Autor Thema: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?  (Gelesen 7099 mal)

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Offline vollstrecker

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #15 am: 8. August 2014, 15:49:16 »
Wenn man etwas für problematisch hält, kann eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft nicht schaden...
 

Offline kairo

Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #16 am: 8. August 2014, 16:04:34 »
Finde ich auch. Wenn eine Anzeige nicht gerade rechtsmissbräuchlich oder sonstwie abseitig erscheint, kann sie dir und auch sonst überhaupt nichts schaden. Die genaue juristische Prüfung kann man nicht von dir verlangen - dazu ist erstmal der Staatsanwalt da und dann ggf. der Richter. Maßgebend ist der "Anfangsverdacht", wie es immer so schön heißt.
 

Offline Das Chaos

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Re: jüdich abkömmlich?
« Antwort #17 am: 8. August 2014, 17:23:18 »
Egal wie, bisher habe ich nichts unternommen, ich wollte nochmal eine Nacht drüber schlafen und mich dann nochmal damit auseinander setzen.

Mach nur, man kann nicht viel falsch machen:
- nur Sachverhalte schildern
- keine Tatbestände erwähnen (jura novit procurator)
- keine falschen Sachen erzählen
- um rechtliche Überprüfung bitten.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #18 am: 8. August 2014, 20:50:56 »
[ :chopwood: ]

Heißt das nicht "iura novit curia"?
(und woher sollte sie auch den Bevollmächtigten kennen, solange noch keine Hauptverhandlung eröffnet ist?)

[ / :chopwood: ]
« Letzte Änderung: 8. August 2014, 20:54:26 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Das Chaos

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #19 am: 8. August 2014, 22:41:43 »
[ :chopwood: ]

Heißt das nicht "iura novit curia"?
(und woher sollte sie auch den Bevollmächtigten kennen, solange noch keine Hauptverhandlung eröffnet ist?)

[ / :chopwood: ]

Ja, richtig, heißt so, aber mir fiel für Staatsanwalt nur der Begriff procurator ein. Im alten Rom gab es sowas nicht. Auch später übernahm meist der Richter die Aufgaben. Später hießen sie tatsächlich so (wo und wann weiß ich nicht mehr).
Was ich damit ausdrücken wollte ist, dass man dem Staatsanwalt nicht mit laienhaften Aufzählungen von Straftatbeständen kommen sollte.
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Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Syssi

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #20 am: 8. August 2014, 22:50:12 »
Kenne nur noch: "iudex non calculat"
 

Offline hair mess

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #21 am: 8. August 2014, 23:43:20 »
Und ich kenne:
Ohne Schuss, kein Jus.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #22 am: 9. August 2014, 11:47:16 »
Und ich kenne:
Ohne Schuss, kein Jus.

Entspricht das dem im Ruhrgebiet verbeiteten: "Ohne Arme keine Kekse?"


Zum Sachverhalt: @PeterPetersen: Du kannst doch auch dem Verfassungsschutz des Bundeslandes, in dem der Typ sitzt, einen unauffälligen Hinweis geben. Da wird sich wahrscheinlich wenig tun, aber es schadet nie, wenn auch woanders für Aufmerksamkeit gesorgt wird. Es kann reichen, wenn rein zufällig irgdendjemand darauf stößt, der ins Grübeln kommt "Hmm, das kommt mir bekannt vor. Irgendwo ist mir dieser Typ schon mal untergekommen." oder "Hey, Erwin, der hört sich genauso an wie der ..., mit dem Du mal befaßt warst!"


Ein derartiges "Kreise ziehen lassen" kann die interessantesten Folgen haben. Ernsthaft jetzt, erst vor drei Tagen fiel bei uns eine Betrügerin auf, die es wieder probieren wollte:
Eine unserer studentischen Hilfskräfte, die aufgrund der Arbeitssituation den Telefondienst für uns machen, fragte in die Runde "Ich habe hier eine anonyme Anruferin, die einen Betrug melden möchte. Wird sowas hier ernstgenommen?" Ein Kollege: "Wenn es keine offensichtlich Verrückte ist, ja" und ich "Schreiben Sie wörtlich mit, was die Anruferin sagt, so wie ich es hier getan habe" und zeige ihm meinen internen Aktenvermerk davon. Als ich dem Studenten das Blatt hinübereiche, sehe ich rein zufällig in der Hand des Kollegen einen Notizzettel mit einem Namen und eine Telefonnummer darauf: "Moooment mal! Das ist Dieselbe! X aus Y, eindeutig dieselbe Kundin!"
Worauf der Vorgang brühwarm an unsere Betrugsspezis wetiergereicht wurde...


Bis Ende der 90er, bis es höchstrichterlich untersagt wurde, gab es in der Versicherungsbranche sogenannte "Verbandsumfragen", Listen mit Namen und Adressen auffällig gewordener Kunden oder Antragsteller. Das Durchsehen dieser Listen war interessantes Gehirnjogging und erfreulich oft von Erfolg gekrönt. So konnte ich einmal mein Scherflein dazu beitragen, daß eine Tresorverkäufer- und gleichzeitig -knackerbande wegen ein paar mehr Vorfällen hochgenommen werden konnte. Anfang der 90er zogen diese durch die Neuen Bundesländer und boten den ganz frisch angefangen habenden Einzelhändlern (die alte HO-Läden übernommen hatten) maßlos überteuerte Tresore an. Nachdem diese ablehnten, wurde dort eingebrochen, der alte Tresor rausgerissen und abgeräumt - und kurze Zeit später standen diese Leute wieder auf der Matte: "Haben wir es nicht gesagt? Wollen Sie nicht doch besser einen guten Tresor haben?"

Heute muß man, wenn man sich in der Branche nach Auffälligkeiten umhören will, den kleinen Dienstweg beschreiten. Nicht protokollierte Telefongespräche oder -immer aufschlußreich- Kaffeepausen bei firmenübergreifenden Schulungen und Seminaren. Man kennt sich...


Um auf den Verfassungsschutz zurückzukommen: vor vielen Jahren, um 2001 herum, fiel mir auf einer einen sehr radikalen Eindruck machenden DDR-Nostalgie-Seite ein Hinweis auf, daß der Betreiber eine Art Wehrsport-Camp für Kinder plane, welches von altgedienten Kadern bewaffneter Einheiten durchgeführt werden soll.
Auch wenn ds höchstwahrscheinlich wirrer Spinnkram gewesen war, so ließ ich es mir nicht nehmen, eine kurze Mail an den dortigen Verfassungsschutz zu senden, mit der Frage, ob das denn so seine Richtigkeit haben kann.
Ob meine Mail etwas gebracht hat, weiß ich nicht, jedenfalls war die Seite ein paar Tage später weg.
 
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Offline PeterPetersen

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #23 am: 17. Oktober 2014, 15:00:15 »
noirsebion ist zurück, diesmal über den Kanal ein Freundes. Ich grabe jetzt den Thread hier aus, weil ich für nur ein Video keinen neuen eröffnen wollte und er hier schonmal angesprochen wurde. Man kannes ja abtrennen, sollte er wieder regelmäßiger vor die Kamera treten.

Wie dem auch sei, es hat sich kräftig Wut angestaut: Er fliegt wohl aus der Bude, weil er sich weigert Rauchmelder anbringen zu lassen. Eine indirekte Amoklaufandrohung gibts obendrauf.

www.youtube.com/embed/I-PTTuiiN7Y
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"Denken Sie nicht, dass ich irgendwie krank bin, so wie ich aussehe. Oder glauben Sie, dass mein Gesicht eine Landkarte ist? JA, sie ist eine Landkarte, um Ihnen den rechten Weg zu zeigen!"
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Offline kalizzy

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #24 am: 31. Oktober 2014, 12:22:29 »
Sagt "Neger" und spricht von Respektlosigkeit.
 

Offline hair mess

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #25 am: 1. November 2014, 00:17:41 »
Aktuell: Puls im Bayrischen Rundfunk
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #26 am: 1. November 2014, 00:21:55 »
 

Offline Sander Cohen

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #27 am: 16. November 2014, 09:30:29 »
Würd gern Schmiddy anzeigen.
Anonym geht aber nicht. wär das etwas unklug?  :-\
 

Offline Reichsdeppenjäger

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Re: Online Strafanzeige wegen Youtube Video?
« Antwort #28 am: 16. November 2014, 10:08:35 »
Würd gern Schmiddy anzeigen.
Anonym geht aber nicht.

Geht schon. Wenn Du bei Polizei/StA persönlich vorstellig wirst, müssen die von Amts wegen zwar Deine Personalien feststellen. Dasselbe gilt für diese Online-Portale. Du kannst denen allerdings auch einfach anonym einen Hinweis auf dem Postweg schicken - auch solchen Hinweisen müssen die nachgehen (§ 160 I StPO).
Allerdings erfährst Du dann nie, wie die Sache aus-/weitergeht.