Dein Freund sollte vermutlich Beamter werden, und dafür ist die deutsche Staatsangehörigkeit nun mal Bedingung.
Die Regeln des GG dazu stammen von 1949, und damals gab es neben den "normalen" Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit auch noch jede Menge "Statusdeutsche", die zwar Deutsche nach Art. 116 (1) GG waren, jedoch keine Inhaber der deutschen Staatsangehörigkeit. Die erhielten aber auch deutsche Personalpapiere. Daher konnte damals der Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses zwar als Beweis dafür gelten, dass man Deutscher i. S. v. Art. 116 (1) GG war, aber nicht für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Und so ist das bis heute, obwohl es heute fast keine Statusdeutschen mehr gibt, die keine Staatsangehörigen sind.
Die meisten Leute benötigen nie im Leben einen Staatsangehörigkeitsausweis. Manche Länder wollen einen haben, wenn man Beamter wird. Ich bin keiner und habe keine Ahnung, was ich machen würde, wenn ich einen brauchte. Ich besitze nämlich keinerlei Familienurkunden bis zurück zum Großen Kurfürsten. Vielleicht würde ich darauf hinweisen, dass mein Vater Beamter ist - dazu muss er ja Deutscher sein, und da ich ehelich geboren wurde, bin ich es dann auch. Aber ich möchte nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass man das anerkennen würde.
Aber im normalen Leben wird im In- und Ausland ein Personalausweis oder Reisepass ohne Frage als Beweis dafür akzeptiert, dass du Deutscher bist. Jedenfalls hat das auf meinen zahlreichen Auslandsreisen noch nie jemand in Frage gestellt.