Zu der Assange-Sache: Die Dokumente als Ganzes sind eingestuft. Damit sind auch die Gesamtveröffentlichungen Straftat. Es gibt bei Verschlusssachen sogar leere Seiten, die mitgezählt und eingestuft sind, deren Verlust genauso geahndet wird wie der Verlust einer Seite voller "Atomcodes". Normalerweise stehen die Einstufungen dort nicht aus Spass drauf, wobei es aber auch Fälle von "Oversecurity" gibt. Aber weitere Alltagsgeschichte aus dem Leben eines (ehem.) VS-Verantwortlichen gehen hier zu weit.
Wichtig ist doch, dass die Richterin seine Intention anerkannt hat. Hätte Assange nicht faul und bräsig einfach alles im Klartext veröffentlicht, sondern gesichtet, Namen geschwärzt unddie "Originale" nur bei den dann erfolgenden Unterlassungsklagen im "safe space" Gericht vorgelegt wäre er als Investigativjournalist durchgegangen. Denn Journalist bedeutet eben, dass man Meldungen/Rohinformationen weiter verfeinert, einordnet und als fernsten Punkt in ein Meinungstext einbaut. Agenturmeldungen oder Twitterposts copypasten kann sogar Plautzenrüdi^^
Auch bei einer Schwärzung von Namen wäre eine Anklage und Gerichtsverhandlung der richtige Weg. Das Vergehen ist klar, nur wird im Verfahren das Motiv des Täters und die Intention geklärt und mögliche strafmildernde Umstände gewürdigt. Nur weil Assange in gewissen Kreisen als "Held" gilt sind Gesetze nicht aufgehoben.