« Antwort #834 am: 23. Dezember 2019, 17:26:20 »
Maik Silber, Ex-Reichsdepp, ist wieder da und macht Rechtsberatung.
Über 95 % aller Inkassos sind unseriös.
Wenn du wo auch immer falsch geparkt hast, musst du erst einmal von der Stadt als Verkehrsbehörde oder vom Betreiber eines Supermarkt - Parkplatzes angeschrieben werden.
Schreib den Inkasso-Fritzen eine E-Mail ( Briefmarken sind bei einer solchen Forderung unnötig ) , dass sie dir nachweisen sollen, was genau du wann getan haben sollst und wie sich die 80 € zusammen setzen.
Im Übrigen weißt [sic] du die Forderung mit Verweis auf § 174 BGB vorerst zurück.
https://www.gutefrage.net/frage/soll-ich-das-schreiben-der-inkasso-bezahlen#answer-331892557
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 17:28:26 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rolly, Goliath