Autor Thema: Birger Schwarten  (Gelesen 2782 mal)

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Offline Gutemine

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Birger gehört(e)? zum großen Kreis der "Curd-Ben-Nemsi"-Anhäger. Er ist Youtube-Jurist und -zumindest was Personalausweis betrifft- auch Reichsbürger. Er kann aber für die letzten "75.000 Jahre" nachweisen, dass er Deutscher ist.  :facepalm:

Wie bei den Herrschaften so üblich, will er natürlich auch den Rundfunkbeitrag zahlen. Leider blieben alle seine Schreiben ungehört, irgendwann hat er dann wohl tatsächlich die Vermögensauskunft abgegeben, was zur Pfändung beim Arbeitgeber führte.

Sein Arbeitgeber hat sich nicht darauf eingelassen diesen einfach zu ignorieren. Deshalb wird Birger jetzt natürlich seinen Arbeitgeber "haftbar" machen und von diesem das Geld zurückholen.

Seine Fangemeinde hatte ihm zwar abgeraten die Auskunft abzugeben, aber, wie man an Frau Baumert sieht, dann ist man am Ende im Knast und seinen Job los.
Er geht wohl davon aus, dass sein Arbeitgeber gerne seiner Forderung nachkommt, wenn er das Geld zurückfordert. Aber, er ist ja Youtube-Jurist und weiß daher: "Für 100% Arbeit stehen ihm auch 100% Lohn zu!"

Immerhin fordert er seine Fangemeinde auf immer lieb und freundlich zu bleiben, immerhin wissen sie ja: Sie haben Recht und der Rest der Welt ist durch den Wind. Die werden es aber auch noch lernen.

Der ist richtig putzig durchgeknallt - mit den üblichen (geistigen) Schwächen, die alle Reichsbürger haben, vor allem, wenn es um das verstehende Lesen geht.



Hier sein erstes Video zum Thema Kampf gegen die "GEZ"


Auf seinem Kanal finden sich dann noch mehr.  ;D

Wie es aussieht haust er in einem Wohn-/Bauwagen.
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Offline Pantotheus

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Re: Birger Schwarten
« Antwort #1 am: 3. Mai 2016, 18:55:48 »
Wie es aussieht haust er in einem Wohn-/Bauwagen.
Wenn es sich nicht um ein Auto handelt, dann gilt der Wagen wohl weder als Wohnung noch als Unternehmung, und dann dürfte auch kein Rundfunkbeitrag mehr geschuldet sein. Wäre zumindest etwas ...  :P
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Offline Gutemine

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Re: Birger Schwarten
« Antwort #2 am: 3. Mai 2016, 18:59:55 »
Das stimmt wohl nicht so ganz, @Pantotheus

Zitat
Gibt es eine Beitragspflicht bei Zweit- und/oder Ferienwohnungen oder Wohnmobilen?

Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen sind separat beitragspflichtig. Hier werden noch einmal 17,50 Euro pro Monat fällig.

Wohnwagen und Wohnmobile, aber auch Bauwagen oder Wohncontainer gelten nur dann als Wohnung, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. In solchen Fällen besteht eine Beitragspflicht.
http://www.verbraucherzentrale.de/rundfunkbeitrag#gibteseinebeitragspflichtbeizweitundoderferienwohnungenoderwohnmobilen
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Offline Pantotheus

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Re: Birger Schwarten
« Antwort #3 am: 3. Mai 2016, 19:16:26 »
Es ist leicht vorstellbar, dass der Wagen öfter mal an eine andere Stelle verschoben wird. Nur schon um den Behörden zu entgehen ...
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