Muß man auch dort Mitglied der Kammer sein, um in anderer Leute Auftrag Gerichte trollen zu dürfen?
Ja. Um in den USA als Rechtsanwalt (oder Staatsanwalt, Bundesrichter brauchen formal nicht mal einen Studienabschluss) tätig sein zu dürfen, muss man Mitglied der Rechtsanwaltskammer in dem jeweiligen Bundesstaat sein. Für die Aufnahme muss man eine Prüfung ablegen. Wer in mehr als einem Bundesstaat tätig sein will, muss auch mehr als einer Kammer angehören, wobei die Kammern einzelner Bundesstaaten die Mitgliedschaft bei einzelnen anderen Kammern anerkennen.
Hintergrund ist die unübersichtliche Gesezeslage in den USA. Im Studium wird sich auf das Bundesrecht konzentriert, daher ist ein Abschluss an einer Universität zwar mit einem Berufsdoktorat (JD) versehen, aber nicht berufsqualifizierend. Die Aufnahmeprüfungen der Anwaltskammern legen ihren Schwerpunkt dann auf den Recht des jeweiligen Bundesstaates. Grob könnte man sagen, dass die Aufnahmeprüfung mit dem zweiten Staatsexamen bei uns vergleichbar ist. Allerdings erhält man bei uns durch das zweite Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt in allen Bundesländern, in den USA ist das anders.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind je nach Bundesstaat anders, auch was die Anforderungen an den Studienabschluss angeht. So konnte man lange Jahre im Staate New York auch an der Prüfung der Anwaltskammer teilnehmen, wenn man einen deutschen Studienabschluss hatte. Der Hochstapler Frank Abagnale (bekannt aus Catch me if you can) hatte in Louisiane die Zulassung zur Rechtsanwaltskammer erhalten, ohne einen Studienabschluss in Rechtswissenschaften. Dazu muss man wissen, dass das Recht des Staates Louisiane an das französische Recht angelehnt ist und nicht an das Common Law, ein Abschluss einer amerikanischen Universität einem also nicht wirklich hilft bei der Prüfung der Anwaltskammer.
Wenn Rudy jetzt von der Anwaltskammer von New York State ausgeschlossen wird und er keine Zulassung einer anderen Anwaltskammer hat, dann kann er nicht mehr als Anwalt tätig sein.