Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 11645 mal)

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Offline Seb

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #150 am: 1. Dezember 2023, 12:17:44 »
Zu 119/120/129

Zitat
Festgenommener Westerburger Schüler war in Neonazi-Szene aktiv
Der vor zwei Wochen im Westerwald wegen eines mutmaßlich geplanten Anschlags festgenommene 18-Jährige war Teil der Neonazi-Szene. Das zeigen Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ.

Der 18-jährige Schüler war demnach für die Neonazigruppe „Freiheitlich-Sozial-Nationale-Aktionsgruppe“ (FSNAG) aktiv. Er nahm 2022 und 2023 an mindestens zwei rechtsextremen Demonstrationen in Thüringen und Sachsen teil. Darunter war eine Veranstaltung, die seit vielen Jahren als bedeutender Treffpunkt der europäischen Neonazi-Szene gilt. Auf der Demo trug er Plakat und Fahne der FSNAG-Gruppe.

Ermittlungen wegen Hitlergruß und Hakenkreuz
Recherchen von REPORT MAINZ zeigen nun, dass der junge Mann den Behörden schon vor Jahren aufgefallen ist. So soll er an seiner Schule im Jahr 2020 mehrfach den Hitlergruß gezeigt, Hakenkreuze gemalt sowie in einer Sprachnachricht per WhatsApp “Sieg Heil” gesagt haben. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingestellt, nachdem der damals 15-Jährige die Vorwürfe gestanden und Arbeitsstunden abgeleistet hatte.

Der 18-Jährige hatte zudem im August 2021 an einer Veranstaltung der Corona-Protestbewegung im hessischen Limburg teilgenommen. Dort zeigte er ein Plakat mit der Aufschrift “Nein zur Impferpressung”.
...
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/festgenommener-schueler-war-in-neonazi-szene-aktiv-100.html
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Offline Chipmunk

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #151 am: 5. Dezember 2023, 19:57:46 »
Emily Siebert, welche die nationalfrivole Männertagssause in Döbeln gefilmt und publik gemacht hatte, bekam jetzt Hausbesuch:

https://www.tag24.de/dresden/crime/sie-filmte-nazis-bei-maennertags-fete-emely-siebert-in-eigener-wohnung-angegriffen-3031416

Da fühlt man sich doch an die Schlägerglatzen aus den 90er Jahren und deren Methoden erinnert.  :fire:
 
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Offline Gerntroll

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #152 am: 5. Dezember 2023, 20:02:52 »
Ist das nicht ein Mordversuch einer werdenden Mutter wissentlich in den Bauch zu treten?
Ich hoffe die Drecksbande wird gefasst.
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline Frau Venus

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #153 am: 6. Dezember 2023, 06:55:37 »
Da schau her:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/amtsgericht-trier-verurteilt-querdenkerin-aus-der-region-trier-wegen-volksverhetzung-zu-gefaengnisstrafe-100.html?fbclid=IwAR16zXq1lczB6Ur5T6-GOgIboS3AE7jRsJ1AR_1szOXtWgHkpwZgx1imSy4

"Im Prozess wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Bernkastel-Kues eine Frau zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 63-jährige Angeklagte in den vergangenen zwei Jahren im Messengerdienst Telegram in Posts und Sprachnachrichten immer wieder gegen Juden gehetzt, den Holocaust verharmlost und mehrere Personen des öffentlichen Lebens beleidigt und verleumdet hat"
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #154 am: 6. Dezember 2023, 09:22:38 »
Ist das nicht ein Mordversuch einer werdenden Mutter wissentlich in den Bauch zu treten?

Ich fürchte, nein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt (§1 BGB). Das Ungeborene hat also auch kein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ich halte das für einen schweren Mangel, aber so ist es eben.

Rechtliche Folgen hätte das also nur, wenn der werdenden Mutter etwas passiert.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #155 am: 6. Dezember 2023, 10:17:10 »
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt (§1 BGB). Das Ungeborene hat also auch kein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.


Auch das Ungeborene hat  selbstverständlich ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.


Zitat
1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und – von ihm her – ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.

2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.
[...]

4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.

5. Die Reichweite der Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben ist im Blick auf die Bedeutung und Schutzbedürftigkeit des zu schützenden Rechtsguts einerseits und damit kollidierender Rechtsgüter andererseits zu bestimmen. Als vom Lebensrecht des Ungeborenen berührte Rechtsgüter kommen dabei - ausgehend vom Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Achtung ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) - vor allem ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie ihr Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) in Betracht. Dagegen kann die Frau für die mit dem Schwangerschaftsabbruch einhergehende Tötung des Ungeborenen nicht eine grundrechtlich in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition in Anspruch nehmen.    [...]

BVerfGE 88, 203
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Offline Wildente

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #156 am: 6. Dezember 2023, 10:25:04 »
"Im Prozess wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Bernkastel-Kues eine Frau zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
...

Ja, die Thul wandert endlich ein. Allerdings wäre sie nach meiner Laien-Meinung in therapeutischer Betreuung besser aufgehoben.
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #157 am: 6. Dezember 2023, 14:53:55 »
Auch das Ungeborene hat  selbstverständlich ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Ist es also rechtsfähig? (Obwohl mir der Gedanke gut gefällt.)
 
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Offline Chipmunk

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #158 am: 6. Dezember 2023, 15:24:55 »
Ist das nicht ein Mordversuch einer werdenden Mutter wissentlich in den Bauch zu treten?

Juristisch gesehen schwierig. Zumindest ist es geplante Körperverletzung. Ein Indiz für herbeigeführten Schwangerschaftsabbruch könnte sein, dass vorher über Instagram die Schwangerschaft angesprochen wurde. Die Täter wussten also, was sie taten. Die gezielten Tritte/ Schläge in den Unterleib bekräftigen den Vorsatz.

Ich hoffe die Drecksbande wird gefasst.

Das hoffe ich auch! Da die Tat vorher über Instagram angekündigt wurde, sollte die Ermittlung der Täter eigentlich ein leichtes sein.
 
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #159 am: 7. Dezember 2023, 22:09:28 »
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/rechtsextremist-sven-liebich-anklage-prozess-100.html



ÜBLE NACHREDE UND BELEIDIGUNG
Rechtsextremist Sven Liebich erneut angeklagt

von Thomas Vorreyer, MDR SACHSEN-ANHALT

07. Dezember 2023, 17:19 Uhr




Sven Liebich droht der nächste größere Prozess. Sowohl die Staatsanwaltschaft Halle als auch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg haben neue Anklagen gegen ihn erhoben. Liebich, der Hetz-Aufkleber im Internet verkauft hatte, darf zudem kein Gewerbe mehr betreiben. In gleich drei weiteren Gerichtsverfahren steht ein Berufungsprozess an.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich erneut angeklagt. Sie wirft ihm üble Nachrede und Beleidigung in zwei Fällen vor, wie eine Sprecherin MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte. Bei den Geschädigten handle es sich jeweils um Mitarbeitende der Versammlungsbehörde Halle.

Das Amtsgericht Halle hat die Anklagen zusammengezogen, aber noch nicht über ihre Annahme entschieden, so ein Gerichtssprecher. Liebich droht zum wiederholten Male ein größerer Prozess, denn auch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen ihn abgeschlossen. Laut dem Gerichtssprecher ist auch hier eine Anklage am Amtsgericht Halle anhängig. Sollte diese angenommen werden, sei eine Zusammenlegung mit den anderen Verfahren "nicht fernliegend".



Umfangreiches Ermittlungsverfahren

Was Liebich in diesem Verfahren genau vorgeworfen wird, teilten weder Amtsgericht noch Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Laut früheren Angaben der Behörden waren Ermittler unter anderem dem Verdacht der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten und dem Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet nachgegangen.

Es war das erste Ermittlungsverfahren dieser Art in Sachsen-Anhalt. Im Fokus stand ein Internet-Shop für Aufkleber und T-Shirts, dessen Geschäftsführer Liebich jahrelang war. Ende April 2022 durchsuchten die Behörden unter anderem die Geschäftsräume des Shops. Die Ermittlungen gegen eine weitere Beschuldigte laufen noch, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Bei der Frau handelt es sich nach MDR-Informationen um die Gesellschafterin der Firma, die eine Schwester Liebichs ist.

Drei Motive aus dem Shop waren Teil des Urteils des Landgerichts Halle, dass Liebich im Oktober 2022 unter anderem der Verleumdung Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung schuldig sprach. Die Strafe von zehn Monaten Haft ausgesetzt zur Bewährung ist rechtskräftig.


Gewerbeuntersagung rechtskräftig

Ebenfalls rechtskräftig ist eine Gewerbeuntersagung gegen Sven Liebich, die die Stadt nach dem Urteil des Landgerichts Halle eingeleitet hatte. Dieser darf kein Gewerbe mehr betreiben und somit auch nicht den Internet-Shop führen. Ein Widerspruch Liebichs war erfolglos, wie eine Sprecherin des zuständigen Landesverwaltungsamtes MDR SACHSEN-ANHALT bestätigte.

Bei Liebich ließen "erhebliche Steuerrückstände, Steuerhinterziehung, Verleumdung" und weitere rechtskräftigen Verurteilungen darauf schließen, "dass er nicht gewillt ist, die Rechtsordnung einzuhalten", so die Sprecherin. Zudem habe er mehrfach gegen das Telemediengesetz verstoßen. Liebich habe auf weitere Schritte verzichtet. Über das Verfahren hatte der MDR erstmals im Podcast "Extrem rechts" berichtet.

Stadt Halle will Rechtsextremist Liebich untersagen, Gewerbe auszuüben

Die hallesche Landtagsabgeordnete Henriette Quade (Die Linke) nannte die Untersagung einen "wichtigen Schritt gegen rechtsextreme Versandhandelsstrukturen". Sie sei aber schon früher möglich gewesen, hätte die Justiz die Verfahren gegen Liebich schneller und engagierter betrieben. Quade sagte, eine Umgehung der Untersagung "etwa durch das Vorschieben von Strohmännern oder Verwandten" müsse verhindert werden.

Die Gewerbeuntersagung richtet sich nur gegen Liebich selbst, nicht gegen den Internet-Shop selbst. Der Betrieb läuft weiter. Laut Firmenangaben führt derzeit eine zweite Schwester Liebichs die Firma. Sven Liebich ließ Anfragen zu einzelnen Vorwürfen in der Vergangenheit unbeantwortet. In Äußerungen auf Demonstrationen oder im Internet bestritt er strafbare Absichten, stellte sich als politisch Verfolgter und Künstler dar oder gab an, aus Notwehr heraus gehandelt zu haben. Auch seine Schwestern ließen Anfragen unbeantwortet.

Mehrere Berufungsverfahren stehen an

Noch unklar ist derzeit der Ausgang von drei weiteren Gerichtsverfahren. So hatte das Amtsgerichte Halle Liebich im Juli zu seiner ersten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Doch sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Das Landgericht Halle hat allerdings noch keinen Termin angesetzt.

Auch in Berlin steht das Berufungsverfahren nach einem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom November 2022 noch aus. Hier hatte Liebich eine Geldstrafe erhalten. Er hat zudem Rechtsmittel gegen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung eingelegt, zu der ihn das Amtsgericht Leipzig im September verurteilt hatte.

Seit dem Spätsommer tritt Sven Liebich auch wieder stärker auf Demonstrationen in der Innenstadt von Halle auf. So kam es Anfang September am Rande des CSD in Halle bzw. von zwei Gegendemos von Liebich zu Auseinandersetzungen mit anderen Demonstrierenden.



« Letzte Änderung: 7. Dezember 2023, 22:12:12 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #160 am: 8. Dezember 2023, 11:52:49 »
3 offene Berufungsverfahren in denen zweimal eine Haftstrafe geurteilt wurde
und jetzt die nächsten Anklagen
Liebich sammelt fleissig

Zitat
Sven Liebich droht der nächste größere Prozess. Sowohl die Staatsanwaltschaft Halle als auch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg haben neue Anklagen gegen ihn erhoben. Liebich, der Hetz-Aufkleber im Internet verkauft hatte, darf zudem kein Gewerbe mehr betreiben. In gleich drei weiteren Gerichtsverfahren steht ein Berufungsprozess an.


    Es gibt neue Anklagen gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich.
    Gegen ihn gab es zuvor ein umfangreiches Ermittlungsverfahren. In der Folge darf er kein Gewerbe mehr betreiben.
    Aktuell laufen im Fall Liebich noch drei Berufungsverfahren.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich erneut angeklagt. Sie wirft ihm üble Nachrede und Beleidigung in zwei Fällen vor, wie eine Sprecherin MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte. Bei den Geschädigten handle es sich jeweils um Mitarbeitende der Versammlungsbehörde Halle.

Das Amtsgericht Halle hat die Anklagen zusammengezogen, aber noch nicht über ihre Annahme entschieden, so ein Gerichtssprecher. Liebich droht zum wiederholten Male ein größerer Prozess, denn auch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen ihn abgeschlossen. Laut dem Gerichtssprecher ist auch hier eine Anklage am Amtsgericht Halle anhängig. Sollte diese angenommen werden, sei eine Zusammenlegung mit den anderen Verfahren "nicht fernliegend".

Umfangreiches Ermittlungsverfahren

Was Liebich in diesem Verfahren genau vorgeworfen wird, teilten weder Amtsgericht noch Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Laut früheren Angaben der Behörden waren Ermittler unter anderem dem Verdacht der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten und dem Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet nachgegangen.

Es war das erste Ermittlungsverfahren dieser Art in Sachsen-Anhalt. Im Fokus stand ein Internet-Shop für Aufkleber und T-Shirts, dessen Geschäftsführer Liebich jahrelang war. Ende April 2022 durchsuchten die Behörden unter anderem die Geschäftsräume des Shops. Die Ermittlungen gegen eine weitere Beschuldigte laufen noch, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Bei der Frau handelt es sich nach MDR-Informationen um die Gesellschafterin der Firma, die eine Schwester Liebichs ist.

Drei Motive, die Liebich über eine weitere Website vertrieben hatte, waren Teil des Urteils des Landgerichts Halle, das Liebich im Oktober 2022 unter anderem der Verleumdung Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung schuldig sprach. Die Strafe von zehn Monaten Haft ausgesetzt zur Bewährung ist rechtskräftig.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/rechtsextremist-sven-liebich-anklage-prozess-100.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #161 am: 8. Dezember 2023, 11:58:25 »
3 offene Berufungsverfahren in denen zweimal eine Haftstrafe geurteilt wurde
und jetzt die nächsten Anklagen

Bei Rechtskraft wird er dann endlich mal ins Gefängnis wandern.

Liebich sammelt fleissig

Was auch völlig richtig so ist. Der Skandal hier ist, dass er das so lange machen konnte.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #162 am: 8. Dezember 2023, 16:20:10 »
Noch ein Bericht über den  feschen Herrn Fritz:

Zitat
HERBERT FRITZ
Österreichischer Rechtsextremist seit halbem Jahr in Kabuler Gefängnis

„Afghanistan ist wieder sicher“, behauptete eine rechtsextreme Zeitschrift anlässlich eines Reiseberichts ihres freien Mitarbeiters Herbert Fritz. Damals saß der österreichische Rechtsextremist aber schon seit einer Woche in Kabul in Haft – bis heute.

Freitag, 08. Dezember 2023
Christof Mackinger

In einer Petition wird die Freilassung von Fritz gefordert, Foto: Screenshot
Seit über sechs Monaten ist der 84-jährige Herbert Fritz nun in Afghanistan inhaftiert. Seit gut drei Wochen liegt eine Online-Petition für ihn auf. Die Initiatorin, eine seiner Töchter, schreibt darin: „Er ist in einer Zelle ohne Tageslicht, auf einer Matratze auf dem kalten Boden und ohne Decken untergebracht.“ Die Unterzeichnenden appellieren an das österreichische Außenministerium, sich für die Freilassung Fritz’ aus dem Gefängnis in Kabul einzusetzen. Doch so recht mag die Unterstützung nicht anlaufen, nur wenige hundert Menschen haben unterzeichnet, viele davon anonym.

Die zögerliche Unterstützung des 84-Jährigen könnte damit zu tun haben, dass der Mann ein Rechtsextremist ist. Herbert Fritz gilt, so Bernhard Weidinger vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands, „szeneintern als Experte für den Nahen und Mittleren Osten und zehrt zusätzlich vom Nimbus des Südtirol-‘Freiheitskämpfers’“. Seine Reisen in die von Russland besetzte Ostukraine 2021 und nach Afghanistan 2022 hätten ihm in der einschlägigen Publizistik ebenso wie gelegentliche Vorträge zum Thema Aufmerksamkeit verschafft, sagt der Politikwissenschafter. „Ansonsten war Herbert Fritz in den letzten Jahren nicht allzu präsent.“
Spoiler
Seit Jahrzehnten aktiv
Dass der aber auch heute noch in der rechtsextremen Szene fest verwurzelt ist, besteht kein Zweifel: Bekannt wurde Fritz als deutschnationaler Südtirol-Aktivist, der Anfang der 1960er Jahre in Untersuchungshaft landete, aber später freigesprochen wurde. Ab dem Alter von 20 Jahren, im Jahr 1959, war Fritz Mitglied und Funktionär diverser rechtsextremer Initiativen und Gruppen. So war Fritz nicht nur Gründungsmitglied der neonazistischen Nationaldemokratischen Partei (NDP), sondern bis 1978 auch ihr erster Landessprecher in Wien. In den 1980er Jahren bewarb er einen Auftritt des britischen Holocaustleugners David Irving, der letztendlich behördlich untersagt wurde. Aber bis heute scheint sich Fritz Holocaustleugnern verbunden fühlen. Anlässlich dessen Todes huldigte Fritz 2018 öffentlich seines Weggefährten und verurteilten Holocaustleugners Gerd Honsik.

Anfang der 1990er Jahre galt Herbert Fritz als Österreich-Korrespondent der „Deutschen Nationalzeitung“. Fritz war damals als Lehrer tätig, weswegen er im Jahr 1993 Thema einer parlamentarischen Anfrage an den  österreichischen Bildungsminister war. Darin hieß es: „Herbert Fritz ist seit mehr als 30 Jahren in der neonazistischen und rechtsextremen Szene Österreichs führend tätig, und er ist aus zahlreichen Publikationen, Zeitungen, Polizeiberichten und Gerichtsurteilen bekannt. Halten sie führende Rechtsextremisten/Neonazis als Lehrer für geeignet?“

In späteren Jahren machte sich Herbert Fritz in der extremen Rechten einen Namen als „Der Völkerfreund.“ Fritz’ rege Reisetätigkeit verarbeitete er in seiner eigenen Publikation mit demselben Namen. Seine sichtbarste Aktivität der letzten Jahrzehnte war seine publizistische Tätigkeit. Zuletzt schrieb Fritz für die rechtsextreme Zeitschrift „Info-Direkt“.

Reise nach Afghanistan
Noch im Frühjahr 2023 berichtete er ebendort von seiner Reise im Herbst 2022: „Ich wollte meinen letzten Abenteuerurlaub machen, bevor ich dann wirklich alt werde.“ „Mir selbst ein Bild machen“, betitelte die rechtsextreme Zeitschrift ein Interview zu Fritz’ Reise. Auf Telegram bewarb Info-Direkt den Reisebericht Ende Mai mit: „Afghanistan ist wieder sicher - trotzdem fliegt die deutsche Bundesregierung jeden Monat 4.000 Afghanen ein und treibt so den Bevölkerungsaustausch voran.“

Als Fritz, nach eigenen Angaben für die Recherche eines Buches, im Mai dann abermals nach Afghanistan aufbrach, saß dann aber schon seit einer Woche im „sicheren Afghanistan“ in Haft. Der Vorwurf: Spionage, wie Fritz’ Tochter zu berichten weiß. Ihm sei ein Foto mit dem afghanischen Oppositionellen Ahmad Schah Massoud zum Verhängnis geworden. Massoud war Anführer des Widerstands gegen die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. Ein dort ebenso inhaftierter britischer Staatsbürger, der für eine NGO in Afghanistan arbeitete, lernte Fritz eigenen Angaben zufolge im Kabuler Gefängnis kennen. Er beurteilt Fritz’ körperlichen Zustand in Haft als schlecht: „Herbert ging es schon bei seiner Ankunft im Gefängnis nicht gut. Er hat viel Gewicht verloren. Mittlerweile hat er Anzeichen von Unterernährung.“ Ein Zugang zu Frischluft oder gar Sanitäranlagen sei schwierig. Rechtsextreme Medien sprechen mittlerweile von einem „lebensbedrohlichen Zustand.“

Wer unterstützt den Rechtsextremisten?
Zu Fritz’ Biographie passend unterstützt ihn allen voran die rechtsextreme Szene in seiner misslichen Lage: Unter den Unterzeichnenden der Petition finden sich nicht nur Funktionäre der deutschen NPD, sondern auch Kader der Identitären Bewegung Österreichs, bekannte Neonazis und Rechtsaußen-Funktionäre der FPÖ. Engagement zeigte auch der bekannte FPÖ-Nationalratsabgeordnete Martin Graf. Graf ist, ebenso wie Herbert Fritz, Mitglied der rechtsextremen Burschenschaft Olympia.

Aber auch ein weiterer FPÖ-Grande springt für Fritz in die Bresche: Der frühere Abgeordnete des EU-Parlaments, Andreas Mölzer, reiste im September gar selbst nach Afghanistan. Mölzer und seine Begleiter wurden vom Außenminister des „Islamischen Emirat Afghanistan“, Amir Khan Muttaqi, empfangen. In einem Interview mit der „Kronen Zeitung“ räumte Graf nicht nur das Ziel der Reise ein: Für die Freiheit Herbert Fritz’ zu werben, sondern gab sich auch optimistisch: „Unser Eindruck war, dass der Wille da wäre. Aber dieser Staat hat noch keine klare Struktur, das ist eine provisorische Regierung ohne Instanzenweg oder behördliche Zusammenarbeit. Alles sehr chaotisch.“

„Intensive Bemühungen“
Das österreichische Außenministerium schreibt auf Anfrage: „Herr F. ist trotz der seit Jahrzehnten bestehenden Reisewarnung im Mai nach Afghanistan gereist und wurde dort festgenommen. Wie unseren Reisehinweisen zu entnehmen ist, sind konsularische Hilfsleistungen in Afghanistan selbstredend nur sehr beschränkt möglich.“ Man bemühe sich aber „intensiv“ um seine Freilassung, so ein Ministeriums-Sprecher.

Bernhard Weidinger vom DÖW dazu: „So weit entfernt man Fritz weltanschaulich sein mag, und so ironisch seine Inhaftierung im ihm zufolge sicheren Afghanistan auch ist: Niemand sollte ohne fairen Prozess im Gefängnis sitzen, schon gar nicht in einem der Taliban, und schon gar nicht gesundheitlich beeinträchtigte, alte Menschen.“
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https://www.endstation-rechts.de/news/oesterreichischer-rechtsextremist-seit-halbem-jahr-kabuler-gefaengnis
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #163 am: 8. Dezember 2023, 19:18:01 »
Noch nicht mal die Taliban mögen Nazis. Sollte ihnen zu denken geben.

Aber das ist ja nicht gerade ihre Kernkompetenz.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gerntroll

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #164 am: 8. Dezember 2023, 19:52:50 »
Noch nicht mal die Taliban mögen Nazis.


Die zögerliche Unterstützung des 84-Jährigen
Die Österreicher aber auch nicht.
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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