Autor Thema: Rainer Kahni - "Monsieur Rainer"  (Gelesen 4683 mal)

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Offline Gutemine

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Rainer Kahni oder wie er sich selbst lieber nennen läßt: Monsieur Kahni" sucht seine Leser ja schon ziemlich lange in Bereich der VTler und Reichsbürger. Andere Leser scheint der (ehemalige) Journalist schon lange nicht mehr begeistern zu können, was ein Blick auf seine Facebook-Seite auch zeigt.

https://www.facebook.com/monsieurrainer?fref=ts

Natürlich gibt es seiner Meinung nach hier weder Demokratie, noch Meinungsfreiheit - einer der Gründe, warum er in Frankreich lebt (und da wohl gar keine Anhänger hat).

Jetzt hat er einen Artikel bei "Freitag" veröffentlicht (das online-Magazin des adoptierten Augstein-Sohnes) und erklärt, warum Deutschland keine Verfassung hat.

https://www.freitag.de/autoren/rainer-kahni/deutschland-hat-keine-verfassung-1

Kahni gibt gerne bei der Wahnwichtelpresse Interviews oder produziert sich z.B. bei Querdenker-tv.



Man kann sich jetzt fragen, woran es liegt: Das man schon lange absolut bedeutungslos geworden ist? Altersdemenz und Altersstarrsinn? Oder einfach nur Blödheit? Auf jeden Fall ein hasserfüllter, neidzerfressener alter Mann.
« Letzte Änderung: 15. April 2016, 10:24:23 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline kairo

Wie ernst man den nehmen muss, sieht man schon an seiner Aussage, die Römischen Verträge seien 1950 abgeschlossen worden. Von der Existenz einer Gemeinsamen Verfassungskommission Anfang der 90er Jahre scheint er auch nicht gehört zu haben.
 

Offline Nestor

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Er spricht wunderbar von "Kennern des Geundgesetzes" um seine Position zu untermauern, ohne jedoch diese Kenner aus der Anonymität zu zerren. Man kann glatt meinen, dass er selbst diese Kenner darstellt.
 

Offline vollstrecker

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Zitat
Das deutsche Volk wurde weder gefragt, ob es ein solches Grundgesetz haben wollte, noch mussten die Deutschen jemals für eine Demokratie kämpfen. Das Grundgesetz kam einfach über sie, die Bürger Deutschlands hatten gar keine andere Wahl.

Ach - die Zustimmung der Länderparlamente und die Nichtzustimmung Bayerns hat es als nie gegeben?

Zitat
Der Artikel 146 betont also den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und beschränkt dessen Geltung bis zur Einheit und Freiheit aller Deutschen in einem wiedervereinigten Deutschland.

Nö. Es beschränkt die Geltung, bis eine neue Verfassung in Kraft tritt. Lesen kann er nicht, oder?

Zitat
Haben die Deutschen nun eine Verfassung wie es der Artikel 146 GG vorschreibt? Nein!


Das könnte daran liegen, dass Art. 146 eine neue Verfassung nach Widerherstellung der Einheit ERMÖGLICHT und nicht VORSCHREIBT!

Zitat
Spricht ein Politiker jemals von diesem Artikel 146 des Grundgesetzes auf das er seinen Amtseid geleistet hat ?

Warum auch? Wenn die Mehrheit der Deutschen eine neue Verfassung wollte, dann wären die diversen dementsprechenden Bestrebungen erfolgreich und keine Veranstaltungen von absoluten Minderheiten.

Zitat
Die Bundesregierung vertritt daher die Rechtsauffassung, dass eine Anwendung des Artikel 146 GG zwar möglich, aber nicht notwendig sei. Kenner des Grundgesetzes halten diese Aussage der amtierenden Politiker für einen Skandal!

Nein. KENNER des Grundgesetzes können lesen und verstehen - und erkennen daher, dass die Bundesregierung Recht hat...

Zitat
Das Grundgesetz ist ohne Zweifel zustandegekommen ohne die Mitwirkung der Deutschen, die in der damaligen sovjetisch besetzten Zone (SBZ) lebten und denen eine Mitwirkung am Grundgesetz versagt war. Sechzehn Millionen Menschen hatten also gar keinen Einfluss auf das Grundgesetz.
Dem ist so. Allerdings hatten sie Kenntnis vom GG, als sie dafür stimmten, dass die DDR (gem. GG) der BRD beitritt. Sie haben somit für das GG gestimmt.

Zitat
Der Artikel 146 GG sagt nichts darüber aus, in welcher Form die neue Verfassung zustande kommen muss. Am nächsten käme man dem Wortlaut des Artikel 146 GG, wenn ein verfassungsgebender Konvent einberufen würde, der die neue Verfassung ausarbeitet und sie dann dem ganzen deutschen Volk zur Abstimmung vorlegen würde. Also ein Volksentscheid.

Wer hindert Kahn daran, einen solchen Konvent einzuberufen und dann gem. Art. 146 über seine neue Verfassung abstimmen zu lassen? Niemand!

Zitat
Dass man das darf, als geeintes Volk, versichert Artikel 146 des Grundgesetzes

DARF und nicht MUSS. So ist es!

Zitat
Übernehmen wir, was gut aus dem GG ist und fügen es in eine neue Verfassung. Diskutieren wir gründlich, was problematisch ist, fassen es in eine neue Verfassung und lassen anschließend das geeinte Volk darüber abstimmen.

Nicht reden! Machen! Was hindert Kahn?

Zitat
Eine wunderbare Idee, die einen richtigen Ruck auslösen könnte, einen erneuerten Grundkonsens aller Deutschen zu schaffen, Ausländern nicht mehr mühselig erklären zu müssen, warum wir statt einer Verfassung nur ein Grundgesetz haben.

Komischerweise stellen diese Frage nie Ausländer (die nämlich zum Teil selber ein Grundgesetz als Verfassung haben), sondern immer "Reichsbürger". Und natürlich tummeln auch die sich in den Kommentaren...

 
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