Autor Thema: Jo Conrad  (Gelesen 211847 mal)

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Re: Jo Conrad
« Antwort #225 am: 16. August 2017, 22:30:49 »
Tut mir leid, dass du das Fitzelchen abbekommen hast. Ich hatte eigentlich auch nur mit einem kurzen und uninteressanten Termin gerechnet. Und ein großes Lob an unseren "Nachwuchs". Vorwärts immer- rückwärts nimmer! Für unseren Staat müssen wir aktiv eintreten und das haben die beiden getan - dickes Lob.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Jo Conrad
« Antwort #226 am: 16. August 2017, 22:34:55 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: Jo Conrad
« Antwort #227 am: 16. August 2017, 22:37:52 »
Na da wird dem NDR ja einer abgehen, weil er bei den Ruhrbaronen schreiben durfte.

Tut mir leid, dass du das Fitzelchen abbekommen hast.

War ja selbst gewähltes Schicksal.
 
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Offline vollstrecker

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Re: Jo Conrad
« Antwort #228 am: 16. August 2017, 22:43:33 »
Danke!
 

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Re: Jo Conrad
« Antwort #229 am: 16. August 2017, 22:45:02 »
Beim nächsten Mal drehen wir das Reichi-Glücksrad.
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Re: Jo Conrad
« Antwort #230 am: 17. August 2017, 08:59:37 »
Intermezzo - Die Anklageschrift

Vor der Fortsetzung noch vier Erläuterungen und eine Korrektur (geht im Forum nicht mehr):

-   „Zelt“ meint wertfrei und umgangssprachlich: wenig schmückende Bluse (im Gegensatz zum schicken Outfit von Jo)
-   Der Zigarettenkonsum wurde nach dem Bäckereiaufenthalt hochrechnend abgeschätzt
-       Wiedergabe nach eigener Mitschrift. Allerdings ohne Gewähr, da Bernie vor dem Gerichtsgebäude rumtutete
-       Leider muss ich den Bericht in Teilen ausliefern, da ich ihn heimlich während der Arbeitszeit schreibe
-   Jo hat tatsächlich zur Berufsausübung noch gesagt: Ich bin der Treuhänder meiner Person

Eigentlich käme es jetzt zur Beweisaufnahme, aber Jo schiebt erst mal einen „Antrag auf Klageabweisung“ in den Saal. Leider muss ihn der Staatsanwalt darauf hinweisen, dass das Hauptverfahren bereits eröffnet wurde und dieser Antrag ohnehin nicht den gerichtlichen Anforderungen genüge.

Dies zieht sich wie ein roter Faden durch die Verhandlung. Zwei Youtube-Jura-Professoren werfen mit Paragrafen um sich, deren Inhalt sie leider nicht verstanden haben. Auf anwaltliche Beratung haben sie ja verzichtet und so müssen Richter und Staatsanwalt als geduldige Nachhilfelehrer aushelfen.

Aber Jo ist nicht zu bremsen. Eben noch, wie alle Reichis im Raum, brav aufgesprungen als der Richter eintrat, nun aber renitent. In der Klageschrift „die doch den Abschluss aller Ermittlungen bedeutet“ (war ihm sehr wichtig und wurde diverse Male aus dem Phrasenschwein geschüttelt) würde als Tatort „Wittmund und andere Orte“ benannt. Sie seien aber nie in Wittmund gewesen – worauf Angela: murmel, murmel ganz lange her. Besser vor Gericht gemeinsame Statements vorher absprechen, das kann sonst ganz schnell ins Auge gehen! Der Staatsanwalt versuchte zu erklären, dass das Jugendamt nun mal in Wittmund säße und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Damit war Tatort Wittmund. Eigentlich ganz einfach, auch für Nicht-Juristen, die ohnehin sagen würden: Was solls? Jo hat das aber bis zum Ende der Verhandlung nicht gepeilt und kam mehrfach darauf zurück.

Aber Jo hatte schon den nächsten Torpedo im Rohr, leider ebenfalls ein Rohrkrepierer. Der Wohnort der Zeugen sei in der Anklageschrift nicht benannt worden. Der gute Staatsanwalt schaute extra noch mal nach. Die Anklageschrift hat ja Oberstaatsanwältin Huefner verfasst – zu ihr später mehr. Er erklärte Jo dann väterlich, dass bei Polizisten kein Wohnort, sondern der Behördensitz angegeben wird. Ein flüchtiger Blick aufs Publikum zeigte auch gleich warum.

Nun richtert Richter M. los: Beschlossen und verkündet und sogar protokolliert. Jos Antrag wird abgelehnt – alle weiteren auch, was ihn schwer empörte. Aus der Tatsache, dass es am Ende gefühlt ca. 10 : 0 ausging, schloss er auf die Voreingenommenheit des Gerichtes, anstatt mal über die Qualität seiner Anträge nachzudenken. Nach Richter M. erfüllt die Antragsschrift alle formellen und inhaltlichen Anforderungen.

Angela nahm zu diesem Zeitraum demonstrativ die erste Tablette ein – besser ist das!

Lesen Sie weiter – vierter Teil dieses Reißers in Kürze.
« Letzte Änderung: 17. August 2017, 09:31:11 von echt? »
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Offline Pantotheus

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Re: Jo Conrad
« Antwort #231 am: 17. August 2017, 10:54:58 »
Zwei Youtube-Jura-Professoren werfen mit Paragrafen um sich, deren Inhalt sie leider nicht verstanden haben. Auf anwaltliche Beratung haben sie ja verzichtet und so müssen Richter und Staatsanwalt als geduldige Nachhilfelehrer aushelfen.
Vielleicht war das sogar eine objektiv betrachtet sinnvolle Entscheidung. Dass sie bei dieser Sachlage verurteilt werden, ist kaum fraglich. Ohne Anwälte bleiben sie immerhin nicht auf deren Kostennoten sitzen. Auch für die Anwälte, die verschont bleiben, mag es sich als Segen herausstellen.

Nach Richter M. erfüllt die Antragsschrift alle formellen und inhaltlichen Anforderungen.
Das sollte wohl "Anklageschrift" lauten?
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Offline Rima882

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Re: Jo Conrad
« Antwort #232 am: 17. August 2017, 11:44:14 »

Nach Richter M. erfüllt die Antragsschrift alle formellen und inhaltlichen Anforderungen.
Das sollte wohl "Anklageschrift" lauten?

Dem Zusammenhang nach soll das wohl "Anklageschrift" heißen. Andererseits, wenn die Masch so weiter macht, ist es zumindest bei ihr früher oder später so weit, dass sie bei weiteren Straftaten irgendwann mal eine "Antragsschrift" ins Haus bekommt. So heißen bekanntlich die - ohne Richterunterschrift ausgefertigten - Dokumente, mit denen ein auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gerichtetes Gerichtsverfahren eingeläutet wird. 
« Letzte Änderung: 17. August 2017, 11:45:54 von Rima882 »
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Offline SchlafSchaf

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Re: Jo Conrad
« Antwort #233 am: 17. August 2017, 11:57:51 »
Zwei Youtube-Jura-Professoren werfen mit Paragrafen um sich, deren Inhalt sie leider nicht verstanden haben. Auf anwaltliche Beratung haben sie ja verzichtet und so müssen Richter und Staatsanwalt als geduldige Nachhilfelehrer aushelfen.
Vielleicht war das sogar eine objektiv betrachtet sinnvolle Entscheidung. Dass sie bei dieser Sachlage verurteilt werden, ist kaum fraglich. Ohne Anwälte bleiben sie immerhin nicht auf deren Kostennoten sitzen. Auch für die Anwälte, die verschont bleiben, mag es sich als Segen herausstellen.

Andererseits hätte ein richtiger anwaltlicher (als kein Absolvent der YT-Uni) Beistand das Strafmaß ggfs noch runterdrücken können, mit einer entsprechenden Strategie.
Gut, ob die beiden auf die Strategie "Klappe zu und lassen sie mich reden" gehört hätten, steht auf einem anderen Blatt.

Den Ostfiesen wird ja mitunter nachgesagt gern etwas gemütlicher und behäbiger zu sein, aber bei Querulanten wie den beiden können die auch stur, daher wäre anwaltlicher Beistand mit ziemlicher Sicherheit strafmindernd gewesen, IMHO.
« Letzte Änderung: 17. August 2017, 11:59:33 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Jo Conrad
« Antwort #234 am: 17. August 2017, 12:15:28 »
Vielleicht war das sogar eine objektiv betrachtet sinnvolle Entscheidung.

Die mit Abstand sinnvollste. Systemanwälte sind nicht nur schweineteuer, sondern auch widerborstig. In ihrer Ignoranz lassen sie alle wesentlichen Argumente beiseite und verlieren so den Prozeß. Dafür muß man kein Geld ausgeben, das kann man preiswerter haben.

Dazu kommt, so jedenfalls knakki, daß Bewährung nicht so sehr verlockend ist, wenn er die nächsten drei Jahre keine Leute beleidigen darf. Wovon soll er da leben? Eine Frage, die sich im Knast nicht stellt. Also lieber einfahren und hinterher weitermachen wie bisher. Wird die Bewährung sowieso widerrufen, kann man sich den Streß damit gleich sparen.

« Letzte Änderung: 17. August 2017, 12:22:47 von dtx »
 

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Re: Jo Conrad
« Antwort #235 am: 17. August 2017, 12:33:54 »
Hätte Angela einfach den Mund gehalten, hätte es mit Sicherheit Bewährung gegeben.
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Offline Luzifer

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Re: Jo Conrad
« Antwort #236 am: 17. August 2017, 12:49:58 »
Das ist doch mal ne Idee! Darauf ist bisher niemand gekommen.

"Eva" meint, die Geistfreien könnten die Strafe der Masch im Kollektiv ersatzweise absitzen.  ;D

http://www.freigeistforum.com/forum/index.php?PHPSESSID=ndp8csi89kdmae9gav4sj2g856&topic=35269.msg1197749#msg1197749
 

dtx

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Re: Jo Conrad
« Antwort #237 am: 17. August 2017, 13:36:01 »
Hätte Angela einfach den Mund gehalten, hätte es mit Sicherheit Bewährung gegeben.

Sie ist in einer ähnlichen Situation wie knakki, also darf man bezweifeln, daß sie das will. Die Strafe ehrlich abzumachen, anstatt sich zu drücken, bringt mehr Mehrtürerpunkte vor dem Volk. Zudem müßte sie erst wieder eine Kamera zusammenbetteln. Und es mag sein, daß ihr die staatliche Versorgung auch noch aus anderen Gründen gelegen kommt.

http://www.freigeistforum.com/forum/index.php?PHPSESSID=ndp8csi89kdmae9gav4sj2g856&topic=35269.msg1197749#msg1197749

Zumindest muß Jo nicht mal mehr um Spenden bitten (Antwort #26 am: Gestern um 23:52):

Zitat von: eva
Zitat von: tara522 am Gestern um 23:41
Zitat
    Ich schlage vor, dass wir hier dem Jo das Geld zur Verfügung stellen, jeder wie er kann, denn er hat ja im Namen von uns allen gehandelt, hoffe ich doch.


Ja bitte!!!  :thumb:

Kann man jetzt natürlich geteilter Meinung sein, ob es ein ehrenwerter Verdienst von Jo ist, die Verstrahlten zugunsten des Fiskus um zusätzliche 3.100 Euro zu schädigen (wenn denn die Kohle zusammenkommt).
« Letzte Änderung: 17. August 2017, 13:47:26 von dtx »
 

Offline comsubpac

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Re: Jo Conrad
« Antwort #238 am: 17. August 2017, 15:08:28 »
Zitat
Da die wußten, daß er möglicherweise als Zeuge erst gar nicht in einem nichtpreußischen Amtsgericht erscheinen wird, war ihn zu verklagen eine Möglichkeit, um an eine eventuell belastende "Zeugenaussage" (und erahntes Beweismaterial mittels Hausdurchsuchung bei einem vermeintlichen "Angeklagten") heranzukommen.

Großartig, das zeigt wieder die guten Geschichtskenntnisse der Reichsdeutschen. Ostfriesland war Teil von Preußen...
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Offline Gutemine

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Re: Jo Conrad
« Antwort #239 am: 17. August 2017, 16:20:29 »
Noch ein kleiner Joke, gefunden beim Weinmann.

Jo und die Masch hatten wohl noch "Affidavits", sprich Rechnungen an Staatsanwalt und Richter geschickt. Das erklärt auch, warum der Staatsanwalt nichts gegen weiteren "Beifang" hatte.  >:D >:D

http://templerhofiben.blogspot.de/2017/08/jo-conrad-sollte-vor-einem-staatl.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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