Ich denke doch. Ohne es konkret zu wissen, dürfte auch das Malteser Recht vorsehen, dass das Recht der Beteiligten auf rechtliches Gehör fordert, dass diese durch eine ordnungsgemäße Ladung in die Lage versetzt werden, sich über das Verfahren zu informieren und Stellung zu nehmen. Ob es da hilfsweise öffentliche Zustellungen in Malta auch tun würden, weiß ich ebenfalls nicht.
Es gab natürlich schon diplomatische Kontakte durch das Auswärtige Amt dazu. Die müssen halt nur sehr vorsichtig formulieren, um nicht den Verdacht des Versuchs der Einflussnahme auf die unabhänige Justiz eines anderen Landes zu erwecken.
Sich gegen die Forderungen in Malta zu wehren, ist rechtlich jetzt nicht besonders schwierig. Aber halt zeitaufwändig und teuer, die Kosten kriegt man ja von der Klientel niemals eingetrieben. Mir fällt auch auf die Schnelle keine Strafvorschrift ein, die den beabsichtigten Vermögensschaden beim Beklagten abdeckt. Dass das Vorgehen zumindest eine versuchte Nötigung und einen versuchten (Prozess)betrug darstellt, hülfe vielleicht ein wenig weiter.
Nachdem auch die Bundeskanzlerin und der Bundespräsident Ziel der Malta Masche geworden sind, meine Frage:
Ist irgendjemand hier schon mal damit in Berührung gekommen? Wie wehrt man sich dagegen? Wir haben ja leider nicht den Apparat des auswärtigen Amtes zur Verfügung.
Malta-Masche (grobe Darstellung)
Man meldet jemanden als Schuldner in den USA an. Anschließend lässt man diesen über ein maltesisches Gericht verfolgen. Ignoriert man das, können Inkasso-Agenturen in Deutschland tätig werden. Theoretisch müsste man in Malta vorstellig werden.
Ah, sehe gerade das hier bereits ein Thread aus dem Mai existiert ( unter Gesetzliche Grundlagen).
Aber, wie wehrt man sich? Anwalt einschalten? Anzeige erstatten wegen Betruges?
In die Gefahr eines Malta-Angriffes kommt man ja üblicherweise nicht, weil man den Nachbarn geärgert hat, sondern eher in Folge der Ausübung seines Jobs/Dienstes. Erster Ansprechpartner wäre daher der Vorgesetzte, idealerweise hat die Firma/Behörde ne eigene Rechtsabteilung oder feste Rechtsvertretung, die ohne Kosten für den betroffenen Angestellten eine rechtliche Prüfung vornimmt. Das Problem liegt ja in der beruflichen Tätigkeit begründet, so dass der Arbeitgeber da eine Verantwortung hat. Die Strafanzeige kann man privat ja immer noch stellen, die kostet einen nichts.