Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 329772 mal)

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Offline Finanzbeamter

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2085 am: 18. Dezember 2019, 08:52:30 »
Klar stehen in der "Schuft-Datenbank" die ersten Obligationen. Es sind aber auch die einzigen 2 und die stehen bereits seit 04.04.2017 Warum sich das am 01.01.2020 unbedingt ändern sollte weiß nur das Sürmelaxo oder der Franz-Josef Buhls!  ;D
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Offline kairo

Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2086 am: 18. Dezember 2019, 09:50:47 »
Im Januar werden die ersten 5 Millionen fließen/vollstreckt werden, meint zumindest

Und dass im Amtsgericht Tostedt die Fenster klappern müssen, weil da das große Zittern ausgebrochen ist.
 
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Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2087 am: 5. Januar 2020, 10:45:37 »
30 Minuten mit dem vollbekloppten Professor. Wie es scheint (ich habe nur reingezappt), werden seinen "Mandanten"/Schäfchen nicht nur zunehmend die Sozialleistungen gestrichen, sondern bei einigen geht jetzt auch das Licht/Wasser/Gas aus.  ;D

Was ein Glück, dass der Murmelkopf erforscht hat: Das dürfen die gar nicht, die sind nämlich juristisch nicht handlungsfähig...oder so ähnlich.  :facepalm: :facepalm:

Fun-Fact am Rande, aus RWE macht er REWE, er hat sich aber jetzt auch noch mit ganz anderen angelegt, der Post, Telekom oder 1 und 1, überall hat er angerufen und er wird Erfolg haben, er hat ihnen nämlich Fristen gesetzt, sie haben ihm Kenntnisse und Umsetzung des Genfer Abkommens nachzuweisen. Die sind jetzt schon ganz nervös ob seiner Fristen.
Mit der Deutschen Bank haben seine Heiopeis auch Ärger.

Ganz wichtig ist: Nicht die Konzerne werden verklagt, sondern der Amtsgerichtsdirektor bei dem der Konzern eingetragen ist.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Edit:
Habe jetzt ein wenig weiter gehört. Also, Sürmeli wird alle Amtsgerichtsdirektoren und natürlich auch irgendwie die Konerzen jetzt mit Mahnbescheiden zukleistern. Für jeden Mitarbeiter für den die Erklärung die er möchte nicht abgegeben wird, gibt es einen Mahnbescheid. Die werden sich umsehen! Versprochen!
Ohne das Genfer Abkommen zu kennen und jeden darin unterwiesen zu haben, dürfen die ohnehin überhaupt nicht arbeiten, das hat ihm auch einer der Gesprächspartner am Telefon bestätigt, der wollte von ihm sogar genau das Recht erklärt haben.
Die Probleme mit den Konten (Deutsche Bank unter anderem) kommen wohl daher (wenn ich es nicht gänzlich falsch verstehe), dass er (oder seine Heiopeis) versuchen Geld auf die "Stiftungskonten" in der Türkei/Ukraine zu transferieren und die Konten dann wegen Geldwäscheverdacht geschlossen wurden. Auch da wird es jetzt Mahnbescheide hageln. Schließlich muss Sürmeli ja die ganzen Kinderseelen, die noch von nichts eine Ahnung haben, retten, schulen und ausbilden.  :facepalm: :facepalm:



Zitat
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§ 70 AktG-  1937 = BRD-Konzern

Als Konzern (lateinisch concernere ‚(ver-)mischen‘) bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt. Dafür geben die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit auf, rechtlich bleiben die Unternehmen selbständig. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Der Konzern wird von der Kooperation abgegrenzt, der es regelmäßig an einer einheitlichen Leitung fehlt.

Der maßgebliche § 70 Abs. 1 AktG 1937 bestimmt, “...der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Betriebes und seiner Gefolg-schaft (durch den Werkschutz) und der gemeine Nutzen von Volk und Reich es fordern.“ Das Aktiengesetz von 1937 sollte eine grundsätzliche Neuordnung des Unternehmensrechts unter Berücksichtigung nationalsozialistischer Vorstellungen einläuten, da es der Vorstellung entspricht, daß die Aktiengesellschaft nicht „das privatwirtschaftliche Erwerbsziel lediglich um seiner selbst willen“ verfolgen sollte, sondern auch und insbesondere gesamtwirtschaftliche und soziale Aufgaben zu erfüllen hat.

Das natürliche Recht des Menschen, -im öffentlichen Inhaber- und Urheberrecht-, wurde gewaltsam von einer privaten Aktiengesellschaft als Verwertungsgewerbe in arglistig-heimtückischen Scheingeschäften unter Geheimvorbehalt von Kriegsschuldhandlungen gestellt, welche die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte treuhänderisch für eine große Anzahl von Urhebern oder Inhabern verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen (gemein = bösartigen)  Auswertung kollektiv (Zwangssteuern) wahrnimmt. Verwertungsgesellschaften sind private Einrichtungen, denen zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in vielen Ländern eine gesetzliche Monopol(y)stellung durch diesen Kriegszustand im außervertraglichen Schuldverhältnis im außervertraglichem Schuldverhältnis (unerlaubte und strafbare GoA) durch Kriegszustand zugewiesen wurde.

Ihr Charakter liegt zwischen der quasi-gewerkschaftlichen Funktion einer Solidar-gemeinschaft (böser Räuberbund - § 15 AktG) des ihr angeschlossenen Kollektivs (Räuberbande) an Urhebern gegenüber den "wirtschaftlich stärkeren Rechteverwertern" als Aktiengesellschaft (§ 70 AktG - 1937) und einer quasi-amtlichen Funktion, die Einhaltung der Meldepflicht bei der Nutzung der Person (Rundfunkstaatsvertrag) zu kontrollieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwert...

Der BUND als Gebietskörperschaft ist eine Aktiengesellschaft und nicht rechtfähig! Da die Bundesrepublik Deutschland als Aktiengesellschaft eine kollektive Sekte (Räuberbande) des diktatorischen Faschismus ist, -Verschmelzung von Demokratur und Wirtschaft-, ist gemäß § 112 PersVG ihre Rechtschuldform ohne Bedeutung für eine selbständige innere Ordnung von Policen - Polizei, die aber keine öffentliche Ordnung einer Republik sein kann und darf.

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Die Materialisierung der Organisation ist auf Spenden angewiesen!

Spenden-Konto:
(bei PostFinance Schweiz)

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« Letzte Änderung: 5. Januar 2020, 12:09:45 von Gutemine »
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2088 am: 5. Januar 2020, 12:36:58 »
HEIDENEI! Jetzt will er Kaufhof dicht machen, wenn die nicht innerhalb 21 Tagen blablablubb. Und er will alle bestrafen. Denn wer nicht verstehen will, muss bestraft werden.

Ich schlage vor, Kaufhof bringt zu Ostern eine eigene Osterfigur neben dem Osterhasen raus. Zuckersüß mit Bitterschokolade – den Ostertroll "Sürmeli", für 29 Cent/100 Gramm. Der orbere Teil des Kopfes kann flach gestaltet werden. Wird bestimmt der Renner.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2089 am: 5. Januar 2020, 13:09:18 »
Mich ärgert es gerade, dass der Typ das Zivilschutzzeichen als Logo verwendet:

 
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Offline kairo

Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2090 am: 5. Januar 2020, 13:11:50 »
30 Minuten mit dem vollbekloppten Professor.

Das ist kein gutes Zeichen. Sonst tut er es doch nicht unter 90 Minuten.
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2091 am: 5. Januar 2020, 13:45:09 »
Mich ärgert es gerade, dass der Typ das Zivilschutzzeichen als Logo verwendet:


nein, also, da muss man ihm zugute halten, dass er das quasi als Warnzeichen verwendet um andere Menschen auf die Gefährlichkeit seiner Blödheit hinzuweisen. Manche verstehen das aber nicht und gehen ihm dann auf den Leim. Ist wie mit Schildern vor Abgründen, auf denen steht "Vorsicht steile Klippe! Absturzgefahr! Manche stürzen dennoch ab. Das nennt sich dann natürliche Auslese.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2092 am: 6. Januar 2020, 23:57:55 »
Quatschkopp Mürmelkopp braucht mal wieder Geld

Ob das die gleiche Bude wie immer ist?

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2093 am: 7. Januar 2020, 00:20:20 »
Und obwohl Sürmeli und seine "Klienten" nicht einen einzigen Erfolg ins Feld führen können, wird es auch diesmal wieder Tr0ttel geben, die ihr letztes Geld dafür verschwenden.
"Willkommen in totaler Überschuldung und drohender Obdachlosigkeit", möchte man ihnen zurufen. Aber selbst dann würden sie es ja nicht begreifen.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2094 am: 7. Januar 2020, 12:17:06 »
HEIDENEI! Jetzt will er Kaufhof dicht machen, wenn die nicht innerhalb 21 Tagen blablablubb. Und er will alle bestrafen. Denn wer nicht verstehen will, muss bestraft werden.

Ich schlage vor, Kaufhof bringt zu Ostern eine eigene Osterfigur neben dem Osterhasen raus. Zuckersüß mit Bitterschokolade – den Ostertroll "Sürmeli", für 29 Cent/100 Gramm. Der orbere Teil des Kopfes kann flach gestaltet werden. Wird bestimmt der Renner.


Aber....aber....aber
Kaufland kann ja die Übernahme abwenden indem sie seine Geldstrafen bezahlen (500€ pro Mitarbeiter) oder jeden MA zur Schulung in seiner Fantasieakademie schicken, die ist nämlich weltweit anerkannt #mussmanwissen

Die von ihm vielfach genannten Sonderschüler verschont er diesmal indem er das Video kurz hält, nicht das die Selbstmord begehen aufgrund seines geballten Wissens  :facepalm:
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2095 am: 7. Januar 2020, 12:57:35 »
wäre ich Jurist bei Kaufhof, würde ich prüfen ob Murmelhirns Auswürfe nicht den Tatbestand der Erpressung erfüllen und 500 Tacken pro Mitarbeiter nicht eine hübsche Streitsumme ergäben.
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Offline theodoravontane

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2096 am: 7. Januar 2020, 17:40:29 »
Wenn das die Krone der Schöpfung sein soll, muss Gott wohl ein Kiffer sein.

Nicht jede Krone hat noch alle Zacken, aber jede Krone hat einen unteren Rand. Da ist viel Luft für allerlei Luftigkeiten.

Daß Gott ein Kiffer sein muss ist indes unstreitig, sonst hätte er Reichsbürger und Staatsbedienstete zu Krähen gemacht. Denn die hacken bekanntlich anderen Krähen kein Auge aus. Die Welt wäre ein friedlicherer Ort. Gut, ziemlich viele Krähen, aber irgedwie friedlicher. Und wir wären arbeitslos …

Nein, ich habe nicht gekifft. Aber so'n Bierchen … das macht auch matschig in der Birne  :rabbit:
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Offline Rabenaas

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2097 am: 7. Januar 2020, 21:46:03 »
...muss Gott wohl ein Kiffer sein.

Ja doch, ich mache doch gar kein Geheimnis daraus!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2098 am: 10. Januar 2020, 10:38:52 »
Stümperli ist noch verwirrender als sonst, der BullshitGenrator muss heißgelaufen sein.

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Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #2099 am: 10. Januar 2020, 10:39:06 »
Bei den einen ist es der Versailler Vertrag, bei den anderen die "Feindstaatenklausel". Mit Professor Hohlkopf kann man jetzt Vereine bilden die dann "UN-Botschafter" werden, er bildet natürlich aus. Das einzige, was gegen das Ende der Feindstaatenklausel am 10.01.20 hilft.

Er wird wirklich, wie der Obererpel, immer blöder. Klar, er muss seine Heiopeis ja bei Laune halten und auch immer wieder was Neues bieten damit die "Energieausgleiche" auch sein Konto füllen.


Zitat
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Bei den vereinten Nationen [UN] können sich Staaten in einem internationalen Verband als supranationaler Organisationen zusammenschließen, die zum Ziel der Feindstaatenklausel gegründet worden ist. Die Feindstaatenklausel wird am 11.01.2020 obsolet.


Alle Staaten, die die UN-Charta unterzeichnen, unterzeichnen gleichzeitig und ohne Ausnahme die allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Bei Verletzung der erklärten Menschenrechte handelt es sich im zwingenden Zivilschutz des Völkerrechtes in Art. 147 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 um ein Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht. Mit der Unterzeichnung der verwaltungsrechtlichen UN-Charta verpflichten sich alle Staaten ohne Ausnahme an die Rechtanbindung der erklärten Menschenrechte des zwingenden Völkerrechts, denn die vereinten Nationen haben keine Zuständigkeit für Menschenrecht.


Die vereinten Nationen sind ein Verwaltungskonstrukt der Treuhand wie das Grundgesetz für die juristischen Staatsangehörigen, in dem das Grundrecht und die erklärten Menschenrechte prelateral vorausgehen. Die Feindstaatenklausel in Art. 53, 107 UN-Charta entsprich Art. 139 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften.


So wie das Grundrecht dem Grundgesetz für den Staat in der Rechtanbindung zwingend organisiert ist, ist auch die UN-Charta an die erklärten Menschenrechte gebunden. Aus diesem Grund ist der Gerichtshof der Staaten und Organisationen in Art. 92-94 UN-Charta allgemein geregelt, dem jeder Staat beitreten kann. In Art. 95 UN-Charta wird im Zusammenhang gemäß Art. 149 genfer Abkommen IV- SR 0.518.51 der Gerichthof genannt, dem die Mitglieder auf Grund der erklärten Menschenrechte bei Verletzung zuständig im zwingenden Völkerrecht unterliegen, dem sich in der Regel alle Staaten im Gegensatz zu Art. 92-94 UN-Charta unterworfen haben.


Die vereinten Nationen bestehen nicht aus 5 Staaten, sondern der Weltsicherheitsrat besteht aus 5 Staaten mit Vetorecht innerhalb der Verwaltung, so daß in Folge der Weltsicherheitsrat  nicht für den Zivilschutz im zwingenden Völkerrecht zuständig ist oder sein kann.


Kommission:


• Leiter der ad-hoc Kommission für die Wirksamkeit der Behörden
im Aufgabenbereich des öffentlichen Recht – ordre public –




• Referendum, Veto und verfassungsrechtliche Prüfung von Gesetzten
• Wahlprüfung und Wahlkontrolle
• Staats-Haftung von politischen Fehlern durch die Politik(er)
• Regreß gegen Politiker und Parteien bei Wahlbetrug
• Sittlichkeitsprüfung von Politikern und Ministern
• Diätenfestlegung von Parlamentariern
• Richterberufung, Richter- und Gerichtskontrolle
• Standesaufsicht der Rechtspflege (Rechtsanwalt und Rechtspfleger)
• Prüfung von Dienst- und Disziplinarverfahren von Beamten
• Prüfung von Befangenheitsanträgen gegen Richter
• Prüfung von Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung
• Strafverfolgung im Amt (§§ 92, 258a, 331-358 StGB)
• Prüfung zur Verfolgung von Straftaten im Amt als Hochverrat
• Strafverfolgung von Hochverrat
• Einführung und Pflege von öffentlichen Datenbanken über Personen im Amt
• Wiederaufnahmeverfahren und Prüfung von Urteilen
• Gewährung von Prozeßkostenhilfe
• Entschädigungsrecht
• Zentrale OEG-Stelle für Straftaten im Amt
• Prüfung bei Diffamierung
• Unterlassungs- und Vollstreckungsverfahren im Zivilrecht
• Prüfung von Gesetzen (Menschenrechtskontrolle bei Wählervorbehalt AuslR)
• Prüfung überlange Verfahrensdauer
• Prüfung in Betreuungssachen
• Prüfung bei Kindesentziehung
• Prüfung bei Psychiatrisierung
• Prüfung und Umsetzung von EU-Richtlinien
• Genehmigung und Kontrolle der Gemeinnützigkeit
• Statistik über die geleistete Tätigkeit von Behörden und Straftaten im Amt
 
Die ad-hoc Kommission für die Wirksamkeit der Behörden arbeitet dynamisch im Einzelfall im Sinne einer Unterlassungskommission für Menschrecht  (alternativ) §§ 307, 179 BGB für den effektiven Rechtschutz in der Rechtgewährungspflicht und Rechtwegegarantie als oberstes Bundesgericht und wird vom Bürger direkt angerufen. Deswegen kann keine Inzuchtdepression des Systems auftreten, weil die Kommission Recht schaffend durch Art. 1, 24 (3), 25, 20 (1, 4), 79 (3), 95, 137 GG in Art. 1-2 ÜLV genannt und vorrangig im Zivilschutz (Art. 1, 142-149 genfer Abkommen IV – SR 0.518.51 salvatorisch legitimiert ist.
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