Kurz, aber aufschlussreich
Ich wartete also im zweiten Stock ohne mein Cabrio. Ca 10 Minuten vor der Planmäßigen Beginnzeit (13:30 Uhr) der Verhandlung erscheint eine Junge Frau. Sie nimmt eine Bank weiter Platz. Gegen 13:30 kommt die Staatsanwältin und fragt mich, ob ich für frau Bernhard da sei. Ich verneine.
Dann ruft die Richterin Das Strafverfahren gegen Frau Sabine Bernhard (im folgenden Guteste danke
@Helvetia ) auf. Da keiner kommt, erklärt die Richterin, dass sie jetzt in Abwesenheit verhandeln werde, da die Ladung der Gutesten durch die Wortmarke persönlich übergeben wurde nachdem bei der Post die Annahme verweigert wurde.
Da die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen die
Studentin Guteste einen Strafantrag stellte, weil Sie seit 10.11.2021 immer wieder als Gegnerin der Coronamaßnahmen auffiel. Auch erkannte Sie keine Strafen der Behörden an, sondern verwies mehrmals auch schriftlich darauf hin, dass Österreich nur ein Firmenkonstrukt sei in dem nur die SHAEF Gesetze gelten. Dabei vergab sie immer wieder Punkte. Ganz gerne gab Sie dem Rektor der Universität Klagenfurt Punkte.
Nach den Weihnachtsferien21/22 galt auf der Universität Klagenfurt absolute Maskenpflicht und 2(!)G. Das der Gutesten daher der Zutritt zur Universität verweigert wurde, schickte Sie an diverse Stellen jeweils ein AFFIDAVIT DER WAHRHEIT und drohte allen, dass jeder aber auch ausnahmslos jeder der diese Coronamaßnahmen unterstütze hingerichtet wird. Man habe genug Höhlen, um diese Verbrecher gegen die Menschlichkeit verschwinden zu lassen.
Als der Rektor der Universität Klagenfurt "genug Punkte" erhalten hatte sendete ihm die Guteste erst ein Todesurteil und etwas später eine
Bestätigung des GCCL dass dieses Todesurteil auch vollstreckt wird.
Beim Weltpostverein erstatte die Guteste Anzeige gegen die österreichische Post da diese die Verbrecher wie Gericht, Polizei und dergl. unterstütz. Alle sollten endlich kapieren, dass in Österreich nur die SHAEF Gesetze gelten.
Auch der Richterin und der Staatsanwältin hat die Guteste aufgetragen, innerhalb von 24 Stunden ihre Befähigungen und Berechtigungen bachzuweisen. Da beide dieser Aufforderung nicht nachkamen erhielten beide auch Punkte.
Dann verkündet die Richterin das Urteil,
6 Monat Haft auf Bewährung und es wurden der Gutesten die Kosten auferlegt.
Dann erklärte die Richterin, da eine Rechtsprktikantin im Zuhörerraum sitzt werde Sie das Urteil sehr ausführlich begründen. Da außer der jungen Frau und mir niemand da war, musste es sich um diese Frau Handeln.
Sie erzählte, dass die Angeklagte immer bestätigte diese Schreiben selbst verfasst und abgesendet zu haben wenn sie von der Polizei einvernommen wurde. Auch dabei erwähnte sie immer wieder das die Polizei keine Behörde sei, sondern nur eine Firma.
Sie habe alle Schreiben mit sabine:bernhard und einem Fingerabdruck unterschrieben.
Das Sie nur wegen der Förderung einer Staatsfeindlichen Bewegung und nicht einer Staatsfeindlichen Orginisation verurteilt wurde ergibt sich daraus, dass die Angeklagte immer betonte das weder der Staatenbund Österreich noch Monika Unger für sie ein Begriff sei. Völlig unbekannt, somit könne man nur die Staatsfeindliche Bewegung nachweisen.