Es fängt schon gut an:
Warum beantragt Volka sich keinen Personalausweis oder Reisepass ? Weil er sich informiert hat. mit Gewissenskonflikten konfrontiert ist, sich nicht Strafbar machen möchte, kein Staatenloser mehr ist und niemals eine juristische Person war, ist, sein kann, lediglich dessen Begünstigter.
Von der schlampigen Rechtschreibung und Zeichensetzung mal abgesehen, beherrscht der Verfasser die deutsche Sprache offensichtlich nur mangelhaft. #warjaauchzuerwarten
Der Aufhänger ist dann mal wieder das Abkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen:
Alles begann für mich, als Ich, :Volka: mit aus der Familie u t t:, von dem Artikel.27 des Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 gelesen habe. - Zitat- Artikel.27 PERSONALAUSWEISE
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem
Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen
Personalausweis aus.
Freundlicherweise stellt uns die Schweizer Bundeskanzlei gleich den französischen Originaltext des Abkommens zur Verfügung, da Französisch bekanntlich eine der Schweizer Amtssprachen ist. Dort liest sich die deutsche Übersetzung ein wenig anders:
Art. 27 Identitätsausweise
Die vertragschliessenden Staaten stellen jedem Staatenlosen, der sich auf ihrem Gebiet aufhält und der kein gültiges Reisepapier besitzt, einen Identitätsausweis aus.
Da die Schweiz keine Personalausweise ausstellt, sondern Schweizer Pässe oder Identitätskarten, wurde der Begriff "Identitätsausweis" in der Übersetzung verwendet. Im französischen Original steht an dieser Stelle:
Art. 27 Pièces d'identité
Les Etats contractants délivreront des pièces d'identité à tout apatride se trouvant sur leur territoire et qui ne possède pas un titre de voyage valable.
Im französischen Originaltext des Abkommens ist also von einem Identitätsausweis oder -nachweis die Rede, nicht von einem Personalausweis. Der deutsche Übersetzer hat wohl einfach den aus Deutschland vertrauten Begriff Personalausweis benutzt. Entscheidend ist aber, was im französischen und englischen Originaltext steht, nicht die deutsche Übersetzung, die, wie wir hier sehen, in Deutschland und der Schweiz je ein wenig verschieden lautet. Davon abgesehen: Schon rein logisch ist der Schluss nicht gültig, dass jeder staatenlos sei, der einen Personalausweis erhält, nur weil Personalausweise an Staatenlose abgegeben werden.
Formal ist dies ein Schluss nach dem Muster
S -> P
S
.: P
Wenn wir den Zusammenhang "S impliziert P" kennen und wissen, dass S gegeben ist, können wir folgern, dass auch P gegeben sein muss.
Die Folgerung
S -> P
P
.: S
ist logisch ungültig. Wir könnten nur aus der Negation von P etwas folgern. Erlaubt ist der Schluss:
S -> P
-P
.: -S
Im Weiteren ergeht sich der Verfasser dann in Altbekanntem: Name vs. Familienname, Firma, natürliche und juristische Person, Fiktion, Sache usw. Letztlich wird er aber nicht wirklich deutlich, worin der eingangs behauptete Gewissenskonflikt bestehen sollte und weshalb er sich strafbar machen könnte, wenn er einen Pass oder Personalausweis hätte. Er behauptet zwar, dass der Personalausweis in Deutschland "fehlerhaft" ausgestellt werde und deshalb eine Falschbeurkundung sei. Diese würde aber, wenn sie denn vorläge, wohl eher den Aussteller treffen und nicht den Bürger, der ja keine andere Wahl hat, als einen Ausweis oder Pass zu beantragen (Ausweispflicht!) und der ja auch nicht die Verantwortung dafür trägt, wenn der Ausweis dann fehlerhaft ist.
Aber natürlich ist unser Held der deutschen Sprache und Rechtschreibung ganz und gar kein RD, nie und nimmer!
Hübsch ist, dass er auch noch auf angeblich falschen Schreibweisen von Namen herumreitet - das bei seiner eigenen Unrechtschreibung!