Meiner Wenigkeit war ohnehin nie so recht klar, was der Zopf-König mit einer Sprungrevision bezweckte. Die Tatsachen, die doch alle angeblich nicht so sein sollen, wie es die böse Anklage und das Gericht behaupten, kann er vor einer Revisions-Instanz nicht mehr infrage stellen. Bliebe also nur, mittels Revision die Rechtslage so zu biegen, dass er straffrei ausginge, also etwa seine behauptete Immunität als Souverän eines eigenen Staates anerkennen zu lassen. Das dürfte allerdings schwierig werden.
Bei halbwegs vernünftiger Betrachtung seiner Lage bliebe ihm eigentlich nur, ein vollstreckbares Endurteil hinauszuzögern, solange es eben geht. Dann wäre mit jeder zusätzlichen Instanz im Verfahrenszug wieder etwas gewonnen, nämlich Zeit.
Mir ist natürlich klar, dass ich eben ein Verhalten beschrieben habe, das man mit Recht als "dilatorisch" bzw. sogar als "querulatorisch" bezeichnen kann. Nach einer älteren Definition, die ich irgendwo gelesen hatte, ist jede Verfahrenshandlung querulatorisch, die nicht auf einen konkreten Erfolg abzielt, also darauf, den Prozess in der Sache wirklich zu gewinnen, sondern nur darauf, das Verfahren zu verzögern, die Kosten oder den sonstigen Aufwand (z. B. an Arbeit) in die Höhe zu treiben, vom Verfahrensgegenstand abzulenken oder in anderer Weise die Verfahrensbeteiligten zu schikanieren.