Autor Thema: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert  (Gelesen 18619 mal)

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Offline klingsor3

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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #60 am: 22. Februar 2017, 12:39:20 »
Peter a. d. F. Marchert ist berühmt - die Lokalzeitung hat schon mal über sein Mimimi mit der Krankenversicherung berichtet.

Spoiler
Versicherungspflicht treibt Kleingewerbetreibenden in den Ruin


Von Udo Bartsch


MISTELGAU/BAYREUTH. Er zahlt, zahlt und zahlt: Peter Marchert ist selbstständiger Programmierer. Er lebt und arbeitet in einer Jagdhütte bei Mistelgau. Einige Jahre kam der Kleingewerbetreibende über die Runden, aber nun ist Schluss: Der 47-Jährige will das Handtuch werfen. Die Beiträge für die private Krankenversicherung machen ihm schwer zu schaffen. Er fürchtet, in die Insolvenz zu rutschen. 

Marchert legt die Karten auf den Tisch: Als Selbstständiger musste er eine private Krankenversicherung abschließen. So will es der Gesetzgeber seit 2007. Weil seine Einnahmen nicht gerade hoch waren, entschied er sich für einen Tarif bei der Axa-Versicherung mit der geringsten monatlichen Belastung und einer hohen Selbstbeteiligung von rund 5000 Euro im Jahr. Er lebt bewusst, meidet Risiken und geht nur dann zum Arzt, wenn es unbedingt nötig ist.

"Selbstbeteiligung hebelt die Krankenversicherung aus"

Die Selbstbeteiligung kommt ihn dennoch teuer zu stehen: Denn Marchert zahlte dafür Beiträge und die Arztrechnungen noch dazu. „Die Selbstbeteiligung hebelt die Krankenversicherung aus“, so seine Erfahrung. Und: „Im Fall eines Unfalls oder einer schweren, unvorhersehbaren Krankheit wird man zahlungsunfähig.“

In den ersten drei Jahren lief das Geschäft nicht so gut. Dann pendelte sich der Umsatz bei 25.000 Euro jährlich ein. Marchert lebt bescheiden und zahlte: Beiträge an die IHK, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, Versicherungsbeiträge und Arztrechnungen. Seine Krankenversicherung hat er im August 2012 zum Jahresende gekündigt, als die Beiträge um 50 Prozent stiegen. „Das war das Pünktchen auf dem i“, sagt der 47-Jährige. Die Beträge treiben den Kleingewerbetreibenden in die Zahlungsunfähigkeit.

Das Problem mit der Versicherungspflicht kennt auch Robert Raimund, der Bezirksvorsitzende des Bundes der Selbstständigen in Oberfranken. „Fälle wie Marchert sind nicht gerade selten“, so Raimund. Vielen Selbstständigen werde die gesetzliche Regelung überhaupt nicht gerecht. Deshalb suche der Bundesverband der Selbstständigen in Berlin bereits seit drei Jahren nach einer Lösung. Doch die lässt auf sich warten.

Peter Marchert an den Gesundheitsminister Daniel Bahr und schreibt: „Die hohe Selbstbeteiligung bricht vielen Kleinunternehmern das Genick.“ Die Situation für Kleinunternehmer habe sich mit der gesetzlichen Versicherungspflicht nur zum Schlechten verändert. Marchert fordert: „Dieses moderne Raubrittertum gegen Kleinunternehmer muss aufhören.“

„Ich trete auf der Stelle“

„Das Geld, das ich an die Krankenkasse zahle, könnte ich gewinnbringend in die Firma stecken“, sagt Marchert. Doch die Decke reicht nicht. Wie immer er es auch dreht und wendet: „Ich trete auf der Stelle“. Es kommt noch dicker: Die Krankenversicherung verklagt ihn jetzt, weil er keine Beiträge mehr zahlt. Der Streit, den Marchert mit der der Krankenkasse ausficht, erinnert ihn an den Kampf zwischen David und Goliath: „Ich bin denen ausgeliefert“, sagt er.

Auf Anfrage erklärt die Axa-Versicherung, es gebe sehr wohl Auswege, wenn ein Selbstständiger nicht mehr zahlen könne. Pressesprecherin Isa Hesener verweist auf den Notlagentarif und die Hilfe vom Sozialamt, falls Bedürftigkeit besteht. Aufgrund der Kurier-Nachfrage will sich die Axa nun mit Marchert persönlich ins Benehmen setzen.

Marchert wird das Handtuch werfen. Zieht er Bilanz nach den vergangenen Jahren, klingt das Fazit traurig: „Das hat sich nicht gelohnt“, sagt er. Der gelernte Elektrotechniker  sucht nun einen Teilzeitjob mit gesetzlicher Sozialversicherung.
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"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #61 am: 22. Februar 2017, 13:07:03 »
Der Artikel war schon mal Thema im Thread. Aber es zeigt wieder sehr schön: Kleingewerbetreibender mit Schulden und der als Ausweg wieder die Lüge von der Nichtexistenz der BRD. Eigentlich könnte er einem Leid tun. Bei seinem agressiven geschreibe vergeht mit das aber ziemlich schnell wieder.
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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #62 am: 22. Februar 2017, 20:01:18 »
25k Euro/Jahr als selbständiger Programmierer? Das ist wohl nichts anderes als Selbstausbeutung, schlechte Verhandlung oder einfach keine Kunden. Ausgelastet dürfte er damit jedenfalls nicht sein. Eventuell wäre zu überlgen das Geschäft dann doch aufzulösen und irgendwo als <gasp> Angestellter durch zu kommen. Das funktioniert halt aus einer Jagdhütte bei Mistelgau nur schlecht...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #63 am: 22. Februar 2017, 20:39:47 »
Die Jagdhütte hat er ja wohl auch nicht mehr. Mein letzter Stand war. dass er mit einem (unangemeldeten) Wohnmobil durch die Gegend fährt.
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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #64 am: 22. Februar 2017, 21:17:15 »
Er kann ja die Seite von hartgeld.com gegen links-grün-versiffte Zaiberattacken schützen, kriegter vielleicht nen Nugget für... Bei Mr. Eichelkäseburg vielleicht nen ChickenMcNuggets! :cyclops:
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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #65 am: 23. Februar 2017, 17:29:18 »
Lustig auch wie sich der Peterle (liegt wohl am Vornamen) die zukünftige Gerichtsverhandlung gegen Schulze vorstellt. Achtung bitte alle spitzen Gegenstände um den Schreibtisch entfernen:

Ich finde es ja eher gruselig als lustig, wenn er davon fabuliert, wie er 4 Millionen Menschen ermorden lassen will. Die Beschreibung liest sich als hätte er 1:1 bei Freisler gelernt, wie man Gerichtsprozesse führt, glaubt aber, dass er selbst in einer Diktatur lebt.
 
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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #66 am: 25. März 2018, 17:03:14 »
Der Peter will -rückwirkend ab 2015- kein Reichsdepp mehr sein und Mimimi-Sonnenstaatland-Mimimi....

https://lumendatabase.org/notices/16050025

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Zitat
NOTICE TYPE:
Defamation
Legal Complaint
Die Betreiber der Seite sonnenstaatland.com verleumden gezielt Personen, die eine andere Meinung bzw. Ansicht zu bestimmten Themen haben.   In meinem Fall werde ich als "Reichsbürger" bezeichnet, was den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB), sowie der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt, da ich mich selbst nicht als "Reichsbürger" bezeichne, noch jemals bezeichnet habe.  Auch hatte ich mein Leben lang noch nie etwas mit der rechten Szene zu tun, habe nichts gegen Juden und bin persönlich der Ansicht, dass das Deutsche Reich nicht mehr fortbesteht.  Auch die Aussage, dass sich meine Person noch immer unter Selbstverwaltung befindet, trifft nicht zu, da ich diese Selbstverwaltung offiziell am 19. Februar 2015 wieder aufgelöst habe. Das war auch bis zur freiwilligen Abschaltung der Seite "[REDACTED].info" dort veröffentlicht. Auf Wunsch sende ich Ihnen das Dokument zu.  Falsch und verleumderisch ist auch die Aussage, dass mich die Kran ...
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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #67 am: 5. Mai 2020, 08:54:31 »
[Entstaub] *Hust* *Hust* [/Entstaub]

Den Peter, der ja bekanntlich in einem selbstgebauten Wohnmobil in Portugal lebt, gibt es immer noch.
Nach dem es lange zeit relativ ruhig um ihn war und er eigentlich außer dem Tod seiner Katze und den üblichen geschwubbel über die angebliche nicht existierende BRD, gibt es im März und April mal wieder etwas "Neues":
Das ganze ist etwas kreuz und quer geschrieben weswegen ich versiuche es in einer etwas geordneten Form zu schreiben:
Teil 1:  https://mensch-peter.me/tagebuch/2020/03/bundesverwaltungsamt-oder-bundeskasperletheater/
Peter (der Vorname bürgt ja für Qualität) hat wohl von Portugal aus versucht einen Staatsangehörigkeitsausweis für die Staatsangehörigkeit "deutsches Reich" beim Bundesverwaltungsamt in Köln zu bekommen. Das hat er wie erwartet nicht bekommen und hat Wiederspruch eingelegt. Mit dem daraufhin erlassenen Wiederspruchbescheid war er allerdings auch nicht zufrieden weil er angeblich keine Rechtskraft entfalten hat. Worauf er am 18.11.2019 folgendes Fax losschickte:
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Zitat
Widerspruchsbescheid vom 24.07.2019

Sehr geehrter Herr Maßolle,

am 21. Oktober 2019 erhielt ich einen Widerspruchsbescheid mit Datum vom 24.07.2019 der jedoch keine Rechtskraft entfaltet, weil er
  • den Aussteller nicht erkennen lässt (im Adresskopf ist ein Herr "Conrad" angegeben, das Schreiben selbst enthält einen Namen "Wagstyl" und wurde "im Auftrag" angefertigt, ohne den Auftraggeber zu benennen)
  • nicht den Behördenleiter, seinen Vertreter bzw. Beauftragten enthält (siehe 3.1 in meinem Widerspruch vom 13.05.2019, bzw. § 37 Absatz 3, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG))
  • nicht unterschrieben ist (siehe 3.2 in meinem Widerspruch vom 13.05.2019, bzw. OLG Stuttgart, 3 U 123/01 vom 14.11.2001)

Als den verantwortlichen Leiter der Abteilung TS und damit auch als den Verantwortlichen für alle Schreiben, die von Mitarbeitern Ihrer Abteilung verschickt werden, insbesondere, wenn deren Aussteller nicht erkennbar ist, fordere ich Sie auf, persönlich dafür zu sorgen, dass ich bis spätestens 5. Dezember 2019 einen rechtskräftigen Widerspruchsbescheid erhalte oder den beantragten und mir zustehenden Staatsangehörigkeitsausweis.

Mit freundlichen Grüßen
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Also das übliche Märchen von der fehlenden Unterschrift die ja auch unser Freund Mike Heerlein immer erzählt, aber bisher noch nie erfolgreich war. Mal davon abgesehen, das das Peterchen sich hier auf Verwaltungsvorschriften eines Landes beruft, dessen Existenz er ja eigentlich ablehnt.

Da er auf diesen Unsinn keine Antwort bekam (Behörden haben halt auch keine Bock auf Brieffreundschaft mit jedem Reichsdeppen anzufangen)  hat er am 12.12.2019 erneut ein Fax an das BVA verbrochen:
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Zitat
Mein Fax vom 18.11.2019

Sehr geehrter Herr Maßolle,

bisher haben Sie nicht auf mein Fax vom 18.11.2019 mit Fristsetzung zum 05.12.2019 reagiert. Sollten Sie auch auf dieses Fax nicht bis spätestens 16.12.2019 reagieren, gilt dies als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung, dass
  • das Bundesverwaltungsamt nicht willens oder in der Lage ist, rechtskräftige Bescheide zu erlassen,
  • die bereits gezahlten Gebühren in Höhe von 43,- Euro daher zurückzuerstatten sind,
  • die natürliche Person "Peter ...", geboren am XX.XX.1966 in X, laut Antrag vom 27.02.2019 und gemäß §4 Absatz 1, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913, nachgewiesener Angehöriger des noch immer existierenden Staates "Deutsches Reich" ist,
  • der entsprechende Eintrag dazu im EStA-Register gemäß §33 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22. Juli 1913 vorzunehmen ist (Erworben am: XX.XX.1966, Erworben durch: Geburt (Abstammung)),
  • dieses Fax als rechtssicherer Nachweis der erworbenen Staatsangehörigkeit gilt,
  • die Mitarbeiter Ihrer Abteilung nicht fähig oder gewillt sind, meinen Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis so zu bearbeiten, wie er am 27.02.2019 gestellt wurde, sondern willkürlich versuchen die zuvor genannte Staatsangehörigkeit meiner natürlichen Person im System vorzuenthalten,
  • die natürliche Person "Peter ..." aufgrund ihrer nachgewiesenen Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich hiermit gemäß §17, Absatz 1, Punkt 3 und §26, Absatz 1 StAG, auf die Staatsangehörigkeit "deutsch" unwiderruflich verzichtet,
  • nach Fristablauf Ihr weiteres Schweigen als Genehmigung dieser Verzichtserklärung gemäß §26, Absatz 2 StAG gilt,
  • der entsprechende Eintrag zum Verzicht dazu im EStA-Register gemäß §33 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vorzunehmen ist,
  • dieses Fax im Sinne des §26, Absatz 3 StAG als rechtssichere Verzichtsurkunde gilt,
  • der Verzicht nach Fristablauf unwiderruflich wirksam wird.
Bitte achten Sie im Falle einer Antwort darauf, dass diese gemäß §126, Absatz 1 BGB Ihre eigenhändige Namensunterschrift trägt (siehe dazu auch OLG Stuttgart, 3 U 123/01 vom 14.11.2001). Anderenfalls gelten solche Schreiben als Entwurf und die gesetzte Frist als wirkungslos verstrichen.

Zudem behalte ich mir es vor, mich über Ihr Verhalten bei Ihrem Vorgesetzten zu beschweren.

Mit freundlichen Grüßen
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Also der übliche Mist von der konkludenten Zustimmung. Nur blöd, dass er sich zwar vieles Behaupten kann, eine Nichtbeantwortung niemals eine Zustimmung ist.
Mit diesem Schreiben könnte eigentlich alles abgeschlossen sein, den Peterle hat sich ja alles so hingebogen wie er wollte. Leider stellte er am 29.01.2020 noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Antwort darauf (die er wieder nicht veröffentlicht hat, vermutlich, weil sie ihn entlarvt), worauf er sich in einer sehr herablassenden Art antwortet  :facepalm: :
Spoiler
Zitat
Hallo zusammen,

auf meine Dienstaufsichtsbeschwerden habe ich wider Erwarten tatsächlich noch eine Antwort erhalten. Allerdings habe ich den Eindruck, dass ich es schon lange nicht mehr mit einem ernst zu nehmenden "Bundesverwaltungsamt" zu tun habe, sondern mit einem lachhaften "Bundeskasperletheater".

So hat doch tatsächlich der Kasper "Rolf" eine Beschwerde, die unter anderem ihn selbst betraf, auch selbst bearbeitet und natürlich für völlig unbegründet befunden. Jedoch war er - wie üblich - nicht in der Lage das Schriftstück eigenhändig zu unterschreiben. Und wenn man schon dabei ist rechtswidrige Schreiben zu verfassen, so tut man das lieber gleich mit dem Briefkopf eines anderen Kaspers.

Allerdings muss der böse Räuber dem Kasperle eines gar arg auf den Kopf gehauen haben, da das Kasperle offenbar in völliger Verstörtheit schrieb, es konnte ein Schriftstück nicht zugestellt werden, das doch bei mir am 21.10.2019 eingetroffen ist. Auch meint es noch immer, es würde sich dabei um ein rechtskonformes Schreiben handeln, das - "hex" "hex" - irgendwie und irgendwann "Bestandskraft" erlangen würde.

Und ob das nicht schon genug wäre, behauptet der arme Kasper nach wie vor felsenfest, ich hätte einen "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" gestellt. Es ist schon erstaunlich, dass das Kasperle dafür auch noch Geld bekommt und nicht längst unter Betreuung gestellt wurde. Aber so geht es halt zu in einem "Bundeskasperletheater".

Denn auch das Kasperle "Heike", das den ersten "Bescheid" verzapft hat, hat ja meinen Widerspruch letztlich auch selbst bearbeitet. Doch scheint dieses Kasperlein behindert zu sein, weil es seine Werke nicht unterschreiben, sondern nur ein paar Linien darunter malen kann.

Dass allerdings der Kasper "Thomas" behauptete, er hätte den Widerspruchsbescheid erlassen, ist nicht mehr komisch, sondern einfach nur eine freche Lüge und Täuschung. Da ist man versucht das Krokodil zu rufen, auf dass es ihn fressen möge! Aber so handeln Kasper halt, welche im Theater nach oben kommen wollen: Keine Moral, keine Rücksicht auf Verluste, immer schön das Gewissen betäuben, Hauptsache die Taler im Beutel stimmen.

Der Kasper "Ulrich" hat es vorgezogen den toten Kasper zu spielen, was vermutlich auch eine gute Entscheidung war. Wer keine Gesetzesgrundlage hat und immer nur leere Sprüche klopfen kann, für den ist es in der Tat besser, sich tot zu stellen und so zu tun, als wäre alles in bester Ordnung. Dass er damit aber konkludent den Rechtsbankrott im Bundeskasperletheater bestätigt hat, habe ich nun schwarz auf weiß.

Und der Oberkasper "Christoph" schließt sich dem Kasper "Ulrich" an und ist sich viel zu schade mit dem einfachen Fußvolk zu kommunizieren. Nun ja, geht halt auch schlecht, wenn schon der kleine Kasper keine Gesetzesgrundlage hat, dann hat sie auch der Oberkasper nicht. Nur nichts anmerken lassen - wird schon alles gut gehen. Schließlich ist man nicht umsonst Mitglied in einer Kasperleloge...

Und weil es so lustig im Bundeskasperletheater zugeht, wird die Tatsache ignoriert, dass einmal alle vor dem Direktor des Theaters stehen werden und Rechenschaft über ihr Leben auf der Erde geben müssen. Bloß nicht daran denken, das könnte einem doch den ganzen Spaß verderben. Immer weiter Gesetze ignorieren und natürlichen Personen ihre Staatsangehörigkeit vorenthalten - schließlich betrifft es ja einen nicht selbst. Ist schon toll so ein Kasperleleben: Man kann machen was man will und wird sogar noch von seinem Oberkasper dabei unterstützt und geschützt.

Das Kasperle "Rolf" hat in seinem Schreiben vom 27.02.2020 darum gebeten, dass ich doch nun die Finger still halten möchte, weil es vom Bundeskasperletheater keine weiteren Antworten mehr geben wird. Nun, liebes Kasperle, den Gefallen kann ich dir leider nicht tun. Zwar verstehe ich dich, dass du mit Leuten, denen du tagtäglich so viel Unrecht zufügst, lieber nichts mehr zu tun haben möchtest, allerdings dürft ihr euch alle noch auf eine Überraschung von mir freuen.

Nein, nein, mehr wird an dieser Stelle noch nicht verraten, aber seid sicher, dass das Kasperletheater noch nicht zu Ende ist. Solange der Vorhang noch nicht gefallen ist, wird munter weitergespielt. Schließlich hat der Zuschauer, der ein hohes Eintrittsgeld bezahlt hat, auch einen Anspruch auf eine Fortsetzung bis zum bitteren Ende, oder nicht?

Also seid gespannt, wenn es wieder heißt "Demnächst in diesem Theater!"

Viele Grüße
 der lebendige Mann "Peter"
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Schön ist auch seine "Erklärung" die er angeblich gegenüber der Polizei verwenden möchte. Ob die sich davon beeindrucken lässt mag ich anzweifeln:

Zitat
Vorderseite
Erklärung

Ich, der lebendige Mann "Peter" erkläre hiermit, dass meine Person nachweislich dem Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" angehört, damit Anspruch auf hoheitliches Staatsrecht hat und nicht den privatrechtlichen Verträgen der Europäischen Union unterliegt.

Nachdem mir aber die Verwaltung des Deutschen Reichs - die Bundesrepublik Deutschland - den Nachweis meiner Staatsangehörigkeit rechtswidrig verweigert und diese Verweigerung auch offiziell bestätigt hat (siehe  mein Fax vom 03. März 2020 an den Bundesminister), stelle ich mich, den lebendigen Mann "Peter" unter Naturrecht und verzichte darauf meine Person zu benutzen.

Im Naturrecht ist es meines Wissens nach nicht statthaft, jemanden zu bestrafen, bevor er einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Sofern also keine nachweisbaren Straftaten vorliegen, bei denen ich direkt jemanden geschädigt habe, dürfen Autoritäten, die privatrechtlich handeln (z. B. innerhalb der EU), keine Maßnahmen gegen lebendige Männer und Weiber vornehmen und auch nicht gegenüber Personen, die Anspruch auf hoheitliches Staatsrecht haben.

Tun sie es dennoch, verpflichten sie sich für alle daraus entstehenden Folgen Schadensersatz zu leisten. Dieser beträgt für Freiheitsentzug und/oder Beschlagnahme/Festsetzung meines Fahrzeugs jeweils 1/10 Feinunze Gold pro Stunde.

Zitat
Rückseite
Bestätigung

Meine Person in ihrer Eigenschaft als Polizist, ist berechtigt Gewalt auch gegenüber lebendigen Männern und Weibern anzuwenden, die sich mir gegenüber nicht als Personen zu erkennen geben.

Rechtsgrundlage hierfür ist folgendes, gültiges Gesetz, das ich nicht nur auf Personen, sondern auch auf Männer und Weiber anwenden darf, die sich auf das Naturrecht berufen:

Name des Gesetzes:
Paragraph / Artikel:
In Kraft getreten am:

Angaben zu meiner Person:

Vorname:
Nachname:
Dienst-/Ausweisnummer:
Ladungsfähige Anschrift:

Teil 2 https://mensch-peter.me/client/tagebuch/2020/04/bundesminister-bestaetigt-behoerdenwillkuer/
Peterchens Mondfahrt wartet auch im April 2020 immer noch auf seinen Staatsangehörigkeitsausweis, den er ja eigentlich nicht braucht, da er konkludent einfach bestimmt hat wie es ist!  :facepalm:
Zwar gehören seiner Meinung nach alle hohen Politiker den Freimaurern an und werden von den Rothschild angeführt, aber dennoch schreibt er jetzt dem Bundesminister:
Spoiler
Zitat
Verweigerung über die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

im Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit  vom 6. November 1997 heißt es in Kapitel IV (Verfahren in Bezug auf die Staatsangehörigkeit), Artikel 10 (Bearbeitung der Anträge):

"Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Anträge auf Erwerb, Beibehaltung, Verlust, Wiedererwerb oder Bestätigung der Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit bearbeitet werden."

Die zuständige Behörde (in meinem Fall das Bundesverwaltungsamt) weigert sich jedoch eine Bestätigung der Staatsangehörigkeit für meine Person auszustellen. Zudem habe ich Kenntnis von weiteren Personen, denen ebenfalls die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises verweigert wird.

Ich stelle hiermit fest, dass sich die Behörden in der Bundesrepublik Deutschland nicht an das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit halten

Aus diesem Grund ersuche ich Sie, diesen unhaltbaren Zustand unverzüglich zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur meine Person einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt bekommt, sondern jeder Antragssteller.

Solange der geschilderte Zustand anhält, gilt dieses Fax als Ihre persönliche Bestätigung, dass sich die Behörden in der Bundesrepublik Deutschland nicht an das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit halten, sowie als rechtssicherer Nachweis dieser Tatsache gegenüber Behörden im In- und Ausland, der 21 Tage nach Faxzustellung bei anhaltender Behördenwillkür veröffentlicht werden darf, damit ihn jedermann verwenden kann.


Mit freundlichen Grüßen
 Peter ...,
 nachgewiesener Staatsangehöriger des Deutschen Reichs gemäß
 §4, Absatz 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913
[close]
Auch auf dieses Schreiben hat Peterchen keine Antwort bekommen, was er mal wieder als Zustimmung all seiner Theorien sieht. Dennoch ist er enttäuscht und hätte gerne eine wenigstens eine Antwort des Bundesministers bekommen in dem steht, dass der Minister seine "kruden Rechtsauffassungen" nicht teilt.
Aber er denkt, der Minister ist eigentlich mit seiner Rechtsauffassung einverstanden, darf das wegen der bösen Logen nur nicht auf offiziellem Weg bekanntgeben.  :facepalm: Zum Abschluss fordert er jeden auf, sein Schreiben an den Bundesminister zu schicken.

So jetzt brauch ich erst mal einen Schnaps!
« Letzte Änderung: 5. Mai 2020, 08:59:16 von Finanzbeamter »
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« Antwort #68 am: 16. Juni 2020, 09:19:21 »
Der Peter ist im Moment wieder mehr aktiv und veröffentlicht einen Beitrag über den Personalausweis. Es folgt das übliche Reichsbürger-Bulshit-Bingo: Die BRD ist eine GMBH, Personalausweise sind böse. Name ist nicht Familienname. Gebt eure Ausweise zurück. Er selbst hat seinen Ausweis zurückgegeben und lebt im (europäischen) Ausland wunderbar. (Was für ein Wunder). Reisepässe seien auch nicht das gelbe vom Ei. Deshalb am besten einen selbstgemachten Ausweis, den er, wie überraschend, für ein kleines Geld gerne für andere herstellt. Also auf gut Deutsch hat der ganze Beitrag eigentlich nur den Zweck, ein wenig für Geld zu betteln. Scheint halt doch nicht so das Paradies zu sein, einsam in einem Wohnmobil in der Pampa von Portugal zu stehen.

https://mensch-peter.me/tagebuch/2020/06/ausweise-mit-familienname/
Archiviert: https://web.archive.org/web/20200616071951/https://mensch-peter.me/tagebuch/2020/06/ausweise-mit-familienname/
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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #69 am: 18. Juni 2020, 09:57:05 »
immer wieder denke ich nur „mensch peter?“ ....ne..... „mensch, peter!“
 
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« Antwort #70 am: 3. Februar 2021, 11:58:36 »
Der Mensch Peter verkauft Fantasieausweise übers Internet. Gab auch schon Probleme mit diesen Ausweisen in Spanien und Portugal wo er mit einem umgebauten LKW als Wohnmobil umherzieht.
https://idcards.me/
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Offline Sandmännchen

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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #71 am: 3. Februar 2021, 12:23:42 »
Probleme? Warum? Es hat doch niemand etwas gegen Fantasieausweise aus der Kinderpost. Das Problem ist wahrscheinlich eher, dass die Leute keine richtigen Ausweise hatten. Aber wie Peter (Peter!) meint, da hilft ja § 34 StGB. Welche Gefahr wehrt denn der Kinderpostausweis ab, Peter?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #72 am: 3. Februar 2021, 14:47:29 »
Die Frage ist wahrscheinlich auch so ein bisschen, was man damit macht.

Ich bin juristischer Laie. Wie verhält es sich denn, wenn ich z.B. versuche den Lappen einzusetzen (Einreise, Kreditvertrag,...).
Also reicht es den Anschein zu erwecken? Muss betrachtet werden (und wie?), ob überhaupt die Eignung den Anschein zu erwecken gegeben ist?

Gewisse Ähnlichkeiten sind ja nicht von der Hand zu weisen.
 
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Offline kairo

Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #73 am: 3. Februar 2021, 14:54:10 »
Die Frage ist wahrscheinlich auch so ein bisschen, was man damit macht.

Ich bin juristischer Laie. Wie verhält es sich denn, wenn ich z.B. versuche den Lappen einzusetzen (Einreise, Kreditvertrag,...).
Also reicht es den Anschein zu erwecken? Muss betrachtet werden (und wie?), ob überhaupt die Eignung den Anschein zu erwecken gegeben ist?

Gewisse Ähnlichkeiten sind ja nicht von der Hand zu weisen.

Im zivilen Rechtsverkehr kann man solche Spaßausweise einsetzen, wenn der andere nichts dagegen hat. Man darf nur nicht so tun, als sei es ein amtliches Dokument, besonders wenn es Ähnlichkeit mit einem solchen hat.

Anders sieht es aus, wenn du bei einem amtlichen Vorgang aufgefordert wirst, dich auszuweisen. Wenn diese bunten Schnipsel dann einfach nur ignoriert werden, hast du noch Glück gehabt.
 
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Offline Tuska

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Re: Selbstverwaltung Peter aus der Familie Marchert
« Antwort #74 am: 3. Februar 2021, 15:25:31 »
Off-Topic:
Zitat
§ 267 StGB
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Urkunde, die: Auch im materiellen Strafrecht kein Synonym für "amtliches Dokument", sondern nahezu jede Form von verkörperten Gedanken. Lehrbuchbeispiel: Bleistiftstriche auf einem Bierdeckel.
« Letzte Änderung: 3. Februar 2021, 15:27:18 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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