Autor Thema: Reichsbürger in diversen (Rechts)Foren - 123Recht u.a.  (Gelesen 4689 mal)

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Offline Gutemine

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Da ist wieder mal ein Reichsbürger in bei 123-Recht aufgeschlagen. Schon die Schilderung seines Falles ist toll, die Antworten will er allerdings nicht wirklich lesen.

Zitat
Rechtswidriges Vorgehen und die Folgen MV

man stelle sich vor aufgrund einer vermutenden telefonischen Denunziation dringen 2 Beamte ins Haus ein, ohne sich bemerkbar zu machen, zwei Sanitaeter als eine weitere Person warten bis zu 30 Minuten vor der Tür , bis der Bewohner das Bad verlaesst, er kann sich erinnern,wie er die Kleiderkammer betreten will und faellt. Blackout. Die Beamten holen Sanitaeter dazu und es findet eine willkuerliche Durchsuchung aller Raeume des Hauses statt. Es werden willkuerliche Beschlagnahmnungen (nicht bekannte) durchgeführt. Der Betroffene wacht am naechsten Tag in harter Fixierung und mit Nadelstichen perforiert auf und kann sich an nichts erinnern.
Es liegen PatVerfue und Willenserklaerungen vor. Es erfolgt keine Aufklaerung, es gibt weder Patientenakte noch Notarztprotokoll, nach insgesamt 48 Stunden und Verlegung nach 24 Stunden wird der Betroffene freigelassen.

Nach knapp 2 Monaten kommt eine Ladung "Verdacht auf Vorsaetzliche Koerperverletzung" und Verstoss gegen das BTMG. Ersteres kann gutachterlich widerlegt werden. zu 2. sind die genauen Vorwürfe nicht bekannt. Akteneinsicht wird verweigert.

Nach weiterer Recherche ueber die Vorgaenge werden Zeugenaussagen offenbar, die angeben, dass Sanitaeter bereits kamen , als der Betroffene noch im Haus sichtbar aktiv war. Es gibt eine Vorgeschichte, bei der vom Betroffenen mehrfache Strafantraege gegen Polizei und Behörden gestellt wurden, bereits zu vorangegangener Zeit wurden unter willkuerlichem Vorwand Zwangsmassnahmen durchgeführt.

Der Betroffene ist bei den Behörden bekannt für seinen juristischen Widerstand. (unter Anerkennung der BRD! Gesetzgebung) Es ist schwer bis unmöglich einen Strafverteidiger zu bekommen. Absprachen zwischen Beteiligten Behoerden, Kliniken und Polizei. Besteht Verwertungsverbot ? Wie kann man gegen das Vorgehen der Polizei angehen?
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=501433&ccheck=1
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Gutemine

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Nein, nein, nein....er/sie ist kein "Reichs-", sondern nur ein "besorgter Bürger".

https://fragdenstaat.de/anfrage/fragen-zur-brd/


Zitat
Anfrage an:
    Bundesministerium des Innern
Verwendete Gesetze:

        Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
        Verbraucherinformationsgesetz Bund (VIG)
        Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Status dieser Anfrage:
    Warte auf Antwort
Frist:
    3. Mai 2016 - in 1 Monat Wie wird das berechnet?
Zusammenfassung der Anfrage
    Vorweg: ich bin KEIN Reichsbürger oder ähnliches. Ich bin im Besitz des Personalausweises der BRD, des Führerscheins der BRD etc! Bitte antworten Sie mir nicht damit, Sie würden KEINE Anfrage von Reichsbürgern oder ähnlichem beantworten. Ich möchte nur bestätigt bzw widerlegt haben, was ich gerade im Internet zu lesen bekam: "Aussenminister Genscher hat am 03.Oktober 1990 im Auftrag der 5 Alliierten die Bundesrepublik Deutschland („BRD“) bei der UNO abgemeldet und an Stelle dessen Deutschland „Germany“ angemeldet. Status von Deutschland/Germany seit Anmeldung durch Genscher bei der UNO: gelistet als Nicht-Regierungsorganisation, englisch: NGO. Ein Staat mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland existiert bei der UNO nicht." Desweiteren fand ich bei der Internetseite der Stadt Aschaffenburg folgende Passage: "Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen. Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro." Dazu folgende Frage(n): Weshalb "existiert" die Bundesrepublik Deutschland weiterhin, wenn Sie doch von Herrn Aussenminister Genscher im Jahre 1990 abgemeldet und als Germany wieder angemeldet wurde? Wieso wird nur VERMUTET, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin? Warum wird mir (verbotenerweise) die Staatsangehörigkeitsurkunde von Adolf Hitler (Gesetz nach 1934!!!) auf Antrag augestellt? Wieso muss ich dafür bezahlen? Ich bitte Sie, mir diese Fragen zu beantworten bzw dies zu widerlegen, damit ich wieder vom "ein besorgter Bürger" zum "ein ZUFRIEDENER Bürger" werden kann. Falls Sie nicht dafür zuständig sind, bitte ich Sie dies an die zuständige Behörde weiterzueliten. Vielen Dank
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Offline vollstrecker

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Nein, nein, nein....er/sie ist kein "Reichs-", sondern nur ein "besorgter Bürger".

https://fragdenstaat.de/anfrage/fragen-zur-brd/


Zitat
Anfrage an:
    Bundesministerium des Innern
Verwendete Gesetze:

        Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
        Verbraucherinformationsgesetz Bund (VIG)
        Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Status dieser Anfrage:
    Warte auf Antwort
Frist:
    3. Mai 2016 - in 1 Monat Wie wird das berechnet?
Zusammenfassung der Anfrage
    Vorweg: ich bin KEIN Reichsbürger oder ähnliches. Ich bin im Besitz des Personalausweises der BRD, des Führerscheins der BRD etc! Bitte antworten Sie mir nicht damit, Sie würden KEINE Anfrage von Reichsbürgern oder ähnlichem beantworten. Ich möchte nur bestätigt bzw widerlegt haben, was ich gerade im Internet zu lesen bekam: "Aussenminister Genscher hat am 03.Oktober 1990 im Auftrag der 5 Alliierten die Bundesrepublik Deutschland („BRD“) bei der UNO abgemeldet und an Stelle dessen Deutschland „Germany“ angemeldet. Status von Deutschland/Germany seit Anmeldung durch Genscher bei der UNO: gelistet als Nicht-Regierungsorganisation, englisch: NGO. Ein Staat mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland existiert bei der UNO nicht." Desweiteren fand ich bei der Internetseite der Stadt Aschaffenburg folgende Passage: "Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen. Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro." Dazu folgende Frage(n): Weshalb "existiert" die Bundesrepublik Deutschland weiterhin, wenn Sie doch von Herrn Aussenminister Genscher im Jahre 1990 abgemeldet und als Germany wieder angemeldet wurde? Wieso wird nur VERMUTET, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin? Warum wird mir (verbotenerweise) die Staatsangehörigkeitsurkunde von Adolf Hitler (Gesetz nach 1934!!!) auf Antrag augestellt? Wieso muss ich dafür bezahlen? Ich bitte Sie, mir diese Fragen zu beantworten bzw dies zu widerlegen, damit ich wieder vom "ein besorgter Bürger" zum "ein ZUFRIEDENER Bürger" werden kann. Falls Sie nicht dafür zuständig sind, bitte ich Sie dies an die zuständige Behörde weiterzueliten. Vielen Dank

Zitat
Moderator Arne Semsrott schrieb am 1. April 2016 11:25:
FragDenStaat ist keine Plattform für besorgte Bürger.
 

Offline Gutemine

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Der/die/das ist aber ziemlich hartnäckig. Die nächste Anfrage bei "Frag den Staat".


Zitat
Anfrage an:
    Bundesamt für Justiz
Verwendete Gesetze:

        Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
        Verbraucherinformationsgesetz Bund (VIG)
        Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Status dieser Anfrage:
    Warte auf Antwort
Frist:
    13. Mai 2016 - in 1 Monat Wie wird das berechnet?
Zusammenfassung der Anfrage
    Ich bin weder ein Reichsbürger noch sonst irgendwas in dieser Richtung. Ich besitze den Personalausweis der BRD, etc. Also bitte ich Sie, mir NICHT zur Antwort geben, dass Sie keine Fragen aus dem Katalog der Reichsbürgerbewegung etc beantworten. Es ist eine rein informative Frage! Wie viele RichterInnen, StaatsanwältInnen, RechtsanwältInnen etc arbeiten in Deutschland, die auch nach dem Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9 zugelassen sind? Das Gesetz lautet: "Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden." Und dies ist ein gültiges Gesetz. Desweiteren arbeiten Sie ja nach dem Grundgesetz. Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Grundlage Sie sich auf dieses Grundgesetz stützen, da nirgends ein Geltungsbereich angeführt ist. Und es muss doch für jedes einzelne Gesetz ein Geltungsbereich bestehen. Oder irre ich mich?

Von    << Anfragesteller/in >>
Betreff    Gesetzliche Richter [#16325]
Datum    11. April 2016 22:13
An    Bundesamt für Justiz
Status    Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bin weder ein Reichsbürger noch sonst irgendwas in dieser Richtung. Ich besitze den Personalausweis der BRD, etc. Also bitte ich Sie, mir NICHT zur Antwort geben, dass Sie keine Fragen aus dem Katalog der Reichsbürgerbewegung etc beantworten. Es ist eine rein informative Frage!

Wie viele RichterInnen, StaatsanwältInnen, RechtsanwältInnen etc arbeiten in Deutschland, die auch nach dem Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9 zugelassen sind?

Das Gesetz lautet:
"Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden."

Und dies ist ein gültiges Gesetz.

Desweiteren arbeiten Sie ja nach dem Grundgesetz. Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Grundlage Sie sich auf dieses Grundgesetz stützen, da nirgends ein Geltungsbereich angeführt ist.

Und es muss doch für jedes einzelne Gesetz ein Geltungsbereich bestehen. Oder irre ich mich?

[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
https://fragdenstaat.de/anfrage/gesetzliche-richter-1/

       
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Offline Finanzbeamter

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Immerhin sind eben zwei Kommentare zu der Anfrage erschienen, die ich niemandem vorenthalten möchte:
Zitat
Hans Kronbichl schrieb am 12. April 2016 13:28:


<i>Wie viele RichterInnen, StaatsanwältInnen, RechtsanwältInnen etc arbeiten in Deutschland, die auch nach dem Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9 zugelassen sind? Das Gesetz lautet: "Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden." Und dies ist ein gültiges Gesetz.</i>

Das Gesetz ist seit 14. Juli 1945 aufgelöst.

<i>Und es muss doch für jedes einzelne Gesetz ein Geltungsbereich bestehen. Oder irre ich mich?</i>

Da irren Sie sich gewaltig.
Phineas Sebastokrator schrieb am 12. April 2016 13:32:


Das Grundgesetz hat zweifellos einen Geltungsbereich. Dieser steht ja schon in der Präambel: "D i e D e u t s c h e n i n d e n L ä n d e r n B a d e n - W ü r t t e m b e r g , B a y e r n , B e r l i n , B r a n d e n b u r g ,
B r e m e n , H a m b u r g , H e s s e n , M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n , N i e d e r s a c h s e n , N o r d r h e i n -
W e s t f a l e n , R h e i n l a n d - P f a l z , S a a r l a n d , S a c h s e n , S a c h s e n - A n h a l t , S c h l e s w i g -
H o l s t e i n u n d T h ü r i n g e n h a b e n i n f r e i e r S e l b s t b e s t i m m u n g d i e E i n h e i t u n d F r e i h e i t
D e u t s c h l a n d s v o l l e n d e t . D a m i t g i l t d i e s e s G r u n d g e s e t z f ü r d a s g e s a m t e D e u t s c h e
V o l k ."
Dass eine Verfassung oder ein Gesetz auf dem gesamten Staatsgebiet eines Staates gilt, ist eine so einfache und grundsätzliche Wahrheit, dass nicht in jedem Gesetz ausdrücklich stehen muss, dass es dort gilt. Dass ein deutsches Gesetz z. B. nicht in Frankreich gilt, ist ja klar. Umgekehrt übrigens auch. Das Staatsgebiet der BRD ist zudem durch Staatsverträge, in denen die Grenzen zu den Nachbarländern genau bestimmt werden, genauer umschrieben. Somit ist auch der Geltungsbereich deutscher Gesetze reichlich genug klar.
Für sonstige Fragen zum Thema sei überdies wärmstens das Buch "Vorwärts in die Vergangenheit" empfohlen, das auf solche Themen ausführlich eingeht.

Wenn das mal keine SSL- oder NWO-Trolle sind ...
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Luzifer

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Nein, er ist kein Reichsbürger. Würde ich auch nie behaupten. Bei mir heisst es je nach Laune Reichskasper, Reichsdödel, Reichsfuzzy oder Reichsquerulant.

Die finden jeden Schwachsinn, aber bloss nicht mal selber nachschauen. Da steht wirklich nicht Bundesrepublik Deutschland. Aber da steht auch nicht République française oder Konungariket Sverige. Das sollte doch zu denken geben. Aber damit ist es nicht weit her.

Und wegen seiner Militärgesetze sollte er sich an die "Besatzer" wenden, die es aber nicht interessiert.

Meines Wissens wurde Schalck-Golodkowski nach einem Militärgesetz verurteilt. Dies war aber zu dem Zeitpunkt schon deutsches Recht, es war ein deutsches Gericht und die DDR war ein Sonderfall, da nie als Staat von der Bundesrepublik anerkannt.

 
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Offline Gutemine

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Im Juraforum gibt es heute einen ziemlich langen Beitrag zum Thema Reichsbürger und ihre Irrtümer.

Noch gibt es keine Kommentare.

http://www.juraforum.de/ratgeber/staatsrecht/besteht-die-bundesrepublik-deutschland-oder-sind-wir-reichsbuerger-im-deutschen-reich
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Offline Gutemine

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Wieder mal eine schöne Anfrage bei "fragdenstaat".

https://fragdenstaat.de/anfrage/behinderung-von-amtshandlungen-durch-die-sog-reichsburgerbewegung-seit-2010/

Zitat
Von    << Anfragesteller/in >>
Betreff    Behinderung von Amtshandlungen durch die sog. Reichsbürgerbewegung seit 2010 [#17538]
Datum    12. August 2016 18:46
An    Stadt Heilbad Heiligenstadt
Status    Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Art, Umfang und Zeitpunkte, an denen Mitglieder der sog. Reichsbürgerbewegung seit 2010 die Amtsgeschäfte der Stadt Heilbad Heiligenstadt behindert oder gestört haben. Als Behinderung oder Störung werte ich z.b. das Bestreiten von Rechtskraft von Bußgeld-, Gebühren- oder Steuerbescheiden, Beleidigung und/oder Einschüchterung von Personal und Amtsträgern der Stadt Heilbad Heiligenstadt etc.
Ich bitte Sie diese Daten in maschinenlesbarer Form (z.B. Excel, CSV o.ä.) zur Verfügung zu stellen. Diese Anfrage bezieht sich explizit nicht auf die Identität der mutmaßlichen Reichsbürger.


Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie  § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

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Offline DesasterMaster

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Im Juraforum gibt es heute einen ziemlich langen Beitrag zum Thema Reichsbürger und ihre Irrtümer.

Noch gibt es keine Kommentare.

http://www.juraforum.de/ratgeber/staatsrecht/besteht-die-bundesrepublik-deutschland-oder-sind-wir-reichsbuerger-im-deutschen-reich

Es geht schon los:
Zitat
Das Subjekt GG vom 23.5.49 wurde der Verwaltung BRD am 07.09.49 das GG aufdiktiert, man erinnert an die Erkläung des Carlo Schmid. Nun die BRD wurde 49 weder 1990 Staat, weder Deutschland, weder BRD Rechtsnachfolger des DR geworden, weder legitimiert UN / EU / Natomitglied est zu sein. BRD ist nach Urteil IGH / EMGH nicht als Staat existent. Man erinnert das den Betrug der Wiedervereinigung BRD DDR, die DDR Länder konnten sich nicht mit der Subjektleiche BRD vereinigen. UN ist seit 2001 in Kenntnis, desweiteren EU Schulz, Juncker, EuGH, samt Franziskus. In Berlin sitzt eine Gang derer jede Legitimation fehlt um zu sein was sie sein wollen, und im EP die gesamte Merkelgesandten nicht MdEP legitimiert. BRD ist Nichtigkeit. Die Bundesmerkel und ihre Gang im Reichstagsgebäude und im EU Parlament sind Statuskriminelle. Nun der EuGH u. Juncker möge offenlegen, die EU und BRD am Ende !

 :salut: :salut: :salut: :salut:
 

Offline Gutemine

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Eine nette Diskussion in einem Jura-Forum. Wirklich lesenswert.

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=57&t=47879&st=0&sk=t&sd=a&start=735#p765989

Ein Refrendar mit erstem "Reichsbürgerkontakt".
« Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 03:42:18 von Gutemine »
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Zitat von: Tibor
Der Vermögensanfall für die Bundesrepublik GmbH wird handelsbilanziell unter "sonstige Erträge aus Brandschatzungen und Kriegsbeuten" ausgewiesen.

 :))
 

Offline Rima882

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Meines Wissens wurde Schalck-Golodkowski nach einem Militärgesetz verurteilt. Dies war aber zu dem Zeitpunkt schon deutsches Recht, es war ein deutsches Gericht und die DDR war ein Sonderfall, da nie als Staat von der Bundesrepublik anerkannt.

Unsere Diskussion ist ja schon ein paar Tage her. Aber das Argument, dass die Verurteilung von Schalck-Golodkowski der Beweis dafür ist, dass alle Gesetze der Militärregierung noch gelten, wird ja seitens unserer Kundschaft immer noch regelmäßig aufgewärmt. Falls das also noch jemand interessiert:

Das Gesetz der Militärregierung Nr. 53 (Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Außenhandels), kurz MRG 53, stellte u.a. vorsichtshalber erst einmal nahezu jede wirtschaftliche Betätigung, die ins Gebiet außerhalb der Besatzungszonen hineinreichte (Ein- und Ausfuhr) unter den Vorbehalt alliierter Genehmigung. Auch innerhalb der Besatzungszonen war am Anfang ziemlich viel erlaubnispflichtig. Wenn man ohne die Genehmigung etwas ein- oder ausführte, gab es strafrechtlich was auf die Finger. Die Genehmigungspflicht wurde im weiteren Verlauf nach und nach gelockert.

Dann gab es den Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (volkstümlich: Überleitungsvertrag) vom 30.03.1955 (BGBl. II S.405) zwischen Deutschland und den Westalliierten. Dort wurde im Ersten Teil in Artikel 1 Abs.1 Satz 2 angeordnet, dass Teile des MRG 53 im Bundesgebiet für den Außenhandel weiter gelten, u.a. die Regelungen zur Genehmigungspflicht für bestimmte Ausfuhrgeschäfte. Dieser Vertrag wurde durch das Gesetz betreffend das Protokoll vom 30. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland vom 24. März 1954 (BGBl. II S.213) genehmigt. Die Teile des MRG 53 wurde hierdurch in das Bundesrecht übernommen. Jedwede Beschränkung innerhalb des Bundesgebietes war spätestens jetzt aufgehoben. Die noch erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen wurden nunmehr durch das Bundesausfuhramt, zuletzt ansässig in Eschborn, erteilt. Inzwischen nennt sich die Behörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Der Außenhandel wurde vor dem Hintergrund der EWG und anderer internationaler Beziehungen mehr und mehr liberalisiert. Hiervon ausgenommen war der Außenhandel mit dem SW (DDR-Abkürzung für sozialistisches Wirtschaftsgebiet) und natürlich mit der DDR selbst. Denn während die DDR mitsamt den dortigen Brüdern und Schwestern für den Westen ansonsten immer noch urdeutsch und kein Ausland war, galt das für den Handel mit der DDR nicht. Die DDR wurde zumindest als Gebiet definiert, in welches man bestimmte Waren ebenfalls nur mit amtlicher Genehmigung aus der Bundesrepublik Deutschland ausführen durfte. Speziell Computer, Computerbauteile und Zubehör waren dort ab einem bestimmten technischen Standard (der knapp oberhalb des Commodore C 64-Computers anfing, falls den noch jemand kennt) genehmigungspflichtig.

Alexander Schalck-Golodkowski hat nun zwischen 1985 und 1989 (alles davor war verjährt) in zweierlei Hinsicht gegen das MRG 53 verstoßen:

1. Für das Politbüro, insbesondere für die Wandlitz-Siedlung, beschaffte er allerlei Luxuswaren im Westen, zumindest für die DDR war das Luxus, im Westen bestenfalls gehobenes Niveau. Das war eigentlich nahezu alles ziemlich harmloses Zeugs, z.B. teure Badarmaturen von Grohe, und - das Highlight für alle Ermittler - der (Soft-) Porno "Die schwarze Nymphomanin" als Videokassette. Für alle diese Waren hätte man wahrscheinlich problemlos eine Genehmigung bekommen (selbst der Porno war kein nach §§ 184 ff. StGB verbotener Schweinkram), aber wie hätte das - vor allem in der DDR - ausgesehen, wenn dort ruchbar geworden wäre, dass die Politprominenz es sich mit Westwaren gut gehen lässt. Also wurde illegal beschafft, wodurch nebenbei auch noch DDR-Haushaltsrecht verletzt wurde, denn diese Ausgaben von Westdevisen standen ja in keinem Fünfjahresplan). Wie gesagt, eher ein formaler Verstoß wegen der fehlenden Genehmigung. Aber das brachte Herrn Schalck-Golodkowski eine Bewährungsstrafe (wenngleich ohne jede Geld- oder Arbeitsauflage) ein.

2. Auf dem XI. Parteitag der SED (1986) wurde beschlossen, dass die DDR ab sofort führend im Bereich der Mikroelektronik war. Das wurde dann mit aller Kraft, aber nur mäßigem Erfolg vorangetrieben. Irgendwann konnte der VEB Robotron Sömmerda dann endlich den ersten Original-DDR-Deskcomputer (etwas kleiner als ein Kühlschrank und mit Schwarzweiß-Monitor) stolz der Öffentlichkeit präsentieren. Was nicht erwähnt wurde: Selbst dieser bescheidene Fortschritt war nur möglich, weil man in großem Umfang Computertechnologie und -bauteile, z.B. Leiterplatten, im Westen beschafft hatte, natürlich illegal und ohne Ausfuhrgenehmigung (die in diesem Fall auch niemals erteilt worden wäre). Wieder gab es für Herrn Schalck-Golodkowski, der den illegalen Technologietransfer gemanagt hat, am Ende eine Bewährungsstrafe ohne Auflagen (na ja, vielleicht die übliche Meldeauflage). Ganz nebenbei trieben die Ermittler damals mindestens 20 Mio. DM hinterzogene Steuern ein, denn bei den Lieferanten im Westen gingen diese Geschäfte ja auch nicht über die Bücher (ein wirtschaftliches Erfolgsmodell, das später u.a. von einem gewissen König in Wittenberg übernommen wurde). Immerhin stellte sich Schalck-Golodkowski damals trotz schwerer Krankheit dem Strafverfahren und flüchtete sich - anders als Erich Mielke - nicht in die Verhandlungsunfähigkeit.

Rechtlich gesehen war Herr Schalck-Golodkowski Mittäter der im Bundesgebiet ansässigen Lieferanten. Die Bezahlung der westlichen Lieferanten - natürlich mit Westdevisen in bar - war ein im Bundesgebiet begangener Tatbeitrag. Jedenfalls gab es am Ende kein Problem, Herrn Schalck-Golodkowski trotz seiner DDR-Staatszugehörigkeit zu verurteilen. Das verurteilende Gericht war tatsächlich ein deutsches, nämlich das Landgericht Berlin. Beide Verurteilungen sind rechtskräftig.
« Letzte Änderung: 3. August 2017, 13:59:28 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Offline kairo

Der Handel mit der DDR war kein Binnenhandel, wurde aber auch nicht als Außenhandel angesehen. Die DDR galt ja nicht als Ausland. Das MRG 53 war und blieb die Rechtsgrundlage dafür bis 1990.

Schalck-Golodkowski allerdings hat außer Pornos und Whisky auch militärisches Gerät für die NVA beschafft, etwa Nachtsichtgeräte. Das wurde gar nicht gerne gesehen.

Seine Beiträge zur Entwicklung der DDR als Großmacht auf dem Gebiet der Computer hätte man ihm möglicherweise noch nachgesehen. Schließlich wurde der DDR ja nachgesagt, in dem Kombinat in Frankfurt/Oder der größten Mikrochip der Welt entwickelt zu haben (Trommelwirbel - Tätärätätäääääääääää!).
 

Offline Rima882

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Schalck-Golodkowski allerdings hat außer Pornos und Whisky auch militärisches Gerät für die NVA beschafft, etwa Nachtsichtgeräte. Das wurde gar nicht gerne gesehen.


Vollkommen richtig ! Es waren bei der ersten Sache auch Waffen dabei. Allerdings wurde er für die meisten Waffendeals - so weit ich weiß - trotzdem nicht bestraft. Denn das war (Militär-)Spionage und für die Ost-Spione hat die höchstrichterliche Rechtsprechung der westdeutschen Siegerjustiz (das las man damals in fast jedem Prozessbericht im "Neuen Deutschland") oder sogar schon der Generalbundesanwalt in den Ermittlungsverfahren alsbald nach der Wende den ganz großen Persilschein ausgestellt. Eigentlich ein merkwürdiges Ergebnis, die Beschaffung z.B. der komplizierten Elektronik für die Humanzentrifuge im Fliegermedizinischen Zentrum Königsbrück (der berüchtigte "Kotzkessel", in dem angehende Kampfpiloten der NVA zu Testzwecken einer erhöhten Gravitation bis zu 6 oder 7 G  ausgesetzt wurden) war straflos, aber für Badarmaturen und Whisky hat man ihn am Ende doch am A...h bekommen. Ein Gutes hatte das Ganze aber schon: Die Bundeswehr hat die Anlage in Königsbrück, die ja noch 1990 auf fast neuestem Stand war, problemlos übernommen.
« Letzte Änderung: 3. August 2017, 14:19:36 von Rima882 »
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(Martin Heidegger)