Autor Thema: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau  (Gelesen 17277 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #75 am: 29. Juni 2016, 19:38:18 »
Das ist mal was Neues: Über vierzig Leute wollen dem Prozess "beitreten". Wie und nach welcher Prozessordnung das möglich sein soll, bleibt leider schleierhaft - wie fast jede RD-Behauptung.
Nicht neu ist hingegen der Rest, z. B. auch das angebliche BVerfG-Urteil, dass eine Richterin auf Probe nicht Einzelrichterin in einem solchen Straffall sein dürfe.
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Offline Grenzstein

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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #76 am: 29. Juni 2016, 21:02:19 »
Vielleicht war das einfach nur verkürzt und leicht falsch dargestellt:
Gemeint ist wahrscheinlich die Gründung eines "Vereins der Interessierten am Verlaufe des Prozesses a ./. b vor dem Gerichte c" nach § 21 ff BGB, mit Vereinszwecken wie dem regelmässigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch, der Bildung von Fahrgemeinschaften, dem Veranstalten geselliger Abende etc.
In den kann man dann eintreten (bzw. beitreten, das soll - je nach regionalem Dialekt - ja das gleiche bedeuten).
So zumindest würde mir das logisch und nachvollziehbar erscheinen.

Woher die Herrschaften wissen wollen dass die Richterin eine solche auf Probe sein soll ist mir auch unklar. Bei den "normalen" Beamten ist das verräterische "z.A." ja schon sein Jahren verschwunden, wie das bei Richtern aussieht kann ich jedoch nicht sagen.
Zur Probezeit allgemein sei nur gesagt, dass ein Beamter auf Probe (also in der Probezeit) seine komplette Ausbildung, das Referendariat und was da noch so dran hängt bereits durchlaufen hat und nur darauf hofft, unfallfrei den Tag der Aushändigung der Lebenszeiturkunde zu erreichen.

Nachtrag, weil ich gerade so schön am Schwurbeln bin:
Die Probezeit entfaltet keinerlei Aussenwirkung. Das ist ausschliesslich eine Sache zwischen Knecht und Dienstherrn.
Ich selbst habe als "AnwgD" (als es das noch gab; hach, waren das Zeiten) rechtsverbindlich beurkundet und verbescheidet. Allerdings konnte ich sicher sein dass jedes von mir erzeugte Stück Papier vom Prüfbeamten ausführlichst unter die Lupe genommen wurde. Und mehr als einmal stand ich auch vor ihm und durfte den Fön entgegennehmen. Bescheide nachbessern. Und einmal nachmessen fahren.
« Letzte Änderung: 29. Juni 2016, 21:07:34 von Grenzstein »
 

Offline Pantotheus

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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #77 am: 29. Juni 2016, 21:24:06 »
In gewissen Verfahren vor Gerichten ist es tatsächlich möglich, dass Dritte dem Verfahren beitreten. Hier handelt es sich aber offensichtlich um ein Strafverfahren. Dieses wird vom Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, gegen den oder die Beschuldigten bzw. Angeklagten geführt. Die Anklageschrift entscheidet letztlich darüber, wer Angeklagter ist. Auf Seite des Angeklagten kann niemand "beitreten". Das ist schon logisch nicht möglich und zudem weder im materiellen Strafrecht noch in der Strafprozessordnung vorgesehen.
Ich vermute, dass mal wieder in typischer RD-Manier irgendetwas aufgeschnappt worden ist, was nun auf ein Strafverfahren übertragen wird. Bekannt ist z. B., dass in gewissen Verfahren vor dem BVerfG weitere Beteiligte "beitreten" können. Die Formulierung des oben erwähnten RD erinnert mich entfernt daran. Nur ist ein Strafgericht, zumal ein Amtsgericht, nicht der Ort, an dem Verfassungsfragen verhandelt werden.

Eine Richterin auf Probe unterliegt tatsächlich gewissen Einschränkungen. Das GVG legt fest, dass Richter auf Probe im ersten Jahr nach ihrer Ernennung nicht in Insolvenzverfahren, Familiensachen und als Vorsitzende eines Schöffengerichts handeln dürfen. Das angebliche Urteil des BVerfG, das Richtern auf Probe jegliche Tätigkeit als Einzelrichter untersagen soll, konnte ich bisher allerdings nicht finden, und von den RD kommt kein Hinweis auf eine Fundstelle. Das wäre auch nicht das einzige erfundene Urteil, auf das sie sich berufen.

Dass RD über den Status eines Richters informiert sind, ist auch nicht ungewöhnlich, gehört es doch zu ihrer Strategie, "auf den Mann" bzw. wie hier "auf die Frau" zu spielen. Da sie ja davon ausgehen, dass ein Richter nicht als Richter handelt, sondern quasi "privat" und in eigener Person ("unbeschränkte Haftung", "kein Amtsausweis", "kein staatliches Gericht" usw.), versuchen sie ja meist herauszufinden, wie der vollständige Name lautet, seit wann sie beim betreffenden Gericht tätig sind usw. Gerne werden auch private Anschriften und Telefonnummern veröffentlicht, durchaus auch mit der "Bitte", die Richter anzurufen und ihnen "Volkes Stimme" zu Gehör zu bringen usw.
Dass das vor Gericht nichts hilft, sondern ggf. nur zu weiteren Anklagen führen wird, begreifen sie ja nicht.
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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #78 am: 29. Juni 2016, 21:26:17 »
Zitat
Woher die Herrschaften wissen wollen dass die Richterin eine solche auf Probe sein soll ist mir auch unklar. Bei den "normalen" Beamten ist das verräterische "z.A." ja schon sein Jahren verschwunden, wie das bei Richtern aussieht kann ich jedoch nicht sagen.

Das kann ich Dir in ungefähr sagen. Sie lesen das aus einer Formulierung ab. Ich weiß sie gerade nicht wirklich, aber "Richterin am..." hat eine andere "Bedeutung" als "Richterin im"....

Mit dem "Beitreten!" meinen sie nichts anderes als die Streitverkündung bzw. Streithilfe. Das ist das übliche Motto: Irgendwo irgendwas irgendwie aufgeschnappt, ein Wort gefällt: Passt. ;)

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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #79 am: 29. Juni 2016, 21:44:27 »
Streitverkündung ist ein Begriff nur des Zivilprozesses.
Hier geht es aber um ein Strafverfahren.
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Offline Gutemine

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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #80 am: 29. Juni 2016, 21:49:08 »
Streitverkündung ist ein Begriff nur des Zivilprozesses.
Hier geht es aber um ein Strafverfahren.

Deshalb sagte ich ja:
" Irgendwo irgendwas irgendwie aufgeschnappt, ein Wort gefällt: Passt." :)

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Offline Mr. Devious

Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #81 am: 30. Juni 2016, 08:38:04 »
Zitat
Woher die Herrschaften wissen wollen dass die Richterin eine solche auf Probe sein soll ist mir auch unklar. Bei den "normalen" Beamten ist das verräterische "z.A." ja schon sein Jahren verschwunden, wie das bei Richtern aussieht kann ich jedoch nicht sagen.

Das kann ich Dir in ungefähr sagen. Sie lesen das aus einer Formulierung ab. Ich weiß sie gerade nicht wirklich, aber "Richterin am..." hat eine andere "Bedeutung" als "Richterin im"....

Anhand des fehlenden Zusatzes zur Amtsbezeichnung, vgl. § 19a DRiG:

Zitat
§ 19a Amtsbezeichnungen
(1) Amtsbezeichnungen der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit sind "Richter", "Vorsitzender Richter", "Direktor", "Vizepräsident" oder "Präsident" mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz ("Richter am ...", "Vorsitzender Richter am ...", "Direktor des ...", "Vizepräsident des ...", "Präsident des ...").
(2) Richter kraft Auftrags führen im Dienst die Bezeichnung "Richter" mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz ("Richter am ...").
(3) Richter auf Probe führen die Bezeichnung "Richter", im staatsanwaltschaftlichen Dienst die Bezeichnung "Staatsanwalt".

Eine Einschränkung, wonach Richter auf Probe nicht als Einzelrichter tätig werden dürfen, ist mir nicht bekannt. Kollegialgerichte haben allerdings § 29 DRiG zu beachten:
Zitat
Bei einer gerichtlichen Entscheidung darf nicht mehr als ein Richter auf Probe oder ein Richter kraft Auftrags oder ein abgeordneter Richter mitwirken. Er muß als solcher in dem Geschäftsverteilungsplan kenntlich gemacht werden.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Gutemine

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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #82 am: 27. Juli 2016, 16:10:55 »
War jemand von uns da? In der Zeitung wird auf jeden Fall schon berichtet.

Spoiler
27.07.2016 (Aktualisiert 14:36 Uhr)
„Reichsbürger“ muss ins Gefängnis
Vorbestrafter Mann fährt Auto ohne Versicherung und mit selbstgebasteltem Kennzeichen

Sigmaringen sz Ein „Reichsbürger“ muss für vier Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. Das hat Richterin Nadine Zieher am Mittwochmorgen im Sigmaringer Amtsgericht entschieden. Der Mann aus einer Nachbargemeinde Sigmaringens war angeklagt, weil er im Dezember vergangenen Jahres zwei Autofahrten mit einem selbstgebastelten Kennzeichen unternommen haben soll. Auf dem grün-weißen Schild habe MENS-CH gestanden. Darüber hinaus sei der blaue Opel zu dem Zeitpunkt nicht mehr versichert gewesen, auch Steuern habe der Mann, der „Mensch Rafael“ genannt werden möchte, keine für das Auto gezahlt.

Der Angeklagte wollte sich zur Tat nicht äußern. Vielmehr wollte er von der Richterin wissen, mit welchem Recht sie glaube, über ihn urteilen zu dürfen. Die Richterin verletze permanent Grundrechte, sie habe den Fehler gemacht, zur juristischen Person zu werden und das Mensch-Sein abzulegen. „Sind Sie grundrechtsberechtigt?“, fragte er wieder und wieder. Richterin Zieher ermahnte den Angeklagten, nicht er, sondern sie stelle die Fragen, was nur leidlich zum Erfolg führte.

Um in der Sache voranzukommen, rief sie den Zeugen, einen Polizisten, in den Gerichtsaal. Dieser hatte den Angeklagten im Dezember bei beiden Fahrten beobachtet, die zur Verhandlung standen. „Beide Fahrten fanden im Bereich der Krauchenwieser Volksbank statt, einmal rund 500 Meter, einmal etwa 150 Meter“, sagte der Polizist. Nach der zweiten Fahrt habe er den Angeklagten festgesetzt, und die falschen Kennzeichen abmontiert. Einen offiziellen Führerschein habe der Angeklagte nicht mit sich geführt, lediglich dubiose Dokumente des „Deutschen Heimatbundes“. Das habe so alles seine Richtigkeit, habe der Angeklagte gesagt. Der Zeuge führte weiter aus, dass er anschließend ermittelt habe, dass für den Wagen seit drei Wochen kein Versicherungsschutz mehr bestanden habe, auch Steuern seien keine mehr gezahlt worden.

Der Angeklagte, der während der gesamten Verhandlung stand, wollte weiter weder Angaben zur Sache noch zu seiner Person machen. Ob er arbeite, wollte er nicht sagen, nur soviel: „Ein Mensch muss nicht arbeiten.“ Viel wichtiger war ihm, noch einmal klarzustellen, dass die Richterin gar kein Recht habe, ihm Fragen zu stellen: „Da Sie nicht grundrechtsberechtigt sind, ist für mich der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei.“

Einmal bereits für kurze Zeit im Gefängnis

Richterin Zieher trug anschließend Auszüge aus dem Bundeszentralregister über den Angeklagten vor. Demnach war der Mann bereits neunmal auffällig geworden, mehrmals hatte er bereits Fahrverbote bekommen, ohne sich an diese zu halten. Auch eine Anstiftung zur Urkundenfälschung oder eine Beleidigung waren darunter. Einmal war er auch bereits für kurze Zeit im Gefängnis gewesen.

Die Staatsanwältin sah in ihrem Schlussvortrag die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Aufgrund von mehreren einschlägigen Verstößen in der Vergangenheit könne die Strafe ihrer Meinung nach auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Sie forderte viereinhalb Monate Haft sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.

Nach 25-minütiger Pause kam Richterin Zieher zur Urteilsverkündung zurück. Der Angeklagte, der die ganze Zeit gestanden hatte, weigerte sich nun, den Regeln des Gerichts zu folgen und blieb sitzen. Dafür kassierte er zunächst ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro, was ihn auch nicht abschreckte. „Wollen Sie noch weitere Zwangsmaßnahmen?“, fragte die Richterin. „Gegen Menschen können Sie nichts machen“, antwortete der Angeklagte. Das sah die Richterin offenbar anders, zwei Beamte halfen dem Angeklagten gegen dessen Willen auf. Zieher entschied, dass der Angeklagte nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl an vorherigen Verfehlungen für vier Monate ins Gefängnis zu gehen habe und drei Monate kein Auto fahren dürfe: „Die Sicherheit im Straßenverkehr hat für Sie keinerlei Bedeutung. Darunter müssten im Falle eines Unfalls andere Verkehrsteilnehmer leiden“, sagte sie.

Mehr als 30 „Reichsbürger“ waren in den Gerichtssaal nach Sigmaringen gekommen. Mindestens ebensoviele mussten von der Polizei, die ebenfalls mit rund zwei Dutzend Mann im Einsatz war, abgewiesen werden, weil sie entweder keinen gültigen Ausweis dabei hatten oder der Saal bereits voll war.
[close]
http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Reichsbuerger-muss-ins-Gefaengnis-_arid,10498199_toid,623.html

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Mr. Devious

Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #83 am: 27. Juli 2016, 20:47:05 »
War jemand von uns da? In der Zeitung wird auf jeden Fall schon berichtet.

Hier noch ein anderer Bericht:
Spoiler
Knast für einen bizarren Beschuldigten

Mehrere Dutzend Einsatzkräfte sicherten eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Sigmaringen, bei dem ein 51-Jähriger wegen zweimaligen Fahrens mit einem Auto ohne Versicherungsschutz angeklagt war. Der Beschuldigte anerkannte die Autorität des Gerichts nicht, verweigerte jegliche Angaben zur Person und stellte sich vor als: "Ich bin der Mensch Raphael!"

Dutzende Sicherheitskräfte im Gerichtsgebäude, ein 51-jähriger Beschuldigter, der sich mit "Ich bin der Mensch Raphael" vorstellt, Gesinnungsgenossen, die die Autorität des Gerichts lautstark in Frage stellen und beim Urteilsspruch wird der Beschuldigte von zwei Polizisten empor gehievt, weil er sich weigert aufzustehen.

Gestern gab es im Amtsgericht teilweise skurille Szenen, wobei es ab 8.30 Uhr formal um eine Anklage wegen Fahren ohne Haftpflichtversicherungsvertrag gehen sollte. Aber, wie die Verhandlung zeigen wird, geht es im Prinzip um das Phänomen der "Reichsdeutschen", obwohl dieses Wort von niemanden ausgesprochen wird. Vor dem Gerichtseingang stehen etliche Leute, denn im Inneren werden die Besucher akribisch erfasst. Die Taschen werden entleert, der Inhalt in Plastikbeutel verpackt und die Ausweisdaten penibel notiert. Dann geht es durch ein Spalier von Einsatzkräften in den Verhandlungssaal 1, wo Richterin Nadine Ziehler exakt um 8.30 Uhr die Verhandlung eröffnet.

Auf die Frage an den großen, bärtigen Mann im rosa Hemd, ob er der Beschuldigte Herr R. sei, erwidert dieser "Ich bin der Mensch Raphael!" Die Aufforderung auf der Anklagebank Platz zu nehmen, ignoriert dieser mit der Frage: "Sind Sie grundrechtsberechtigt?" Er bleibt demonstrativ in der ersten Zuschauerreihe stehen, was ihm die Richterin denn auch gestattet.

Staatsanwältin Sarah Hausmann wirft ihm vor, im Dezember 2015 an zwei Tagen mit einem Opel gefahren zu sein, und zwar ohne Haftpflichtversicherung und das Auto war auch nicht versteuert. "Was meinen Sie?", fragt die Richterin den Beschuldigten, der einen Stapel Papier hält und demonstrativ stehen bleibt. Als Richterin sei sie eine juristische Person und habe keine Grundrechte, erklärt der Mann und fragt: "Dürfen Sie über Menschen Urteile fällen? Sind Sie grundrechtsberechtigt?"


Im Anschluss erzählt der als Zeuge geladene Polizist detaillgenau von den beiden Vorfällen. Beim ersten Mal habe er den Beschuldigten am Lenkrad erkannt und sei ihm gefolgt, wobei dieser am Auto ein besonderes Kennzeichen angebracht hatte: Ein Schild mit grüner Farbe und den Buchstaben M.E.N.S.C.H. Mit einer herbei gerufenen Streifenbesatzung habe man den Bereich observiert und das abgestellte Fahrzeug später verlassen vorgefunden.

Fünf Tage später habe er beobachtet, wie der Beschuldigte zu Fuß in Richtung Parkplatz unterwegs war, wo das Auto stand, einstieg und etwa 150 Meter zu einer Tiefgarage fuhr. Dort habe man den Mann dann festgesetzt, denn er war zur Festnahme ausgeschrieben, wie der Beamte ergänzte. Auf Anfrage informierte ihn die Versicherung, dass das Auto drei Wochen vor den Vorfällen stillgelegt wurde und für den Zeitraum kein Versicherungsschutz bestand. Richterin Zieher bestätigt anhand der Dokumente, dass die Versicherung den Vertrag zum 20. November 2015 gekündigt hatte. Der Beschuldigte interveniert und verweist darauf, dass in dem Schreiben nur von öffentlichen Plätzen und Wegen die Rede sei und nicht von Straßen, die er mit dem Fahrzeug nicht mehr benutzen dürfe. Die Richterin zitiert dazu aus der geänderten Rechtssprechung, wonach Straßen den Wegen und Plätzen gleichgestellt sind. Angaben zur Person verweigert der Beschuldigte und rät der Richterin "die Veranstaltung hier zu beenden."


Nadine Zieher verliest dann neun Eintragungen aus dem Bundeszentralregister, unter anderem wegen Nötigung, Urkundenfälschung, Fahren trotz Fahrverbot und einiges mehr, was dem Mann tausende Euro Geldstrafe, etliche dreimonatige Fahrverbote und 2014 erstmals eine Haftstrafe einbrachte. Während der verhandelten Vorfälle stand er noch unter Bewährung, was Staatsanwältin Hausmann bei ihrem Strafantrag berücksichtigt und vier Monate und zwei Wochen Haft fordert, ohne Bewährung. Das berühmte "letzte Wort" richtet der Beschuldigte an Nadine Zieher: "Sie sind nicht grundrechtsberechtigt!"

Nach 20 Minuten Pause betritt die Richterin zur Urteilsverkündigung den Saal und fast alle erheben sich. Der Beschuldigte bleibt demonstrativ sitzen und nach mehrmaliger Aufforderung verhängt Zieher eine Ordnungsstrafe von 800 Euro. Dann ordnet sie "unmittelbaren Zwang" an und zwei Beamten hieven den Mann empor, der binnen einer Woche gegen das Urteil von vier Monaten Haft ohne Bewährung Einspruch einlegen kann.
[close]

http://www.suedkurier.de/region/linzgau-zollern-alb/sigmaringen/Knast-fuer-einen-bizarren-Beschuldigten;art372574,8828138
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Rima882

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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #84 am: 6. August 2016, 19:15:16 »
Eine Einschränkung, wonach Richter auf Probe nicht als Einzelrichter tätig werden dürfen, ist mir nicht bekannt.

In folgenden Fällen bekommt der Richter auf Probe keine Genehmigung der Alliierten nach den SHAEF-Gesetzen :facepalm: :facepalm: :facepalm::

1. Ein Richter auf Probe darf beim Landgericht in Zivilsachen nicht als Einzelrichter tätig werden, wenn er noch nicht ein Jahr lang gemäß dem Geschäftsverteilungsplan Zivilsachen bearbeitet hat (§ 348 Abs.1 Satz 2 Nr.1 ZPO). Dabei ist es gleichgültig, wie lange er schon ernannt ist.

2. Ansonsten ist er im ersten Jahr nach seiner Ernennung sozusagen noch gesperrt für
a) Familiensachen (§ 23b Abs.3 Satz 2 GVG),
b) Betreuungssachen (§ 23c Abs.2 Satz 2 GVG),
c) Insolvenzsachen (§ 22 Abs.6 Satz 1 GVG) sowie
d) den Vorsitz eines Schöffengerichts (§ 29 Abs.1 Satz 2 GVG).

An einem Amtsgericht darf der Proberichter dagegen ab dem ersten Tag seines richterlichen Berufslebens als Einzelrichter in Strafsachen wirken und dabei seinen Patienten kraft seiner Strafgewalt bis zu vier Jahre Freiheitsstrafe verschreiben (gut, zum Einzelrichter wird eigentlich nur angeklagt, wenn nicht mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind, aber diese Erwartung erfüllt sich halt nicht immer, d.h. manchmal ist einfach eine höhere Strafe sozusagen medizinisch indiziert). Und Herr Schober wurde hier ja am Amtsgericht von einer Einzelrichterin in Strafsachen "behandelt", wofür es - wie gesagt - keine Einschränkungen gibt. Nur schade, dass die Richterin ihre Strafgewalt hier nicht voll ausgeschöpft hat :(. Andererseits: Ein Angeklagter wie Herr Schober ist sicher nicht nur für Proberichter eine knallharte Probe.

Mit dem "Beitritt zum Prozess" war hier wohl nur gemeint, dass ca. 40 weitere Deppen - offenbar im Ergebnis erfolglos - versucht haben, die Sitzung aufzumischen. Ein Teil kam wohl wegen der Eigenschaft als Mensch (= nicht Person) und damit verbundener Personalausweislosigkeit gar nicht erst in den Sitzungssaal. Den Rest hatten die Gerichtswachtmeister bzw. die Mitarbeiter der Wortmarke wohl einigermaßen unter Kontrolle  :dance:.

Viele planmäßige Richter, welche die Probezeit bereits hinter sich haben, sind übrigens über die obige Einschränkung zu Ziffer 2 b) nicht erfreut. Betreuungssachen sind bei den meisten Richtern (es gibt da aber auch bewundernswerte Ausnahmen !) nicht allzu beliebt und werden bei der Geschäftsverteilung gern auf den dienstjüngsten Proberichter abgeschoben, so bald es geht. Und es geht eben erst frühestens ein Jahr nach der Ernennung.

Von den allermeisten Proberichtern und -richterinnen werden die obigen Einschränkungen dagegen nicht als Last, sondern eher als Wohltat betrachtet. Ich kenne da z.B. den Fall eines jungen Proberichters, der, nachdem er ein Jahr Staatsanwalt gewesen war, in seiner ersten Sitzung in Zivilsachen am Landgericht als Berichterstatter zwei entscheidungsreife Sachen vorgesetzt bekam und nun nach der Sitzung die beiden Urteile schreiben musste, Streitwert einmal ca. 1 Mio. Euro (hochstreitige Auflösung einer Anwaltssozietät) und einmal ca. 500.000 Euro (hier mit zwei ellenlangen bautechnischen Gutachten). Da war ich wirklich froh, dass ich nur Berichterstatter in der Kammer und nicht "die Kammer als Einzelrichter" war...
« Letzte Änderung: 6. August 2016, 19:21:16 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #85 am: 26. Februar 2017, 13:44:38 »
Es wurden mehrere Konstrukte in einem neuen SSL-Wiki Artikel zusammengefasst:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Heimatbund_der_Menschen

Kurze Übersicht:
Heimatbund der Menschen


Inhaltsverzeichnis Artikel
1   Fantasie-Ämter
2   Heimatgemeinden/ Heimatgesellschaften
2.1   Heimatgemeinde Chiemgau
2.2   Heimatgemeinde Aargau Schweiz
2.3   Heimatgemeinde Kaiserslautern
2.4   Heimatgemeinde Rastatt
2.5   Heimatgemeinde Cham & Heimatgemeinde Deggendorf
2.6   Heimatgemeinde Konstanz
3   Zitate
4   Galerie
5   Siehe auch
6   Weblinks
7   Quellennachweise

Einschätzung des Autors:
Zitat
Diese Reichsbürgerorganisation hat ca. 200-400 Anhänger (Verschwörungstheoretiker) im gesamten deutschsprachigen Gebiet.

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Deutscher Heimatbund, Ableger von Mustafa Selim Sürmeli, Wswag.eu, Heimatbund der Menschen, Thomas Dux, Thomas von Siegerland, Hans Dressler, 77 Heimatgemeinden, 200-400 Anhänger, facebook.com/DRLV.e.G ,Adrian Ursache, 'Presseamt von Siegerland, dhbg.org, Deutscher Rechts- und Lebensschutz Verband e.V, Deutscher Rechts- und Lebensschutz Verband e.V, Marion Bettina von Goslar, Guido Wander, Waffen, Chemikalien und Munition, deutscher-heimatbund.org, amt-deutscher-heimatbund-service.de, Romeo Herbst, deutscher-heimatbund-bayern.de, Hans Dressler, Gerold Kraus, Ulli Becker, Markus Michael Zöhrlaut, Gunnar Fussenegger, Urs Surbeck, Markus Zimmermann, Guido Wander, Kevin Köster, Bruno Moser, Marion Bettina Schafft, Angelika Dressler, Konstanze Schröder, Norman Mühlich, Gerhard Pommer, Reinhard Sigl, Anett Ulbrich, Frank Siemers, André Schulz, Michael Bert James Groß, Nicole Müller, Peter Philipp Keiner, Andreas Dölling, Heimatgemeinden/ Heimatgesellschaften, Dux Thomas vom Siegerland, Heimatgemeinde Chiemgau, Anton von Peckelsheim (Anton Tewes), Rafael von Hohenlimburg (Bernd Schober), Polizist Harald Schreyer, heimat-chiemgau.de, Freie Autokennzeichen mit der Aufschrift „Mens-ch, Heimatgemeinde Aargau Schweiz, Georg I von Chiemgau, Heimatgemeinde Kaiserslautern, Gemeinde Kaiserslautern, Heimatgemeinde Kaiserslautern auf Erden in der Welt, gemeinde-kaiserslautern.de, Armin Schmidt, Ronny von Kaiserslautern (Ronny Gohla oder Ronny Koch), Gerhard von Spieka (Gerhard Itgen), Prof. Dr. Dr. Ing. Dux Thomas vom Siegerland im Gerichthof der Menschen, Ronny Gohla, Iris Gohla, Martina Korfmann, Kay Bartelt, Michaela Bartelt, Isolde Kitz, Claudia Itgen, Heimatgemeinde Rastatt, Gemeinde Rastatt, Ich bin Mensch e.V., amt-dhb.de, Amt Deutscher Heimatbund, Sascha Hajetschek, Accesdenied, Heimatgemeinde Cham, Heimatgemeinde Deggendorf, heimatgemeinde-cham.5em.de, Stefan Scheil, Marketing-Agentur 5em.de, Johannes von Aschau, Hans Georg Zametzky, Norbert Kiesl, Stefan Scheil, Indira Geyer, Timo Winter, Jürgen Winte, Babs Wettstein, Heimatgemeinde Konstanz, Gemeinde Konstanz, Gemeinde Konstanz auf Erden, gemeinde-konstanz.de, Achim von Radolfzell, Anne von Riesa, Johannes Sebastian von Viernheim, Wilhelm von Radolfzell, Gustav Reinhard von Singen, Meinhard Karl von Konstanz, Conrad Guido von Gillhaußen

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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #86 am: 21. Mai 2017, 20:07:47 »
Hatten wir diese Webseite schon oder ist die neu?

http://amt-deutscher-heimatbund.com/online-botschaft/wir-helfen-und-fertigen-anschreiben/

Der Brüller ist ja das hier:

Zitat von: Heimatbund der Reichsdeppen
Das Amt Deutscher Heimatbund untersagt Reichsbürgern den Besuch dieser Website.

W I R  distanzieren U N S von der Reichsbürgerbewegung und jeglicher Versuch eines Reichsbürgers welcher mit U N S interagiert oder interagieren möchte, wird zur Anzeige gebracht mit Strafverfolgung ! Mit  D E I N E M  Besuch auf UNSERER Website, bestätigst D U, kein Reichsbürger zu sein !!!

 :laugh_above: :eek: :banghead: :seeingstars: :joker: :roulette: :lol: :rofl:

Ach so, sagte ich "Brüller"? Naja, da hatte ich den Rest der Seite noch nicht gesehen. Nur schon zum Beispiel das:

Zitat von: Heimatbund der Reichsdeppen

Der "Reset" ist da - mit Quellen und Beweisen !

Vorwort:

Das Amt Deutscher Heimatbund, welches mit mehr als 400 Apostillen ( aus dem Ex- System ) für die Befreiung der Menschen im heiligen Auftrag ( Amt ) eingesetzt hat und auch weiter einsetzen wird, gibt die so lang erwartete Info bekannt unter Angaben der Quellen durch die Deutsche Botschaft des Amt Deutscher Heimatbund und dessen Botschafter  m i s c h a  von Nauheim !

Zum Reset:

Dieser fand unter Ausschluss ALLER bekannter Medien ( vom System, daher fast ALLE ) statt !

Wieder eine Verschwörungstheorie der ( Reichsbürger ), ( Staatsverweigerer ) oder Sonstigen ???

W I R vom Amt Deutscher Heimatbund, freuen U N S, diese lang erwartete Botschaft den M E N S C H E N  bekannt geben zu können.  Dieses mit nachvollziehbaren Beweisen und Quellen !!!

Der Dollar hat sich verabschiedet !

Die neue Währung der USA ( nicht der Firma US ! ) nennt sich USN !!!

Nur wieder Verschwörungs... ? !

Schauen W I R mal nach Hong Kong ( China ) !!!

Schauen W I R tagesaktuell auf die DBS BANK in Hong Kong !!!

Was finden W I R ?

    Handel mit der neuen Währung " USN" inkl. Wechselkurs !

Was bedeutet dieses für die Menschen ? :

Es finden noch immer derzeit "Kämpfe" um die Macht über die Erde statt. Das "Finanzystem" unter dem "Dollar" ist Geschichte ! Die "Fiktion" ist zur Geschichte geworden, kann aber noch für kürze Zeit als " weitere Fiktion der Fiktion in die wahre Geschichte"  eingehen.

Es wird ALLES verändern:

Der "Kampf" ist noch nicht vorbei !

Aber der wichtigste Schritt gegen die "Finanz.-" und "Bankenmafia" unter der obersten Leitung von Pepe Orsini ( mächtigster Mann des VATIKAN "grauer Papst" ) erleidet derzeit den wohl größten "Rückschlag" !

Nun müssen die M E N S C H E N  es endlich begreifen !!!

Für die kaum aufgewachten :

Wenn auf einmal am Himmel ein "GOTT" o.ä. erscheint, dann nennt sich dieses "Blue Beam", dieses ist eine Art großer "Beamer" oder "Projektor" welcher am Himmel ein Bild oder Film zeigt wie im KINO !

Nicht mehr und nicht weniger !!!

Keine Angst !!! Ist die wohl letzte Show dieses Systems und diese geht mit einem "open Air" Kino zu Ende, es sei denn D U glaubst es !!!

ALLES finanziert durch "Steuergelder" "

W I R das wahrhaftige A M T im heiligen Auftrag, werden die M E N S C H E N weiter unterstützen !

Bitte informiert E U C H weiter auf U N S E R E R Seite !

Die Zeit ist gekommen !!!

 :rabbit: :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Ach herrje, schaut es euch selber an, es gibt noch einige Hirn♥♥♥ zu entdecken.  ::)

Bevor jemand fragt: Mischa von Nauheim ist Mischa Hugo Stark.

Er hatte auch schon mindestens auf der Gründungsurkunde der Heimatgesellschaft Aargau unterschrieben.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Offline Evil Dude

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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #87 am: 22. Mai 2017, 16:54:09 »
Noch viel schlimmer! Das Gewinnspiel geht nicht! Was man wohl gewinnen konnte?
3 Tage Ordnungshaft
1 x lobotomieren mit dem Presslufthammer
3 Portionen Eintopf von Mario (Antibiotika müssen selbst bezahlt werden!)
1 x Dachrinnen reinigen mit den Freideppen (Toastbrot mit fauligen Kartoffen frei)
1 x Monika:Unger das Essen servieren (keine Haftung für Gliedmaßen, die durchs Gitter gesteckt werden!)
3 Stunden Rüdi live (Ohrschützer gegen eine Leihgebühr von 100 Euro)

P. S.: Die Seite ist anscheinend eine wahre Goldgrube für's Reichsdeppen-Bingo! Ich arbeite bereits an eine neuen Version! :dance:
« Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 16:57:17 von Evil Dude »
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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #88 am: 22. Mai 2017, 17:14:04 »
In der Tat, die Seite ist Spitze,

Zitat
Frage:
Warum sollte ich eine Willenserklärung gerade beim Heimatbund machen ?

Antwort:
Nur das Amt Deutscher Heimatbund, hinterlegt die Willenserklärungen in den Deutschen Nationalbibliotheken in Frankfurt und Leipzig.

***
Frage:
Was bedeutet die Hinterlegung ?

Antwort:
Wir befinden U N S im Handels.- bzw. Seehandelsrecht. Hier geht es immer nur um Vermutungen ( Vermutung D U bist zu schnell gefahren und es hätte ja ... was passieren können ). Immer eine von 12 Handelsrechtlichen Schlüsselvermutungen ! Durch eine Publikation in der NB wird aus der Vermutung die Wahrheit in der Welt !

Also wird in dem Beispiel aus der Vermutung "DU bist zu schnell gefahren" die "Wahrheit in der Welt".
Da könnten Gerichte zukünftig einiges an Beweiserhebungsaufwand sparen, wenn eine schlichte Hinterlegung genügt, aus einer Vermutung die Wahrheit zu machen  O:-)

Schwierig wird es aber, wenn jetzt einer auf die Idee käme, die Erklärung "Ich bin ein Reichsbürger" hinterlegen zu lassen und zugleich auf der Seite weitersurft...

Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Neue Gruppierung: Heimatbund Chiemgau
« Antwort #89 am: 22. Mai 2017, 17:17:26 »
Schwierig wird es aber, wenn jetzt einer auf die Idee käme, die Erklärung "Ich bin ein Reichsbürger" hinterlegen zu lassen und zugleich auf der Seite weitersurft...

Das würde ich an Deiner Stelle nicht machen, da gehst Du sofort in Flammen auf!  :blob8:
:rofl:
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