Weil Terminabsprachen schwierig waren?
Das wird sich wohl auf den Anwalt und das Gericht beziehen. Gerichte haben bestimmte Sitzungstage (weil die Säle von mehreren Abteilungen bzw. Kammern genutzt werden). Wenn nun der Anwalt ein Umfangverfahren (Prozess mit vielen Sitzungstagen) an einem anderen Gericht mit den gleichen Sitzungstagen hat, dann kann das schwierig werden. Da muss dann einer der Vorsitzenden Flexibilität zeigen und einen anderen Sitzungstag nehmen oder es dauert halt, bis in dem Umfangverfahren mal Pause ist. Wenn es dumm läuft haben in der Zeit Richter, Anwalt oder Staatsanwalt gerade Urlaub.
Dem Anwalt kann es übrigens nur recht sein, weil es dan nnämlich einen Strafrabatt für die überlange Verfahrensdauer geben.
Und nein, man kann den Angeklagten nicht zwingen, sich einen Anwalt mit weniger gefülltem Terminkalender zu suchen. Manche Vorsitzenden versuchen ds und kassieren dafür dann eine Ablehnung wegen Befangenheit oder liefern einen prima Revisionsgrund.
Deswegen ja auch der Strafbefehl, da wird das Terminproblem umschifft.
Anderer Ursache können Verfahren mit Untersuchungshaft sein. Bei Haftsachen gilt das Beschleunigungsgebot und der Vorsitzende wird diese Verfahren bevorzugt terminieren. Auch da hat ein nicht einsitzender Angeklagte Glück. Mit Gesinnungsjustiz hat das alles nichts zu tun, eher mit Überlastung und mangelnden Ressourcen. Und jetzt kann uns
@Stief wieder erklären, wie die elektronische Aktenführung oder ein Groupware-System den Mangel an Verhandlungsälen beheben kann.