Das deutsche Volk wurde weder gefragt, ob es ein solches Grundgesetz haben wollte, noch mussten die Deutschen jemals für eine Demokratie kämpfen. Das Grundgesetz kam einfach über sie, die Bürger Deutschlands hatten gar keine andere Wahl.
Ach - die Zustimmung der Länderparlamente und die Nichtzustimmung Bayerns hat es als nie gegeben?
Der Artikel 146 betont also den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und beschränkt dessen Geltung bis zur Einheit und Freiheit aller Deutschen in einem wiedervereinigten Deutschland.
Nö. Es beschränkt die Geltung, bis eine neue Verfassung in Kraft tritt. Lesen kann er nicht, oder?
Haben die Deutschen nun eine Verfassung wie es der Artikel 146 GG vorschreibt? Nein!
Das könnte daran liegen, dass Art. 146 eine neue Verfassung nach Widerherstellung der Einheit ERMÖGLICHT und nicht VORSCHREIBT!
Spricht ein Politiker jemals von diesem Artikel 146 des Grundgesetzes auf das er seinen Amtseid geleistet hat ?
Warum auch? Wenn die Mehrheit der Deutschen eine neue Verfassung wollte, dann wären die diversen dementsprechenden Bestrebungen erfolgreich und keine Veranstaltungen von absoluten Minderheiten.
Die Bundesregierung vertritt daher die Rechtsauffassung, dass eine Anwendung des Artikel 146 GG zwar möglich, aber nicht notwendig sei. Kenner des Grundgesetzes halten diese Aussage der amtierenden Politiker für einen Skandal!
Nein. KENNER des Grundgesetzes können lesen und verstehen - und erkennen daher, dass die Bundesregierung Recht hat...
Das Grundgesetz ist ohne Zweifel zustandegekommen ohne die Mitwirkung der Deutschen, die in der damaligen sovjetisch besetzten Zone (SBZ) lebten und denen eine Mitwirkung am Grundgesetz versagt war. Sechzehn Millionen Menschen hatten also gar keinen Einfluss auf das Grundgesetz.
Dem ist so. Allerdings hatten sie Kenntnis vom GG, als sie dafür stimmten, dass die DDR (gem. GG) der BRD beitritt. Sie haben somit für das GG gestimmt.
Der Artikel 146 GG sagt nichts darüber aus, in welcher Form die neue Verfassung zustande kommen muss. Am nächsten käme man dem Wortlaut des Artikel 146 GG, wenn ein verfassungsgebender Konvent einberufen würde, der die neue Verfassung ausarbeitet und sie dann dem ganzen deutschen Volk zur Abstimmung vorlegen würde. Also ein Volksentscheid.
Wer hindert Kahn daran, einen solchen Konvent einzuberufen und dann gem. Art. 146 über seine neue Verfassung abstimmen zu lassen? Niemand!
Dass man das darf, als geeintes Volk, versichert Artikel 146 des Grundgesetzes
DARF und nicht MUSS. So ist es!
Übernehmen wir, was gut aus dem GG ist und fügen es in eine neue Verfassung. Diskutieren wir gründlich, was problematisch ist, fassen es in eine neue Verfassung und lassen anschließend das geeinte Volk darüber abstimmen.
Nicht reden! Machen! Was hindert Kahn?
Eine wunderbare Idee, die einen richtigen Ruck auslösen könnte, einen erneuerten Grundkonsens aller Deutschen zu schaffen, Ausländern nicht mehr mühselig erklären zu müssen, warum wir statt einer Verfassung nur ein Grundgesetz haben.
Komischerweise stellen diese Frage nie Ausländer (die nämlich zum Teil selber ein Grundgesetz als Verfassung haben), sondern immer "Reichsbürger". Und natürlich tummeln auch die sich in den Kommentaren...