Autor Thema: Schlicht und ergreifend Betrug  (Gelesen 7874 mal)

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Offline drxdsdrxds

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #45 am: 9. Mai 2015, 18:10:10 »
Danke für die Erklärung.

Es wurde schon öfter davon gesprochen das Mitglieder und Anhänger einer Art "Verschwiegenheitserklärung" abgeben mussten. Wie könnte diese inhaltlich Aussehen? Welche Konsequenzen könnte diese (bei Rechtskraft) haben, dass Opfer sich einer Aussage verweigern? Ist da jemand was bekannt? Kann das jemand erklären?
« Letzte Änderung: 9. Mai 2015, 18:11:50 von Ramadan Rantanplan »
 

Offline BlueOcean

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #46 am: 9. Mai 2015, 18:25:56 »
Auch wenn es nicht schicklich ist, sich selbst zu zitieren, breche ich die Regel jetzt:

Das Gericht hat nicht festgestellt, dass Peter sich nicht bereichert hätte. Der Richter hat nur zitiert, dass Fitzek das gesagt habe. KRD und Peter behaupten viel über das Urteil. Seltsam nur, dass sie das angeblich so vorteilhafte Urteil seit Monaten nicht veröffentlichen.

Selten so gelacht!!! Denn wie auf Bestellung wird vom Königreich mitgeteilt warum man das so vorteilhafte Urteil nicht veröffentlichen kann. Weil es dazu geeignet sei, dem Königreich erheblichen Schaden zuzufügen! Sehr lesenswert!

Dank dir Fitzek für diese umgehende Bestätigung meiner (bis dato) Meinung und die Widerlegung deiner eigenen bisherigen Aussagen dazu!!!

PS: Fitzeks "Angebot" das Urteil mit der Begründung seiner Revision abzudrucken, ist eher als Scherz zu verstehen. Gemeint sind damit die 267 Seiten endloses Geschwurbel und unerheblicher Anlagen, die wohl kein Verlag der Welt (außer vielleicht Akasha) abdrucken wird.
« Letzte Änderung: 9. Mai 2015, 18:30:56 von BlueOcean »
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #47 am: 9. Mai 2015, 18:36:55 »
Peter ist einfach feige.

Erheblicher Schaden. Woran denn, ist doch  nix mehr da. Seine Juenger kann er auch nicht versorgen.... :facepalm:
 
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #48 am: 9. Mai 2015, 18:42:13 »
Kann man die Urteilsbegruendung nicht besorgen?
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #49 am: 9. Mai 2015, 20:35:46 »
Beantworte doch meine Frage @Lisa
Wie soll Peter bzw. die beteiligten Renditen erwirtschaften, wenn alle paar Monate die geschaffenen Werte mitgenommen werden?

Was das angeht, so ist besonders Interessante nicht die Wegnahme der angeblichen "geschaffenen Werte", sondern die extreme Diskrepanz zwischen den von euch herausgekrähten angeblichen Werten ebendieser "geschaffenen Werte", deren tatsächlichem materiellen und monetären Wert sowie den diesbezüglich behaupteten Investitionen.
Dazu drei Fakten, zu denen eine Stellungnahme -eine ernstzunehmende bitteschön- eurerseits wünschenswert, aber nicht erwartbar ist:

- in das für einen sehr kleinen fünfstelligen Eurobetrag gekaufte alte Brauereigebäude sollen 100.000 EUR investiert worden sein. Wann, wohin und in welcher Form wurde dort investiert? Die Tatsache, daß sich die Butze derzeit in der Zwangsversteigerung befindet (für 38.000 EUR), macht klar, daß das Objekt an sich und/oder die mit dem Kauf verbundenen Kosten und Gebühren nie bezahlt wurden. Wo sind die 100.000 EUR hin? Hat es diese 100.000 EUR überhaupt jemals gegeben?

- was wurde für das Wasserauto ausgegeben? Wie nebenan kürzlich erörtert, stellt dieses Fahrzeug einen realen Wert -inkl.der Wassertechnologie- von 100 EUR dar. Wo sind die hierfür als investiert angegebenen Summen abgeblieben?

- die Pyrolyseanlage soll 50.000 EUR gekostet haben. Sie ist aber nur ein Bruchteil wert (da einige V2A-Edelstahl-Bauteile vorhanden zu sein scheinen, könnte ein Schrotti dafür einen mittleren dreistelligen Eurobetrag geben). Wo sind die 50.000 Schleifen hin?
 

Offline Lisa

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #50 am: 10. Mai 2015, 01:12:10 »
Danke für die Erklärung.

Es wurde schon öfter davon gesprochen das Mitglieder und Anhänger einer Art "Verschwiegenheitserklärung" abgeben mussten. Wie könnte diese inhaltlich Aussehen? Welche Konsequenzen könnte diese (bei Rechtskraft) haben, dass Opfer sich einer Aussage verweigern? Ist da jemand was bekannt? Kann das jemand erklären?
"Peter" sagte Thomas Bach seinerzeit beim Stuhlkreis, dass er für die Verschwiegenheitserklärung formlos auf einem Blatt Papier eigene Worte finden könne. Wenig später wurde er mit anderen vorläufig festgenommen. Siehe auch->Hausrecht
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline hotztheplotz

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #51 am: 10. Mai 2015, 06:09:30 »
Ich glaube, man sollte die Versicherungen mit dem Rest des Fitzekschen "Geschäftsmodells" nicht in einen Topf werfen.

Die NDGK, DG usw. haben Beiträge erhalten und medizinische Leistungen auch bezahlt. Die Verträge mögen illegal gewesen sein, offensichtlichen Betrug kann ich hier aber nicht feststellen.
Ist ja auch kein Wunder. Wer Risikopersonen nach Gutdünken ablehnen kann, wird hohe Überschüsse einfahren. Diese Möglichkeit haben die GKV und PKV in Deutschland ja gar nicht.

Bei der Reichsbank sieht es natürlich ganz anders aus. Da wurden wilde Versprechungen gemacht (u.a. 2-9% Rendite), die allesamt nicht eingehalten wurden. Von diesem Geld wurden ja die ganzen nicht tragfähigen Sachen wie Pyrolyse, Toastbrot, Werkstatt usw. bezahlt.
Ich gehe davon aus, dass Oppermann die 2 Sachen auch getrennt abrechnet, sofern das aufgrund der Buchhaltung überhaupt möglich ist.
« Letzte Änderung: 10. Mai 2015, 07:52:10 von hotztheplotz »
 

Offline Pantotheus

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #52 am: 10. Mai 2015, 10:14:53 »
Es wurde schon öfter davon gesprochen das Mitglieder und Anhänger einer Art "Verschwiegenheitserklärung" abgeben mussten. Wie könnte diese inhaltlich Aussehen? Welche Konsequenzen könnte diese (bei Rechtskraft) haben, dass Opfer sich einer Aussage verweigern? Ist da jemand was bekannt? Kann das jemand erklären?
Zwar bin ich nicht vom Fach, aber ein paar Hinweise kann ich dazu geben:
Erstens: Wie solch eine Erklärung aussieht, kann man letztlich nicht sagen, wenn man nicht ein Exemplar vorliegen hat. Auffallend ist ja nur, dass fast niemand redet.
Natürlich gibt es in der Praxis schon eine Menge Verschwiegenheitsklauseln, doch bei Fitzekfatzke dürfte unklar sein, ob er sich an ein Vorbild aus der Praxis angelehnt hat oder ob er seine eigene Schwurbelerklärung verfasste. Im ersten Fall könnte eventuell rechtlich etwas dran sein, im zweiten wohl eher nicht. Aber natürlich könnten Wortungetüme wie Strafklagen vor ICC, UCC, Was-auch-immer-C, Schadensersatzforderungen über 100 Millionen nach Seerecht o. dgl. auf Fitzekfatzkes Klientel abschreckend wirken. Normalsterbliche lachen darüber.
Zweitens handelt es sich bei einer Verschwiegenheitserklärung um eine privatrechtliche Vereinbarung, jedenfalls immer dann, wenn sie im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages, mit dem Eingehen eines Rechtsverhältnisses o. dgl. abgegeben wird bzw. darin enthalten ist. Eine solche Erklärung bindet grundsätzlich nur die beteiligten Parteien, also entweder die Partner des Vertrages bzw. des Rechtsverhältnisses oder denjenigen, der einseitig eine solche Erklärung abgegeben hat.
Das bedeutet, dass ein Dritter, der von einem Sachverhalt Kenntnis erhält, der unter die Verschwiegenheitspflicht fällt, darüber nach Herzenslust plaudern darf, da ihn die Erklärung ja nicht bindet.
Was bedeutet nun eine solche Erklärung im Falle eines Prozesses? Nichts. Der Staat ist ja nicht Vertragspartner, auch nicht das Gericht, der einzelne Richter, die Staatsanwaltschaft, Polizei oder einzelne Beamte. Die Berechtigung, die Aussage zu verweigern, nicht als Zeuge auftreten zu müssen oder über einzelne Bereiche zu schweigen, sind in den Prozessordnungen geregelt. Diese Regelungen sind je nach Zweig der Justiz ein wenig anders ausgestaltet, in einem Zivilverfahren also ein wenig anders als in einem Strafverfahren oder in einem Verwaltungsgerichtsverfahren, aber doch dem Grundsatz nach in allen Zweigen der Rechtsprechung übereinstimmend. Da gibt es das Anwaltsgeheimnis, das Berufsgeheimnis der Mediziner und Seelsorger, das Aussageverweigerungsrecht von Angehörigen und das von Angeschuldigten bzw. Angeklagten. Weiter gibt es ein paar Berufsgeheimnisse und das Recht eines Zeugen, sich nicht selbst bezichtigen oder in Verruf bringen zu müssen. Für die Einzelheiten verweise ich auf die mitlesenden Juristen, das ist nur als grober Überblick gedacht.
Wie man sieht, fallen die Vorgänge im Reiche Fitzekfatzke in keine dieser Kategorien. Am ehesten könnte sich noch jemand auf das Recht des Zeugen berufen, sich weder selbst zu belasten noch etwas öffentlich auszusagen, was ihn sozial gleichsam "fertig" machen könnte. Wer also nicht einfach nur blöd war, sein Geld ins Fitzefatzke-Loch zu werfen, sondern selbst aktiv am Betrieb dieses "Geschäfts" beteiligt war, könnte die Aussage natürlich verweigern, um sich nicht etwa selbst einer Anklage auszusetzen. Ebenso könnte jemand schweigen, wenn er sich so saublöd angestellt hat, dass er nachher das Gespött seiner ganzen Umgebung wäre und kein Bein mehr auf den Boden brächte. Angehörige im Sinne des Rechts hat Fitzekfatzke wohl nicht, die "Staatsflotte" dürfte nicht dazu gehören.
Ein interessantes Nebengeleise öffnet sich im Falle eines Zivilverfahrens: In privatrechtlichen Streitigkeiten ist es nämlich möglich, eine Schiedsklausel zu vereinbaren, durch die auf die staatliche Gerichtsbarkeit weitgehend verzichtet und mögliche Streitigkeiten einem privaten Schiedsgericht unterworfen werden. Eine reine Verschwiegenheitserklärung stellt aber keine solche Klausel dar, aber ein gewiefter Anwalt würde wohl eine solche Klausel mit einer Schiedsklausel verbinden, sodass auch ein öffentliches Gerichtsverfahren bei ausbrechenden Streitigkeiten aus dem Vertrag vermieden würde. Aber ob die Fitzekfatzkes so schlau waren ... (Refrain oben).
In einem Strafverfahren oder Verwaltungsgerichtsverfahren wäre eine Verschwiegenheitsklausel ohne Belang. Ggf. könnten die üblichen Mittel zur Erzwingung einer Aussage angewandt werden.
Was wären denn die Folgen eines Bruches der Verschwiegenheit? Diese hängen vom Inhalt der Erklärung ab. In der Regel wird eine Strafzahlung fällig, die aber vor dem Zivilgericht eingeklagt werden müsste. Bei bestehendem Vertragsverhältnis kämen auch z. B. fristlose Kündigung, Ausschluss aus einer Personengesellschaft u. dgl. in Betracht. Doch dazu müsste man den Inhalt der Erklärung kennen. Der Staat sanktioniert eine solche private Vereinbarung nicht.
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Offline BlueOcean

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #53 am: 10. Mai 2015, 10:33:27 »
Schon possierlich wie der Einleitungstext des KRD zu den neuen Briefen dem bisherigen Mantra folgt, dass das Urteil Fitzek rundum entlasten würde:

Zitat von: KRD
Im Strafverfahren gegen Peter bzgl. des unerlaubten Versicherungsgeschäftes hat das Gericht bereits jetzt festgestellt, daß lediglich in einem von 10 Fällen ein Versicherungsgeschäft vorgelegen hätte, es folgt somit nicht der Behauptung der BaFin. Auch ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, daß sich Peter sehr um eine kooperative Lösung mit der BaFin bemüht hat.

Die hervorgehobenen Stellen ergeben: "das Gericht" "folgt" "nicht der Behauptung der BaFin." Also alles nur eitel Sonnenschein! In Fitzeks Ablehnung steht dann aber:

Zitat von: Fitzek
Das Urteil wird keinen Bestand haben.
...
Die Publikation des nicht rechtskräftigen Urteils allein wäre geeignet, in der Bevölkerung und insbesondere Fachkreisen, eine ablehnende Haltung gegenüber den Absicherungen des Vereines und der Stiftung NeuDeutschland, sowie den Absicherungen des Königreiches Deutschland und auch gegen das im Verfahren angeklagte Staatsoberhaupt des Staates Königreich Deutschland zu erzeugen. Damit wäre eine Publikation des Urteils allein dazu geeignet, erheblichen finanziellen Schaden bei allen oben genannten Beteiligten zu erzeugen, indem suggeriert würde, daß die Tätigkeiten des Staatsoberhauptes oder anderer Beteiligten an dem Verfahren den Anschein von Illegalität hätten. Dieser Anschein von Illegalität würde zudem generalistisch auf alle Tätigkeiten des Staatsoberhauptes für die Bevölkerung wirken können. Bei einer derartigen "Verurteilung" würden neue Antragsteller verunsichert werden und die legale Nutzung der Absicherung durch neue und bestehende Antragsteller würde erheblich erschwert werden. Die Verunsicherung würde zudem zu einer finanziellen Schwächung der NeuDeutschen Gesundheitskasse führen, was eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und damit einen Nachteil auch für bestehende rechtsgültige Verträge zur Folge hätte.
Außerdem würden damit Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zur Ausgestaltung der NDGK veröffentlicht.
Dies ist nicht hinnehmbar.

Aha. Im angeblich so vorteilhaften Urteil steht also derart viel Riskantes, dass das Königreich und sein "Staatsoberhaupt" zwar laut Gegenteiliges darüber behaupten aber das Urteil selbst lieber unter Decke behalten wollen? Was ist nur aus der oft und gern beschworenen Transparenz (die es nie gab) geworden?

Regelrecht skurril ist die Argumentation, dass ein Mangel an Neukunden seine Kassen gefährden würde. Heißt eigentlich nur, dass sein Geschäftsmodell Schneeballsystem von negativer Berichterstattung bedroht sein würde.

Und warum bitte würde es ihn bedrohen wenn die "Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse" der NDGK offen gelegt werden? Mit seiner Art der Absicherung konkurriert niemand. Aber vermutlich ist die Überlegung richtig, dass eine Offenlegung seiner Milchmädchenrechnungen und seines Buchhaltungschaos auf potentielle Kunden sehr abschreckend wirken könnte.
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Müllmann

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #54 am: 10. Mai 2015, 10:34:00 »
Ein paar Ergänzungen.

1. Schellen-Piet hat eine Mutter, Verwandte sind somit vorhanden

2. Annett könnte eine Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO haben (wenn sie und der Sonnenkönig sich die Ehe versprochen haben. Falls noch nicht geschehen, so ließe sich das ja kurzfristig nachholen bei Bedarf). Weiterhin dürfte ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO vorliegen, da sie in der ein oder anderen Geschichte wegen Beihilfe oder sogar als Mittäterin dran ist (§ 21 Abs.1 Nr. 2 StVG)

3. Bei den Verschwiegenheitserklärunggen dürfte es sich um eine vom Imperator Impertinent vorgefertigte Erklärung handeln. Die Verschwiegenheitserklärung wurde mehrmals benutzt, somit handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB handeln. Sie unterliegt daher einer Inhaltskontrolle. Von daher war es schon clever, dass der mogelnde Monarch seine Lakaien die Erklärung hat handschriftlich und in eigenen Worten abfassen lassen. Allerdings dürfte ihm hier der § 306a BGB  auf die Füße fallen.

« Letzte Änderung: 10. Mai 2015, 10:35:32 von Müllmann »
 

Offline Pantotheus

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #55 am: 10. Mai 2015, 10:40:30 »
Ein paar Ergänzungen.

1. Schellen-Piet hat eine Mutter, Verwandte sind somit vorhanden
Von der er sich aber ausdrücklich distanziert und die mit seinen "Geschäften" m. W. nichts zu tun hat, also auch dann, wenn sie aussagen würde, kaum etwas Erhellendes beibringen könnte.
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Müllmann

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #56 am: 10. Mai 2015, 11:13:19 »
Ein paar Ergänzungen.

1. Schellen-Piet hat eine Mutter, Verwandte sind somit vorhanden
Von der er sich aber ausdrücklich distanziert und die mit seinen "Geschäften" m. W. nichts zu tun hat, also auch dann, wenn sie aussagen würde, kaum etwas Erhellendes beibringen könnte.
Er hat sogar deren Konto für seine Gesundheitskasse benutzt. Und Kontak zu ihr hat er auch noch. Erst letztens wurde er in Wittenbger gesichtet, wie er mit ihr einkaufen war. In dem Prozess in Dessau wurde doch sogar der dingliche Arrest in Höhe von gut 5.000 EUR auf das Konto der Königsmama bestätigt.
 

Offline DerJurist

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #57 am: 10. Mai 2015, 13:03:39 »

3. Bei den Verschwiegenheitserklärunggen dürfte es sich um eine vom Imperator Impertinent vorgefertigte Erklärung handeln. [...]


Den Umweg über das Zivilrecht muss man wegen 48 Abs. 1 S. 2 StPO schon nicht machen. Es würde auch zu absurden Ergebnissen führen, wenn man mit einer solchen Vereinbarung zum Ausschluss der Aussagepflicht kommen würde.
Als Beschuldigter sieht die Sache natürlich anders aus, aber als Zeuge würde Herr G. nicht umhinkommen auszusagen.
« Letzte Änderung: 10. Mai 2015, 13:15:02 von DerJurist »
 

Offline Pantotheus

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #58 am: 10. Mai 2015, 15:39:29 »
Ein paar Ergänzungen.

1. Schellen-Piet hat eine Mutter, Verwandte sind somit vorhanden
Von der er sich aber ausdrücklich distanziert und die mit seinen "Geschäften" m. W. nichts zu tun hat, also auch dann, wenn sie aussagen würde, kaum etwas Erhellendes beibringen könnte.
Er hat sogar deren Konto für seine Gesundheitskasse benutzt. Und Kontak zu ihr hat er auch noch. Erst letztens wurde er in Wittenbger gesichtet, wie er mit ihr einkaufen war. In dem Prozess in Dessau wurde doch sogar der dingliche Arrest in Höhe von gut 5.000 EUR auf das Konto der Königsmama bestätigt.
Gut, das ist mir entgangen. Aber damit haben wir den Zopfkönig wiederum bei einer besonderen Art des Umgangs mit der Wahrheit ertappt: Nach seiner Selbstdarstellung hat er ja seine Eltern für ungenügend befunden, sie gar verachtet usw. Aber dann geht er brav mit Mama einkaufen, benutzt ihr Konto (5000EUR sind ja keine weltbewegende Summe, aber immerhin). Ich sage nur mal: Eine gewissen erklärungsbedürftige Diskrepanz kann ich da schon erkennen.
Eine andere Frage ist die, welche Ahnung die Mama wirklich von den Geschäften ihres Sohnes hat. Familie und Geschäft ist so eine Verbindung ...

Nun zitiere ich mich aber einmal selbst. Ich schrieb heute:
Zitat
Am ehesten könnte sich noch jemand auf das Recht des Zeugen berufen, sich weder selbst zu belasten noch etwas öffentlich auszusagen, was ihn sozial gleichsam "fertig" machen könnte.
Sollten Mama oder Annett zu Zeugenaussagen geladen werden, dann könnten sie sich als Tatbeteiligte darauf berufen, sich selbst nicht belasten zu müssen. Werden aber der Teilnahme an der Tat, der Beihilfe oder Anstiftung verdächtige Personen in Deutschland überhaupt als Zeugen geladen? In meiner Heimat werden solche Personen, bei denen der Verdacht dazu offenkundig ist, normalerweise nur als "Auskunftspersonen" geladen, nicht als Zeugen. Wird jemand als Zeuge geladen und stellt sich während seiner Aussage heraus, dass er Täter, Mittäter, Gehilfe oder Anstifter sein könnte, dann muss die Vernehmung als Auskunftsperson fortgesetzt werden.
Bei Mama käme die Verwandtschaft, bei Annett eine mögliche Verlobung als Grund der Aussageverweigerung hinzu. Vielleicht ist die Frage akademisch: Aber wie wird das Zusammentreffen mehrerer Aussageverweigerungsrechte in Deutschland behandelt? Geht das eine Recht dem anderen vor, oder ist das gleichgültig, und genügt es einfach, dass ein denkbarer Verweigerungsgrund besteht? (Um einen ehemaligen Kollegen zu zitieren: "Schön, dass es auch dafür eine Regel gibt!")

In Sachen Urteil des Amtsgerichts: Könnte jemand von uns dasselbe tun wie der Beck-Verlag und eine Abschrift nach, was war das schon wieder? 375 Stopp verlangen?
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Müllmann

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #59 am: 10. Mai 2015, 15:47:59 »
Auskunftspersonen im schweizer Sinn gibt es in Deutschland nicht. Zeuge ist Zeuge und bei der Polizei muss auch niemand aussagen. Das mit der Konkurrenz der Verweigerungsrechte ist keine, da es sich einmal um das Zeugnisverweigerungsrecht und das andere Mal um das Auskunftsverweigerungsrecht handelt. Beide Rechte stehen nebeneinander. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist umfassend, das Auskunftsverweigerungsrecht beschränkt sich auf einzelne Fragen. Beide Rechte können unabhängig voneinander ausgeübt werden. Ein Verwandter kann sich also zur Aussage entscheiden, aber trotzdem zu einzelnen Fragen die Auskunft verweigern.

Das mit dem Urteil ist schon in Arbeit. Aber ich habe wenig Hoffnung, wenn nicht mal der Beck-Verlag das Urteil kriegt. Da steht wohl doch nicht so deutlich drinnen, dass sich Pluralpeter nicht bereichert hat und im Übrigen auch nur 10 Fälle unerlaubtes Versicherungsgeschäft waren.
« Letzte Änderung: 10. Mai 2015, 15:54:12 von Müllmann »