@Das Chaos Eine Zwangsräumung müsste sich doch ausdrücklich gegen alle Personen in einem Haus bzw. in einer Wohnung richten? Dann müsste mindestens auch die Frau mit aufgeführt gewesen sein. Dies beträfe aber nur die unmittelbaren Räumungskosten. Das Problem waren hier ja die vorausgehenden Drohungen und die Anwesenheit von "Beobachtern", die eine ordentliche Räumung verhinderten. Beurteilt man die dadurch entstandenen Kosten als solche der Gefahrenabwehr, dann müsste wohl der Staat dafür aufkommen (wobei er das ja wohl unabhängig von der Rechtslage am Ende ohnehin muss). In Bezug auf Ursache und sein Verhalten käme immerhin eine deliktische Haftung in Frage, jedenfalls wenn man der Einschätzung, dass es sich um allgemeine Gefahrenabwehr handelte, nicht folgen mag. Sollten hieraus spezifische Kosten anfallen, die man als deliktisch Ursache anlasten könnte, dann käme auch wieder die Ausnahme von der Restschuldbefreiung zum Tragen.
Warum sollte Ursache nicht medizinisch versorgt sein? Er sitzt ja in staatlicher Obhut, der Staat muss also nicht nur für seine, hm, Unterbringung aufkommen, sondern auch für Nahrung, Getränke, ggf. Kleider und natürlich auch für notwendige Heilbehandlungen. Das Richten einer schiefen Nase gehört wohl allerdings nicht dazu, da es sich dabei um eine kosmetische Operation handelt.
Wie wollen die eifrigen Spendensammler überhaupt Geld an Ursache schicken? Das wird wohl von der JVA kaum durchgelassen werden. Zudem wird er damit in Haft, jedenfalls was Gesundheitsausgaben anbelangt, nur sehr wenig anfangen können. Anstaltsärzte lassen sich in der Regel nicht bar von ihrer Kundschaft bezahlen.