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Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121401 mal)

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dtx

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1140 am: 3. September 2016, 11:45:21 »
Oh, ein allerliebster Kommentar:
Zitat
Tobias
...
Was auch immer dieses Drecksblatt kosten mag, es ist exakt diesen Betrag zu teuer. Lügen, Propaganda und Desinformation sollten wenigstens kostenlos sein. Dafür auch noch Geld zu verlangen ist Verhöhnung der Leser.
http://krd-blog.de/mz-schwere-untreue-neuer-prozess-gegen-selbst-ernannten-koenig-von-deutschland/#comment-5011

Was auch immer ein Artikel im KRD-Blog, im KRD-Forum oder an der dritten Birke vom linken Waldrand des KRD-Geländes kosten mag, er ist nicht nur um diesen Betrag zu teuer. Lügen, Propaganda und Desinformation sollten wenigstens kostenlos sein. Auch noch dafür Geld zu verlangen, daß man anderen die Zeit stiehlt, ist Verhöhnung der Leser.
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1141 am: 7. September 2016, 20:45:10 »
Heute endlich mal ein neuer Beitrag auf der KRD-HP. Mimimi um Fatzkes Prozess und U-Haft:
http://koenigreichdeutschland.org/de/rechtsstaat-erkennen/articles/woran-wir-einen-rechtsstaat-erkennen.html
Zitat
Woran wir einen Rechtsstaat erkennen!

 

Dieser Artikel ist Teil eines größeren Artikels, welcher Schritt für Schritt erweitert wird und den Du HIER findest!



In einem Rechtsstaat hat jeder ein Recht auf ein faires Verfahren vor einem oder mehreren unabhängigen Richtern. Zudem gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Die Beweislast der „Schuld“, bzw. Hinweise auf eine solche oder auf eine eventuelle Verantwortung als auch entlastende Tatsachen, sind pflichtgemäß von der „Staatsanwaltschaft“ vorzubringen, genauso wie der oder die Richter/innen für beide Seiten zu ermitteln hat/ haben.

Im Zweifel ist für den Angeschuldigten zu entscheiden.

Zusammengefaßt gelten also folgende Prinzipien:

1.Faires Verfahren
2.Unabhängigkeit der Richter
3.Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils
4.Richter und Staatsanwaltschaft haben die Aufgabe der Beweislast. Sie müssen die Schuld im Sinne der Anklagepunkte beweisen.
5.Richter und Staatsanwälte haben auch entlastende Umstände zu ermitteln und sind der Neutralität verpflichtet.
6.Bei Zweifeln an der „Schuld-Frage“ ist der Angeklagte freizusprechen.

 


Betrachten wir nun einmal (im Verlauf der Artikelserie) die bisherige Verfahrensführung im Strafverfahren gegen Peter I., vom Gericht noch als Bürgerlicher angeklagt unter dem Namen „Peter Fitzek“. Ob die Bundesrepublik als ein Rechtsstaat angesehen werden kann oder ob sie sich bereits mehr oder weniger weit von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt hat, sollte jeder für sich selbst bewerten.

Wenn Du jedoch die Meinung vertrittst, daß das Agieren der BRD-Organe mit rechtsstaatlichen Prinzipien nichts mehr zu tun hat, dann kann die Konsequenz nur sein, sich von diesem System abzukehren und eine weitere Mitarbeit solange auszusetzen, bis Zustände hergestellt sind, die mit oben genannten Prinzipien wieder übereinstimmen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Systemwechsel zu mehr Freiheit und Gerechtigkeit. Wenn diese Übereinstimmung von Recht und Ist-Zustand nicht zu erkennen ist, dann sollte jeder Recht-schaffende Mensch unverzüglich am Aufbau eines neuen Systems einer menschlichen Gemeinschaft arbeiten. Fehlt diese Mitarbeit bei einer Erneuerung, wird das Falsche und Kranke weiter mit Kraft und Mitteln versorgt und weitet sich aus. Es ist, als ob man den Krebs im Körper weiter nähren würde, damit er sich ausweiten und den (Sozial-) Körper zerstören solle.

Kann das vernünftig sein?

Wir werden im weiteren Verlauf die Unrechtmäßigkeiten im Verfahren mit Peter darstellen und Euch zeigen wie wir gemeinsam Peter befreien können!



Die ganzen Jahre war Peter immer für uns da und hat mit und für uns die Vision eines Gemeinwohlstaates vorangebracht!
Jetzt können wir für ihn da sein!

Spende für Peters juristische Verteidigung!
Kommentar unnötig.
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Offline dillgurke

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1142 am: 7. September 2016, 21:20:02 »
Ich entnehme dem Text, dass das KRD kein Rechtsstaat ist, da keines der Prinzipien dort erfüllt je wurde und wird sondern die bekannte fitzeksche Standgerichtsbarkeit vorherrscht. 
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 
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Offline kairo

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1143 am: 7. September 2016, 22:34:33 »
Zitat
Woran wir einen Rechtsstaat erkennen!

Zusammengefaßt gelten also folgende Prinzipien:

4.Richter und Staatsanwaltschaft haben die Aufgabe der Beweislast. Sie müssen die Schuld im Sinne der Anklagepunkte beweisen.
5.Richter und Staatsanwälte ... sind der Neutralität verpflichtet.

Kommentar unnötig.

Na ja, vielleicht sollte man bemerken, dass den guten Leuten die Begriffe ein wenig durcheinander geraten sind. Der Richter trägt keineswegs die Beweislast, sondern der Staatsanwalt. Der allerdings ist im Gegensatz zum Richter auch nicht neutral.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1144 am: 8. September 2016, 00:50:10 »
Ach, es ist doch immer dasselbe. Alles falsch verstehen, und am Ende daraus dann auch noch unlogische Schlüsse ziehen.

Liebgewonnenes unterhaltsames KRD, in Wirklichkeit ist an dem Verfahren nichts unrechtmäßiges, es widerspricht halt nur Euren selbstgemachten Definitionen. Die interessieren bloß niemanden außerhalb Eurer Staatssimulation.

Aber wenn ihr wirklich glaubt, daß Deutschland eine böser Staat ist, der mit seinen Bürgern umspringt, wie er mag, also wie es in der DDR Usus war, dann wäre es wohl eher vernünftig, sich abzusetzen oder sich zu beugen, statt ständig gegen Windmühlen anzurennen. Eben genau so, wie man sich in der DDR verhalten mußte.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline BlueOcean

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1145 am: 8. September 2016, 02:52:07 »
Lustig wird es wenn man den aktiven Link zur "großen Artikelserie" anklickt. Da erscheint just der gleiche verquaste Text der Sorte Themaverfehlung... aber dann doch mit einer Abwandlung: Ganz unten findet sich ein Link auf die böse und schnöde Anklageschrift der Frau Stastsanwältin. Leider tut der Link aber nicht.

Wie überhaupt gar nichts bei denen funktioniert. Wenn die auf dem Niveau weiter artikeln, zieht es glatt noch ihren eigenen Anhängern die Schuhe aus; und das will wirklich etwas heißen.

Woran wir einen Rechtsstaat erkennen, wissen wir immer noch nicht. Aber dass das KRD nicht einmal die simpelsten juristischen Grundbegriffe richtig sortieren kann, ist nun für alle offenkundig. Und langsam beginne ich zu begreifen warum die Fitzek für ein Genie halten konnten. Die sind ja unterirdischer als ihre Kartoffeln...
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Offline KarlKlammer

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1146 am: 8. September 2016, 10:32:18 »
Zitat
Woran wir einen Rechtsstaat erkennen!

Zusammengefaßt gelten also folgende Prinzipien:

4.Richter und Staatsanwaltschaft haben die Aufgabe der Beweislast. Sie müssen die Schuld im Sinne der Anklagepunkte beweisen.
5.Richter und Staatsanwälte ... sind der Neutralität verpflichtet.

Kommentar unnötig.

Na ja, vielleicht sollte man bemerken, dass den guten Leuten die Begriffe ein wenig durcheinander geraten sind. Der Richter trägt keineswegs die Beweislast, sondern der Staatsanwalt. Der allerdings ist im Gegensatz zum Richter auch nicht neutral.

Korrekt ist, dass der Richter nicht die Beweislast trägt. Formal nicht korrekt ist, dass der Staatsanwalt nicht neutral (im Sinne von: Einen objektiven Standpunkt vertretend) wäre. Die Staatsanwaltschaft ist formal als objektive Institution ausgestaltet. Sie hat sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Beschuldigten zu ermitteln und muss entlastende Gesichtspunkte im Verfahren berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft wird (wobei ich es selten unironisch gehört habe) auch als "objektivste Behörde der Welt" bezeichnet.

Ob sie diese Bezeichnung verdient hat, ist allerdings eine andere Frage. Zumindest gibt es viele Verfahren, in denen man sich fragt, ob der zuständige Staatsanwalt/die zuständige Staatsanwältin wirklich mit der eigentlich gebotenen Neutralität an die Sache herangegangen ist.
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Offline Fiora

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1147 am: 8. September 2016, 11:07:58 »
Dieses Geheule ist unerträglich. Wollte Peter nicht immer angeklagt werden? Haben sie nicht immer gesagt, die BRD sei ein Willkürstaat? Dann hat Peter jetzt doch genau das bekommen, was er immer wollte.

Wo sind überhaupt die Belege für ihre "Definitionen"? Zur Frage, was ein Rechtsstaat ist, wurden Bücher verfasst. Ich bin mir sicher, dass auf Wikipedia deutlich mehr zu finden ist als bei denen. Aber sogar für eine Recherche dort waren sie zu faul oder blöd. Echte seriöse Staatsmänner - Hut ab. Und gleichzeitig wollen sie Menschen bei kleinstem Widerspruch wegen Verrats oder Rebellion oder weiß der Teufel was noch ohne Verfahren inhaftieren.  :doh:
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1148 am: 8. September 2016, 12:34:47 »
Es geht doch nur darum, irgendwie Gesprächsthema zu bleiben. Demnächst wird dann von der großen Regewurmzählung auf dem Krankenhausacker berichtet. Das Motto lautet dann: "KRD erhält Hilfe aus dem außerparlamentarischen Untergrund. Sei auch Du Teil der Bewegung und spende für Peter!"
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Offline kairo

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1149 am: 8. September 2016, 13:38:42 »
Formal nicht korrekt ist, dass der Staatsanwalt nicht neutral (im Sinne von: Einen objektiven Standpunkt vertretend) wäre. Die Staatsanwaltschaft ist formal als objektive Institution ausgestaltet. Sie hat sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Beschuldigten zu ermitteln und muss entlastende Gesichtspunkte im Verfahren berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft wird (wobei ich es selten unironisch gehört habe) auch als "objektivste Behörde der Welt" bezeichnet.

Formal schon richtig, und der Staatsanwalt muss auch Entlastendes in Betracht ziehen. Allerdings kann man von jemandem, der schon seinem Titel nach der Anwalt einer Prozesspartei ist, nämlich des Staates, nicht eine solche Neutralität erwarten wie man sie zu Recht vom Richter verlangen kann.
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1150 am: 8. September 2016, 14:58:48 »
Man könnte bei der Definition eines Rechtsstaates von der EMRK ausgehen und die Klausel nehmen, das jedermann das Recht habe, dass seine Sache gehört und ggf. vor einem unabhängigen Gericht in einem fairen, kontradiktorischen Verfahren entschieden werde. Dann können wir feststellen, dass in der BRD ein gut ausgebauter Rechtsschutz vor Gerichten mit unabhängigen Richtern besteht, wobei es kontradiktorische Verfahren gibt. Das KRD hingegen hat noch nicht mal ein Gericht; der einzige Richter sitzt gerade selbst in Haft.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1151 am: 8. September 2016, 15:19:38 »
Das KRD hingegen hat noch nicht mal ein Gericht; der einzige Richter sitzt gerade selbst in Haft.

Wir erinnern uns aber, selbst laut Verfassung ist das KRD kein Rechtsstaat, da Gerechtigkeit vor Recht geht.
Was gerecht ist, entscheidet laut Verfassung der König.
Der sitzt in Haft und jammert bei den wenigen Besuchsterminen ganz furchtbar vor seinen Gästen.
Ergo ist unrecht, was Peter nicht in den Kram passt.
Der Definition nach ist jeder, der entgegen Peters grotesken Wunschvorstellung seiner göttlich bestimmten Alleinherrschaft handelt, im Unrecht.
Ergo ist die BRD in ihrem Selbstverständnis eines Rechtsstaats im Unrecht.
Das heißt die BRD ist ein Unrechtsstaat.
Das KRD ist sowieso im Unrecht. Ob es überhaupt ein Staat ist, wird der soeben genannte Unrechtsstaat demnächst wieder mal beurteilen.

Reichi-Logik konsequent fortgeführt ist einfach was tolles :D
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1152 am: 8. September 2016, 17:27:31 »
Zitat
Spende für Peters juristische Verteidigung!

Seid ihr verrückt liebe KRDler???
Wollt ihr Peter durch irgendeinen dahergelaufenen Systemanwalt noch tiefer in den Dreck reiten? Der einzige der den Imerator Fitzikowski wirklich und wahrhaftig vertreten kann ist der große Peter höchstpersönlich!!!
Keiner hat nur annähernd soviele und handfeste Rechtskenntnis wie er! Nehmt einen Anwalt und ihr werdet verlieren. Überlasst Peter seine Verteidigung könnt ihr nur siegen, egal wieviele Jahre er kassiert!
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline Don

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1153 am: 8. September 2016, 20:46:35 »
Man sollte dem Peterle dankbar sein. Wenn man all die Prozesse der letzten Jahre zusammennimmt beschäftigt er alleine doch mit Sicherheit dauerhaft eine Richter-Vollzeitstelle. Plus Sekretärin, Staatsanwalt, Journalisten etc. Ein produktives Mitglied der Gesellschaft.  ;D ;D ;D ;D
 

Syssi

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #1154 am: 8. September 2016, 21:02:42 »
Zitat
Spende für Peters juristische Verteidigung!

Seid ihr verrückt liebe KRDler???
Wollt ihr Peter durch irgendeinen dahergelaufenen Systemanwalt noch tiefer in den Dreck reiten? Der einzige der den Imerator Fitzikowski wirklich und wahrhaftig vertreten kann ist der große Peter höchstpersönlich!!!
Keiner hat nur annähernd soviele und handfeste Rechtskenntnis wie er! Nehmt einen Anwalt und ihr werdet verlieren. Überlasst Peter seine Verteidigung könnt ihr nur siegen, egal wieviele Jahre er kassiert!

Na, willst du etwa M. S. Sürmeli den ganz Großen unterschlagen? Auch der könnte ihn retten!