Autor Thema: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?  (Gelesen 9122 mal)

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Offline GeneralKapitalo

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #15 am: 7. April 2014, 21:32:29 »
Zitat
Zumal ein "Völkerrechtler" für die autoritätsgläubige Klientel, die zu reichsideologischen Vorstellungen neigt, sicher eine andere Kategorie darstellt als ein aus ihrer Sicht nur "einfacher" Amtsrichter.

Naja gut, ob "Völkerrechtler" oder nicht, damit die Reichsbürger diesem Gutachten vertrauen würden, müsste der Mann schon in der Weimarer Republik, noch besser unter dem Kaiser studiert haben. Ein Studium an einer BRD-Uni ist nur ein Garant für Autorität wenn man die reichsideologischen Thesen vertritt, andererseits wäre auch jemand der vor 1933 Studiert hat und dennoch auf Seiten der BRD steht wahrscheinlich ein bezahlter Volksverräter.
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Offline NixusMinimax

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Offline Gutemine

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #17 am: 7. Dezember 2016, 08:33:45 »
Ganz aktuell ein Urteil für Arthur Ingo Reimann
Spoiler
Zwönitzer soll nun für 18 Monate hinter Gitter
Er kutschierte die Tochter oder die Mutter, nahm dazu den Wagen seines Vaters und war viel mit geliehenen Autos unterwegs. Nur: Fahren durfte er gar nicht - der Mann hatte die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Gestern fand der Prozess statt. Aber warum unter Polizeischutz?

Von Jan Oechsner
erschienen am 07.12.2016

Zwönitz/Chemnitz. Die kurze Version dieser Geschichte, die doch sehr bizarr daherkommt: Das Landgericht Chemnitz schickt einen Zwönitzer zu anderthalb Jahren ins Gefängnis. Weil der Angeklagte dort unterwegs war, wo er nicht sein durfte: Als Fahrer eines Autos irgendwo auf einer öffentlichen Straße. Zwölf Mal hat er dies getan. Obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte.

Dafür 18 Monate Knast? Das klingt hart - aber es gibt ja noch die lange Version: Die fand gestern kurz vor 18 Uhr im besagten Landgericht, Raum 231, ein Ende. Womöglich ein Ende. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - es ist mehr als denkbar, dass der Verurteilte nach dem Richterspruch nun erneut in Berufung geht und vors Oberlandesgericht zieht. Warum, weiß allerdings nur er. Denn eigentlich hat er seine Verfehlungen zugegeben.

Doch von vorn: Der Zwönitzer ist mittlerweile an vielen Gerichten der Region bekannt. Er hat bereits die Zwönitzer Stadtratswahl beim Verwaltungsgericht angefochten - ohne Erfolg. Neben Insolvenzverschleppung wurde er auch schon mehrfach wegen Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt - zuletzt 2015. Das Urteil damals: Neun Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt zu drei Monaten auf Bewährung. Plus zeitweiligem Verbot, selbst Auto zu fahren.

Doch das nahm er offenkundig nicht besonders ernst und war weiter im Auto unterwegs - sammelte über die Jahre zehn Punkte in Flensburg und wurde in der Bewährungszeit wieder und wieder erwischt. Etwa ein Dutzend Polizeibeamte mussten gestern vor Gericht nacheinander aussagen. Alle bestätigten im Kern die gleiche Prozedur: Der Zwönitzer - oft mit geliehenen Autos und einer Kopie eines DDR-Führerscheins unterwegs - wurde gestoppt, seine Personalien geprüft. Immer stellte sich heraus: Der Mann darf gar nicht fahren. "Jeder im Revier kannte ihn bald", so ein als Zeuge geladener Polizeibeamter.

Der Angeklagte, der sich gestern zumeist selbst über die fünf Verhandlungsstunden verteidigte, die Zeugen vieles fragte, eigene Anträge stellte und gar seinen Pflichtverteidiger infrage stellte, wollte vor allem den Sinn des Entzugs der Fahrerlaubnis infrage stellen. "Ich habe die Behörden immer wieder nach dem Grund gefragt, aber offenbar bin ich manchem zu unbequem", so der Mann. Das Fahrverbot hatte einst das Landratsamt angeordnet, zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die die Fahreignung einer Person feststellt - im Volksmund "♥♥♥entest" genannt. Die hat der Zwönitzer abgelehnt. Er argumentierte mehrfach, dass der Staat in seine grundgesetzlich verankerten Freiheiten eingreifen wolle.

Manche zählen den Zwönitzer zum Dunstkreis der sogenannten Reichsbürger - er selbst lehnt dies ab. Auf seiner eigenen Internetseite hat er sich unter behördliche Selbstverwaltung gestellt. Dazu gehören Proklamationen an die Vereinten Nationen, an Russland, Frankreich, England, China, die USA. Er hat sich eine eigene Verfassung gegeben, ein eigenes Siegel, eine eigene Gesetzgebung - etwa für Ausweiswesen und Fahrerlaubnis.

Deshalb fand der Prozess gestern unter Sicherheitsauflagen statt - Zuschauer mussten vor Eintritt in den Verhandlungssaal Personalausweise und Handys an Polizeibeamte abgeben, wurden auf Waffen überprüft.

"Er hatte seine Chance, das letzte Urteil war sehr moderat. Deshalb geht er jetzt zu Recht ins Gefängnis", sagte ein sichtlich genervter Richter Markus Zimmermann am Ende des langen Verhandlungstages..
[close]
http://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/AUE/Zwoenitzer-soll-nun-fuer-18-Monate-hinter-Gitter-artikel9703098.php
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline echt?

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #18 am: 7. Dezember 2016, 08:42:57 »
Liebe Gutemine,

mal ein ganz DICKES Lob für deine unermüdliche Arbeit!

Gruß echt?
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Offline Gutemine

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #19 am: 7. Dezember 2016, 08:57:32 »
@echt?

*rot werd"

Ich habe aber noch was. Einen netten Beitrag von Ingo aus Oktober mit dem Inhalt: "Was bisher geschah..." :D
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Offline dieda

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #20 am: 7. Dezember 2016, 09:40:02 »
Der "Mario B." ist doch Reimanns ehemaliger "Verteidiger" sowie Mitgründer und ehemaliger Leiter der "Abteilung Recht" im "Generalstaab der DPHW" Mario Benkert.
http://www.sz-online.de/nachrichten/sie-haben-gezielt-den-staat-angegriffen-3300347.html

Reimann selbst machte dann auch in Benkerts DPFW https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=474.0 mit und sieht sich jetzt aber völlig unerwartet und völlig zu unrecht als "Reichsbürger" verleumdet, gleich mit Strafanzeige und entsprechendem Verteiler:
https://www.dpfw.org/rubrik/reichsbuerger/

Spoiler
Arthur Ingo Reimann

Rittergutsweg 27

08297 Zwönitz

Zwönitz, 01.09.2016

Hominum causa omne ius constitutum est

Um der Menschen willen ist alles Recht geschaffen.

Flavius Anicius Hermogenianus Olybrius war ein spät-römischer Aristokrat, der Ende des 4./Anfang des 5.

Jahrhunderts n. Chr. lebte.

Staatsanwaltschaft Dresden

Lothringer Straße 1

01069 Dresden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Strafanzeige

Hiermit stelle ich Strafanzeige gegen die Herren A. W., N. B., D. M. sowie gegen die Frau G.

Wohnsitz vorerst nicht bekannt. c/o Landgericht Dresden (Namen sind der Staatsanwaltschaft bekannt)

In einem offiziellen Schreiben vom 30.08.2016 mit dem Aktenzeichen 2 T 604/16 an eine dritte Person wurde ich von den oben benannten Personen als „Reichsbürger“ beschimpft, der angeblich die geltende Rechtsordnung nicht anerkennen will. Welche Rechtsordnung kommt denn hier zur Anwendung?

Hier stellt sich doch die Frage, warum ausgerechnet mir, der die Einhaltung der Verfassung / des Grundgesetzes sowie der Freistaatenverfassung Sachsen von den benannten Personen fordert, diese verleumderische Unterstellung gemacht wird? Warum wird diese Forderung als abwegig dargestellt und behauptet, ich hätte eine eigene Meinung, die mir eine andere, nicht geltende Rechtsordnung zubillige. Ich beantrage die Prüfung, mit welcher Rechtsgrundlage und unter welcher Rechtsordnung hier von den benannten Personen gearbeitet wird, wenn für die benannten Personen die Verfassung / das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Freistaatenverfassung von Sachsen nur nach meiner Meinung meine eigene Rechtsordnung darstellt? Ganz davon abgesehen, dass man mir meine eigene Meinung streitig macht. Wird hier von den benannten Personen nach der Rechtsordnung der Alliierten, der DDR, des Nationalsozialismus, der Weimarer Republik oder des deutschen Kaiserreichs gehandelt?

Es ist aber gleich, was von diesem angenommen wird! Alles davon richtet sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es steht also die Frage, in wie weit dies unter Beachtung der §§ 81 und 82 StGB zu sehen wäre, da in diesem Fall augenscheinlich die Unabhängigkeit der Richter nicht vorhanden scheint?

Die gemachte Behauptung stellt mindestens die Tateinheit der Beleidigung und der Verleumdung, bzw. der üblen Nachrede gegenüber dem Menschen Arthur Ingo Reimann dar. Ich erwarte, dass solche Auswüchse gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik entschieden geahndet werden.

Ich stelle somit Strafanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und öffentlicher Verunglimpfung! Weiterhin stelle ich Strafanzeige wegen offener bewusster Diffamierung meiner Eltern und Großeltern. Da ich selbst zu jung bin und somit nicht im Reich geboren wurde, kann sich diese Beschimpfung nur gegen meine Eltern und Großeltern richten, da diese im Deutschen Reich, demzufolge als Reichsbürger, geboren wurden und somit meine Abstammung als Rassendiffamierung offen deklariert wird.

Abschließend stelle ich Strafanzeige wegen Volksverhetzung und Gefährdung der öffentlichen Ordnung, da hier augenscheinlich die Verfassung / das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Sachsen von verantwortlichen Personen umgangen wird und gleichzeitig alle älteren Menschen dieses Landes offen diffamiert werden. Dies ist eine akute Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen. Hier ist die Staatsanwaltschaft von Amtswegen gefordert, dies zu verfolgen!

Mit freundlichem Gruß

Arthur Ingo Reimann

Verteiler:
Staatsanwaltschaft Dresden
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Internet
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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline falo21

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #21 am: 7. Dezember 2016, 13:03:19 »
Hominum causa omne ius constitutum est

Um der Menschen willen ist alles Recht geschaffen.

Flavius Anicius Hermogenianus Olybrius war ein spät-römischer Aristokrat, der Ende des 4./Anfang des 5.

wieso müssen eigentlich immer die armen Römer für sowas her halten
DSA, Shadowrun, und andere Rollenspiele online spielen
  über voicechat mit Teamspeak:
  Mit der gleichen Atmosphäre wie am Spieltisch.
  einfach fantastisch
  http://www.drachenzwinge.de/TDSA.jpg
 

Offline Gutemine

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Re: Ein Gutachten - war das wirklich nötig?
« Antwort #22 am: 7. Dezember 2016, 13:33:02 »
Das könnte interessant werden. Leider steht im Bericht nicht wer und warum das Pfefferspray versprüht hat.

Spoiler
07.12.16 - FULDA
Hohe Sicherheitsstufe
Pfefferspray im Gerichtssaal - Berufung von sieben Reichsbürgern

Im Landgericht Fulda wird heute über den Einspruch von sieben Reichsbürgern verhandelt. Sie sollen vor zweieinhalb Jahren eine Finanzbeamtin bedrängt haben, als sie bei einem Vor-Ort-Termin in Großenlüder-Müs eine Forderung in Höhe von 7.500 Euro eintreiben wollte. Das Amtsgericht Fulda hatte die Angeklagten im Januar 2014 zu einer Bewährungsstrafe und die weiteren Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt. Dagegen haben die Männer Einspruch eingelegt. Die heutige Verhandlung musste nach wenigen Minuten unterbrochen werden. Es gab nach bislang vorliegenden Informationen offenbar einen Zwischenfall. Demnach wurde Pfefferspray versprüht, die Verhandlung wurde kurz unterbrochen, um den Gerichtssaal zu lüften.

Die Reichsbürger erkennen die Gesetzgebung der Bundesrepublik nicht an. Sie gehören zum Kreis der "Freien Arbeits- und Interessengemein-schaft Volksaufklärung". Sie erkennen nur die Gesetze des Deutschen Reiches mit den Grenzen von 1937 an. Die Verhandlung vor dem Fuldaer Landgericht findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Einlasskontrollen sollen verhindern, dass zum Beispiel die Verhandlung illegal gefilmt oder aufgezeichnet wird. Die Wachtmeister passen besonders auf, da in Bayern ein Reichsbürger einen Polizisten erschossen hat.

Über den Ausgang der Berufsungsverhandlung informieren wir, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. (Hans-Hubertus Braune) +++
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http://osthessen-news.de/n11546481/pfefferspray-im-gerichtssaal-berufung-von-sieben-reichsbuergern.html

Laut RP online war auch ein Kamerateam der "Lügenpresse" online, könnte also eventuell sogar im Fernsehen kommen.
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