Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 329790 mal)

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Offline Gerichtsreporter

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2340 am: 3. November 2020, 13:18:23 »
Wenn Du Einschlafprobleme hast, dann zahlt das vielleicht sogar die Kasse.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Anmaron

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2341 am: 3. November 2020, 14:20:51 »
Wer so etwas zum Einschlafen hören will, der nutzt beim Entspannungsbad Thrash-Metal.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Lonovis

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2342 am: 3. November 2020, 16:50:01 »
Erfüllt eine 8-tägige Schulung unter dem Murmelkopp nicht die Voraussetzungen für eine Klage beim internationalen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Folter?

Nein. Es zwingt sie ja keiner hinzugehen. Sie bezahlen ja sogar noch dafür. Ist also eher wie der freiwillige Besuch eines BDSM-Studios. Ein reines Geschäftsmodell und daher auch keine Folter.

Meint ihr wirklich, das da jemand Geld für bezahlt?

 :scratch:

Sorry, war gerade im Normales-Weltbild-Modus. Klar zahlen die dafür.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline kairo

Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2343 am: 3. November 2020, 17:22:06 »
Erfüllt eine 8-tägige Schulung unter dem Murmelkopp nicht die Voraussetzungen für eine Klage beim internationalen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Folter?

Nein, da kann man nur gegen Mitgliedstaaten der EMRK klagen. Aber nicht gegen eine überstaatliche, wenn nicht gleich überirdische Quelle der Weisheit wie unseren guten Mustafa.
 
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Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2344 am: 7. November 2020, 16:48:05 »
Die "Akademie Mitteldeutschland" teilt die neuesten Seminartermine mit und bewirbt das käufliche Altpapier.

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Offline SchlafSchaf

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2345 am: 11. November 2020, 14:44:25 »
Bezugnehmend hierauf https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5596.msg320110#msg320110

Der Mürmelkopp hat es ebenfalls in den Lagebericht geschafft
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline No_DR

Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2346 am: 11. November 2020, 16:09:15 »
Wenn ich mich recht erinnere war Sürmeli bereits 2016 oder 2017 in einem Verfassungsschutzbericht genannt. Mal schauen, ob ich die Unterlage noch finde.
Wer Rechtschreib- und Grammatikfehler findet, darf sie behalten!
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Offline Rechtsfinder

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2347 am: 12. November 2020, 01:26:43 »
@No_DR verfassungsschutzberichte.de kennst Du, oder? :)

Die Suche nach "Sürmeli" spuckt aus, dass er in Sachsen-Anhalt 2018 und 2019 sowie in Brandenburg von 2017–2019 namentlich erwähnt wurde. Nach seinem Zentrum habe ich jetzt nicht gesucht.

Ist schon ein feines Tool, das uns das CCC-Umfeld da gebaut hat. :-)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2348 am: 13. November 2020, 09:03:45 »
Arthur, Sürmeli und ein paar andere Idi.oten arbeiten an der "Totalrevision der schweizer Verfassung".

Gleich zu Anfang scheint Sürmeli um Geld zu betteln. Bei ihm gibt es nämlich kein "dummes Gelaber", sonder echte Taten. Die Kosten einfach Geld.

Er hat bei der Züricher Uni angerufen, aber dort ist wie überall: Alle bekommen Panik und legen auf, wenn der Möchtegern-Professor anruft.



Teil 1 ist noch nicht veröffentlicht.
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Offline Wildente

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2349 am: 14. November 2020, 13:08:45 »
Das ist wirklich mal hörenswert. Die Schweiz ist nämlich an allem Übel der Welt schuld.
Deshalb ist Murmelkopf höchstpersönlich am 29. 10. nach Bern gefahren, um beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten vorzusprechen. Aber alle hatten Angst vor ihm und seinen Delegierten, also haben sie ihn nicht reingelassen und nicht einmal die Polizei hat ein Protokoll aufgenommen.
Urkunden und Papiere verschwinden, neimand erkennt Murmelköpfchen als Schutzmacht an. Der Bundesanwalt "zickt rum wie eine Blondine", wenn Kriegsverbrechen angezeigt werden. Die Heiopeis werden nicht als Diplomaten anerkannt, die Urkunden werden nicht bei der UN hinterlegt, alles Terroristen.
Jetzt soll die britische Krone die Vollstreckung der Obligationen übernehmen.
Die Berner Polizei, die eine Anzeige wegen der Verweigerung aufnehmen sollte, hat die Spielzeugausweise für lächerlich erklärt und nicht anerkannt. Nicht einmal einen Durchsuchungsbefehl wollte der Polizist ausstellen, sondern hat ihn ausgelacht. Auch ein zweiter Polizist hat Murmelkopf nur misshandelt, und darauf steht mindestens lebenslange Haft. Dabei sind die Polizisten doch Pferde, die sich von Stümperli einreiten lassen müssen.

Um bei der letzten Metapher zu bleiben: Galoppierender Wahn.
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2350 am: 14. November 2020, 13:14:50 »
Tippe auf die Steigerung von galoppierendem Wahn. Bald muss man für ihn nach einem Zimmer in einer Facheinrichtung suchen.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Offline Helvetia

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2351 am: 14. November 2020, 13:21:18 »
Ha, das muss ich mir bei Gelegenheit auch mal geben. Ich meine, dieser Sürmelclown redet den grössten Stuss über mein Land. Leider habe ich zur Zeit anderes zu tun, als mich mit diesem Sürmeli-Kindergartenkram zu befassen. Vielleicht im Neuen Jahr dann  8)
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2352 am: 16. November 2020, 08:19:43 »
Auch Sürmeli braucht wohl neue Opfer/Geldgeber. Es gibt jetzt ein weiteres "Aufklärungsvideo" zu Corona (das letzte wurde ihm meiner Erinnerung nach doch gelöscht  :scratch: ). Natürlich weiß "Professor Blödkopf" ganz genau, dass man sich an nichts halten muss, außer an das, was der "Blödkopf" so von sich gibt. Er ist auch weltweit am "Arbeiten", aber alle haben Angst vor ihm und seinem herausragenden Wissen. Ja, wenn man es genau nimmt: Corona wurde nur "erfunden", damit der Blödkopf nicht arbeiten und die Macht übernehmen kann.  ::)

Ganz, ganz schlimm: Nicht mal die Fake-NewsWahrheitsmedien sind im Moment noch bereit mit Professor Blödkopf zusammenarbeiten. Die Corona-Krise wurde übrigens in der Schweiz ausgelöst, die ist der Agressor. Die will verhindern, dass herauskommt, dass der Blödkopf die Schweizer Verfassung aufgelöst und die "Generalrevision" begonnen hat. Damit sind nämlich auch alle anderen Verfassungen nicht mehr gültig .... :facepalm:



Zitat
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Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen.
Andere Entscheidungen kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin nicht treffen, denn dafür ist der Gerichthof der Menschen im Zivilschutz des zwingenden Völkerrechtes zuständig.
 Die Zuständigkeit für die KORONA-Krise liegt im zwingenden Völkerrecht gemäß Art. 147 genfer Abkommen IV sowie Völkerstraftrecht. Mit der Bundesverfassungsbeschwerde kann das CORONA-Gesetz des Staates oder Landes wegen einer medizinischen Behandlungspflicht, Zwangsprüfungen über eine CORONA-Ansteckung, die Impfung oder Massenimpfung überprüft werden, doch das zwingende Völkerrecht kann mit der Beschwerde eines Bundesverfassungsgerichtes eines Staates nicht überprüft werden, da das Völkerrecht als einfaches Bundesrecht vor Bundes- und Landesgesetzen anzuwenden ist (Art. 3, 32, 56 UN-RES 53/83).
CORONA bedeutet, Menschen zu Sklaven halten und verkaufen
Leiter des Robert Koch Institutes Robert Wieler sagt: Es gibt eingenlich gar keinen Erreger ....
https://www.youtube.com/watch?v=b0jvR...
Maske = Person- Narrenbekleidung   https://de.wikipedia.org/wiki/Maske

Person = ♥♥♥   https://de.wikipedia.org/wiki/♥♥♥
Das Wort ♥♥♥ leitet sich von altgriechisch ἰδιώτης ♥♥♥es ab,[1] das in etwa „Privatperson“ bedeutet.
Die Gesetze eines Staates sind nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, mit der Menschenwürde gegen das Bekenntnis des Deutschen Volkes zum Menschenrecht in den Grundrechten und Grundfreiheiten unvereinbar ist (Beweis: Art. 6 EGBGB, Präambel, Art. 1 GG, Art. 3, 32, 56 UN-RES  56/83). Nicht ein Virus, sondern die Maßnahmen der Staaten verstoßen gegen die Grundrechte und Grundfreiheiten.
Die Menschen haben vor sich selbst angst, denn jeder Mensch soll den anderen Menschen gleich sehen und wie sich selbst behandeln. Jeder ist inzwischen durch die Geisteserkrankung in der Schocktherapie der Personifikation schwer durch die psychologische Kriegsführung erkrankt.
CORONA bedeutet psychologische Kriegsführung, die mit Zäpfchen und Impfung nicht beseitigt werden kann.
Mit der Angst wird die Liebe des Menschen im Vertrauen stumpf gemacht oder getötet.
Aus dem öffentlichen Recht, der öffentlichen Ordnung in ultra virus wurde CORONA-Virus.
Die Menschen sollen mit dem Begriff CORONA alle in Angst und Schrecken getrieben werden. Wenn die Schläge dicht, hart und lang genug sind, erkrankt jeder. Die psychologischen Schläge der Kriegsführung über alle Kanäle haben die Menschen geistig krank gemacht. Inzwischen haben sie vor ihrem eigenen Schatten (Personifikation) angst und tragen freiwillig die Maske. Maske bedeutet Person. Krieg ist Privatsache und die Mischung ist Privatperson. Privatperson bedeutet in der Sprache ♥♥♥es und ist bedeutet Voll♥♥♥. Maske ist ein Ausdruck von Narr, Posse, Hänselei oder Scherz.
https://de.wikipedia.org/wiki/♥♥♥es
https://de.wikipedia.org/wiki/Maske
https://de.wikipedia.org/wiki/Persona
 Als Persona wird in der analytischen Psychologie die nach außen hin gezeigte Einstellung eines Menschen bezeichnet, die seiner sozialen Anpassung dient und manchmal auch mit seinem Selbstbild identisch ist. Die Persona "ist aber, wie ihr Name sagt, nur eine Maske der Kollektivpsyche, eine Maske, die Individualität vortäuscht, die andere und einen selber glauben macht, man sei individuell, während es doch nur eine gespielte Rolle ist, in der die Kollektivpsyche spricht".
Die Menschen erkennen in Angst ihre Kinder, Eltern, Familie sowie Bekannte, Freunde und Feinde nur noch als CORONA-Infektion wieder, weil sie selbst im Geist CORONA-Krank sind. CORONA ist eine geistesabwesende Geisteserkrankung durch künstliches Mißtrauen und Angst.
Und solange die Menschen per Verfassungsvorrang das Völkerrecht nicht kennen und anwenden, werden die Menschen in die CORONA hineingezogen.
Die Corona-Krise ist eine psychologische Krankheit durch die psychologische Kriegsführung. Die Zuständigkeit liegt beim Zivilschutz der Schutzmacht.
Wer also der CORONA-Krise als geschützte Zivilisten entkommen möchte, muß sich beim ZentralMeldeAmt anmelden, denn die Gründe der CORONA-Krise liegen beim Bundestribunal in KOR. 109/2019 vor, weil die Totalrevision der Schweiz eingetreten und somit alle Verträge weltweit eingetreten sind ist. Die Schweiz ist kein Depositarstaat, sondern der Aggressor der CORONA-Krise, um von dieser Tatsache abzulenken.
Mit der CORONA-Krise soll das zwingende Völkerrecht verhindert werden. Die CORONA-Krise wird durch ein Nachrichtensystem der Schweiz an alle Staaten über das Generalsekretariat der vereinten Nationen ohne eine Kontrolle verteilt und eine weltweite Pandemie vorgetäuscht.

Die Kommentare als Anhang.
« Letzte Änderung: 16. November 2020, 10:03:57 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2353 am: 16. November 2020, 21:35:34 »
Noch mehr Schwachfug von "Deppenprofessor" zum Thema Corona und wie man sich (natürlich mit seiner Hilfe und seinen "Gutachten") dagegen wehren kann.



Zitat
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http://opferhilfe-mensch.net/spenden....

Den Menschen ist nicht klar, daß die CORONA-Krise ein völkerrechtliches Problem ist.
Zunächst ein Mal ist das Bundesverfassungsgericht national zuständig, doch da die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtstaat ist, kann Gerechtigkeit nicht erreicht werden.
Die nichtstaatlichen Gerichte sind gemäß §§ 15, 16 GVG unstatthafte Ausnahmegerichte.
Das Problem ist, daß eine wirksame Beschwerde vor einem Gericht innerhalb der Jurisfiktion nicht möglich ist, da in einer streitbaren Demokratie jeder Mensch und jede Person im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regreßpflichtigen steht (§ 41 ZPO).
Die Bundesverfassungsbeschwerde ist eigentlich weder ein legitimes noch ein legales Mittel, weil das Bundesverfassungsgericht keine Grundrecht berechtigte und keine Grundrecht befugte Organisation ist (BVerfGE 1 BvR 1766/2015).
Gemäß der Erklärung des nds. Justizministeriums in (Dokument 1001 I-202.45) vom 19.01.2017 wird in der Jurisfiktion

• Rechtsprechung ohne Rechtfähigkeit,
• Prozesse ohne Prozeßfähigkeit,
• Klagen ohne Klageberechtigung und Klagebefugnis,
• Schäden ohne Haftbarkeit mit anonymer UN-Verantwortung
• Insolvenzen ohne Insolvenzfähigkeit (§ 12 InsO) mangels Rechtmasse und Besitz
fingiert und
• Völkerrecht ohne Zuständigkeit gegen die Verfassungordnung verleumdet.
Diese Handlungen sind strafbar.
Wie kann die Verfassungsbeschwerde angebracht werden.
Das Bundesverfassungsgericht behauptet im Merkblatt zur Bundesverfassungsbeschwerde, daß
die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen
oder
ein Gesetz für nichtig erklären kann.
In der Regel funktioniert das nicht, weil andere Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin nicht treffen kann. Es kann z.B. weder Schadensersatz zuerkennen noch Maßnahmen der Strafverfolgung einleiten. Grundsätzlich gibt es auch keinen mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers.

Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen führen nicht zur Überprüfung im vollen Umfang, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße. Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.

https://www.bundesverfassungsgericht....

Für das zwingende Völkerrecht und die Normenkontrolle ist das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten im Bezug auf das Menschenrecht und die Menschenwürde unzuständig, obwohl die Würde zu schützen und zu achten die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sein muß. Da die Jurisfiktion keine staatliche Gerichtsbarkeit besitzt und hat, kann es die Menschenwürde weder achten oder schützen.
 Zur Einlegung der wirksamen Beschwerde muß der Mensch in seinem Wesen im Zivilschutz gemäß Art. 19 (3) GG auftreten und die Einhaltung des Rechtes beanspruchen und erzwingen. Personen, die in der Personifikation nicht im Zivilschutz sind, können kein Recht beanspruchen und keine wirksame Beschwerde einlegen.

Die Verfassungsbeschwerde kann nur darauf gerichtet sein, daß das Gesetz die Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen verletzt und die Anwendung in der öffentlichen Grundordnung verboten und rechtwidrig ist. Die Rechtwidrigkeit des Gesetzes muß völkerrechtlich beurteilt werden, so daß weder der Gesetzgeber noch das Bundesverfassungsgericht zuständig für die völkerrechtliche Beurteilung sind und deswegen das Gesetz auf die zwingende Völkerrechtlichkeit unstatthaft ist. Aus diesem Grund ist die Bundesverfassungsbeschwerde erfolgreich (Art. 6, 38-42 EGBGB, Art. 305b BGB, Art. 3, 32, 56 UN-RES 56/83), da die Haftung im außervertraglichem Schuldverhältnis ungeklärt ist. Der Gesetzgeber greift in Art. 25 GG in das Völkerrecht ein. Das Völkerrecht kann mit der Bundesverfassungsbeschwerde nicht geprüft werden, sondern nur das Gesetz in nichtverfassungsrechtlichen Anliegen in der Rechtanbindung.
Zuständig wäre der völkerrechtliche Gerichtshof im Zivilschutz. Da aber in der Regel die Personen den Zivilschutz nicht kennen und nicht anwenden, kann die einfache Zuständigkeit von den Menschen nicht erreicht werden.
Bevor die "Menschen" den Zivilschutz in Anspruch nehmen können, müssen sie sich in Art. 132, 140 genfer Akommen IV im ZentralMeldeAmt einschreiben (Immatrikilation). Der Zivilschutz ist vor, während und nach einem Konflikt zwingend unter der Mitwirkung und Aufsicht der Schutzmächte anzuwenden.
Die Schutzmacht entscheidet im Vollzug der CORONA-Krise (Art. 142-149 genfer Abkommen IV, Art. 3, 32, 56 UN-Charta, Art. 24 (3), 25, 95 GG, Art. 95 UN-Charta).

Erster Kommentar dazu:

Zitat
JVA Göbel
vor 5 Minuten
Ich habe so Angst vor diesen Völlig Geistes Gestörten die Impfen wollen und die jenigen die sich Impfen lassen!
Warum Herrgottsnamen übt man das Abwerfen von Atomböller auf Deutschland? Wobei!!!! Naja... man hätte ja auch Israel auswählen können oder dem Vatikan!
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2354 am: 17. November 2020, 09:01:29 »
Auch Sürmeli braucht wohl neue Opfer/Geldgeber. Es gibt jetzt ein weiteres "Aufklärungsvideo" zu Corona (das letzte wurde ihm meiner Erinnerung nach doch gelöscht  :scratch: ). Natürlich weiß "Professor Blödkopf" ganz genau, dass man sich an nichts halten muss, außer an das, was der "Blödkopf" so von sich gibt. Er ist auch weltweit am "Arbeiten", aber alle haben Angst vor ihm und seinem herausragenden Wissen. Ja, wenn man es genau nimmt: Corona wurde nur "erfunden", damit der Blödkopf nicht arbeiten und die Macht übernehmen kann.  ::)

Ganz, ganz schlimm: Nicht mal die Fake-NewsWahrheitsmedien sind im Moment noch bereit mit Professor Blödkopf zusammenarbeiten. Die Corona-Krise wurde übrigens in der Schweiz ausgelöst, die ist der Agressor. Die will verhindern, dass herauskommt, dass der Blödkopf die Schweizer Verfassung aufgelöst und die "Generalrevision" begonnen hat. Damit sind nämlich auch alle anderen Verfassungen nicht mehr gültig .... :facepalm:

https://youtu.be/syfNc_uyx94



Auch genial, 2-3 Wochen hat er gebettlt probiert das ein anderes Wahrheitsmedium aus Deutschland oder der Schweiz mit ihm zusammen das Thema bearbeitet, die habe sein Geschwafel aber nicht verstanden. Es wäre so gewesen als Neandertaler vor einem Auto stehen  :scratch:
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