Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 158779 mal)

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Offline Marc

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #60 am: 17. November 2013, 23:20:22 »
man sieht, dass Die Meisten keine bis wenig Ahnung von der praktischen Praxis haben, wie das mit einem ausländischen Führerschein funktioniert.
Da nützt auch kein aufgeblasener Dummschwätzerverein wie ein Verkehrsportal.
Aber das ist auch gut so, denn nicht jeder kann prädestiniert sein.
Ich jedenfalls fahre damit schon Jahrzehnte lang.

Und wie Gerd Winter schon richtig erkannt hat:
Mit 16 Jahren in den USA erworben und wer english lesen kann, ist klar im Vorteil und wird erkennen,
Dass ich alle Führerscheinklassen erworben habe.
 

Offline Alouette

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #61 am: 18. November 2013, 00:01:52 »
Was das Marc? Da steht ja unbelehrbar und Karma -7? Also ich weiß nicht!  :liar: Ich pass lieber etwas auf! C:-)
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #62 am: 18. November 2013, 00:42:13 »

Jetzt muss ich kurz widersprechen. Bei Betreuungsverfahren ist die maßgebliche Prozessordnung natürlich nicht die ZPO, sondern das FamFG, da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt.
...

Äääähh...   Selbstverständlich! Sag ich doch! *hüstel*
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #63 am: 18. November 2013, 00:54:31 »
man sieht, dass Die Meisten keine bis wenig Ahnung von der praktischen Praxis haben, wie das mit einem ausländischen Führerschein funktioniert.

Tja möglicherweise, aber Fitzek kann Dir sagen, wie das mit der unpraktischen Praxis so läuft: Drei Monate Knast! Ob das mit der Berufung hinhaut oder nicht werden wir auch bald erfahren.

.... oder nicht, dann wissen wir, dass es schief gelaufen ist.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Offline Bisakun

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #64 am: 18. November 2013, 07:06:59 »
ach Marc, du fängst langsam an zu langweilen.
Alle deine Argumente, warum das Verfahren in der Berufung anders verlaufen wird, wurden Seitens Fitzek alle schon angebracht und durch das Gericht entsprechend gewürdigt.
Der Richter ist sogar über das geforderte Strafmass der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Es gibt keinen Grund, wieso sich das Urteil der Berufungsverhandlung wesentlich unterscheiden wird.
Fitzek hat keine gültige Fahrerlaubnis für die BRD. Punkt.
Die Experten hier (ua. Chaos) haben lediglich versucht, den Laien unter uns (ua. Marc) das Ganze allgemein verständlich zu erklären.

In diesem Zusammhang, erstmal danke Chaos für dein Antworten auf meine Fragen.
Gerade beim Thema Freiheitsberaubung zeigt sich, dass das Lesen eines § einfach nicht ausreicht und dass persöhnliche Gerechtigkeitsgefühl (von Laien) oft nicht objektiv genug ist.

Bleibt die Frage, wo bekomme ich jetzt so eine Kristallkugel her, Würde meine Alte schon sehr gerne upgraden.
Des Königs Zauberladen wurde ja leider geschlossen. Wobei ich da mit Blick auf die Vergangenheit berechtigte Zweifel habe, ob dem sein magischer Klimbim meinen Qualitätsansprüchen genügen würde.  ;D
 

Offline vollstrecker

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #65 am: 18. November 2013, 07:36:42 »
Ich hoffe, ich schreib nichts doppelt, was das Chaos schon richtig erklärt hat. Auf der anderen Seite: Vielleicht versteht Marc es dann...


Der Führerschein oder die Fahrerlaubnis? :D Nachtigall ick hör dir trapsen.  :walk:

Der Führerschein beinhaltet die Fahrerlaubnis, solange kein Fahrverbot ausgesprochen worden ist.

Bullshit! Die Fahrerlaubnis bleibt auch bei einem Fahrverbot grundsätzlich bestehen. Anders sieht es aus, wenn die FE entzogen wird oder auf diese verzichtet wird. Das ist alles gar nicht soooo kompliziert, kann man wunderbar recherchieren, so man denn will. Man kann natürlich auch irgendwelchen Stuss verbreiten, da hast du in manuel ja ein gutes Vorbild...



Ich jedenfalls habe eine für Europa gültige Rechtschutzversicherung, und wäre demnach bei Gericht auch nur mit Anwalt erschienen.

Aber möglicherweise hat PF eine Rechtschutzversicherung, die jedoch keine Kostendeckungszusage erteilen möchte, weil evt. Vorsatz vermutet wird?

Nun, welche Versicherung würde hier nicht Vorsatz vermuten? Im Übrigen wird doch das Imperatörchen keine Versicherung nach BRD-Recht abgeschlossen haben, oder?


Auch das sind nur Halbwahrheiten, da ein LG sehr wohl einen Fall wieder an AG in einer Berufungsverhandlung zurückweisen kann.

Magst du uns ein entsprechendes Urteil vorlegen, um deine Behauptung zu belegen?




Ein Verfahren wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis ist weder kompliziert, noch einmalig. Einmalig und kompliziert zu verstehen sind höchstens des Gottkönigs Pamphlete, aber die würde er ja sicherlich auch mit Verteidiger weiter schicken...  ;D

Genau das meinte ich ja mit EINMALIG... der selbstgebastelte Führerschein.

Auch das its nicht EINMALIG, regelmäßig werden deppen mit Führerscheinen des deutschen Reichs angehalten. Und um den Führerschein gehts ja auch gar nicht, es handelt sich hier nicht um ein Verfahren wegen Urkundenfälschung, sondern wegen Fahrens ohne FAHRERLAUBNIS! Es geht NICHT um den Führerschein! Ist das so schwer, den Unterschied zwischen FS und FE zu begreifen?

"Einmalig" sind hier nur die verschwurbelten Schwachsinnsschreiben des Obersten Imperatörchens...




Zitat

Nach welcher Vorschrift? Ich frag nur mal, ich glaube eh nicht dran, aber es interessiert mich, an was für eine Einstellung du denkst...


Logisch kann das Verfahren eingestellt werden, wenn sich herausstellt, dass der Angeklagte sehr wohl einen Führerschein und eine Fahrerlaubnis hat.

Ich habe nie bezweifelt, dass das Verfahren eingestellt werden könnte. In dem von dir angeführten Beispiel würde es jedoch ein Freispruch werden. Ich wollte von dir lediglich wissen, nach welcher Vorschrift das Verfahren deiner Meinung nach eingestellt werden sollte. Eine Antwort bist du schuldig geblieben...



Gut, gleiches könnte ja dann auch für den von PF vorgelegten Führerschein gelten.

Ein Kinderspielzeug ohne erweckenswerten Eindruck einer amtlichen Echtheit.

So ist es! Deswegen ist er auch wegen FoFE und nicht Urkundenfälschung verurteilt worden...


Ich bin einfach so frei, und scanne meinen Führerschein ein.
Es versteht sich wohl von selbst, dass ich meinen vollständigen Namen und mein Lichtbild unkenntlich gemacht habe,
um Mißbrauch vorzubeugen.






Dass du damit in Deutschland nicht fahren darfst, haben dir ja andere inzwischen plausibel dargelegt...

Das hier nur zum Thema Fahrverbot / Fahrerlaubnis / Führerschein.

Ich bin nämlich selbst etwas zu Schnell gefahren (Speeding), und bin auch nicht meinen Führerschein losgeworden, noch hatte ich 3 Monate "Bed & Breakfast"
auf Staatskosten verordnet bekommen.
Den Führerschein mit Vermerk des Fahrverbot hatte ich sogar wieder ausgehändigt bekommen, und durfte damit diese 4 Wochen legal im Ausland Auto fahren.

Das nur zum Thema PF, der nämlich auch im Landkreis Hannover zu schnell gefahren ist.
Der braucht nur seinen gültigen Führerschein vorlegen, und schon ist die Sache für ihn erledigt!



NEIN! N E I N !!! Auch mit 25 gültigen Führerscheinen hat er keine FAHRERLAUBNIS in Deutschland! Was daran verstehst du nicht?

man sieht, dass Die Meisten keine bis wenig Ahnung von der praktischen Praxis haben, wie das mit einem ausländischen Führerschein funktioniert.
Da nützt auch kein aufgeblasener Dummschwätzerverein wie ein Verkehrsportal.
Aber das ist auch gut so, denn nicht jeder kann prädestiniert sein.
Ich jedenfalls fahre damit schon Jahrzehnte lang.

Und wie Gerd Winter schon richtig erkannt hat:
Mit 16 Jahren in den USA erworben und wer english lesen kann, ist klar im Vorteil und wird erkennen,
Dass ich alle Führerscheinklassen erworben habe.

 ;D Der ist gut. Ich vermute, keiner hier Forum hat so viel praktische Erfahrung damit, wie ich. Wie mein Nick andeutet, ist es mein Job, Fahrverbote und FE-Entziehungen zu vollstrecken...

Mag ja sein, dass du jahrzehntelang damit fährst. Dadurch wird es nicht legal! Fakt ist, dass du jedesmla ein Straftat begehst, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Warum das so ist, wurde hier ja ausführlich erörtert.
 

Offline Gerd Winter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #66 am: 18. November 2013, 08:08:34 »
Und wie Gerd Winter schon richtig erkannt hat:
Mit 16 Jahren in den USA erworben und wer english lesen kann, ist klar im Vorteil und wird erkennen,
Dass ich alle Führerscheinklassen erworben habe.
Ich kombiniere mal weiter  C:-)
Marc ist in den USA aufgewachsen, hat zumindest ein deutsches Elternteil. Kurz vor 2010 ist er nach Deutschland übersiedelt. Damals durfte er noch mit seinem amerikanischen FS fahren, weil zu diesem Zeitpunkt die Frist zur Ummeldung noch nicht abgelaufen war. Vielleicht war noch nicht mal sicher, ob er dauerhaft hier bleibt. Daher hatte sein Strafmandat wegen "Speeding" auch keine Auswirkung auf seinen Führerschein. Die deutschen Behörden können schließlich keinen amerikanischen Führerschein einziehen (?) und im Ausland ist so ein Fahrverbot gegenstandslos. Anders wäre es gewesen wenn er schon damals einen deutschen FS besessen hätte.
Auf jeden Fall ist Marc dauerhaft in Deutschland geblieben und hat es schlicht und einfach versemmelt seinen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Frist ist lange abgelaufen, Marc weiß, dass er ohne FE fährt und auf jeder Autofahrt macht er sich vor Angst fast in die Hose, dass er in eine Routinekontrolle gerät. Die sind nicht so häufig, man kann ab und an in der Presse lesen, dass selbst Berufskraftfahrer jahrzentelang ohne gültige FE unterwegs waren.
Nun hat Marc von Fitzek gehört und da scheint es zu funktionieren. Marc bastelt sich nun zurecht, dass er es auch auf fitzeksche Art hinbiegen kann. Doch Trugschluss Marc, Fitzek betreibt das mit krimineller Energie. Er wird dafür die Konsequenzen tragen müssen. An deiner Stelle würde ich einfach mal auf die Führerscheinstelle gehen und nachfragen wie du aus dem Schlamassel rauskommst. Vielleicht ist es viel einfacher als du fürchtest. Sie werden dir einen Lösungsweg aufzeigen der, wenn du kooperierst, sicher nicht vor Gericht endet.
Wenn du denkst, du kannst das wie Fitzek durchziehen, dann bist du auf dem Holzweg und endest wie er, im Bau.
« Letzte Änderung: 18. November 2013, 08:15:04 von Gerd Winter »
DER KÖNIG IST NACKT!
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #67 am: 18. November 2013, 10:03:09 »


 
 ;D Der ist gut. Ich vermute, keiner hier Forum hat so viel praktische Erfahrung damit, wie ich. Wie mein Nick andeutet, ist es mein Job, Fahrverbote und FE-Entziehungen zu vollstrecken...


Ohhohh, Marc, fail!
Bete, dass der vollstrecker nicht im Büro seine Amtsmaschine gegen Dich anwirft. Mit dem von Dir dankenswert geposteten "Sperrvermerk", der gut sichtbar ein Aktenzeichen der Bußgeldstelle Braunschweig trägt, ist es für einen Ermittler der StA ein Leichtes in kurzer Zeit Deinen vollen Name zu erfahren und einen entsprechenden Vermerk an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu schicken.
Genaugenommen könnte dies mit den hier bekannten Fakten auch jeder hier mit einer Anzeige gegen unbekannt; werden aber alle zu faul sein dazu.
Merke: es ist nicht klug, mit Gesetzesübertretungen zu protzen.
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Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #68 am: 18. November 2013, 10:19:51 »
...
Ohhohh, Marc, fail!
Bete, dass der vollstrecker nicht im Büro seine Amtsmaschine gegen Dich anwirft.

...wobei sich die Frage stellt, ob es nicht schon zu spät ist. Unzweifelhaft ist auch ein Rechtspfleger bei der StA nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, Vergehen von denen er Kenntnis erlangt, der Verfolgung zuzuführen, §152 Abs. 2 StPO
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Offline Gerd Winter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #69 am: 18. November 2013, 10:27:55 »
...
Ohhohh, Marc, fail!
Bete, dass der vollstrecker nicht im Büro seine Amtsmaschine gegen Dich anwirft.

...wobei sich die Frage stellt, ob es nicht schon zu spät ist. Unzweifelhaft ist auch ein Rechtspfleger bei der StA nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, Vergehen von denen er Kenntnis erlangt, der Verfolgung zuzuführen, §125 Abs. 2 StPO

Oh Gott, mach ihm nicht noch mehr Angst! :o
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Offline Illuminatus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #70 am: 18. November 2013, 10:43:22 »
...
Ohhohh, Marc, fail!
Bete, dass der vollstrecker nicht im Büro seine Amtsmaschine gegen Dich anwirft.

...wobei sich die Frage stellt, ob es nicht schon zu spät ist. Unzweifelhaft ist auch ein Rechtspfleger bei der StA nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, Vergehen von denen er Kenntnis erlangt, der Verfolgung zuzuführen, §125 Abs. 2 StPO

Genauso so sieht's aus. Jetzt sind es schon zwei. Wobei es § 152 Abs. 2 StPO ist, nicht § 125. Aber ich will ja nun wegen Schreibfehlern rummosern. :D
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Offline dieda

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #71 am: 18. November 2013, 12:30:23 »
Ähäm, sagt mal bitte, glaubt Ihr allen Ernstes, dass das jetzt der echte Marc Hans Christian P. aus Braunschweig ist, der hier ausgerechnet auch noch seinen amerikanischen FS und den Sperrvermerk aus 2010 postet?    :doh:

In diesem Beitrag vom "Marc" steht doch auch schon ein mehr als deutlicher Wink mit dem Zaunspfahl:
Zitat
Antwort #29 am: 16. November 2013, 20:48:36

Zitat
Zitat
    Ach komm? Absichtlich? Ja, aber von Fitzek höchstselbst!

Klar, das nennt sich kostenlose  PR auf Kosten der Medien, weil der Bürger solche Geschichten gerne liest, um darüber herzuziehen.
Dieses Forum und die Schreiber können sich auch nicht gerade dem entziehen.
Greetings.  O:-)
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Marty McFly

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #72 am: 18. November 2013, 12:46:17 »
Und wie Gerd Winter schon richtig erkannt hat:
Mit 16 Jahren in den USA erworben und wer english lesen kann, ist klar im Vorteil und wird erkennen,
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Marc ist in den USA aufgewachsen, hat zumindest ein deutsches Elternteil. Kurz vor 2010 ist er nach Deutschland übersiedelt. Damals durfte er noch mit seinem amerikanischen FS fahren, weil zu diesem Zeitpunkt die Frist zur Ummeldung noch nicht abgelaufen war. Vielleicht war noch nicht mal sicher, ob er dauerhaft hier bleibt. Daher hatte sein Strafmandat wegen "Speeding" auch keine Auswirkung auf seinen Führerschein. Die deutschen Behörden können schließlich keinen amerikanischen Führerschein einziehen (?) und im Ausland ist so ein Fahrverbot gegenstandslos. Anders wäre es gewesen wenn er schon damals einen deutschen FS besessen hätte.
Auf jeden Fall ist Marc dauerhaft in Deutschland geblieben und hat es schlicht und einfach versemmelt seinen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Frist ist lange abgelaufen, Marc weiß, dass er ohne FE fährt und auf jeder Autofahrt macht er sich vor Angst fast in die Hose, dass er in eine Routinekontrolle gerät. Die sind nicht so häufig, man kann ab und an in der Presse lesen, dass selbst Berufskraftfahrer jahrzentelang ohne gültige FE unterwegs waren.
Nun hat Marc von Fitzek gehört und da scheint es zu funktionieren. Marc bastelt sich nun zurecht, dass er es auch auf fitzeksche Art hinbiegen kann. Doch Trugschluss Marc, Fitzek betreibt das mit krimineller Energie. Er wird dafür die Konsequenzen tragen müssen. An deiner Stelle würde ich einfach mal auf die Führerscheinstelle gehen und nachfragen wie du aus dem Schlamassel rauskommst. Vielleicht ist es viel einfacher als du fürchtest. Sie werden dir einen Lösungsweg aufzeigen der, wenn du kooperierst, sicher nicht vor Gericht endet.
Wenn du denkst, du kannst das wie Fitzek durchziehen, dann bist du auf dem Holzweg und endest wie er, im Bau.

Gemäß https://plus.google.com/103562866174204501783/about
Wolfsburg - Las Cruces New-Mexico - Enschede - Mobile Alabama.
Also USA -> NL -> USA -> D.
Las Cruces New-Mexico passt mit der International Driving Permit überein.
Wolfsburg ist unweit von Braunschweig.

Des Weiteren ist auch Düsseldorf zu nennen (vgl. International Driving Permit).

Gemäß http://3.bp.blogspot.com/-29fabl-CDxQ/UUTtiR2pqKI/AAAAAAAAACA/Ltv983HYDe0/s1600/Tachojustierung-Tachoreparatur-Wolfsburg-0176-53322224-digital-odometer-Fahrzeugschein-Daten.jpg.jpg
(hier finden sich ürbigens auffällige Anm. "Productionsdatum" und "Diesel Engine") und http://mintportal.bvdinfo.com/MintPortal-DJKKAIBIIIBIDIBIGIBI.urk
hat Marc auch noch eine tschechische Adresse unweit von "Walter Entress".

Ebenso wie bei Robert S. (dem Unaussprechlichen) gibt es bei blogspot eine "Hasskampagne" bzgl. Marc.
Da fallen dann die Vorwürfe
Urkundenfälschung,
Fahren ohne Versicherungsschutz,
Fahren mit falschen Kennzeichen,
Diebstahl von Heizöl,
Fahren mit Heizöl,
...


Ich kann den Wahrheitsgehalt nicht genau genug prüfen, aber wir können auch nicht verifizieren, ob hier Marc wirklich Marc P. ist.
Mein Vorschreiber hat es ja schon angedeutet.... vielleicht ist der Marc auch nur Teil der "Hasskampagne" im Dienste der PR.
« Letzte Änderung: 18. November 2013, 12:48:33 von Marty McFly »
 

Emil Nordström

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #73 am: 18. November 2013, 13:54:04 »
@dieda:
Mit denen hatten wir hier schonmal das Vergnügen. Zum Glück wurde der Thread über den Unaussprechlichen schnell gesperrt. :clap:
 

Marty McFly

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #74 am: 18. November 2013, 15:43:27 »
Ich habe mittels der uns auf der Lennéstraße zur Verfügung stehenden Spionagetools eben den Originalscan von Marcs "International Driving Permit" gefunden - ohne Schwärzungen.

In der Tat  :o
Das klappt hier auch im Keller...