Du könntest tatsächlich einmal fragen, ob das "Königreich Deutschland" nach Ansicht seiner "Einwohner" in Amerika liegt.
Denn immerhin stützt sich das KRD in Bezug auf seine Gründung als "Staat" eindeutig auf die Konvention von Montevideo. So ist es eindeutig zu lesen auf der Homepage des "Königreichs" unter dem Punkt "Völkerrechtsgrundlage" und dem Unterpunkt "Völkerrechtsgrundlagen zur Gründung von Staaten".
Die Konvention von Montevideo ist allerdings ganz eindeutig amerikanisches regionales Völkervertragsrecht (und eventuell vielleicht in Teilen inzwischen amerikanisches regionales Völkergewohnheitsrecht geworden). In jedem Fall kann sie keine Wirkung in Europa entfalten.
Sollten die Einwohner des "Königreichs" darauf keine schlüssige Antwort haben, so müssten diese wohl selbst nach der "KRD-internen Denkschule" feststellen, dass es mangels völkerrechtlicher Grundlage keinen Staat "Königreich Deutschland" gibt. Denn nach dieser "Denkschule" reicht ja schon ein minimaler "Fehler" bei der Gründung eines Staates aus, um diesen als inexistent anzusehen. Sich bei einer Staatsgründung auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, welche auf dem Kontinent auf welchem der neue Staat liegen soll, gar keine Wirkung entfaltet und weder gültig noch anwendbar ist, muss doch nach der Logik der KRD-Anhänger ganz eindeutig zur Ungültigkeit dieser Staatsgründung führen.
Damit muss festgestellt werden, dass das "Königreich Deutschland" mangels Rechtsgrundlage selbst nach der "Rechtsansicht" der KRD-Anhänger niemals als "Staat" gegründet worden ist.
Disclaimer: Die obige Argumentation dient nur dazu zu zeigen, dass das KRD selbst nach den kruden und falschen völkerrechtlichen Ansichten der KRD-Anhänger nicht als Staat anzusehen ist. Dass das KRD nach dem tatsächlichen Völkerrecht kein Staat ist, da es über keines der notwendigen Staatselemente verfügt, steht in jedem Fall außer Frage.