Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 243964 mal)

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Offline WarumWisoWeshalb

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1770 am: 17. Dezember 2016, 14:39:28 »
Der Spottoelpel und das Amt für Menschen berichten gar nicht über den Auftritt von Sandra Ursache bei den Lügenmedien  :snooty: . Auch wenn wir mit dem Erinnerungsvermögen von Frau Ursache nicht zufrieden sind, die Reichsdeppen hätten sich wohl auch mehr Loyalität gewünscht. Ich glaube nicht, dass sie noch etwas mit Donatus Schmidt, Sürmeli und Konsorten zu tun haben will. Sandra Ursache ist nach meiner Wahrnehmung eine politisch völlig uninteressierte Person, die weder die Reichsdeppenthesen noch die tatsächliche Staatslage versteht. Aber wenn einen über Jahre der Gatte vollschwurbelt, unterschreibt man vielleicht einfach blind. Natürlich wusste sie mehr als sie im Interview zugab aber ansonsten hat sie Stefan dem Großen einfach geglaubt, dass alles gut geht. Auch ein moralisches Verbrechen von Adrian Ursache an seiner Familie.

Spotttoelpel.net - Dominik Müller hat glaube ich andere Probleme...

https://www.facebook.com/glaserner.a.mensch/posts/1223239484417631
 
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dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1771 am: 17. Dezember 2016, 21:54:38 »
Auch wenn wir mit dem Erinnerungsvermögen von Frau Ursache nicht zufrieden sind, die Reichsdeppen hätten sich wohl auch mehr Loyalität gewünscht. Ich glaube nicht, dass sie noch etwas mit Donatus Schmidt, Sürmeli und Konsorten zu tun haben will. Sandra Ursache ist nach meiner Wahrnehmung eine politisch völlig uninteressierte Person, die weder die Reichsdeppenthesen noch die tatsächliche Staatslage versteht.

Ich vermute mal, daß sich das Verhältnis zu Sürmeli recht schnell ab(ge)kühlt (hat), wenn seine Rechnung ins Haus (ge)flattert (ist).
 

Offline BlueOcean

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1772 am: 17. Dezember 2016, 21:58:33 »
Vielleicht sollte man die "Sonnenstaatländische Hafthilfe für gefallene Reichsdeppen" ins Leben rufen und Spenden sammeln, um inhaftierten Reichsdeppen kostenfrei ein Exemplar von "Vorwärts in die Vergangenheit" zukommen zu lassen. Und wer genug spendet darf sich aussuchen wer das Buch erhält.
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dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1773 am: 17. Dezember 2016, 22:01:33 »
http://www.bild.de/regional/leipzig/schiesserei/mr-germany-soll-fuer-polizeieinsatz-zahlen-47917724.bild.html

Die Bild zu den Kosten der Zwangsräumung. Demgegenüber nehmen sich die Bankschulden fast noch bescheiden aus. Folglich ist dringend davon abzuraten, den Ursaches etwas anderes als Lebensmittel zu spenden.
 
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Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1774 am: 18. Dezember 2016, 07:55:19 »
Zuwendungen an Frau Ursache sollten nicht für Schulden, die Herrn Ursache betreffen, verwendet werden.
Die Kosten des Polizeieinsatzes sind wohl nur Herrn Ursache zugerechnet.
Ich würde eine Insolvenz empfehlen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1775 am: 18. Dezember 2016, 09:48:31 »
Eine geistige Insolvenz ist ja bereits erfolgt.
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Offline D.B.Cooper

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1776 am: 18. Dezember 2016, 11:32:04 »
Zuwendungen an Frau Ursache sollten nicht für Schulden, die Herrn Ursache betreffen, verwendet werden.
Die Kosten des Polizeieinsatzes sind wohl nur Herrn Ursache zugerechnet.
Ich würde eine Insolvenz empfehlen.
Dann bleiben die Schulden beim Staat (Polizeieinsatz) trotzdem vollumfänglich bestehen, denke ich? :scratch:

Wobei, Polizei ist ja Ländersache. :scratch:
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Offline Mark US P

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1777 am: 19. Dezember 2016, 09:42:07 »

Dann bleiben die Schulden beim Staat (Polizeieinsatz) trotzdem vollumfänglich bestehen, denke ich? :scratch:

Wobei, Polizei ist ja Ländersache. :scratch:

Schulden aus unerlaubten Handlungen, sind von einer Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Ist dann auch egal wer der Gläubiger ist. Bei Betrug z.B. kann der Geschädigte ja auch eine Privatperson sein. Für Frau Ursache würde eine Privatinsolvenz Sinn machen, für den Gatten, naja er würde dadurch seine Schulden nur zu einem kleinen Teil abbauen.
 

Offline Pantotheus

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1778 am: 19. Dezember 2016, 11:00:02 »
Wie will Ursache seine Schulden überhaupt je loswerden? Er wird ja wohl die nächsten Jahre in finanziell recht knappen Verhältnissen verbringen müssen, je nach dem, wie sein Schusswechsel mit dem SEK gewertet werden wird. Sollte das Gericht zum Schluss gelangen, dass er zumindest einen bedingten Tötungsvorsatz hatte, d. h. dass er billigend in Kauf nahm, ggf. einen Polizeibeamten zu töten, dann könnten da schon ein paar Jahre Aufenthalt in einer JVA zusammenkommen.
Wovon will er in dieser Zeit seine Schulden bezahlen? Gefangene erhalten nicht eben arg viel Geld. Da dürfte es schon mit der Wohlverhaltensphase gewisse Schwierigkeiten geben.
Angesichts der Tatsachen und der Vorgeschichte wäre vermutlich auch zu prüfen, ob bei Ursache nicht eine Störung vorliegt, die ihn auch nach der Haft gefährlich bleiben lässt. Sollte er am Ende in einer geschlossenen Abteilung landen, wäre es auch nichts mit dem Abstottern seiner Schulden.
Ich fürchte daher, dass letztlich das Meiste seiner Schulden am Staat und seinen anderen Gläubigern haften bleibt.
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Offline Das Chaos

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1779 am: 19. Dezember 2016, 11:52:50 »
..
Dann bleiben die Schulden beim Staat (Polizeieinsatz) trotzdem vollumfänglich bestehen, denke ich? :scratch:

Wobei, Polizei ist ja Ländersache. :scratch:

Lasst euch nicht von der Lügenpresse und von den Verlautbarungen korrupter Verwaltungsimitatoren der vereinigten Wirtschaftsgebiete der BRiD verwirren.
Es ist höchst zweifelhaft, ob eine Verwaltung die (Personal-)Kosten eines Polizeieinsatzes im Rahmen der Gefahrenabwehr tatsächlich erstattet bekommen kann.
Instruktiv dazu:
https://openjur.de/u/641567.html

Im Übrigen ist der Begriff "unerlaubte Handlung" ein solcher des Privatrechts; auf diesen bezieht sich auch die Bestimmung im Insolvenzrecht (Schulden aus unerlaubter Handlung unterliegen nicht der Restschuldbefreiung); öffentlich-rechtliche Kostenansprüche (wenn sie denn bestehen) gehören meiner Ansicht nach nicht dazu.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1780 am: 19. Dezember 2016, 12:15:34 »
Nachdem der Schuldenberg, der ihn drückt, eh nicht mehr wirklich zu reduzieren ist, bleiben die Kosten für den Einsatz und alles drumrum eh am Steuerzahler hängen... Selbst unter der Annahme, dass die Schulden beim Staat priorisiert behandelt werden (falls sie nach dem Beitrag von @Das Chaos überhaupt einforderbar sind), dürfte er das Level nicht wesentlich nach unten treiben. Es sei denn, er bekommt nach seiner Haftentlassung einen erstklassig bezahlten Job irgendwo.

Passiert bestimmt...
 ;)
 :D
 ;D
:rofl:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline echt?

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1781 am: 19. Dezember 2016, 12:52:48 »
Steuern verfallen bestimmt nicht.
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Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1782 am: 19. Dezember 2016, 13:01:17 »
Steuern sind entgegen der landläufigen Meinung nicht mehr bevorrechtigt.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1783 am: 19. Dezember 2016, 13:22:26 »
Steuern fallen unter die Restschuldbefreiung.
Der Polizeieinsatz sind ja streng genommen Räumungskosten. Ähnlich wie 60€ für Schwarzfahren. Aber Unabhängig davon dürfte Herr Ursache den Rest seines Lebens vorraussichtlich nie mehr als den Pfändungsfreibetrag zur Verfügung haben.
 

Offline Das Chaos

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1784 am: 19. Dezember 2016, 13:41:41 »
...
Der Polizeieinsatz sind ja streng genommen Räumungskosten.

Nein, juristisch streng genommen war die Polizeiaktion entweder Amtshilfe im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, dann käme als Kostenschuldner auch der Vollstreckungsgläubiger in Frage (Kostenschuldner haften i.d.R. als Gesamtschuldner) oder eben allgemeine Gefahrenabwehr, die als Aufgabe im überwiegend öffentlichen Interesse nach den Kostengesetzen der Länder regelmäßig 'kostenfrei' ist.

Zitat
Aber Unabhängig davon dürfte Herr Ursache den Rest seines Lebens vorraussichtlich nie mehr als den Pfändungsfreibetrag zur Verfügung haben.
Nanana, nach 30 Jahren ist so ziemlich alles verjährt. Bei einer Verbraucherinsolvenz in Deutschland ist die Restschuldbefreiung nach 72 Monaten, bei einem Wohnsitz in Großbritannien nach etwas mehr als einem Jahr (das mit dem Brexit wird sich noch ziehen und wird sich möglicherweise auch gar nicht auf europäische Vollstreckungsabkommen auswirken) möglich.

Zitat
Ähnlich wie 60€ für Schwarzfahren.

Nein, rechtstechnisch ist das keine Gebühr sondern eine in AGB festgelegte Vertragsstrafe, der Du mit Betreten der Betriebsanlagen zustimmst.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3