Ich denke, das Strafrecht ist gut genug aufgestellt, es müsste halt nur angewendet werden.
Die Finanzgeschäfte Fitzeks und seiner Anhänger sind strafbar: Einlagengeschäft und Versicherungsgeschäft sind erlaubnispflichtig. Wer seinem Kontokönig erlaubt, über sein (nicht: SEIN!) Konto Zahlungen abzuwickeln, hängt selber im Finanztransfergeschäft. Alles Strafttbestände, die mit 5 Jahren in der Spitze bestraft werden. Egal, was für Ziele man dabei verfolgt. Sollen sie halt strafschärfend berücksichtigt werden, wenn man will.
Umsturz ist ebenfalls strafbar, aber erst, wenn man Waffengewalt nutzt. Das ist auch gut so. Ansonsten wäre jeder Schwurbler, der sich im Internet über den Staat aufregt, gleich ein Fall für die StA. Denn wo ist die Grenze zwischen Delegitimierung und Kritik? Ich würde das nur ungern vor Strafgerichten klären.
Aber wie gesagt: muss man bei Fitzi auch garnicht. Der begeht ja schon Straftaten. Er ist sogar wegen seiner Versicherung einschlägig vorbestraft.