Autor Thema: Hans Joachim Zimmer / unrechtsstaat-brd.de / Volk an die Macht  (Gelesen 6267 mal)

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Offline Gutemine

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Dieser "Reichsbürger" und "Jurist" aus dem Dunstkreis von Schäbel, Maurig, Boddin und Co. hat wirklich einen Thread verdient.

Er hat einen "Volksantrag" beim Landtag BW gestellt. Das ganze Machwerk umfasst 260-Seiten, er will damit im Prinzip alle Gesetze ändern und hat nebenbei viele neue erfunden. Ein Hort des Wahnsinns. ;)

Der Antrag wurde aber erst mal angenommen. Jetzt braucht er binnen Jahresfrist 38.418 Menschen, die dem beitreten. In Anbetracht von mindestens 4 Millionen (oder waren es mehr) "Reichsbürgern" dürfte das ja kein Problem sein, oder? Bei FB spamt er jedenfalls schon fleissig.

Zitat
Mail des Landtags von BW vom 17.10.:

Sehr geehrter Herr Zimmer,

Ihre Anzeige des Beginns der Unterschriftensammlung (26.10.2016) für den o.g. Volksantrag ist am 10.10.2016 beim Landtag eingegangen. Eine offizielle Eingangsbestätigung geht Ihnen noch zu.

Vorab möchte ich Sie bitten, mir den Volksantrag elektronisch zuzuleiten, um die Veröffentlichung im Staatsanzeiger zu vereinfachen. Auf Grund des Umfangs des Volksantrags bitte ich schon jetzt um Verständnis, falls die Veröffentlichung erst am 28.10.2016 erfolgen kann (der Staatsanzeiger kommt nur freitags heraus).

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Drißner
Landtag von Baden-Württemberg
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Also jetzt wird es ernst mit dem Volksantrag und die freie Sammlung beginnt am 26.10.2016.

Zitat
GeStDeRe?

GeStDeRe ist die Abkürzung für

Gesetz zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (GeStDeRe)

Dieses Gesetz, welches insgesamt 10 Artikel umfasst, soll bewirken, dass von der Staatsgewalt in Zukunft unsere Rechte beachtet und geachtet werden und jegliches Verfahren fair und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gemäß Artikel 1 Abs. 3 i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 GG durchgeführt wird. Das ist nicht selbstverständlich - für die Staatsgewalt: derzeit werden wir von allen drei Gewalten, vornehmlich von Richtern, systematisch auch um dieses Recht geprellt. Wir werden belogen, wir werden betrogen, Richter missbrauchen ihr Recht zur Rechtsprechung dazu, Recht systematisch zu beugen.

Damit muss es ein Ende haben. Am 10.10.2016 habe ich zum Landtag einen Gesetzentwurf mit der Kurzbezeichnung GeStDeRe eingereicht verbunden mit der Erklärung, dass am 26.10.2016 die freie Sammlung von Unterstützern beginnt.

Damit der Landtag sich mit diesem Volksantrag befasst, müssen binnen Jahresfrist mindestens 38.418 Bürger beitreten. Erst wenn diese Quote erreicht ist, kann formell Antrag gestellt werden, dass der Landtag sich mit dem Gesetzentwurf befassen soll.

Bis dahin befindet sich der Volksantrag nur im Stadium der Ankündigung des Volksantrags, er beginnt erst dann zu laufen, wenn die notwendigen 38.418 Stimmen eingereicht sind.

Zu den Beitrittsmodalitäten.

Nun ein grobes Inhaltsverzeichnis dieser 10 Artikel:

 

Artikel 1 – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung (LVBWÄndG)

Inhalt u. a.:

Das Wahlrecht wird geändert, zu Gunsten der Bürger = Entmachtung der Parteien.
Das Grundgesetz wird zur verbindlichen obersten Rechtsnorm erhoben, der alle drei Gewalten, Legislative, Exekutive und Judikative unterworfen sind.
Landesbedienstete bedürfen einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht, wenn sie im Namen des Landes wirksam gegenüber Dritten, z. B. dem Bürger, tätig werden wollen.
Das Recht zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde wird ein Verfassungsrecht.
Das gesamte Landes- und Bundesrecht muss auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft werden.

 

Artikel 2 – Gesetz zur Einführung des Grundgesetzes in Baden-Württemberg (GGEinfG)

Inhalt u. a.:
Die Ordnungs- und Durchführungsbestimmungen, durch die alle drei Gewalten, besonders aber die Richterschaft, zur Einhaltung des Grundgesetzes und Beachtung der Grundrechte verpflichtet werden.
Richter werden verpflichtet, anzuwendendes Recht auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen.

Artikel 3 – Gesetz zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Landes Baden-Württemberg (BWVertretG)

Inhalt u. a.:

Die Ordnungs- und Durchführungsbestimmungen, durch die ein Landesbediensteter nur dann berechtigt ist, im Namen des Landes zu handeln, wenn er über eine vom Ministerpräsidenten ausgestellte rechtsgeschäftliche Vollmacht verfügt.
Es wird ein Landesregister analog zum Handelsregister eingeführt, in dem jeder, der für das Land rechtsgeschäftlich handeln können soll, zu listen ist: Die Besetzung eines Amtes reicht nicht mehr aus, um im Namen des Landes handeln zu können.

Artikel 4 – Gesetz zur Bestimmung des gesetzlichen Richters (GesRiG)

Inhalt u. a.:

Geregelt wird durch Ordnungs- und Durchführungsbestimmungen, wann ein Richter ein gesetzlicher Richter gemäß Artikel 101 Abs. 1 S 2 GG ist.
Richter werden dazu vergewaltigt, unmittelbar nach ersten Bedenken festzustellen, ob sie der gesetzliche Richter sind.
Richter werden dazu vergewaltigt, nur noch grundgesetzkonformes Recht anzuwenden.


Artikel 5 – Gesetz zur Änderung des Gesetz über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHGÄndG)

Inhalt:

Änderung des § 55 VerfGHG mit der Folge, dass das Recht auf Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht mehr auf einfachem Gesetz, sondern der Landesverfassung basiert.


Artikel 6 – Gesetz zur Regelung von Streitigkeiten zwischen Land, Körperschaften und Bürgern und deren Schadenersatzpflicht aus der Verletzung von Grund- und grundrechtsgleichen Rechten (StreitG)

Inhalt u. a.:

Umkehr der Beweislast: Der Staat muss künftig beweisen, dass er uns Bürger ordnungsmäßig behandelt hat. Bisher mussten wir Bürger beweisen, dass der Staat uns gelinkt hat.
Schadenersatzansprüche gegen den Staat werden bereits dadurch begründet, wenn der Richter nicht der gesetzliche Richter war, oder weil der Rechtsweg gemäß Artikel 19 Abs. 4 GG nicht installiert war.
Wer vom Gerichtsvollzieher die Räumung der Wohnung, die Verhaftung etc. hinnehmen musste, wird für die Beschädigung seiner Verfassungsrechte mit bis zu 10.000 EUR entschädigt. Steuerfrei und nicht pfändbar.

Artikel 7 –  Gesetz zur Ausarbeitung einer neuen Landesverfassung (LVEntwurfG)

Inhalt u.a.:

Das Volk hat das Recht, selber die Regeln zu bestimmen, nach denen es regiert wird - die gegebenen Regeln wurden von Parteien konzipiert, wir Bürger konnten daran nicht mitwirken, mussten und müssen nur gehorchen.
Landtag und Landesregierung müssen Auskunft darüber erteilen, ob die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, Baden-Württemberg ein Bundesland ist oder welchen rechtlichen Status beide tatsächlich einnehmen.
Es wird eine neue Landesverfassung konzipiert, die vom Volk für das Volk gemacht wird.

Artikel 8 – 10 beinhalten formelle Regelungen

Mit der Freischaltung wird auch der gesamte Volksantrag am Stück zum scrollen (ca. 260 DIN A 4 Seiten) angeboten. Der Volksantrag wird dann dort, aber auch hier, zum download angeboten.

Die Artikel 1 bis 10 sind zum besseren Verständnis auf eigenen Seiten vorgestellt. Diese sind weiter unterteilt, für jeden Paragraphen oder geänderten Artikel der Landesverfassung gibt es eine eigene Seite. Auf jeder Seite ist der Gesetzestext und die zugehörige Begründung enthalten. Sie alle sind Auszug aus dem Volksantrag am Stück, das heißt, die Summe aller einzelnen Seiten ist im Grunde genommen der Volksantrag GeStDeRe.

Auf der Seite Anmerkungen zu .. mit Unterseiten wird sukzessive zu den einzelnen Paragraphen oder geänderten Artikel der LV ergänzend vorgetragen. Diese Ausführungen sind nicht Teil des Volksantrags.
 
38.418 Bürger von BW müssen dem Antrag zustimmen ...

... damit der Landtag von Baden-Württemberg sich damit befassen muss.

Akzeptiert der Landtag diesen Volksantrag nicht, dann kann er ihn pauschal verwerfen oder ihm einen eigenen Gesetzentwurf gegenüberstellen. In diesem Fall kommt es zum Volksbegehren.

Volksbegehren bedeutet, dass rund 760.000 Bürger von BW den weiteren Antrag unterstützen müssen, damit es zu einer Volksabstimmung über den Gesetzentwurf kommt. Wird der Gesetzentwurf in der Volksabstimmung von der Mehrheit der wahlberechtigten Bürger angenommen, wird er Gesetz.

Mehr dazu auf der Seite Beitrittserklärung.

Und bitte bereits jetzt beachten:

_________

Warum der Gesetzentwurf?

Warum ich diesen Volksantrag ausgearbeitet habe, darüber informiert ausführlich auf der website Unrechtsstaat BRD die Seite Darum GeStDeRe.

Hier auf der website www.Volk-an.die Macht.de ist auf der Seite GeStDeRe allg. Begründung die formelle Begründung für den Volksantrag eingestellt.

Soweit sei aber schon gesagt: Für die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes gibt es zwei Begründungen.

Die erste ist, dass weder die Bundesrepublik Deutschland noch eines der Bundesländer jemals als souveräner Staat bzw. Land völkerrechtlich wirksam gegründet wurden. Daraus folgert, dass sowohl Deutschland als auch die Länder wie Baden-Württemberg so regiert werden, wie es im Mittelalter der Fall war: Es gibt eine Obrigkeit, die souverän bestimmt, wo es lang geht.

Für die zweite Begründung ist es unerheblich, ob die Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen Länder souveräne Staaten sind oder nicht. Isoliert betrachtet ist Fakt, dass das deutsche Volk von Parteien und Parteigängern seit 1949 um das Recht zur souveränen Ausübung der Staatsgewalt betrogen wurde und wird: Die Parteien und Parteigänger haben sich durch Untreue das Recht verschafft, ohne konkrete Mitwirkung des Volkes und nach völligem Belieben das gesamte Deutschland zu beherrschen.
http://www.volk-an-die-macht.de/
http://www.unrechtsstaat-brd.de/2016/10/18/108-volksantrag-im-staatsanzeiger-bw/

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« Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 10:07:16 von Gutemine »
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Zitat
wenn er über eine vom Ministerpräsidenten ausgestellte rechtsgeschäftliche Vollmacht verfügt.

Da hat Herr Kretschmann aber lange zu stricken dran, sowas gibt ganz schnell nen Schreibkrampf! :cyclops:
Und jetzt das wöchentliche Wortspiel: Nehme man ein "b" weg und wisse, was ich bei Herrn Zimmer bekomme..... :blank:
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Zitat
Dieses Gesetz, welches insgesamt 10 Artikel umfasst, soll bewirken, dass von der Staatsgewalt in Zukunft unsere Rechte beachtet und geachtet werden und jegliches Verfahren fair und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gemäß Artikel 1 Abs. 3 i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 GG durchgeführt wird. Das ist nicht selbstverständlich - für die Staatsgewalt: derzeit werden wir von allen drei Gewalten, vornehmlich von Richtern, systematisch auch um dieses Recht geprellt. Wir werden belogen, wir werden betrogen, Richter missbrauchen ihr Recht zur Rechtsprechung dazu, Recht systematisch zu beugen.

Zu glauben, dass die Gerichte bestehendes Recht missachten und das mit einem Gesetz lösen zu wollen hat auch einen gewaltigen Logikfehler.

Zitat
Das Wahlrecht wird geändert, zu Gunsten der Bürger = Entmachtung der Parteien.

Das ist ja mal interessant, als jemand, der sich gerne mit Wahlen und Wahlrecht beschäftigt werfe ich einen Blick hinein:

Zitat
(1) Die Wahl zum Landtag findet nach dem Zweistimmenwahlrecht statt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Mit der Wählererststimme wird in 70 Wahlkreisen je ein Abgeordneter direkt, werden mit der Wählerzweitstimme per Listenwahl mindestens 50 Abgeordnete mittelbar gewählt.

Zunächst einmal verstößt dieser Absatz im Wortlaut gegen die Wahlrechtsgrundsätze der Bundesrepublik, nach der alle Wahlen unmittelbar, also direkt stattfinden müssen. Was er eigentlich meint ist ein Grabenwahlsystem, aber schauen wir uns das mal genauer an...

Zitat
(2) In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt, der seinen Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt im Wahlkreis hat und keiner politischen Partei oder sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichteten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in Baden-Württemberg angehören darf. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.[...]

Der Kandidat darf also kein Mitglied einer Partei sein. Ich bin mir relativ sicher, dass das vor allem den Efekt hätte, dass jede Menge Politiker aus ihren Parteien austreten, von ihnen finanziell für ihre Kandidatur unterstützt werden und nach der Wahl wieder eintreten.

Zitat
(3) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden alle Parteien oder sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichteten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in Baden-Württemberg berücksichtigt, die mindestens 0,5 Prozent der abgegebenen gültigen Wählerzweitstimmen auf sich vereinigen können.

Aufhebung der 5%-Hürde, die durch eine formelle 0,5%-Hürde ersetzt wird. Da es aber nur 50 Sitze geben wird, die von Landeslisten gefüllt werden, sollte die tatsächliche Hürde, je nach Sitzverteilungsverfahren, bei ca. 1% liegen. Sonderlich Durchdacht ist das nicht. (nachgerechnet mit dem Sitzverteilungsrechner auf http://www.wahlauswertung.de/probewahl/sitzverteilung/). Das sollte zu einer zusätzlichen Zersplitterung des Parlaments beitragen. Der Bürger würde also vor allem mehr große Koalitionen (was in BaWü aktuell eh Grün-Schwarz/Schwarz-Grün ist) bekommen.

Zitat
(6) Wer Abgeordneter ist, darf nicht gleichzeitig eine Tätigkeit in einer Behörde oder einem Ministerium (Exekutive) oder an einem Gericht (Judikative) ausüben.

Wie in der Schweiz würden Regierungsmitglieder also keine Parlamentsmandate inne haben, aber wohl, ähnlich wie dort, weiterhin an der Arbeit der Fraktionen beteiligt sein.

Alles in allem würde sein Traum von der Republik ohne Parteien, die er formuliert und die eine Vision antiparlamentarischer Denker (z.B. Robert Michels) ist, sich mit der Änderung kaum umsetzen lassen. Das Grabenwahlrecht vereinfacht vor allem die Mehrheitsbildung in Parlamenten und würde die Macht einzelner Parteien sogar stärken.
 
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Isoliert betrachtet ist Fakt, dass das deutsche Volk von Parteien und Parteigängern seit 1949 um das Recht zur souveränen Ausübung der Staatsgewalt betrogen wurde und wird:

Während vorher, also zur Zeit des Deutschen Reichs, natürlich alles viel, viel besser war. :)
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Es scheint sich um denselben Qerulanten zu handeln wie hier:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundespraesidentenwahl-don-quijote-der-demokratie-a-626087.html

Im "Ländle" würde man ja sagen, hör auf mit dem Schwachsinn, sonst kommst Du nach Winnenden,  aber er ist ja schon da! :o
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 10:33:48 von Evil Dude »
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Offline klingsor3

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Logische Widersprüche haben ja Tradition bei den RDs. Eine grundlegende Denkfigur ist ja auch, einerseits zu behaupten, dass es für sämtliche Gesetze und Gerichte "keine Legitimation" etc. gibt und gleichzeitig schön legalistisch mit Anzeigen, Klagen, Schadensersatz etc. zu drohen.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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Logische Widersprüche haben ja Tradition bei den RDs. Eine grundlegende Denkfigur ist ja auch, einerseits zu behaupten, dass es für sämtliche Gesetze und Gerichte "keine Legitimation" etc. gibt und gleichzeitig schön legalistisch mit Anzeigen, Klagen, Schadensersatz etc. zu drohen.

Die Reichsdeppen würden sicher auch lieber vor dem Interplanetaren Gerichtshof der Interdimensionalen oder Aldebaraner klagen, sie sind nur zu doof für das Handtuch!  ;D
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Offline rtk

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Die Reichsdeppen würden sicher auch lieber vor dem Interplanetaren Gerichtshof der Interdimensionalen oder Aldebaraner klagen, sie sind nur zu doof für das Handtuch!  ;D

Das geht nicht wegen des Nichteinmischungsabkommens innerhalb der Intergalaktischen Föderation des Lichts. Es gibt da alte Verträge zwischen den Annunaki und den Igigi. Einfach mal googeln.
 
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Offline tHiNk_413

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Aber die Annunaki haben doch damls im Krieg gegen die Pilzwesen vom Yuggoth den Intergalaktischen Beistandspakt aufgekündigt, um Carcosa zu besetzen! Muss man wissen! :cyclops:
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Offline Nestor

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Zumal ihm alle anderen Teile der Rechtsordnung recht egal zu sein scheinen, seine Vorschlage verstoßen mehrfach gegen Bundesgesetze, womit er auch wieder mit Art. 31 GG in Konflikt kommt.
 

Offline aargks

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Zimmerrrrs Volxbewegung wirrrrd in ihrrrer geballten Macht die Grrrrundfesten des toitschen Staates erschütterrrrn!

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Dafür tobt die Kommentatoren-Schlacht im Gästebuch der Unrechtsstaat-Seite, die - Tusch, Feuerwerk und Tortenguss - einen (in Zahlen 1) Kommentar vom Dezember 2015 enthält.

Läuft.  ;D

 
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