, wird Ihnen das Anliegen des Ersuchens in Schriftform dargelegt.

Darlegung: Im Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Bekennung zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage verfassungsrechtlich gewährleistet. Somit sind die Menschenrechte auch anzuwenden und umzusetzen. Da das Land Nordrhein-Westfalen ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland ist, sind die Grundrechte entsprechend ebenso zu verwirklichen.

Ein behördliches Dazwischentreten ist unvereinbar und europarechtlich nicht statthaft (s. Anlage European Union Agency for Fundamental Rights (FRA)). Gemäß Artikel 15 AEMR (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) hat jeder Mensch Anspruch auf Staatsangehörigkeit. Der Absatz 2 besagt: „Niemand darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.“

Der Antragsteller hat durch zahlreiche Aufführungen seiner „angeblichen“ Staatsangehörigkeit, welche als: „DEUTSCH, deutsch, deutsche Staatsangehörigkeit, deutscher Staatsangehöriger, Deutschland“ bereits irreführend angegeben war daher dem Bundesverwaltungsamt (Az. S XXX-EStA) zur Prüfung zugeleitet, welches die berechtigten Zweifel ausräumen soll. Da von dortiger Stelle die Klärung aussteht und die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll bis dato bei Behörden die Angabe der Staatsangehörigkeit als derzeit „ungeklärt“ deklariert werden.

Da die Angabe „ungeklärt“ (jedoch nicht Staatenlos) im Bundespersonalausweis
– sowie im Reisepass sich als nicht eintragungsfähig erweist, wird hiermit der Antrag auf einen Reiseausweis- ersatzweise ein Passersatz i.S.d. § 3 AufenthG, ggf. Aufenthaltserlaubnis angefordert, sodass der Ausweis- u. Mitführungspflicht nachgekommen werden kann.

Aus Gründen der absoluten Dringlichkeit wird der Antragsteller in nächsten Tagen erneut fernmündlich mit Ihnen in Kontakt treten, sodass eine Terminierung vereinbart wird, um im Anschluss das beantragte Ausweisdokument in Empfang nehmen zu können.

Die Verbindlichkeiten werden ersatzweise binnen 10 Tage nach Erhalt dieses Schreibens erbeten.

Freundliche Grüße
————————————————————————————————————————-

Zum 11.11.2014 wurde dahingehend Herr Bartels erneut fernmündlich aufgesucht, welcher forsch mitteilte:

“Ich habe Ihr Schreiben gelesen und Sie werden darauf keine Antwort erhalten. Sie bestreiten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.” (Gespräch abrupt beendet). Sodann wurde sein Vorgesetzter Thomas Kulhbusch verständigt, welchem die “Bürgerfreundlichkeit” dargelegt wurde. Dieser versicherte, dass er sich der Sache annehmen- u. sich melden wird. Da der Rückruf erfolglos war, wurde zum 13.11.2014 Herr Kuhlbusch erneut fernmündlich kontaktiert. Dieser teilte nun mit:”Ich habe Ihr Schreiben vorliegen und schließe mich den Aussagen meines Mitarbeiters, Herrn Bartels an. Wir gehen nicht auf Ihr Schreiben ein und sind der Auffassung, dass Sie die sog. Grundrechte als Rechtsmissbrauch benutzen wollen. Ich lege jetzt auf und Sie brauchen hier auch nicht wieder anzurufen.”

Auch hier wurde das Telefonat beendet, bevor überhaupt eine Rechtfertigung erfolgen konnte. Da nun keine Abhilfe mehr möglich war, wandte sich der Betroffene an das Vorzimmer des Landrates, um sich zu beschweren. Die Vorzimmerdame, Frau Sylvia Lütkebomk gab hierzu folgendes an: “Soweit mir bekannt, dürfen wir keine Telefonate mehr mit Ihnen führen, auf wiederhören!”

Da auch hier keine Gehör gefunden- und davon auszugehen war, dass die Vorzimmerdame (vermutlich) versehentlich auflegte, wurde über die Telefonzentrale angefragt, ob eine Verbindung zum Vorzimmer des Landrats möglich wäre. “Moment bitte, ich verbinde.” Es dauerte einige Minuten, bis die Telefonzentrale freundlich mitteilte: “Es tut mir leid, ich darf Sie nicht verbinden. Frau Monika Venker (zweite Vorzimmerdame beim Landrat) verbietet es mir und Sie sollen hier auch nicht mehr anrufen. Bitte verstehen Sie das nicht falsch, aber ich muss handeln, wie man es mir sagt.”

Abschließend sei festzuhalten:
Ohne Ausweis/Passersatz keine Anmeldung; ohne Anmeldung keine Vorsprache bei der ARGE und/oder Gewerbeanmeldung möglich.

Die Sache wird nun von höherer Stelle geklärt werden, welche diese unmenschlich erniedrigende Behandlung der Mitarbeiter als diskriminierend und unverantwortlich einstufte.

Ein neuer "Presse"-blog:
https://gemeindedermenschen.wordpress.com/presseblog/
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