Autor Thema: Wir verzocken unser Opa sein klein Häuschen - Zwangsversteigerung  (Gelesen 4980 mal)

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Müllmann

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Tja so läuft das in einem Rechtsstaat. Wer sich nicht an die Regeln hält bekommt die dafür vorgesehenen Folgen zu spüren. Und diese Folgen sind immer gleich, unabhängig von der Person. Das macht gerade einen Rechtsstaat aus, dass sich da nicht jeder Rechtspfleger überlegen kann, wie er im jeweiligen Einzelfall vorgeht. Da wären der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Ganz schnell die Schulden bezahlen, dann läßt sich die Zwansvesteigerung noch abwenden.
 

Offline Finanzbeamter

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Mir tut nur der arme Opa leid. Der kann am wenigsten, dass seine Enkelin(?) ein Reichsdepp ist.
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Offline DinoVolare

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Gesetzt den Fall, dass es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie in diesem Blogbeitrag beschrieben ist, kann man evtl.  wirklich darüber diskutieren, ob die zu zahlende Summe im angemessenen Verhältnis zur angedrohten Zwangsversteigerung  steht. Allerdings kennt man ja auch mittlerweile die Unbelehrbarkeit und den Starrsinn der "normalen" Querulanten und Reichsbürger.

In den Behörden sitzen in der Regel keine Unmenschen die nicht mit sich reden lassen, wenn bspw. eine geforderte Summe nicht in einem Rutsch bezahlt werden kann.

Ist es anmaßend, wenn ich die vorsichtige Behauptung aufstelle, dass hier ein 85-jähriger (mitsamt seinem Besitz) missbraucht wird? Damit ist ausdrücklich nicht gemeint, dass dies seitens der Behörden geschieht, sondern einzig und allein der Profilierungssucht und dem Querulantentum  eines Reichsbürgers geschuldet ist.
Das kann man übrigens auch als Willkür, Unmenschlichkeit etc. bezeichnen.
Da kann einem dar alte Mann wirklich nur leid tun.
« Letzte Änderung: 30. April 2015, 13:18:37 von DinoVolare »
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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Offline kairo

Mal wieder klassisch in den eigenen Fuß geschossen. "Dies ist kein Einspruch und kein Widerspruch" ... na dufte, sprach der Rechtspfleger, das erleichtert mein Leben ungemein.

Andererseits: wird wegen 100 € tatsächlich ein Grundstück zwangsversteigert, oder zwei? Der Erlös für eines davon sollte die läppische Summe doch wohl decken.
 

Offline David Aaronson

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Mir tut nur der arme Opa leid. Der kann am wenigsten, dass seine Enkelin(?) ein Reichsdepp ist.

Am schlimmsten finde ich, dass nach dem genauen Wortlaut zu urteilen, auch der Opa selbst Gegenstand der Zwangsversteigerung ist  :o.

Zitat
...die Zwangsversteigerung von 2 Grundstücken mit 84-jährigem Opa, der auf diesen Grundstücken als lebenslanger, unentgeltlicher Nießbraucher lebt angeordnet.
 

Offline kairo

Ist es anmaßend, wenn ich die vorsichtige Behauptung aufstelle, dass hier ein 85-jähriger (mitsamt seinem Besitz) missbraucht wird? Damit ist ausdrücklich nicht gemeint, dass dies seitens der Behörden geschieht, sondern einzig und allein der Profilierungssucht und dem Querulantentum  eines Reichsbürgers geschuldet ist.
Das kann man übrigens auch als Willkür, Unmenschlichkeit etc. bezeichnen.
Da kann einem dar alte Mann wirklich nur leid tun.

Der alte Herr ist tatsächlich ein Opfer, er ist den Leuten völlig egal.

Andererseits setzt Missbrauch ja das Bewusstsein voraus, dass man etwas Falsches tut. Und das geht unserer werten Kundschaft ja nun mal völlig ab. Der Rest der Welt ist auf dem falschen Dampfer, nur sie nicht.
 

Offline gibtetdat

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Eigentlich is es mir ja egal, aber gibt es einen Grund warum mir das jetzt negatives Karma eingebracht hat?
 

Offline Finanzbeamter

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Gesetzt den Fall, dass es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie in diesem Blogbeitrag beschrieben ist, kann man evtl.  wirklich darüber diskutieren, ob die zu zahlende Summe im angemessenen Verhältnis zur angedrohten Zwangsversteigerung  steht. Allerdings kennt man ja auch mittlerweile die Unbelehrbarkeit und den Starrsinn der "normalen" Querulanten und Reichsbürger.
Ich finde eine Zwangsversteiegerung wegen 118 € auch etwas übertrieben, andererseits bewundere ich auch das harte Durchgreifen. Nur so merken unsere Reichsdeppen mal, dass sie mit ihrer Pipi-Langstrumpf-Rechtsauffassung nicht weit kommen.

Zitat
Ist es anmaßend, wenn ich die vorsichtige Behauptung aufstelle, dass hier ein 85-jähriger (mitsamt seinem Besitz) missbraucht wird? Damit ist ausdrücklich nicht gemeint, dass dies seitens der Behörden geschieht, sondern einzig und allein der Profilierungssucht und dem Querulantentum  eines Reichsbürgers geschuldet ist.
Das kann man übrigens auch als Willkür, Unmenschlichkeit etc. bezeichnen.
Da kann einem dar alte Mann wirklich nur leid tun.
Da bin ich ganz deiner Meinung!!

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Frei nach dem alten Witz: Was? Ein Geisterfahrer? Das sind Hunderte.

Schön sind in diesem Schreiben des Reichsdepps auch wieder die angeblichen Rechtsfolgen.
Zitat
R E C H T S F O L G E N bei fruchtlosem Fristablauf:
1. Es folgt ein internationaler Strafantrag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Willkür, Plünderung und alle rechtlichen Gründe) gegen alle beteiligten Personen.
2. Es erfolgt eine Schadensersatzklage gegen alle beteiligten Personen wegen Anwendung nichtiger Gesetze.
3. Es folgt ein Strafantrag wegen Verdacht der Amtsanmaßung, Nötigung, Erpressung, Betrug, Täuschung im Rechtsverkehr und allen rechtlichen Gründen gegen alle an diesem Verfahren beteiligten Personen.

Und das schönste  Pipi-Langstrumpf-Mimi
Zitat
Das Ignorieren des Schreibens des Unterzeichners vom 19.04.2015 macht den gesamten Inhalt seines Schreibens zur WAHRHEIT.
« Letzte Änderung: 30. April 2015, 13:29:03 von Finanzbeamter »
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Offline aargks

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Schön auch die lakonische Reaktion des Rechtspflegers:

Zitat
Der Vortrag ist umfangreich und phantasievoll, jedoch unbegründet. Die begehrte Rechtsauffassung ist abwegig.

So ist das wohl.
 
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Müllmann

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Was mir noch auffällt, in den Beschlüssen ist immer von einer "Landwirtschaftlichen Nutzfläche" die Rede. Von Wohnhaus steht da nirgends was. Nießbrauch kann ja alles mögliche sein, suggeriert wurde hier ein Wohnrecht. Aber das kann auf einem Acker nicht bestehen. Der ganze Blog-Artikel klingt sehr nach Volksverdummung. Und dafür gab es auch den Karmaabzug @gibtetdat

Wer Volksverdummung unkommentiert und ungeprüft verbreitet muss mit sowas rechnen.
 

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Naja man kann ja auch hier etwas unkommentiert teilen mit dem Zweck, dass andere die sich mit der Materie besser auskennen es überprüfen können.
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Offline IM Phoenix

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Was mir noch auffällt, in den Beschlüssen ist immer von einer "Landwirtschaftlichen Nutzfläche" die Rede. Von Wohnhaus steht da nirgends was.

Damit könntest du Recht haben. Eine Straße "Oberer Rötenhart" gibt es nämlich in Vaihingen nicht, nur "Im Rötenhart." Daran schließt sich (laut Google Maps) ein Feldweg an, in der Tat mit landwirtschaftlich genutzten Flächen.
"Eines muss man Napoleon zugrunde legen, das BGB ist auf seinen Namen hin entstanden." -- Detlef S., Reichsdepp
 
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Müllmann

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Auf einem der Äcker steht auch ein Gebäude, eine Scheune. Kann sein, dass Opa da wohnt. Aber dann wohl nicht erlaubterweise. Daher braucht darauf auch bei der Zwangsversteigerung keine Rücksicht genommen zu werden. So langsam wird das Bild rund.
 
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Interessant ist auch die Erkenntnis, dass eine Verordnung von Papst Franziskus "Über die Gerichtsbarkeit der Rechtsorgane des Staates der Vatikanstadt im Bereich des Strafrechts" in Reichsdeppenkreisen zirkuliert und an deutsche Behörden geschickt wird, um irgendwas zu beweisen... Mein Gott, wie kommen die nur immer auf solche Ideen?

(hier das Apostolische Schreiben im Wortlaut: http://w2.vatican.va/content/francesco/de/motu_proprio/documents/papa-francesco-motu-proprio_20130711_organi-giudiziari.html)

Ich bin darauf gestoßen, weil unser "Opas-Haus-Wird-Zwangsversteigert-"Heini [edit: ach, ist ja ne Frau...] in seinem ihrem Geschwurbel auf "den Brief des Papstes Franziskus, welchen Sie im Anhang finden werden" hinweist. Eine schnelle Google-Suche nach "UCC Papst Franziskus" :doh: liefert dann das hier:
http://wirsindeins.org/2014/02/03/offener-brief-an-das-finanzamt-ebersberg/
Dort ist o.g. päpstliches Schreiben verlinkt, und eine [andere] Verfasserin beklagt sich über das ach-so-böse Finanzamt: "Ich finde es außerdem sehr bedauerlich, daß Sie als einzige Entität dem Apostolischen Brief von Papst Franziskus vom 11. Juli 2013, dessen Ankündigungen am 1. September 2013 in Kraft getreten ist, wenig Beachtung schenken." ::)
« Letzte Änderung: 30. April 2015, 17:07:10 von IM Phoenix »
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