Geliebtes Volk!
IN ANBETRACHT der in letzter Zeit überhandnehmenden Beiträge mit albernen, beleidigenden, geschwätzigen und sinnlosen Beiträgen im Forum,
MIT DER BEFÜRCHTUNG dass das Ansehen des
SonnenstaatlandesSSL Schaden nehmen könnte,
IN DER HOFFNUNG, dass nachfolgende Maßnahmen Mäßigung bei den Mitbürgern bewirken,
erlassen Wir folgendes Gesetz:
Gesetz zur Errichtung der Blauen Tonne - BlauToG§ 1 Blaue Tonne(1) Es wird ein Thema mit dem Namen "Blaue Tonne" eingerichtet
(2) In die Blaue Tonne werden kommentarlos insbesondere Beiträge verschoben die
1. albern
2. unsinnig
3. überflüssig
4. geschmacklos
sind.
(3) Die Verschiebung erfolgt willkürlich. Die Möglichkeit der Verschiebung eines Beitrages oder einer Reihe von Beiträgen in Troll's Spielwiese bleibt unberührt.
(4) Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
§ 2 Geltungsbereich(1) Das Gesetz gilt auf dem Staatsgebiet des SonnenstaatlandesSSL.
(2) Das Gesetz gilt rückwirkend.
§ 3 Grundrechtsbeschränkung(1)Durch das Gesetz werden folgende Grundrechte der geheimen Verfassung des SonnenstaatlandesSSL eingeschränkt:
1. Art. V (Meinungsfreiheit)
2. Art .VI (Freiheit der Themenwahl)
3. Art. VII (Freiheit jeglichen Unsinn zu äußern)
4. Art. VIII (Freiheit sich aufzuführen wie der Rotz am Ärmel)
5. Art. IX (Freiheit andere beliebig zu beleidigen)
(2) Die Freiheit, der Forenleitung Karma-Punkte abzuziehen (Art. X) bleibt unberührt.
§ 4 Leerung der Blauen Tonne(1) Die Blaue Tonne wird unregelmäßig geleert.
(2) Ein Anspruch auf Leerung oder Verhinderung der Leerung besteht nicht.
Beschlossen, ausgefertigt und verkündet zu Berlin den vierzehnten Dezember Zweitausendundvierzehn
Sonnenstaatland