In Dresden war sie mit einem Luftgewehr bedroht worden.
Klarer Fall von Bedrohung, braucht nicht weiter diskutiert zu werden.
drei abgesägte Schrotflinten,
Erlaubnispflichtige Schußwaffen, ganz klar, absägen, darf nur ein Berechtigter, also ein Büchsenmacher, eventuell kommt also noch der Straftatbestand "Bearbeiten" dazu.
drei Armbrüste
Der korrekte Plural lautet "Armbruste", Brüste haben nur Frauen.
Besitz erlaubnisfrei. Der Armbruste wie der Brüste. Armbruste aber erst ab 18 Jahre.
zwei Macheten
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz ab 18 Jahren.
eine Steinschleuder
Ebenfalls erlaubnisfrei.
eine Schrotflinte
Definitiv erlaubnispflichtig.
Fragt sich, ob legal oder illegal im Besitz. Ein Blick ins NWR hätte Klarheit gebracht. Hat schließlich 2 Miliarden € gekostet, muß also gut sein, sollte man also auch nutzen.
ein japanisches Kampfschwert
Erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
Wobei man sich fragt, warum es etwas japanisches sein soll. Ein deutsches Ritterschwert tut den gleichen Dienst, ist ebnso scharf. Aber offenbar sind die Leute von dem abhängig, was sie in Filmen sehen. Katana wird halt grad gelobt.
Ende 2019 noch immer 530 Reichsbürger, die legal im Besitz von Waffen waren.
Glaub ich eher nicht. Vermutlich wird hier Besitz mit Eigentum verwechselt, denn § 5 WaffG schließt Erwerb und Besitz durch Reichis aus. Wenn es Reichis sind, dann liegen Erlaubnisdokument und Waffe nicht mehr beim Reichi, ansonsten wäre es ja Behördenversagen.
Kann höchstens sein, daß vor dem VG noch um die Erlaubnis gestritten wird.
Insgesamt fragt man sich, warum die Presse die Dramatisierung der Polizeibehörde mitmacht.
Das Aufgefundene und die Bedrohung reichen ja so schon.
Warum nichts Substantielles zu den Schrotflinten?