Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121432 mal)

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Offline Tonto

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #825 am: 13. Juli 2016, 10:07:40 »
Die Pudel werden es sich dreimal überlegen, noch 3.000,-€ auszugeben, solange die U-Haft nicht aufgehoben ist. Es bringt Peter nicht zurück und die Eigenversorgung kostet schließlich auch (echtes) Geld.

Das dürfte genau der Punkt sein, vorausgesetzt die Pudel verstehen jedenfalls die sich ergebende Konsequenz bei Zahlung der 3.000,- € (also in ihrer Welt: so ähnlich wie aus einem Menschen eine juristische Person wird, wird die Vollstreckungshaft zur Untersuchungshaft, nach außen ändert sich aber nichts, Peter bleibt also wohnhaft).
 
Wenn es noch Geld aus den Abhebungen gibt, ist Peter vermutlich der einzige der da ran kommt, also macht es nur Sinn Geld für ihn auszugeben, wenn er dann auch rauskommt.
Die monetären Reserven (jedenfalls in EURO) im Königreich sind vermutlich überschaubar, so dass Ausgaben, die nur dem "BRD-System" einen Vorteil bringen, sicherlich unterbleiben werden.
Es ist ja auch bislang auf keinen Fall so, dass jemals Geld in nutzlose Ausgaben geflossen wäre, warum sollte man jetzt damit anfangen?  :D

Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #826 am: 13. Juli 2016, 10:48:11 »
Nur ein paar Bemerkungen, da viele Punkte bereits erwähnt wurden:

Jede Art von Strafhaft geht der Untersuchungshaft vor. Das ist ja auch sinnvoll im Blick auf die Gründe, die eine U-Haft rechtfertigen: Wer in Strafhaft sitzt, kann ja weder fliehen noch (in aller Regel) die Tat wiederholen noch auch Zeugen beeinflussen oder anderswie "verdunkeln". Somit fallen während der Dauer einer Strafhaft die Gründe, die eine U-Haft rechtfertigen, fort.

Im deutschen Strafprozessrecht gibt es einen scheinbaren Widerspruch: Die Anordnung der U-Haft oder vergleichbarer Beschränkungen erfordert einen dringenden Tatverdacht. Für die Anklageerhebung bzw. die Zulassung der Anklage durch das urteilende Gericht reicht hingegen ein begründeter Tatverdacht aus. Dies scheint auf den ersten Blick unsinnig, sogar widersprüchlich, doch hat sich der Gesetzgeber dabei durchaus etwas gedacht. Denn insbesondere die Untersuchungshaft schränkt die persönliche Freiheit eines Menschen sehr stark ein, ohne dass zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass dieser Mensch überhaupt etwas Strafbares getan hat. Somit tut man gut daran zu fordern, dass eine Verurteilung zu dieser Zeit sehr wahrscheinlich scheint. Umgekehrt reicht es für die Durchführung einer Hauptverhandlung aus, dass eine Verurteilung zumindest möglich erscheint.

Die Kammer hat nun im Blick auf die Bankgeschäfte dringenden Tatverdacht verneint, ein Tatverdacht bleibt hingegen bestehen. In dieser Angelegenheit scheint mir das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn zumindest sind einige "Anleger" über das Vorhandensein eines Bankbetriebes wohl wirklich getäuscht worden. Denkbar wäre hier wohl auch ein Betrug nach dem StGB statt illegaler Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz.
Die Untreue scheint mir hingegen sehr wahrscheinlich zu einer Verurteilung zu führen. Allein die fehlende Buchführung stellt dabei schon einen schweren Treuebruch dar, denn ohne diese ist der Verbleib der Gelder, deren Verwendung und v. a. Verwendungszweck nicht nachvollziehbar. Zur Erinnerung: Es ist nicht so, dass die StA oder dass die Geschädigten Fatzke nachweisen müssen, dass er Geld für andere als die deklarierten Zwecke verwendet habe, sondern Fatzke muss sicherstellen können, dass er die erhaltenen Gelder dem Anlegerwillen entsprechend verwendet hat. Reines Geschwurbel ersetzt diesen Nachweis aber nicht.
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #827 am: 13. Juli 2016, 11:04:48 »
Um den Begriff Tatverdacht noch weiter zu verkomplizieren:

Ist jemand hinreichend Verdächtig, so geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es wahrscheinlicher zu Strafe als zu Freispruch kommen wird und erhebt Anklage. In allen anderen Fällen muss das Verfahren eingestellt werden  (§ 170 Abs. 2 StPO).

Der dringende Tatverdacht ist stärker als der hinreichende, setzt aber nur die Möglichkeit und nicht die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung voraus. Wer dringend tatverdächtig ist, der muss nicht zwangsläufig hinreichend Verdächtig gewesen sein.

Ob die Kammer die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet, damit wird man wohl frühstens Ende August rechnen, wenn ich den Beschluss richtig verstehe. Eine Entscheidung zu Gunsten des Angeschuldigten ist anfechtbar, der Eröffnungsbeschluss hingegen nicht. Was gut für das Voranschreiten des Verfahrens ist, aber schlecht für uns, da uns so eine weitere in-die-shice-reitende Rechtsmittelbegründung verwehrt bleibt. :D
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #828 am: 13. Juli 2016, 11:15:10 »
Damit sollte das Thema "KRD" eigentlich vom Tisch sein; Spätestens aber dann, wenn die nächsten Mieten fällig werden.

Darüber hinaus wird man die Frage stellen, was mit den Anzahlungen (EUR 200.000 und EUR 50.000) geschehen ist, nachdem Fitzek (oder der Verkäufer) vom Kaufvertrag (Rückabwicklung) zurücktrat.

Ich kenne den Notarvertrag nicht.
Der Verkäufer wird aber so klug gewesen sein, eine Verrechnungsklausel mit aufzunehmen, nach der bei Rückabwicklung der gezahlte Betrag auf die ursprüngliche Miete von mtl. 10.000,-€ angerechnet wird.

Gemäß Kurzgutachten ist die Firma Grau & Lieder GbR vom Kaufvertrag (Apollensdorf > w. nicht gezahlter Kaufpreisraten) zurückgetreten. Demnach wurden ab 03.2012 Mietzahlungen von jeweils EUR 10.000 monatlich und eine erste Rate von EUR 200.000 (01.07.2012) fällig; Am 09.03.2013 erfolgte der Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichtzahlung der Folgeraten auf den Kaufpreis. Ob nun die weiteren Mietzahlungen also ab 01.08.2012 respektive ab Rücktritt vom Kaufvertrag mit der ersten (und letzten Ratenzahlung) verrechnet wurden, weiß niemand sicher. Dies wäre dann ein cleverer (oder auch nicht) Schachzug von Fitzek gewesen um den wahren Sachverhalt (auch vor seinen Jüngern) zu verschleiern.

 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #829 am: 13. Juli 2016, 11:47:48 »
Auch wenn kein Mietvertrag bestand, hat der Verkäufer Anspruch auf eine Entschädigung für die Benutzung der Gebäude. In der Praxis wird man sich der Einfachheit halber an ortsüblichen Mieten orientieren, wenn aber zuvor ein Mietvertrag bestand, dann liegt es nahe, auf diesen zurückzugreifen.
Vielleicht war in den Kaufvertrag auch eine entsprechende Klausel eingebaut. Superjurist Fatzke wird diese sicher missverstanden haben, ist ja wohl klar.
Wie auch immer - bei einem bestehenden Mietvertrag gibt es verschiedene Gesetzesbestimmungen, die es verhindern, dass man als Vermieter einen Mieter wegen einer einzelnen ausbleibenden Zahlung einfach so hinausbefördern kann. Vielleicht hat Fatzke darauf spekuliert und gemeint, das gelte auch bei einem Kauf. Der Trick ist ja auch den sog. "Mietnomaden" bekannt und wird von solchen immer und immer wieder angewandt: Erst einmal anzahlen, erste Miete fristgerecht überweisen, dann kommt nix mehr, das Mietobjekt nach Strich und Faden ausbeuten und sich rechtzeitig vor der Räumung absetzen, ohne eine Anschrift zu hinterlassen.
Sollte Fatzke das im Sinn gehabt haben, hat er sich aber als Superjurist, der er zu sein vermeint, verrechnet. Bei einem Grundstückkauf geht das so nicht.
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #830 am: 13. Juli 2016, 13:00:27 »
Da aufgewärmte Sachen im KRD gerade Konjunktur haben, hier zwei tolle Sprüche bei 11:30 und 13:55.
https://www.youtube.com/watch?v=KUU8CXqWPNQ

Nebenbei erklärt Saskia im Video, wie das Geld der Anleger den Staatsangehörigen zugute gekommen ist, natürlich für die Schaffung stabiler Werte.

Vielleicht sollte sich die Staatsanwaltschaft auch noch mit Rechtsanwalt Harry (oder so) als potenziellem Zeugen unterhalten, was die Vereinsinterna angeht; hier beispielsweise bei 12:30.
https://www.youtube.com/watch?v=4fSzwx-4elM

Meine Lieblingsszene ist bei 19:30 auch dabei. 17 Aufrührer und potentielle Zeugen. ;)

Sehr schön ist auch nochmal diese Zusammenfassung mit dem tollen Spruch bei 22:25.
https://www.youtube.com/watch?v=ThhdQpOmceM
« Letzte Änderung: 13. Juli 2016, 14:09:01 von simplicius simplicissimus »
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #831 am: 13. Juli 2016, 14:08:30 »
Zur Erinnerung: Es ist nicht so, dass die StA oder dass die Geschädigten Fatzke nachweisen müssen, dass er Geld für andere als die deklarierten Zwecke verwendet habe, sondern Fatzke muss sicherstellen können, dass er die erhaltenen Gelder dem Anlegerwillen entsprechend verwendet hat. Reines Geschwurbel ersetzt diesen Nachweis aber nicht.

Hmm, also Deine Interpretation verträgt sich mit meiner Interpretation von der Unschuldsvermutung nicht. Oder Du meinst das sehr verkürzt.

Die Staatsanwaltschaft muß schon die Tat nachweisen. Praktischerweise ist die eine fehlende oder grob desorganisierte Buchhaltung, die die Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger vereitelt, schon für den Tatbestand ausreichend.

Nachwiesen werden muß also nur dies: Daß eine ordentliche Buchhaltung fehlt (danke dafür an die Aussagen vor Gericht bei der Haftprüfung!), und daß deswegen Ansprüche der Anleger nicht realisiert werden können. Für letzteres genügt es, daß kein Vermögen auffindbar ist und Fitzek über den Verbleib schweigt - denn mit Buchhaltung wäre das klärbar.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #832 am: 13. Juli 2016, 14:12:03 »
Gerade darum war die Vernehmung von Hannes Jaschke bei der Haftprüfung das Tüpfelchen auf dem i.
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Offline Tuska

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #833 am: 13. Juli 2016, 14:17:01 »
Zur Erinnerung: Es ist nicht so, dass die StA oder dass die Geschädigten Fatzke nachweisen müssen, dass er Geld für andere als die deklarierten Zwecke verwendet habe, sondern Fatzke muss sicherstellen können, dass er die erhaltenen Gelder dem Anlegerwillen entsprechend verwendet hat. Reines Geschwurbel ersetzt diesen Nachweis aber nicht.
(...)

Die Staatsanwaltschaft muß schon die Tat nachweisen. ...
Jemandem wird Geld anvertraut. Jemand hebt das Geld nachweislich ab und kann nicht nachweisen, dass er das Geld zweckdienlich verwendet hat. Damit ist der Straftatbestand der Untreue schon erfüllt. Der (unklare) Verbleib des Geldes ist erstmal nicht wichtig.
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #834 am: 13. Juli 2016, 14:17:12 »
Zusammenfassung des Gerichtsbeschlusses:

1. Das ist alles Kindergarten und keine Bank

2. Da 1.  gilt sind die "Anleger" getäuscht worden

3. Wir hätten gerne Belege/Buchführung ü ber die verschwundenen Gelder. Haste nicht? Das ist aber jetzt schlecht....für dich

3. Strohmänner gibbet nicht, Sitzeck ist persönlich für alles haftbar, da alleinige Kontrolle über die Konten. Spar dir den Eiertanz

4. Wir haben mitbekommen, das du öffentlich so getan hast, als hättest du 1.3 Mio in ein Gebäude gesteckt. Hast du aber nicht. Trotzdem ist währendessen das Geld   
     per Barabhebung verschwunden, ohne Beleg. Schlecht. Für dich.

5. Arbeitsscheue Besserwisser durchfinanzieren ist keine stabile Anlage

6. Krönungsscheissdreck mit Polyester-Hartz4-Pseudohermelin ist keine stabile Anlage

7. Renoviert wollt ihr haben für 1.3 Mio? Nope Nope Nope....

8. Für 10k-Ögges per monat sich irgendwo einmieten für irgeneinen Verein ist auch keine stabiler Wertanlage

9. Wie du Häufig betont hast, akzeptierst du unsere Rechtsordnung&Souveränität nicht. Also hiergeblieben! Arroganz ist ein Bumerang.

10. Bei in Rede stehenden 1.3 Mio und vrmtl 5 Jahren Haft willst du uns mit 10000 Sicherheitsleistung abspeisen?

11. Die 10k hast du vrmtl auch deinen Opfern gezockt. ♥♥♥ Please....
 


Ein Hochgenuss zu lesen, insbesondere wie gewisse Freihern die Freiheit haben ihn noch weiter in die Shice zu reiten.  Gutgemeint als Gegenteil von gut gemacht.
und ein gewisser Herr J. hat auch begriffen, das er am besten Auspackt, bevor er aufgrund von Dumm-Treue eingepackt wird.

Tja Piet, Abwälzen von Verantwortung auf Schwächere kann eben auch auf einen zurückkommen.
Not-so-Instant-but-still-Karma.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2016, 14:24:15 von Oberstes_souterrain »
 

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #835 am: 13. Juli 2016, 14:17:42 »
Gerade darum war die Vernehmung von Hannes Jaschke bei der Haftprüfung das Tüpfelchen auf dem i.

Und eine Aussage vor dem Haftrichter kann zur Not auch verlesen werden. Die Aktion hat Fitzek sowas von reingeritten ... kein Wunder, daß sein Verteidiger auf dem Foto in Halle so verdattert guckt.  ;D
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #836 am: 13. Juli 2016, 14:23:43 »
Zusammenfassung

1. Das ist alles Kindergarten und keine Bank

2. Da 1.  gilt sind die "Anleger" getäuscht worden

3. Wir hätten gerne Belege/Buchführung ü ber die verschwundenen Gelder. Haste nicht? Das ist aber jetzt schlecht....für dich

3. Strohmänner gibbet nicht, Sitzeck ist persönlich für alles haftbar, da alleinige Kontrolle über die Konten. Spar dir den Eiertanz

4. Wir haben mitbekommen, das du öffentlich so getan hast, als hättest du 1.3 Mio in ein Gebäude gesteckt. Hast du aber nicht. Trotzdem ist währendessen das Geld   
     per Barabhebung verschwunden, ohne Beleg. Schlecht. Für dich.

5. Arbeitsscheue Besserwisser durchfinanzieren ist keine stabile Anlage

6. Krönungsscheissdreck mit Polyester-Hartz4-Pseudohermelin ist keine stabile Anlage

7. Renoviert wollt ihr haben für 1.3 Mio? Nope Nope Nope....

8. Für 10k-Ögges per monat sich irgendwo einmieten für irgeneinen Verein ist auch keine stabiler Wertanlage

9. Wie du Häufig betont hast, akzeptierst du unsere Rechtsordnung&Souveränität nicht. Also hiergeblieben! Arroganz ist ein Bumerang.

10. Bei in Rede stehenden 1.3 Mio und vrmtl 5 Jahren Haft willst du uns mit 10000 Sicherheitsleistung abspeisen?

11. Die 10k hast du vrmtl auch deinen Opfern gezockt. ♥♥♥ Please....
 


Ein Hochgenuss zu lesen, insbesondere wie gewisse Freihern die Freiheit haben ihn noch weiter in die Shice zu reiten.  Gutgemeint als gegenteil von gut Gemacht.
und ein gewisser Herr J. hat auch begriffen, das er am besten Auspackt, bevor er aufgrund vom Dumm-Treue eingepackt wird.

Tja Piet, abwälzen von Verantwortung auf schwächere kann eben auch auf einen zurückkommen.
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Besser kann man es kaum zusammenfassen!
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #837 am: 13. Juli 2016, 14:34:02 »
Oh, ich vergaß:


*Breitesgrinsen*

Offline Sandmännchen

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #838 am: 13. Juli 2016, 15:45:06 »
Ich bin mal entsprechend tätig geworden ...
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« Antwort #839 am: 13. Juli 2016, 16:36:47 »
Zusammenfassung des Gerichtsbeschlusses:

10. Bei in Rede stehenden 1.3 Mio und vrmtl 5 Jahren Haft willst du uns mit 10000 Sicherheitsleistung abspeisen?



Mit 5 Jahren wird er aus dieser Nummer wohl eher nicht rauskommen; Meine Prognose (ohne den Gesamtkomplex zu kennen) tendiert in Richtung 7 Jahre, zumal die zuständige Staatsanwaltschaft ja noch mitten in der Ermittlungsarbeit steckt.