Autor Thema: Liane R.  (Gelesen 135591 mal)

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Re: Liane R.
« Antwort #765 am: 12. Juli 2015, 11:58:28 »
Genau!
Bringen wir den Kindern bei, dass sie für nichts zu bezahlen brauchen, dass sie Schulden machen sollen und schön Geld vom Staat kassieren, der ja nicht existiert!

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Re: Liane R.
« Antwort #766 am: 12. Juli 2015, 13:00:52 »
Da ich selbst die deutsche Sprache nur rudimentär beherrsche und weder über die brillanten grammatikalischen Fertigkeiten noch über die perfekte Rechtschreibung und erlesene Wortwahl einer Liane verfüge, musste ich den Text mehrfach lesen und auch den Duden bemühen.
Da steht:
"scheinenfadig" - (Adjektiv; Komperativ: scheinenfadiger, Superlativ: am scheinenfadigsten)
                          Warnung! Sie haben es mit einem/einer Legastheniker/Inn  aus der VT- und       
                          Reichsdeppenszene zu tun.
                          Das Lesen derartiger Texte gefährdet das Ferchzwell und kann zu vermehrtem 
                          Flänentruss infolge unkontrollierbarer Krachlämpfe führen.     
                         :facepalm:

Edit hat das mal an Hogesatzbau https://www.facebook.com/NeudeutscherStumpfsinn?fref=ts weitergeleitet  :rabbit:
« Letzte Änderung: 12. Juli 2015, 14:48:20 von SanktHubertus »
 
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Re: Liane R.
« Antwort #767 am: 12. Juli 2015, 19:35:02 »

                          Das Lesen derartiger Texte gefährdet das Ferchzwell und kann zu vermehrtem 
                          Flänentruss infolge unkontrollierbarer Krachlämpfe führen.     
                         :facepalm:


latürnich!  ;D
 
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Re: Liane R.
« Antwort #768 am: 13. Juli 2015, 17:33:26 »
Eurogenderforce, Schlafschafe, CIA, NSA, Patriot Acts, False Flag-Aktionen, WTC, Charlie Hebdo, Muslime, No-Go-Areas, Ausweistrick.

Um was geht es?
Genau:
Um einen Überfall auf einen Primark mit Geiselnahme...
Erkennt man doch an den Schlagwörtern!

 :facepalm:


http://www.focus.de/panorama/nahe-paris-bewaffnete-stuermen-primark-filiale-und-nehmen-ein-dutzend-geiseln_id_4812213.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online&fbc=facebook-focus-online&ts=201507130956
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Re: Liane R.
« Antwort #769 am: 16. Juli 2015, 10:22:24 »
Endlich geht es weiter!
Liane hat wieder Post bekommen, bzw. ihre Tochter.
Das Amtsgericht ordnet wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht 25 Stunden gemeinnützige Arbeit an, die vom Jugendamt koordiniert werden sollen.

Wird die Tochter nicht machen, denke ich.
Warum eigentlich die Tochter und nicht Liane?

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Re: Liane R.
« Antwort #770 am: 16. Juli 2015, 10:31:00 »

Warum eigentlich die Tochter und nicht Liane?
Nun, schulpflichtig ist ja die Tochter selber und nicht Liane. Da sie ja über 14 Jahre alt ist, ist sie strafmündig und daher richtet sich der Bußgeldbescheid gegen die Tochter.
 
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Re: Liane R.
« Antwort #771 am: 16. Juli 2015, 10:33:54 »

Warum eigentlich die Tochter und nicht Liane?
Nun, schulpflichtig ist ja die Tochter selber und nicht Liane. Da sie ja über 14 Jahre alt ist, ist sie strafmündig und daher richtet sich der Bußgeldbescheid gegen die Tochter.

Schade, wenn die Behörden schneller gewesen wären, dann hätte es noch Liane treffen können (die Schulpflichtverstöße reichen schon weiter zurück).
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Re: Liane R.
« Antwort #772 am: 16. Juli 2015, 10:47:45 »
Schade, wenn die Behörden schneller gewesen wären, dann hätte es noch Liane treffen können (die Schulpflichtverstöße reichen schon weiter zurück).
Auch wenn die Tochter unter 14 wäre, könnte Liane nicht gegen die Schulpflicht verstoßen. Da kommen ggf. eigene Tatbestände in Betracht (Eltern sind für die Überwachung der Einhaltung der Schlupflicht verantwortlich). Es kann in Deutschland jeder nur für sein eigenes Fehlverhalten bestraft werden, nicht aber für das dritter, selbst, wenn es die eigenen Kinder sind. (DIe Schilder an Baustellen "Eltern haften für ihre Kinder" sind z.B. Bullshit)
 

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Re: Liane R.
« Antwort #773 am: 16. Juli 2015, 11:01:54 »
Schade, wenn die Behörden schneller gewesen wären, dann hätte es noch Liane treffen können (die Schulpflichtverstöße reichen schon weiter zurück).
Auch wenn die Tochter unter 14 wäre, könnte Liane nicht gegen die Schulpflicht verstoßen. Da kommen ggf. eigene Tatbestände in Betracht (Eltern sind für die Überwachung der Einhaltung der Schlupflicht verantwortlich). Es kann in Deutschland jeder nur für sein eigenes Fehlverhalten bestraft werden, nicht aber für das dritter, selbst, wenn es die eigenen Kinder sind. (DIe Schilder an Baustellen "Eltern haften für ihre Kinder" sind z.B. Bullshit)

Zu meiner Schulzeit drohte den Eltern noch ein saftiges Bußgeld, wenn die Kinder länger der Schule fern bleiben.
Ist das jetzt nicht mehr so?
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Re: Liane R.
« Antwort #774 am: 16. Juli 2015, 11:07:46 »
Zu meiner Schulzeit drohte den Eltern noch ein saftiges Bußgeld, wenn die Kinder länger der Schule fern bleiben.
Ist das jetzt nicht mehr so?
Doch, sagte ich doch. Eltern sind für die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich. Die Schulpflicht selber betrifft aber das Kind.

Ein Beispiel aus Niedersachsen:

Zitat
§ 71
Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden

(1) 1 Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule einschließlich der besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen nach § 64 Abs. 3 regelmäßig teilnehmen und die ihnen obliegenden Pflichten erfüllen; sie haben sie dafür zweckentsprechend auszustatten. 2 Die Ausstattungspflicht umfasst auch die Übernahme der Kosten von Schulfahrten, an denen die Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Heißt für den konkreten Fall: Auch wenn hier die Tochter ein Bussgeld aufgedrückt bekommen hat, kann auf Liane noch was obendrauf kommen. Sind aber zwei unterschiedliche Tatbestände.
 
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Re: Liane R.
« Antwort #775 am: 16. Juli 2015, 11:11:30 »
Danke für die Erklärung! ^^
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Re: Liane R.
« Antwort #776 am: 16. Juli 2015, 11:12:06 »
Immer wieder gerne :)
 
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Re: Liane R.
« Antwort #777 am: 16. Juli 2015, 14:58:46 »
Was passiert eigentlich wenn die Tochter die Sozialstunden nicht macht, muss die dann in den Jugendknast?
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Re: Liane R.
« Antwort #778 am: 16. Juli 2015, 15:05:22 »
Das habe ich dazu gefunden:
"Leistet der Jugendliche die Sozialstunden nicht ab, kommt die Verhängung eines Arrestes in Betracht. Ein derartiger Arrest ist ähnlich einer Gefängnisstrafe, allerdings nur für eine kurze Zeit bemessen. Im schlimmsten Fall wird der Arrest für vier Wochen verhängt, der Jugendliche wird sich dann in einem speziellen Arrestraum, der einer Gefängniszelle überaus ähnlich ist, für diese Zeit aufhalten."

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/strafrecht/sozialstunden
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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Re: Liane R.
« Antwort #779 am: 16. Juli 2015, 19:50:24 »
Jugendarrest kann auch so aussehen, dass sie nur an den Wochenenden einfahren muss, damit sie unter der Woche zur Schule gehen kann.
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