Autor Thema: krd-forum.de  (Gelesen 55752 mal)

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Offline Maklas

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Re: krd-forum.de
« Antwort #240 am: 23. November 2015, 23:49:04 »
+ + + + Breaking News + + +

Als wurden meine Anmerkungen erhört! Ich fass es nicht, die Jungs fangen tatsächlich an, ein ernstes Thema zu diskutieren!
http://krd-forum.de/index.php?thread/173-staatsterritorium/

Und noch besser,Dennis und Horst wissen beide nicht wirklich eine Antwort zu geben.
Sichtet und sichert das mal besser, wer weiß wie lange es noch online ist.
Ein weiterer Nagel im KRD-Sarg. Peter wird sich zwar kraft seiner göttlichen Autorität wieder irgendwie raus mogeln, das ist klar. Ich hoffe aber, dem Rest geht irgendwann doch noch ein Licht auf  ;D
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 

Offline Noldor

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Re: krd-forum.de
« Antwort #241 am: 24. November 2015, 00:07:17 »
Aber dem Hans ist das Thema zu ernst, darum möchte er es löschen lassen.

Gesichert ist. ;)

Wobei Dennis und Horst doch nicht so auf Hänschens Linie sind.

Bis jetzt immer mehr "Peter" bei den Reichs- und Verschwörungsdeppen. Wollen die Hänschen den Peter den Rang streitig machen. Da haben die mit Namen "Hans" aber viel Arbeit vor sich. :)

Zitat
Ich hoffe aber, dem Rest geht irgendwann doch noch ein Licht auf

Da sagt meine Kugel: der Maklas hofft vergebens, das Licht der Kompetenz das KRD mit Intellekt zu beurteilen wird dem kümmerlichen Rest nicht aufgehen.





« Letzte Änderung: 24. November 2015, 00:10:33 von Noldor »
 

Offline hotztheplotz

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Re: krd-forum.de
« Antwort #242 am: 24. November 2015, 01:18:27 »
Da ist der Dennis aber falsch informiert.
Die Verfassung steht

Zitat
Art. 4
(1) Änderungen und/oder Erweiterungen der Grenzen des Staatsgebietes werden in einem Beitrittsblatt
des Königreiches Deutschland unmittelbar nach dem rechtswirksamen Beitritt veröffentlicht.
(2) Grenzänderungen zwischen Gemeinden, die Schaffung neuer und die Zusammenlegung
bestehender Gemeinden bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der dort ansässigen
wahlberechtigten Staatsangehörigen.

Also ich sehe kein Beitrittsblatt. Somit fanden wohl keine Erweiterungen statt. Sollte das versäumt werden ist der "Hüter der Verfassung" FITZEK himself dafür verantwortlich.
Wäre natürlich geil wenn jetzt die "ich bezahle meine 20€ Knöllchen nicht" Fraktion jetzt ihre 7€ zurückhaben wollen. Da wäre dann aber mal ein Gemeinschaftsschutzgericht fällig. :salut:

Es fand auch kein Mehrheitsbeschluss statt. Deswegen wäre es sowieso nichtig. ;D
« Letzte Änderung: 24. November 2015, 01:20:44 von hotztheplotz »
 

Offline BlueOcean

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Re: krd-forum.de
« Antwort #243 am: 24. November 2015, 01:47:54 »
Fitzek hat die Verfassung geschrieben. Das reicht. Für "sich merken" und "sich daran halten" sind andere zuständig.

So wurde auch die Anlage zum Staatsterritorium immer mal wieder durch Federstrich geändert (und ist nach meinem Wissen jetzt auch nicht auf dem aktuellen Stand). Noch lustiger waren die zeitweiligen Zustiftungen, die selten längere Bestandskraft hatten.

Im Zweifel gilt immer: "Artikel 92 Warum ich alles darf". Aber selbst der würde voraussetzen, dass Fitzek sich wenigstens die Mühe geben würde, seine Verfassungsbrüche zu legalisieren. Aber das ist so mühselig...
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline Sgt. Prepper

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Re: krd-forum.de
« Antwort #244 am: 24. November 2015, 10:48:13 »
Oh oh, mit dem Verweis auf den räumlichen Geltungsbereich der Verfassung des KRD hat der Ulrich aber einen ganz wunden Punkt angesprochen.
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Offline NDR

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Re: krd-forum.de
« Antwort #245 am: 24. November 2015, 11:19:51 »
Oh oh, mit dem Verweis auf den räumlichen Geltungsbereich der Verfassung des KRD hat der Ulrich aber einen ganz wunden Punkt angesprochen.
Popcorn, Bier und Eierlikör in Reichweite deponieren, zurücklehnen und genießen.

Ein Problem (neben vielen) ist ja, dass der räumliche Geltungsbereich sich auf ganz Deutschland ausdehnt (allerdings nur auf Personen, die sich zur Verfassung bekennen), das Staatsgebiet aber nur ein paar Flurstücke umfasst. Geltungsbereich und Staatsgebiet decken sich also nicht, wie es sonst üblich ist.
« Letzte Änderung: 24. November 2015, 11:21:33 von NDR »
 

Offline Maklas

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Re: krd-forum.de
« Antwort #246 am: 24. November 2015, 11:46:55 »
Ein Problem (neben vielen) ist ja, dass der räumliche Geltungsbereich sich auf ganz Deutschland ausdehnt (allerdings nur auf Personen, die sich zur Verfassung bekennen), das Staatsgebiet aber nur ein paar Flurstücke umfasst. Geltungsbereich und Staatsgebiet decken sich also nicht, wie es sonst üblich ist.

Ich stelle mir das gerade vor.. und komme ins Grübeln..
Also Verständnisfrage, ich sitze hier in meiner Lauerhöhle und bekenne mich zur KRD-Verfassung. Ergo gilt jetzt für mich und meine Lauerhöhle das KRD-Recht, selbige ist aber kein Gebiet des Königreichs geworden, sondern formal juristisch immer noch von den [hier bitte Verschwörung der Wahl eintragen] besetztes Gebiet.
Heißt das unter'm Strich, dass Peter und die Besatzer mich legal herumkommandieren und im Zweifel ausnehmen können?
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Offline Vogelalarm

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Re: krd-forum.de
« Antwort #247 am: 24. November 2015, 11:53:55 »
Ich stelle mir das gerade vor.. und komme ins Grübeln..
Also Verständnisfrage, ich sitze hier in meiner Lauerhöhle und bekenne mich zur KRD-Verfassung. Ergo gilt jetzt für mich und meine Lauerhöhle das KRD-Recht, selbige ist aber kein Gebiet des Königreichs geworden, sondern formal juristisch immer noch von den [hier bitte Verschwörung der Wahl eintragen] besetztes Gebiet.
Heißt das unter'm Strich, dass Peter und die Besatzer mich legal herumkommandieren und im Zweifel ausnehmen können?

Ach Bernd, du versuchst Logik dahin zu tragen, wo keine ist. Peter Pipi Langstrumpf FITZEK macht was ihm gefällt und wer seine Entscheidungen Hinterfragt ist eh potenzieller SSL-Troll und/oder Wehrkraftzersetzung.

Wenn du in die Sekte eintrittst, dann hat musst du dir alles gefallen lassen oder dir von FITZEK anhören das der Leidensdruck noch nicht schwer genug auf dir lastet, du anstatt immer nur zu meckern mal was leisten solltest etc.
"[...]Oder aber wir definieren den Begriff der "Sklaverei" neu[...]"
"[...]Wie definieren wir den Begriff der Demokratie?[...]"
"[...]Dann müsste man definieren, was der Grund für das bessere Singen ist[...]"
"[...]Würde sagen, erstmal definieren, was "harte Knechtschaft" bedeutet [...]"
 

Offline Maklas

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« Antwort #248 am: 24. November 2015, 12:02:04 »
Aber Bernd, deine Antwort beinhaltet ja BRD Logik.
Ich weiß, es mag seltsam anmuten, aber wenn man sich für einen Moment darauf einlässt, wohnt dem ganzen KRD und KRR-Konstrukt ja auch eine Logik inne. Das ist ein bisschen so wie wenn man die mathematischen Modelle zur Beschreibung des geozentrisches Weltbilds anschaut. Die Grundidee und Axiome sind schlichtweg blödfug, aber in sich geschlossen und für sich allein funktioniert es schon.
Und ähnliches Behauptet FITZEK ja auch über seinen Verständnis der Juristerei, dass es legal ist und so weiter.
Ergo, wenn ich mich auf die KRD Logik einlasse, was passiert denn nun wirklich mit meiner Lauerhöhle, wenn ich mich zur Verfassung bekenne?

Und lass uns mit dem Beugen der beiden ersten Regeln besser aufhören. Sonst werden wir am ende noch nackt gemacht.. :(
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Offline NDR

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« Antwort #249 am: 24. November 2015, 12:03:36 »
Fitzek selber wurden von Gemeinderätin Christine Bauersbacher ähnliche Fragen gestellt. Antwort:
Zitat
"Unsere Ordnung ist höherrangig. Deshalb richten Wir auch über die Staatsangehörigen selbst und die BRD hält sich in dem Falle zurück. Das gab es schon mehrfach."
 
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Offline Maklas

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« Antwort #250 am: 24. November 2015, 12:14:01 »
Aber höherrangig impliziert ja zwingend, das die andere trotzdem weiter existiert.

Ich interpretiere das so:
Kommen die Besatzer und Peter zu mir und wollen, dass ich meine Kommode neu lackiere, Peter will rot und die BRD GmbH will grün, so muss ich sie rot streichen.
Wollen die Besatzer aber, dass ich meine Kommode grün streiche und Peter, dass ich das Parkett neu verlege, muss ich beides machen.
So richtig verstanden?
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« Antwort #251 am: 24. November 2015, 12:19:04 »
Aber höherrangig impliziert ja zwingend, das die andere trotzdem weiter existiert.

Ich interpretiere das so:
Kommen die Besatzer und Peter zu mir und wollen, dass ich meine Kommode neu lackiere, Peter will rot und die BRD GmbH will grün, so muss ich sie rot streichen.
Wollen die Besatzer aber, dass ich meine Kommode grün streiche und Peter, dass ich das Parkett neu verlege, muss ich beides machen.
So richtig verstanden?
So verstehe ich die Äußerungen Fitzeks auch, ja.
D.h., wenn sich seine Gerichtsbarkeit nicht kümmert, ist die BRD-Justiz zuständig.
 

Offline Der Plöngler

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« Antwort #252 am: 24. November 2015, 12:24:05 »
Geltungsbereich und Staatsgebiet decken sich also nicht, wie es sonst üblich ist.

Das ist nicht wirklich ein Problem.

Eine Verfassung ist im Wesentlichen:
1. Das Organisationsstatut eines Staates.
2. Die Erklärung der Selbstbindung eines Staates gegenüber seinen Staatsangehörigen.

Zu 1. Unabhängig vom Staatsgebiet kann eine Verfassung immer nur da 'gelten', also durchgesetzt werden, wo es dem Staat gelingt, seine Hoheitsrechte geltend zu machen - ein faktisches, kein juristisches Problem. Solange sich seine 'Staatshörigen' an die Verfassung gebunden fühlen, mag es wohl gelingen der Verfassung teilweise Geltung zu verschaffen. Soweit das Organisationsstatut allerdings vorgibt wie mit territorialen Gegebenheiten zu verfahren ist, hängt die Durchsetzbarkeit von der Souveränität des Staates über das beanspruchte Gebiet ab. Da ist es aber einerlei ob ein Kataster besteht, auf dem ein 'Staatsgebiet' verzeichnet ist oder nicht, solange keine Herrschaftsgewalt besteht (und die bestand über die verzeichneten Grundstücke des KRD nie) sind die entsprechenden Bestimmungen Verfassungsprosa.
Entsprechende Schwierigkeiten hatten/haben historische und gegenwärtige Verfassungen stets, etwa das Grundgesetz vor 1990, das seine Geltung prinzipiell auch über das Gebiet der DDR voraussetzte (etwa bezgl. der Staatsangehörigkeit), auf der anderen Seite galt das GG auch im Saarland, obwohl es in Art. 23 GG nicht erwähnt war. In der französischen Verfassung sind immer noch Territorien enthalten, die der Republik längst verloren gegangen sind.

Zu 2.
Soweit ein Staat sich Selbstbindungen gegenüber Staatsangehörigen auferlegt (z.B. Einhaltung der Menschenrechte, Gewährung von Staatsbürgerrechten) ist es im Grunde einerlei, ob ein Staatsgebiet vorhanden ist oder ob der Staatsangehörige sich gerade dort aufhält. Ein Deutscher in den USA genießt dieselben Staatsbürgerrechte wie einer der in Deutschland wohnt. Ein Chinese, der sich in Deutschland aufhält, kann sich dem Staat gegenüber auf die Menschenrechte des GG berufen.

Die Berufung auf den 'Geltungsbereich' der Verfassung des KRD erinnert ein wenig an die Argumentation der Reichsdeppen. Auch wenn es so aussieht, als ob die Geltung einer Verfassung ein juristisches Problem sei - sie ist es nicht, sondern ein faktisches; deshalb ist und war es auch immer einerlei, ob der Geltungsbereich des Grundgesetzes (richtig) angegeben ist/war oder nicht.
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Re: krd-forum.de
« Antwort #253 am: 24. November 2015, 12:30:52 »
Zitat
Die Berufung auf den 'Geltungsbereich' der Verfassung des KRD erinnert ein wenig an die Argumentation der Reichsdeppen.

Ja, darum geht es mir doch:
Dass Fitzeks Ideen selbst nach der Logik der Reichsdeppen fehlerhaft sind!
 

Offline Der Plöngler

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Re: krd-forum.de
« Antwort #254 am: 24. November 2015, 12:40:39 »
Ja, darum geht es mir doch:
Dass Fitzeks Ideen selbst nach der Logik der Reichsdeppen fehlerhaft sind!

Naja, das stand von vorne herein fest, es stand aber folgende Aussage im Zweifel:

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