Autor Thema: Fragen zu Diskussion mit neuem Nachbarn (mit schwarz-weiß-roter Flagge)  (Gelesen 4829 mal)

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Im übrigen taucht das Wort "vereintes Deutschland" nie wieder auf, weder im Einigungsvertrag noch in Gesetzen, dort steht immer noch BRD.
Das ist falsch, im Einigungsvertrag taucht der Begriff mehrere Male auf (Artikel 5, Artikel 12, Artikel 35, Artikel 38, Artikel 39).

Ich möchte wiederholen:
Könnte die geliebte Staatsführung hier zumachen und in die Tonne verschieben? Die Intention des Fragestellers ist wohl mehr als deutlich.

Offline Sandmännchen

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Die Mehrzahl der Foren-Nutzer scheint das anders zu sehen, jedenfalls sind die Danke-Klicker deutlich in der Unterzahl.

 8)
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline BlueOcean

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He, pssst: In der amerikanischen Verfassung ist auch nirgendwo ein Staatsgebiet definiert. Also sind sie noch von den Engländern besetzt!

Und ich wünschte mir wirklich, dass irgendeiner der Schwurbelhelden mal tatsächlich im Ausland anklopft, um über einen Friedensvertrag zu reden. Wenn sie die Person nach dem schallendem Gelächter dann mal zum Spaß für fünf Minuten ernst nehmen, sollen sie mal ihre Reparationsforderungen stellen, die selbstredend Bestandteil eines klassischen Friedensvertrag wären. Mehr als 70 Länder (auch wenn es manche davon gar nicht mehr gibt) könnten dann ihre Forderungen an Deutschland stellen. Mal sehen wer dann noch in Deutschland einen Friedensvertrag will. ;D
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Offline Gast aus dem Off

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Rüdi! 😉
 
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Offline kairo

He, pssst: In der amerikanischen Verfassung ist auch nirgendwo ein Staatsgebiet definiert. Also sind sie noch von den Engländern besetzt!

Die Verfassung in ihrer jetzigen Form entstand erst nach dem Pariser Frieden. Es stimmt, dass im Text kein Staatsgebiet definiert wird. Aber man weiß, in welchen Staaten sie damals ratifiziert wurde. Außerdem weiß man, Vertreter welcher 13 Gründerstaaten die Unabhängigkeitserklärung unterzeichnet haben.

Daraus folgt: es leben die freien und souveränen Republiken Kalifornien, Texas, Montana, Wyoming, Nevada usw. usw.! Niemand taste die Rechte der freien und souveränen Apachen, Komanchen, Sioux, Crow usw. an.

Zu meiner Schulzeit gab es einen Sponti-Spruch: Amis raus aus USA! Winnetou ist wieder da!
 
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Offline Anmaron

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Und wahrscheinlich kommt hier jetzt auch nichts mehr auf die zahlreichen Unklarheiten.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline Reichsschlafschaf

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Warum hat JAPAN einen EINDEUTIGEN Friedensvertrag ? Niemand hat darauf etwas geschrieben

*sigh*

und es gibt einen Waffenstillstand seit 70 Jahren, weil Krieg ein Zustand ist, der von beiden Parteien in einem Vertrag beendet werden muß.

Auch das ist nicht korrekt.

Es gibt durchaus Kriege, die ohne Friedensvertrag zu Ende gingen.

Der Falkland-Krieg von 1982 zum Beispiel.

Der endete, als Grossbritannien 1982 die Inseln wieder einnahm.
diplomatische Beziehungen wurden 1989 wieder aufgenommen, einen Friedensvertrag gibt es bis heute nicht. Allerdings befinden sich Argentinien und Grossbritannien trotzdem nicht im Krieg.

Anderes Beispiel.
Russland und Japan haben bis heute keinen Friedensvertrag bezogen auf den 2. Weltkrieg.
Hier hat man 1956 wieder diplomatische Beziehungen aufgenommen und den Kriegszustand beendet.


https://en.wikipedia.org/wiki/Soviet%E2%80%93Japanese_Joint_Declaration_of_1956

Die Position deines Nachbarn ist Blödsinn.

Kopie von Antwort Nr. 17! in diesem Thread.
Erst alle Antworten lesen, dann schreiben.


Ha!

Ein Autor der NZZ ist da heute etwas auf der Spur!   :o

Leider Bezahlschranke, aber er scheint der Meinung zu sein, der Kriegszustand bestehe noch, weil „nur“ Waffenstillstand:



Zitat
Der Koreakrieg: Seit 70 Jahren eingefroren, aber nie beendet

Am 27. Juli 1953 endete der Koreakrieg bloss mit einem Waffenstillstand. In den Köpfen geht der Konflikt weiter, ein Friedensabkommen ist ausser Reichweite.

Rüdiger Frank
27.07.2023, 05.30 Uhr  8 min

Im Juni 1950, kurz nach der Invasion Südkoreas, feiern nordkoreanische und chinesische Soldatinnen und Soldaten ihre erfolgreiche Abwehr eines Angriffs amerikanischer Truppen.

Am 25. Juni 1950 überschritten nordkoreanische Truppen die Grenze zu Südkorea. Dessen nur leicht bewaffnete Streitkräfte hatten dem mit sowjetischen T-34-Panzern ausgerüsteten Gegner wenig entgegenzusetzen. Nach drei Tagen war Seoul besetzt, nach weiteren drei Wochen fast das gesamte Land, bis auf eine kleine Enklave im Südosten um die Hafenstadt Busan. Damit hätte der Krieg eigentlich schon vorbei sein können.
https://www.nzz.ch/international/koreakrieg-was-ist-vor-70-jahren-passiert-nzz-ld.1745943


Ob’s mit der „ostdeutschen“ Biographie des Autors zusammenhängt?  :think:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rüdiger_Frank
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline SchlafSchaf

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Zitat
Leider Bezahlschranke, aber er scheint der Meinung zu sein, der Kriegszustand bestehe noch, weil „nur“ Waffenstillstand:

technisch gesehen ist wohl noch so, auch wenn die Nordkoreaner heute den "Tag des Sieges" feiern; auch deswegen ist Shoigu wohl da
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline voll_korn

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Das Problem ist einfach zu lösen.
Verträge zwischen Personen bzw juristischen Personen in werden in einem Staat  genau  durch ein Gesetz ,z.B. BGB geregelt (Inhalt , Form usw)
Für Veträge, Abmachungen usw zwischen Staaten gibt es weder Formen,  Regeln noch Gesetze und schon keine Institution die das irgendwie regelt oder prüft- dazu  wäre ja eine Weltregierung  nötig die ein Vertragsrecht für alle erliesse
Im Grunde sind diese  Veträge auch nicht bindend. Ob ein Staat anerkannt wird oder nicht entscheidet z. B jeder andere Staat für sich für sich,  ist es die Mehrheit der UNO- Staaten gilt das sprachlich als anerkannt, aber es gibt keine schriftlic he was auch immer - Urkunde usw.
 
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Offline califix

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Mit so viel Realität verwirrst Du unsere Kundschaft unnötig. Die wollen lieber Reichsregierung spielen und natürlich nach den Regeln, die sie sich gerade ausgedacht oder geändert haben.
 
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Offline kairo

Ein Autor der NZZ ist da heute etwas auf der Spur!   
Leider Bezahlschranke, aber er scheint der Meinung zu sein, der Kriegszustand bestehe noch, weil „nur“ Waffenstillstand:

Im Fall von Korea ist das ja auch völlig richtig, denn auch nur halbwegs normale Beziehungen hat es seitdem zwischen beiden Koreas nie gegeben. Vielmehr stehen sie sich an der Grenze ausgesprochen kriegerisch gegenüber. Der Norden probiert regelmäßig seine neuesten Raketen aus, und der Süden und die USA rasseln dann auch mal ab und zu mit dem Säbel, was wieder zu Reaktionen des Nordens führt, usw. usw.

Krieg ist nicht nur, wenn geschossen wird. Im 2. Weltkrieg gab es ja auch zwischen Deutschland und Frankreich nach der französischen Kriegserklärung erst einmal den "Sitzkrieg" ohne nennenswerte Kämpfe. Aber Krieg war schon. Irgendwann wurde dann auch geschossen.
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Fragen zu Diskussion mit neuem Nachbarn (mit schwarz-weiß-roter Flagge)
« Antwort #116 am: 31. August 2023, 21:15:43 »
Off-Topic:
Das Problem ist einfach zu lösen.
Ja, Schwurbelei ist immer einfach. Die Realität zum Glück komplex.

Für Veträge, Abmachungen usw zwischen Staaten gibt es weder Formen,  Regeln noch Gesetze und schon keine Institution die das irgendwie regelt oder prüft- dazu  wäre ja eine Weltregierung  nötig die ein Vertragsrecht für alle erliesse
Unfug.

Erstens gibt es für Verträge, Abmachungen zwischen Staaten sehr wohl Formen und Regeln. Zum Beispiel das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge. Da steht ziemlich genau, wie völkerrechtliche Verträge funktionieren. Und selbstverständlich gibt es zweitens Institutionen, die das prüfen. Zum Beispiel den Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Der ist ziemlich häufig zur Entscheidung über Vertragsstreitigkeiten berufen. Ansonsten wird gern beim Ständigen Schiedshof ein Schiedsgericht eingesetzt. Einige Vertragswerke bringen sogar ihr eigenes Gericht mit, etwa das UN Seerechtsübereinkommen mit dem Internationalen Seegerichtshof oder die Europäische Menschenrechtskonvention mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Und das alles ohne Weltregierung (der einzige Punkt in dem gesamten Post, übrigens, der nicht ausgemachter Unfug ist).

Im Grunde sind diese  Veträge auch nicht bindend.
Natürlich sind sie das. Daher das "Recht" in "Völkerrecht". Auch wenn immer wieder insbesondere Politikwissenschaftler dem Völkerrecht die Rechtsqualität absprechen, um sich wichtig zu machen, ändert das nichts daran, dass es als Rechtssystem im Großen und Ganzen halbwegs funktioniert.
Falls Du Übrigens aus Deutschland postest, möchte ich Dir eine verstehende Lektüre von Art. 25 GG und Art. 59 GG ans Herz legen. Es gibt da nämlich in Karlsruhe dieses sogenannte Bundesverfassungsgericht und das hält das Völkerrecht durchaus für sehr verbindlich.

Oder ist das Bundesverfassungsgericht im Grunde auch kein Gericht, oder was?!

Ob ein Staat anerkannt wird oder nicht entscheidet z. B jeder andere Staat für sich für sich,  ist es die Mehrheit der UNO- Staaten gilt das sprachlich als anerkannt, aber es gibt keine schriftlic he was auch immer - Urkunde usw.
Nebelkerze. Anerkennung ist kein konstitutives Element der Staatlichkeit.

Und jetzt schreib einen Vorstellungs-Thread im passenden Forum, @voll_korn . Danke.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Anmaron

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Re: Fragen zu Diskussion mit neuem Nachbarn (mit schwarz-weiß-roter Flagge)
« Antwort #117 am: 31. August 2023, 22:45:19 »
Genosse, Du wühlst in altem Kuhmist. Der Nutzer auch, das war eine Eintagsfliege.

Aber schön, dass Du kommentiert hast.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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