Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 158805 mal)

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Offline Leela Sunkiller

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #240 am: 26. August 2014, 15:04:36 »

Festzuhalten ist, mit sowas:



wird man sich nicht erfolgreich auf die FeV berufen können.

Hihi.. Fällt mir ja jetzt erst auf. Seine Fitzelkeit will nur 'Peter' genannt werden, schreibt es auch so in sein von sich selbst ausgestellten Spielzeugfahrausweis, unterschreibt aber mit Vor- und Zunamen?

:D
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #241 am: 26. August 2014, 15:19:51 »
Mich würde nicht wundern wenn als nächstes ein Peter-Gesetz kommt dass er sich nur an die Verkehrsschilder halten muss, die unten rechts in seinem Führerschein aufgeführt sind  ;D
Ist ja schließlich der GRÜNE Führerschein, mit dem man alles mögliche darf  :naughty:
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline vollstrecker

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #242 am: 26. August 2014, 15:31:59 »
Egal, wer den Schwachsinn weiter verbreitet. Es bleibt Schwachsinn.

Na dann ist ja gut, und ihr müßt es besser wissen
als ein Herr Volker Kalus (Leiter einer Führerscheinstelle und Betreiber des Fahrerlaubnisrecht Forum)
und Frau Wagenknecht (Politikerin).
In dem Fall weiß ich es besser, weil ich die Strafen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vollstrecke. ..
 Wenn man sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhält, ist Essig. Wohnsitz ist nicht erforderlich. Es geht allein um den Aufenthalt.

Und natürlich ist das KRD nicht Ausland. ..
 

Offline Happy Hater

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #243 am: 26. August 2014, 16:00:25 »
Und natürlich ist das KRD nicht Ausland. ..

Wobei übrigens die gesamte Argumentation der KRDler, warum es sich beim "KRD" um einen völkerrechtskonform existenten Staat handeln würde, mit einem einzigen Satz widerlegbar ist.  ;D
 

Offline Ferkel

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #244 am: 26. August 2014, 16:43:05 »
Und natürlich ist das KRD nicht Ausland. ..

Wobei übrigens die gesamte Argumentation der KRDler, warum es sich beim "KRD" um einen völkerrechtskonform existenten Staat handeln würde, mit einem einzigen Satz widerlegbar ist.  ;D

Für dich vielleicht. Für die KRDler wird alles immer so sein, wie Peter es sagt. Die wird man in diesem Leben nicht mehr auf die rechte Spure bringen. Dann würde Manuel fragen, wie denn rechte Spur definiert ist und vor allem WER es definiert hat. Am Ende der Diskussion steht immer, dass der Mensch frei ist und sich nur an selbst auferlegte Regeln zu halten.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #245 am: 26. August 2014, 17:54:23 »
Dann würde Manuel fragen, wie denn rechte Spur definiert ist und vor allem WER es definiert hat. Am Ende der Diskussion steht immer, dass der Mensch frei ist und sich nur an selbst auferlegte Regeln zu halten.

Lass ihn! Manuel ist ein kleines Würstchen, der derzeit die Macht genießt die ihm der kleine König mit der Moderation des Forums gegeben hat. Da kann er Werte umwerten und Begriffe anders definieren. Wer ihm widerspricht wird zur Not als Troll bezeichnet und/oder nicht freigeschaltet bzw. gesperrt.
Dem Manuel ist die Schnittstelle zum Richtigen Leben abhanden gekommen (wie auch einer Reihe von anderen Reichsdeppen). Zuweilen merkt man sie noch, wenn er im Forum von Fitzke als unkundig abgekanzelt wird.
Sicherlich: jeder Mensch ist frei und kann sich eigene Regeln geben. Er tut aber gut daran, diese Regeln mit den Regeln aller anderen abzustimmen. Sonst kommt man in eine Situation, in der ein junger Mensch, dem nichts anderes eingefallen ist als die Polizeilaufbahn zu beschreiten (hat ihn schließlich keiner gezwungen) sich zur Regel gemacht hat, die Gesetze der Bundesrepublik durchzusetzen, einem gegenübertritt und erklärt, dass die Regeln, die sich ein Manuel gesetzt haben will und nach denen er als freier Mensch zu handeln beabsichtigt, nicht mit seinen Regeln übereinstimmen. Wer hat nun Recht? Philosophisch gesehen könnte man sagen: beide haben gleich Recht, weil sie beide freie Menschen sind. Die Wirklichkeit aber ist grausamer! Ich fürchte, es wird sich der junge Mann durchsetzen, der sich mit seiner Ausbildung das Recht erworben hat, an seinem Gürtel ein Produkt der Firma Heckler&Koch AG zu tragen und dieses notfalls auch einzusetzen. Dies ist die letzte Konsequenz des Begriffes Staatsgewalt und hier endet auch das, was Manuel meint seiner Deutungshoheit unterwerfen zu können.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #246 am: 26. August 2014, 18:21:49 »
Und natürlich ist das KRD nicht Ausland. ..

Wobei übrigens die gesamte Argumentation der KRDler, warum es sich beim "KRD" um einen völkerrechtskonform existenten Staat handeln würde, mit einem einzigen Satz widerlegbar ist.  ;D

Für dich vielleicht. Für die KRDler wird alles immer so sein, wie Peter es sagt. Die wird man in diesem Leben nicht mehr auf die rechte Spure bringen. Dann würde Manuel fragen, wie denn rechte Spur definiert ist und vor allem WER es definiert hat. Am Ende der Diskussion steht immer, dass der Mensch frei ist und sich nur an selbst auferlegte Regeln zu halten.

Ich hab ja auch nur gesagt, dass die Argumentation der KRDler bezüglich der angeblichen "Staatsgründung" mit einem einzigen Satz widerlegbar ist, ich habe nicht gesagt, dass sie das akzeptieren würden. Obwohl, das muss man dazusagen, die Tatsache auf die ich mich beziehe so eindeutig ist, dass sie ohne komplette Realitätsverweigerung nicht wegzuargumentieren ist.  ;D
 

Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #247 am: 26. August 2014, 18:48:45 »
... Die Wirklichkeit aber ist grausamer! Ich fürchte, es wird sich der junge Mann durchsetzen, der sich mit seiner Ausbildung das Recht erworben hat, an seinem Gürtel ein Produkt der Firma Heckler&Koch AG zu tragen und dieses notfalls auch einzusetzen. Dies ist die letzte Konsequenz des Begriffes Staatsgewalt und hier endet auch das, was Manuel meint seiner Deutungshoheit unterwerfen zu können.

Die Wirklichkeit ist noch viel grausamer!!! Statt der Märtyrerpose im Angesicht einer Heckler&Koch wird das KRD vermutlich schlicht mit Billigprodukten von OBI abgeführt: Kabelbinder.
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #248 am: 26. August 2014, 19:33:47 »
... der sich mit seiner Ausbildung das Recht erworben hat, an seinem Gürtel ein Produkt der Firma Heckler&Koch AG zu tragen und dieses notfalls auch einzusetzen.

Aber nur, wenn das Land Sachsen-Anhalt bei der Beräumung des Königreichs Unterstützung von einer Einsatzhundertschaft der Bundespolizei benötigt. Die Kollegen in Sachsen-Anhalt benutzen lieber Schweizer Qualitätsprodukte: http://de.wikipedia.org/wiki/SIG_Sauer_P6

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Dienstwaffen_der_deutschen_Polizei
 

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #249 am: 26. August 2014, 20:17:45 »
...
Aber nur, wenn das Land Sachsen-Anhalt bei der Beräumung des Königreichs Unterstützung von einer Einsatzhundertschaft der Bundespolizei benötigt. Die Kollegen in Sachsen-Anhalt benutzen lieber Schweizer Qualitätsprodukte: http://de.wikipedia.org/wiki/SIG_Sauer_P6

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Dienstwaffen_der_deutschen_Polizei
Ohne Bundespolizei wirds wohl auch nicht abgehen, aber ich hab' eher an die MP5 gedacht (die man allerdings nicht am Gürtel trägt).

Es ist unfein, eher poetisch und metaphorisch gemeinte Ausführungen des Chaos auf die Goldwaage zu legen anstatt sie wirken zu lassen.
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #250 am: 26. August 2014, 20:32:57 »
Es ist unfein, eher poetisch und metaphorisch gemeinte Ausführungen des Chaos auf die Goldwaage zu legen anstatt sie wirken zu lassen.
Da Müllmann Deinen Beitrag nicht editieren kann, vermag er das höchstens bei Lesern, die von unten nach oben lesen, ansonsten sehe ich seinen Beitrag genauso als interessante Ausschmückung.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline kalizzy

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #251 am: 26. August 2014, 20:52:25 »
Und natürlich ist das KRD nicht Ausland. ..

Wobei übrigens die gesamte Argumentation der KRDler, warum es sich beim "KRD" um einen völkerrechtskonform existenten Staat handeln würde, mit einem einzigen Satz widerlegbar ist.  ;D

Für dich vielleicht. Für die KRDler wird alles immer so sein, wie Peter es sagt. Die wird man in diesem Leben nicht mehr auf die rechte Spure bringen. Dann würde Manuel fragen, wie denn rechte Spur definiert ist und vor allem WER es definiert hat. Am Ende der Diskussion steht immer, dass der Mensch frei ist und sich nur an selbst auferlegte Regeln zu halten.
Wobei gegen eine vernünftige Portion Freigeist und Rebellentum nichts einzuwenden ist. Aber wenn man so blöd ist sich von egomanischen Aufschneidern abzocken zu lassen und dann im Nachhinein zu stolz ist, um sich seine Fehler einzugestehen, ist man kein Freigeist, sondern ein Voll♥♥♥. Daran ändert sich auch nichts, wenn man über Plasmauniversen schwafelt.
 

Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #252 am: 26. August 2014, 22:24:44 »


Hihi.. Fällt mir ja jetzt erst auf. Seine Fitzelkeit will nur 'Peter' genannt werden, schreibt es auch so in sein von sich selbst ausgestellten Spielzeugfahrausweis, unterschreibt aber mit Vor- und Zunamen?

Nach Manuels nicht enden wollendem Megageschwurbel im KRD-Forum über Namen, Vornamen, Nachnamen, Familiennamen sowie Spitz-, Stumpf- und Dumpfnamen samt greinender Kritik an den völlig unverantwortlich falschen Angaben im Personalausweis (da steht "Name" wo nach Manuels Meinung "Familienname" stehen müsse; ganz großer Weltuntergang!), bin ich aber doch etwas überrascht über dieses KRD-Dokument.

Da steht nicht "Familienname", sondern "1." und auch nicht "Vorname", sondern "2.". Was soll denn das bedeuten? Wo ist denn da die Rechtssicherheit? Wer hat das rechtlich definiert? Ist Peter aus der Familie Fitzek vielleicht "zweitens aus erstens"?
Und was soll dieser Bindestrich? Heißt der Führerscheininhaber vielleicht "Peter Bindestrich"? Oder "Peter Gedankenstrich", also treffend "Peter Gedanke"? Von der so völlig rechtsungültigen Unterschrift mal ganz abgesehen! Hätte er nicht ohnehin als "2. 1." unterschreiben müssen?

Nur den Scheinheiligenschein über seiner Birne haben sie halbwegs hinbekommen.
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #253 am: 26. August 2014, 22:29:49 »
Bindestrich ist viel zu umständlich. Peter Minus wird das ausgesprochen ;)
Und 4a ist dann das Datum, an dem man die geistige Reife eines 4jährigen erlangt hat :D
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Offline kalizzy

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #254 am: 26. August 2014, 23:14:22 »


Hihi.. Fällt mir ja jetzt erst auf. Seine Fitzelkeit will nur 'Peter' genannt werden, schreibt es auch so in sein von sich selbst ausgestellten Spielzeugfahrausweis, unterschreibt aber mit Vor- und Zunamen?

Nach Manuels nicht enden wollendem Megageschwurbel im KRD-Forum über Namen, Vornamen, Nachnamen, Familiennamen sowie Spitz-, Stumpf- und Dumpfnamen samt greinender Kritik an den völlig unverantwortlich falschen Angaben im Personalausweis (da steht "Name" wo nach Manuels Meinung "Familienname" stehen müsse; ganz großer Weltuntergang!), bin ich aber doch etwas überrascht über dieses KRD-Dokument.

Da steht nicht "Familienname", sondern "1." und auch nicht "Vorname", sondern "2.". Was soll denn das bedeuten? Wo ist denn da die Rechtssicherheit? Wer hat das rechtlich definiert? Ist Peter aus der Familie Fitzek vielleicht "zweitens aus erstens"?
Und was soll dieser Bindestrich? Heißt der Führerscheininhaber vielleicht "Peter Bindestrich"? Oder "Peter Gedankenstrich", also treffend "Peter Gedanke"? Von der so völlig rechtsungültigen Unterschrift mal ganz abgesehen! Hätte er nicht ohnehin als "2. 1." unterschreiben müssen?

Nur den Scheinheiligenschein über seiner Birne haben sie halbwegs hinbekommen.
Vielleicht befindet sich auf der Rückseite eine Legende.