Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 158840 mal)

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Offline dieda

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #90 am: 26. November 2013, 19:23:32 »
@Ursus, ich habe fast alles gelesen, was im Netz stand, übrigens auch das, was da nun nicht mehr steht.

Hier interessiert sich aber keiner dafür, niemand und für gar nichts von allem.
Das Thema ist nämlich inzwischen längst durch.
Und Fitzek macht eh, was er machen "muss", mit oder ohne Deinen oder Gottes Ratschlag.
So wie Du eben machst, was Du machen musst. So ist das eben.

Trotzdem, bitte tu den Jungs hier einfach einen Gefallen und geh woanders spielen!
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Gerd Winter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #91 am: 26. November 2013, 19:31:46 »
@dieda. Was hab' ich grad gesagt? Mit diesem Zeug ist Schluss!!! :naughty:
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Marty McFly

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #92 am: 27. November 2013, 15:11:11 »
Soderle, Manuel hat seine Auszeit hier genutzt um das Urteil einzuscannen.

http://koenigreichdeutschland.de/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-amtsgericht-neustadt-21112013.html?file=files/koenigreich/de/doc/rechtliches/Behoerdenschriftwechsel/13_11_21_Amtsgericht_Neustadt_Urteil.pdf

Jetzt bitte noch die fehlenden Seiten nachreichen, Manuel!
[...]

Wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse sowie BZR-Auszug von Fitzelchen würden mich auch interessieren. Sieht nach nach 20 Einträgen plus BZR aus, wenn man eine bis eineinhalb Seiten wirt./pers. Verhältnisse annimmt. ;D

Laut Manuels Kommentar @ http://koenigreichdeutschland.de/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-amtsgericht-neustadt-21112013.html lediglich die bisherigen Verkehrsverstöße.
Zitat von: Manuel
Die Seiten 2 bis 5 enthalten eine Auflistung aller bisherigen Verkehrsverstöße [...]"
 

Offline Illuminatus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #93 am: 27. November 2013, 15:29:05 »
Soderle, Manuel hat seine Auszeit hier genutzt um das Urteil einzuscannen.

http://koenigreichdeutschland.de/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-amtsgericht-neustadt-21112013.html?file=files/koenigreich/de/doc/rechtliches/Behoerdenschriftwechsel/13_11_21_Amtsgericht_Neustadt_Urteil.pdf

Jetzt bitte noch die fehlenden Seiten nachreichen, Manuel!
[...]

Wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse sowie BZR-Auszug von Fitzelchen würden mich auch interessieren. Sieht nach nach 20 Einträgen plus BZR aus, wenn man eine bis eineinhalb Seiten wirt./pers. Verhältnisse annimmt. ;D

Laut Manuels Kommentar @ http://koenigreichdeutschland.de/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-amtsgericht-neustadt-21112013.html lediglich die bisherigen Verkehrsverstöße.
Zitat von: Manuel
Die Seiten 2 bis 5 enthalten eine Auflistung aller bisherigen Verkehrsverstöße [...]"

Wurde Fitzilein nicht auch mal wegen Körperverletzung verurteilt?
"Exstirpation des deutschen Geistes zugunsten des »deutschen Reiches«." - Friedrich Nietzsche in Unzeitgemäße Betrachtungen
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #94 am: 27. November 2013, 16:17:19 »

Wurde Fitzilein nicht auch mal wegen Körperverletzung verurteilt?

Ja, stand in dem Zeitungsartikel der Hannoverschen Allgemeinen
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Gerd Winter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #95 am: 27. November 2013, 16:32:38 »

Wurde Fitzilein nicht auch mal wegen Körperverletzung verurteilt?

Ja, stand in dem Zeitungsartikel der Hannoverschen Allgemeinen

Hier auch auf Seite 2
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CEwQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.mdr.de%2Fexakt%2Fpeter_fitzek108-download.pdf&ei=Pg-WUubJLMXNygPO_YHAAQ&usg=AFQjCNGM3wx-ZAwAia7pwS0Hv_5abJ9c0A&bvm=bv.57155469,d.bGE&cad=rja
Zitat
Schon einmal hatte es eine handfeste Auseinandersetzung mit Peter Fitzek im Ordnungsamt
gegeben.  Weil er eine Kontopfändung nicht akzeptieren wollte, versuchte er,  eine
Mitarbeiterin der Stadtkasse in deren Büro festzunehmen und  verletzte   die Frau am Arm.
Die Sache kam vor Gericht.  Peter Fitzek wurde in diesem Saal der vorsätzlichen
Körperverletzung für schuldig befunden. Die Polizei musste dabei für Ruhe sorgen
Man kann mal suchen. Sollte es von so einer spektakulären Verhandlung keinen Zeitungsbericht gegeben haben?

Hier der TV-Beitrag. Zur Sache ab 3:48min http://www.mdr.de/exakt/video134874.html
DER KÖNIG IST NACKT!
 

Offline Noldor

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Marty McFly

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #97 am: 28. November 2013, 22:57:18 »
Die fehlenden Seiten sind wohl hier: http://blog.beck.de/2013/11/28/lachen-erlaubt-der-k-nig-von-deutschland-stellt-sich-nat-rlich-selbst-eine-fleppe-aus

Sie sind es  C:-)

Es folgt der zitierte Text in (zur besseren Lesbarkeit) formatierter Form:
Zitat von: blog.beck.de
Der Angeklagte ist wie folgt vorbestraft:

Am 08.05.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Am 11.06.2003 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Am 16.01.2008 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen Urkundenunterdrückung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro.

Am 15.06.2009 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro.

Am 15.09.2011 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro.

 
Der Verkehrszentralregisterauszug enthält folgende Eintragungen:

Am 05.08.1997 hat der Landkreis Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis für die Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5 aufgrund nicht ausgeräumter Eignungsmängel entzogen. Die Entscheidung ist seit 06.09.1997 unanfechtbar.

Am 11.06.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 07.02.2003)
zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 03.07.2003.

Am 27.10.2003 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L erteilt.

Am 08.11.2008 ordnete die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg gegen den Angeklagten die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis für die Klassen B, L, M, S an,
nachdem er ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht hatte.

Am 06.11.2008 hat die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M, S aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens
einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung entzogen. Die Entscheidung ist seit 09.12.2008 unanfechtbar.

Am 28.10.2008 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle (Saale) wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h (Tatzeit: 12.12.2007)
zu einer Geldbuße von 75,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 24.01.2009.

Am 15.06.2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 03.12.2008)
zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Entscheidung ist seit 23.06.2009 rechtskräftig.

Am 05.11.2009 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L, S erteilt.

Am 11.08.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 23.04.2010)
eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 31.08.2010 rechtskräftig.

Am 28.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h (Tatzeit: 20.07.2010)
eine Geldbuße von 105,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 17.11.2010.

Am 01.04.2011 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h (Tatzeit: 18.03.2010)
zu einer Geldbuße von 80,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 21.04.2011.

Am 20.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h (Tatzeit: 11.05.2010)
eine Geldbuße von 240,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.10.2011 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 29.04.2012.

Am 31.05.2012 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen unzulässigen Überholens mit Gefährdung Anderer (Tatzeit: 13.03.2012)
eine Geldbuße von 120,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 19.06.2012 rechtskräftig.

Am 13.09.2012 erklärte der Angeklagte gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg den Verzicht auf die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S.

Am 04.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Stuttgart gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 20.07.2012)
eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 28.09.2012 rechtskräftig.

Am 18.09.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h (Tatzeit: 11.08.2012)
eine Geldbuße von 390,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 05.10.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 04.11.2012.

Am 20.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Geislingen a. d. Steige gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 17.08.2012)
eine Geldbuße von 160,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 10.10.2012 rechtskräftig.

Am 01.11.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h (Tatzeit: 08.09.2012)
eine Geldbuße von 835,00 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 20.11.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 19.01.2013.

Am 01.11.2012 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 29.08.2012)
eine Geldbuße von 140,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 21.11.2012 rechtskräftig.

Am 23.10.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Köln gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h (Tatzeit: 05.09.2012)
eine Geldbuße von 180,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 11.12.2012 rechtskräftig.

Am 20.02.2013 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h (Tatzeit: 22.12.2012)
eine Geldbuße von 200,00 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.04.2013 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 18.05.2013.


Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen beruhen auf den Angaben des Angeklagten sowie den verlesenen Auskünften des Bundesamts für Justiz vom 23.09.2013 und des Kraftfahrtbundesamtes vom 24.09.2013.

Das macht also vor dem Gerichtstermin in Neustadt:
  • 5 Vorstrafen (darunter sogar gefährliche Körperverletzung)
  • 1 Freiheitsstraße (zur Bewährung ausgesetzt)
  • 4100 EUR Geldstrafe
  • 2665 EUR Geldbuße
  • 4 Fahrverbote
  • Im Durchschnitt war er bei 12 x Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 34 km/h zu schnell.
  • Entziehung Fahrerlaubnis 1997 und 2008 aufgrund (aufgrund nicht ausgeräumter) Fahreignungsmängeln
  • bekannter Verzicht auf Fahrerlaubnis 2012
« Letzte Änderung: 28. November 2013, 23:01:53 von Marty McFly »
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #98 am: 28. November 2013, 23:07:38 »
Sowas... komisch, dass des Königs Lakai vergessen hat, die Seiten zu scannen ...
 

Offline vollstrecker

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #99 am: 28. November 2013, 23:07:51 »
Auch dass der König nicht weiß, wo er wohnt, wurde dem Volk verschwiegen. Und dass er angeblich von 400 KunstGegenständen im Monat lebt, hätten ihm seine Anhänger wohl auch nicht geglaubt ...
« Letzte Änderung: 28. November 2013, 23:17:45 von vollstrecker »
 

Offline Illuminatus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #100 am: 28. November 2013, 23:44:37 »
Hehe. Genauso habe ich mir die Seiten 2-5 vorgestellt. Da muss der (König-)Reichspropagandaminister aber nochmal nachbessern, früher wär sowas nicht passiert. ;D
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #101 am: 29. November 2013, 08:49:40 »
In Wittenberg ist anscheinend alles möglich. Entzug der Fahrerlaubnis 2008, dann eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis  und in 2009 bekommt er die Fahrerlaubnis zurück.

Zitat
Am 06.11.2008 hat die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M, S aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung entzogen. Die Entscheidung ist seit 09.12.2008 unanfechtbar. ... Am 05.11.2009 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L, S erteilt.

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Offline Illuminatus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #102 am: 29. November 2013, 09:07:09 »
In Wittenberg ist anscheinend alles möglich. Entzug der Fahrerlaubnis 2008, dann eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis  und in 2009 bekommt er die Fahrerlaubnis zurück.

Zitat
Am 06.11.2008 hat die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M, S aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung entzogen. Die Entscheidung ist seit 09.12.2008 unanfechtbar. ... Am 05.11.2009 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L, S erteilt.

Irgendwie läuft bei denen mehr seltsam. Manchmal frage ich mich, wie das alles gelaufen wäre, wenn Fitzekatz diese ganze Show in Bayern abgezogen hätte.

--- Eilmeldung: Möchtegernkönigreich von bayerischen Nationalisten und Königstreuen eingenommen ---
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Offline kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #103 am: 29. November 2013, 09:49:52 »
Ich habe schon lange aufgehört, mich über Sachsen-Anhalt zu wundern.
 

Offline Noldor

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #104 am: 29. November 2013, 09:50:10 »
In Wittenberg ist anscheinend alles möglich. Entzug der Fahrerlaubnis 2008, dann eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis  und in 2009 bekommt er die Fahrerlaubnis zurück.

Bei uns in der Schweiz wäre mit diesen Vergehen wohl ein Leben lang fertig mit Führerschein, Fahrerlaubnis.
 
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