Autor Thema: Bundeswahlausschuss 2017  (Gelesen 7392 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Bundeswahlausschuss 2017
« Antwort #45 am: 7. Juli 2017, 12:15:12 »
Wieder ein großer Erfolg!

Das wird schon noch werden, auch bei anderen Parteien saß das Führungspersonal ja zeitweise in Festungshaft.

Jetzt nur noch ein Buch schreiben, und die Sache fitzt so richtig:
Einige Titel-Vorschläge:

Mein Kampf
 - Mit der Buchhaltung
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« Letzte Änderung: 7. Juli 2017, 12:19:12 von Evil Dude »
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 

Offline Landgraf

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Re: Bundeswahlausschuss 2017
« Antwort #46 am: 7. Juli 2017, 12:24:20 »
Interessant, dass z.B. die "Mieterpartei" mit nur 42 Mitgliedern anerkannt wurde. Wäre Pauquemon erschienen und hätte dem Aussschuss über Öffentlichkeitsarbeit noch etwas vorgeschwurbelt, hätte es vielleicht gereicht. War wohl zu blöd dazu ...  ;D
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)
 

Offline Gutemine

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Re: Bundeswahlausschuss 2017
« Antwort #47 am: 7. Juli 2017, 12:32:22 »
Schöner Leben Keiner anwesend. Formelle Voraussetzungen nicht erfüllt. Beteiligungsanzeige wurde zwar von 3 Personen unterschrieben, allerdings gibt es keinen Nachweis über die satzungsgemäße Wahl.
Ergebnis: Nicht anerkannt
Mieterpartei Hier sind 4 Leute anwesend...der Auftritt ist optisch schon mal grausig. Formelle Voraussetzungen sind erfüllt. Februar 2017 gegründet, 1 Landesverband, 15 Mitglieder. Keine Nachweise zur Öffentlichkeitsarbeit, Es gibt einen Internetauftritt.
Lang klärt nochmal die Gründungsmodalitäten, man hat 40 Mitglieder, ist in Berlin und gründet gerade einen weiteren Verband in Südwesten. Es gibt viel Öffentlichkeitsarbeit, es gab einen Fehler bei der Übermittlung der Unterlagen. Sie waren bei einer Abgeordnetensitzung in Berlin anwesend, worüber die Presse auch berichtet hat. Sonst halt noch die sozialen Medien, Facebook und Twitter. Lang überreicht noch Unterlagen. Dr. Risse hat sich kundig gemacht und im Internet einige Aktivitäten gefunden. Er beklagt sich auch über die hohen Hürden zur Wahlzulassung, vor allem in Berlin. In Berlin haben sie aber 5 oder 6 aufgestellt Kandidaten. Es gibt noch keine Aktivität in komunalen Gremien bis jetzt. In Berlin haben sie 1,5 % erreicht aufgrund der Sperrklausel mit 3% aber keinen Sitz bekommen Lang nimmt an allen Abgeordnetensitzungen teil.
Ergebnis: Anerkannt
Deutsche Gerechtigkeitspartei Obersteller, Bundesvorsitzender und Gründer mit der Verantwortlichen für Medien und Schatzmeisterin Kressibucher. Formelle Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Beteiligungsanzeige wurde von 4 unterschrieben aber nur für eine gibt es eine satzungsgemäße Bestellung. Nur für Röper wurde ein Nachweis geführt. Es liegt -trotz Aufforderung- kein Wahlprotokoll vor. Obersteller wird um Stellungnahme gebeten. Er meint, das ist ja nur ein formaler Fauxpas, der war nicht beabsichtigt. Irgendwie gibt es Probleme mit dem Nachweis von Staatsangehörigkeitsnachweisen. Aber, man hat Unterschriften gesammelt. Laut Obersteller gibt es ein Protokoll, er hat es aber nicht dabei, er war der Meinung, dass es ausreichend ist was er eingereiht hat. Dr. Risse liest das Schreiben des Wahlleiters vor, mit dem nochmal die Unterlagen eingefordert wurden am 20.06..
Ergebnis: Nicht anerkannt
Interaktive Demokraten Keiner anwesend. Formelle Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Kein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstands, nur eine Unterschrift, kein Programm, kein Parteitagsprotokoll, einfach gar nichts.
Ergebnis: Nicht anerkannt.
Der Blitz Anwesend Hans-Joachim Lange, Parteivorstizender. Formelle Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Das Schreiben kam erst nach Fristablauf am 20.06. Das Schreiben ist nur von einer Person unterschrieben, Satzung, Programm und Protokolle wurden nicht vorgelegt. Nur das Programm wurde per Mail nachgereicht.
Lange hatte technische Probleme, weshalb er nicht anders konnte.
Keiner hat mahr Fragen.
Ergebnis: Nicht anerkannt
Die Nachhaltigkeitspartei Anwesend eine Frau Zapf, Vorstandsmitglied. Formelle Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Die Teilnahme kam erst nach Fristablauf per e-mail. Am 23.06 wurde nochmal angezeigt mit zwei eingescannten Unterschriften. Keine Satzung kein Programm.
Frau Zapf meint, dass formelle Dinge geheilt werden können. Satzung und Programm sind noch gültig, sie können aber den Wünschen des Bundeswahlleiters angepasst werden. Sie ist nicht sicher ob sie daran teilhaben wollen, aber sie wollen für Nachhaltigkeit eintreten. Herr Geil klärt auf, dass diese Formfehler nicht geheilt werden können, Frau Zapf weiß es aber besser.
Ergebnis: Nicht anerkannt (Von Zapf hört man ein "oooohhh nein" da einstimmig)  ;D
Plattdütsch Sassenland Keiner Anwesend. Formelle Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Das Schreiben vom 1706 ging erst am 21.06, also nach Fristablauf ein. Es wurde außerdem nur von einer Person unterschrieben. Satzung und Programm sind allerdings vorhanden. Es gibt noch ein Schreiben des Parteigründers das Schreiben wäre per Einschreiben geschickt worden, es ist aber nicht als solches angekommen.
Ergebnis: Nicht anerkannt

Ende!

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline hair mess

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Re: Bundeswahlausschuss 2017
« Antwort #48 am: 7. Juli 2017, 13:32:57 »
Wieder ein großer Erfolg!

Das wird schon noch werden, auch bei anderen Parteien saß das Führungspersonal ja zeitweise in Festungshaft.

Jetzt nur noch ein Buch schreiben, und die Sache fitzt so richtig:
Einige Titel-Vorschläge:

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Offline dillgurke

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Re: Bundeswahlausschuss 2017
« Antwort #49 am: 7. Juli 2017, 21:50:35 »
Eieieiei, was für ein Reinfall für Uwe, aber kein Wunder bei der Kurzfristigkeit mit der er auf einmal doch noch eine Partei gründen wollte. Naja, er hat ja schon vorher verkündet, dass jetzt eine Verfassungsklage bis hin zum EU-Gerichtshof gegen den Bundeswahlleiter kommt.  ::)
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 

Offline Noldor

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Re: Bundeswahlausschuss 2017
« Antwort #50 am: 7. Juli 2017, 21:57:22 »
Eieieiei, was für ein Reinfall für Uwe, aber kein Wunder bei der Kurzfristigkeit mit der er auf einmal doch noch eine Partei gründen wollte. Naja, er hat ja schon vorher verkündet, dass jetzt eine Verfassungsklage bis hin zum EU-Gerichtshof gegen den Bundeswahlleiter kommt.  ::)

Es ist ja nicht der erste Reinfall für Uwe. 2014 ist er mit der " Die Partei freie(n) Wähler" DpfP bei der EU Wahl durchgerasselt.

 

Offline Pantotheus

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Re: Bundeswahlausschuss 2017
« Antwort #51 am: 7. Juli 2017, 22:10:47 »
Es ist ja schon interessant, wer da wann auf den Gedanken kommt, eine Partei zu gründen. Dass man dabei dann auch noch so unter Zeitdruck steht, dass man die Fristen verpasst oder keine ordentlichen Unterlagen liefern kann, liegt wohl nicht daran, dass die ordentlichen Wahltermine geheim wären oder sehr kurzfristig bekannt gegeben würden. In Deutschland sind ja vorgezogene Neuwahlen zumindest auf Bundesebene im Vergleich zu anderen Ländern doch eher selten. Das Europaparlament hat eine feste Wahlperiode.
Wenn man sich dann auch noch anschaut, was für Forderungen solche Parteien dann aufstellen oder was deren Vertreter an politischem und staatskundlichem Wissen so von sich geben, fragt man sich, ob diese überhaupt wissen, in welchem Staat sie leben, davon abgesehen, dass grundlegende Kenntnisse fehlen, die so allgemein sind, dass sie in so ziemlich jedem Staatswesen trotz unterschiedlicher Verfassungsstrukturen und politischer Kulturen gültig sind. Manche scheinen noch nicht einmal zu wissen, für welche Wahl sie eigentlich antreten möchten oder was der Unterschied zwischen einem Parlament und einer Regierung ist.

Das reiht sich natürlich auch die KRD-Partei nahtlos ein.
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dtx

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Re: Bundeswahlausschuss 2017
« Antwort #52 am: 7. Juli 2017, 22:40:40 »
Der Prof. Brenner zeigt leider recht gut wer heutzutage als "Experte" an Gesetzen so mitwirkt, alte Männer, die nicht auf dem Stand der Zeit sind und die aktuelle Situation oft nicht einschätzen können.
Denn eine starkte Onlinepräsenz ist erwiesenermaßen (gibt zig Studien dazu) aktuell mindestens genauso wichtig, wie reale Präsenz.

Aber kein Ersatz. Es ist eben ein gewaltiger Unterschied, ob man sich daheim vor eine Kamera setzt (das kann selbst der Drachenlord, der noch nie mit einem Besucher klarkam) oder in der Fußgängerzone an einen Informationsstand stellt. 

Die Sächsische Volkspartei betreibt ganz viel Mimimi, dass es so schwer ist an Wahlen teilzunehmen, mit 30 Mitgliedern.

Was für Waschlappen. Die sollen sich mal ein Beispiel an Wilders nehmen, der macht das alleine.
« Letzte Änderung: 7. Juli 2017, 23:14:29 von dtx »
 

Offline physik durch wollen

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Re: Bundeswahlausschuss 2017
« Antwort #53 am: 8. Juli 2017, 08:11:56 »
@Pantotheus
(...) der Unterschied zwischen einem Parlament und einer Regierung ist.
Darüber kann man diskutieren, denn laut GG Artikel 38 sind
Zitat
Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind
Dies ist die Theorie, in der Praxis:
http://bfy.tw/Cj33
sehe ich da keinen Unterschied...
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

dtx

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Re: Bundeswahlausschuss 2017
« Antwort #54 am: 30. Juli 2017, 03:37:11 »
http://www.lto.de/recht/kurioses/k/bverfg-2bvc117-beschwerden-nichtzulassung-partei-bundestagswahl-reichsbuerger-plattdeutsche/

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Nichtanerkennungsbeschwerden von sieben Vereinigungen verworfen, die der Bundeswahlausschuss nicht als wahlvorschlagsberechtigte Parteien für die kommende Bundestagswahl anerkannt hat (Beschl. v. 25.07.2017, Az. 2 BvC 1/17 - 7/17).