Königreich Deutschland - Geltungsbereich, Staatsgebiet und der ganze RestAm Dienstag bestätigte Königsvasall Marco Ginzel, dass das Krankenhausgelände tatsächlich niemals zum so genannten "Königreich Deutschland" gehörte, weil es noch nicht abbezahlt sei. Dies sei aber angeblich "de facto nicht wirklich wichtig". Wie hieß es doch immer? Im Gegensatz zur illegalen BRD würde im KRD alles juristisch korrekt ablaufen? Wenn man auf Probleme stößt, sind die Gesetze plötzlich wieder egal ;-) |
Staatsrechtler Marco Ginzel |
Räumlicher Geltungsbereich der KRD-Verfassung
So langsam schließt sich der Kreis und wir kommen über das "Staatsgebiet" wieder auf das Thema "Geltungsbereich" von Fitzeks Verfassung. Da, wo ich kurz nach der "Staatsgründung" 2012
schon mal war. Und nicht vergessen: Wir tun hier so, als wenn die KRR-Theorien stimmen würden. Anlässlich meines letzten Artikels entspann sich
ein Faden im KRD-Forum mit Fragen zum Staatsgebiet des "Königreichs". Staatsrechtler Marco Ginzel antwortete:
Ginzel: "Zu dem gemeinhin bekannten Räumlichen Geltungsbereich, der zwingend für jedes Gesetz erkennbar sein muss, ... kommt bei unserer Verfassung zusätzlich noch der sogenannte Sachliche Geltungsbereich."
Das ist schon mal positiv: Für das KRD muss der räumliche Geltungsbereich erkennbar sein. Was steht in der Verfassung, Art. 90 "Geltungsbereich", dazu?
Verfassung KRD Art. 90 §1: "Diese Verfassung gilt für alle Deutschen ..., die im Gebiet des Staates Deutsches Reich ... Aufnahme gefunden, diese Verfassung ... angenommen haben und in den neuen deutschen Staat aufgenommen wurden."
Ich sehe da keinen räumlichen Geltungsbereich. Ich sehe nur die Definition einer Gruppe von Personen. Es wird zwar ein Gebiet "Staat Deutsches Reich" genannt, aber es wird nicht gesagt, dass die Fitzek-Verfassung dort gilt (was sie ja auch nicht tut). Was sagte Fitzek im April gegenüber Frau Bauersbach dazu?
Fitzek: "Da sich das Staatsgebiet des Königreiches Deutschland beständig erweitert, ist es nicht zweckmäßig, den (räumlichen) Geltungsbereich der Verfassung so zu formulieren, daß in dieser selbst der Geltungsbereich territorial schon genau bezeichnet würde. Sonst wäre ja bei jedem Beitritt jeweils eine Verfassungsänderung nötig, die per Verfassungsänderungsgesetz erfolgen müßte."
Bitte mal folgenden Ausschnitt genau betrachten:
"... ist es nicht zweckmäßig, den (räumlichen) Geltungsbereich der Verfassung so zu formulieren, daß in dieser selbst der Geltungsbereich territorial schon genau bezeichnet würde."
Übersetzt: Da es unpraktisch ist, den räumlichen Geltungsbereich
in der Verfassung genau zu nennen, mache ich es nicht!
Bingo, Peter: Damit hast Du selber zugegeben, dass Deine Verfassung keinen korrekten räumlichen Geltungsbereich hat! Fitzek möchte den Geltungsbereich nur ungefähr angeben: Der Geltungsbereich seiner Verfassung soll irgendwo innerhalb der Grenzen des deutschen Reiches liegen. Aber selbst diese vage Aussage hat er in der Verfassung nicht richtig dargestellt: Wie erwähnt werden dort nur die Personen genannt, für die die Verfassung gilt, kein Gebiet, auf dem die Verfassung gilt.
Verwirrend wird es, weil in Art. 90 §2 das Staatsgebiet definiert wird: Dies werde in einer Anlage zur Verfassung genannt. Allerdings wird dort nicht erwähnt, dass die Verfassung für das Staatsgebiet gilt, was ja nach KRR-Vorstellungen nicht selbstverständlich ist. Auch sieht Fitzek schon in §1 den räumlichen Geltungsbereich definiert, wie er Frau Bauersbach erklärte:
"Räumlicher Geltungsbereich: Das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem geltenden Völkerrecht.
Sachlicher Geltungsbereich: Anwendbar auf alle Menschen und Körperschaften, die die Verfassung durch Bekenntnis angenommen haben und nicht wieder entlassen wurden.
Zeitlicher Geltungsbereich: Beginnend mit dem 16.09.2012."
Ja, er hat eine gewisse Bauernschläue, unser Peter I! Warum nicht gleich die ganze Welt als räumlichen Geltungsbereich angeben, das wäre auch nicht verrückter ;-)
Lieber Peter,
so ist das mit dem Geltungsbereich nicht zu verstehen, dass man nur irgend ein Gebiet nennen muss! Es sollte auch das Gebiet sein, in dem Deine "Verfassung" wirklich gilt. Würde sonst doch wenig Sinn machen ;-)
Aber selbst diese falsche Idee konntest Du nicht formulieren: Es fehlt in Deiner Verfassung schlicht ein Satz wie: "Diese Verfassung gilt in dem und dem Gebiet" oder von mir aus "Diese Verfassung gilt in beigetretenen Gebieten innerhalb des deutschen Reiches, diese sind im Anhang genannt".
Peter Fitzek hat das Konzept des räumlichen Geltungsbereichs nicht verstanden und er konnte darüber hinaus seine falsche Vorstellung auch nicht fehlerfrei formulieren!
Weitere Verwirrung entsteht, weil Fitzek zusätzlich die Idee einbringt, dass einzelne Personen, die irgendwo in Deutschland wohnen, Bürger des KRD werden können. Wahrscheinlich wurde genau deshalb der räumliche Geltungsbereich so seltsam formuliert, wie wir im Folgenden sehen werden
Was war Fitzeks Endziel bezüglich Königreiches?
Nach jahrelanger Beschäftigung mit dem Königreich und zahlreichen Emails, die mir Frau Bauersbach freundlicher Weise zur Verfügung gestellt hat, sehe ich Fitzeks Intention wie folgt:
1. Mehr und mehr Gebiete schließen sich dem Königreich Deutschland an, bis ganz Deutschland im KRD aufgeht und dieses die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antritt. Zitat Fitzek an Bauersbach:
"Wir verhandelten schon 2009 über die Rechtsnachfolge mit gewissen Verantwortungsträgern der BRD. Sie waren nach langen Gesprächen verständig und einverstanden. Nachfolge kann dann in Anspruch genommen werden, und das sieht auch das Recht so vor, wenn flächendeckend die neue staatliche Ordnung gewährleistet werden kann um das alte System als besatzungsrechtlches Mittel abzulösen."
2. Peter Fitzek wird deutscher Kaiser (kein Witz)
Und so kann man sich die Entstehung des Chaos bezüglich des Geltungsbereiches vorstellen:
Man ist ja der irrigen Überzeugung, eine Verfassung müsse immer explizit einen räumlichen Geltungsbereich angeben. Gleichzeitig will man erlauben, dass Bürger des KRD auch außerhalb desselben irgendwo in Deutschland leben. Ein Dilemma: Beschränkt man den Geltungsbereich auf des eingebildete Staatsgebiet, gilt die Verfassung ja nicht mehr für Leute, die außerhalb des Gebiets wohnen, wie man meint. Dehnt man den Gültigkeitsbereich über die "Staatsgrenzen" aus, stimmt der Geltungsbereich nicht mehr, weil ja dort das Grundgesetz gilt.
So kam man wohl zu dem innovativen, aber völlig unnötigen Konzept, neben dem räumlichen einen sachlichen Geltungsbereich zu definieren: Wer die KRD-Verfassung annimmt und innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches wohnt, für den gilt die Verfassung. Was sagt das über den räumlichen Geltungsbereich aus? Nichts!
Wie kann das Ganze eigentlich konform zum bestehenden Völkerrecht sein,
wenn Fitzek dieses Konzept selber erfunden hat?
Quelle:
Königreich Deutschland - Geltungsbereich, Staatsgebiet und der ganze Rest
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