Nun ja, ergänzend muss man anfügen, dass Fatzke bisher ja gegen alle Urteile Rechtsmittel eingelegt hat und diese damit erst einmal nicht rechtskräftig werden. Wirklich abgeschlossen ist, wenn ich mich nicht irre, nur das Verfahren wegen der Fahrerlaubnis. Dies betraf aber nur die verwaltungsgerichtliche Feststellung, dass er seine Fahrerlaubnis rechtskräftig zurückgegeben hat (auf diese verzichtet hat). Dann gibt es wohl noch einige Geldstrafen, die rechtskräftig geworden sind.
Und hier beginnt es schon: Deren Beitreibung hat bisher ja schon gewisse Schwierigkeiten hervorgebracht. Bei den Urteilen, die auf Haft lauten, ist m. E. durchaus zu befürchten, dass Fatzke abzuhauen versucht, sobald das erste von ihnen rechtskräftig wird.
Auch dass er keinen Pass oder Personalausweis mehr hat, stellt in Schengenland keinen Grund dar, aufs Reisen zu verzichten. Das hat Fatzke auch bereits bewiesen.
Seine Meldesituation hat ja teilweise etwas von Untertauchen an sich. Das könnte man ggf. auch ins Feld führen.
Allerdings wissen wir über die meisten Verfahren und Urteile bzw. Beschlüsse nur Bescheid aus einzelnen Veröffentlichungen in juristischen Publikationsorganen oder durch Fatzke selbst. Letzterer gibt nur sehr selektiv weiter, was anfällt, viele Dinge bekommen wir gar nicht mit.