Aus meinem Studium weiß ich noch: "Es gibt keine schlechte Presse - nur keine Presse"
Aus Erfahrung weiß ich: "Schlechte Werbung ist besser als keine Werbung"
oder wenn man den Faden weiterspinnt: " A Business without a Sign, is a sign of no Business".
So, Spaß beiseite, nachdem wir uns mundwässerig über Würstchenbuden & Co. unterhalten haben.
Ich sehe auch weiterhin für den NOV.2014 gute Chancen vor Gericht für Peter Fitzek, denn der wird sicherlich genauso noch einen Trumph im Ärmelchen versteckt haben, wie am 23.Oktober 2014.
Ich weiß nur nicht was, und wie, aber wir werden es alle schon früh genug erfahren / lesen.
Hinsichtlich des Verfahrens wegen der Führerscheingeschichte, so kann es ja auch sein, dass Peter Fitzek die eigentlich ebenso vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung (AG Neuberg am Rübenberge / LG Hannover) als Ordnungswidrigkeit bezahlt hat.
Dann käme sowieso der
Strafklageverbrauch zu Anwendung, und das Verfahren ist für die Katz.
Hat da schon jemand irgendwelche Infos, ob die OWiG bezahlt wurde?
Desweiteren sind alle Taten wegen der Führerscheingeschichte sowieso als
eine Tat zu werten.
Da gibt es so einen juristischen Ausdruck, der mir jetzt aber nicht einfällt.
Also dürfte ihm auch dort nicht viel mehr geschehen, als bereits geschehen.
Das heißt keine, oder nur unwesentlich höhere Strafe.
Aber auch so könnte alleine das erstinstanzliche Verfahren vor dem AG Neuberg / Rübenberge , was jetzt Peter als Berufungskläger vor dem LG Hannover führt, aufgrund von
Formfehlern möglicherweise scheitern, da ja Peter Fitzek nicht ohne Führerschein (Ordnungswidrigkeit), und auch nicht ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, sondern höchstens Fahren mit
verhängtem Fahrverbot.
Ein geschickter Jurist könnte möglicherweise auch dieses Verfahren aufgrund einer falschen Anklageformulierung kippen.
Peter Fitzek hatte eine Fahrerlaubnis, die vorrübergehend aufgrund einer geringen Ordnungswidrigkeit ein
kurzzeitiges Fahrverbot
zur Folge hatte.
Es gibt da immer noch rechtliche und juristische Unterschiede , ob man eine deutsche Fahrerlaubnis hat, oder eine ausländische FE.
Und kommt Peter Fitzek vor dem VG durch, so wäre der Straftatbestand sowieso vom Tisch, und die Ordnungswidrigkeit nach über 3 Monaten
verjährt.