Autor Thema: VG Sigmaringen vom 01.03.2023 DB 12 K 2475/22  (Gelesen 320 mal)

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Offline Mr. Devious

VG Sigmaringen vom 01.03.2023 DB 12 K 2475/22
« am: 21. April 2023, 07:16:53 »
VG Sigmaringen Urteil vom 1.3.2023, DB 12 K 2475/22

reichsbürgernahes Gedankengut; Entfernung; Beamtenverhältnis

Zitat
Leitsätze

Ein Beamter, der durch sein Verhalten die Existenz der Bundesrepublik leugnet, verletzt in schwerwiegender Weise seine Treuepflicht und kann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.

Ein Absehen von der Höchstmaßnahme kann in Betracht gezogen werden, wenn der Beamte für sein Verhalten plausible Gründe anführen kann oder sich nachträglich glaubhaft und nachhaltig distanziert (hier verneint).

Volltext wegen des Umfangs nur verlinkt:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2023&Sort=12290&nr=38774&pos=0&anz=148
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Offline Mr. Devious

Re: VG Sigmaringen vom 01.03.2023 DB 12 K 2475/22
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2023, 10:31:28 »
Der VGH Baden-Württemberg hat die Entscheidung bestätigt.

Zitat
Leitsätze

1. Ein Beamter, der Erklärungen abgibt, die als Leugnung der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland verstanden werden müssen, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht (§ 60 Abs. 1 Satz 3 BBG), wenn dieses Verhalten Ausdruck einer mit dessen objektivem Erklärungswert korrespondierenden inneren Überzeugung ist. Die Entfernung aus dem Dienst bildet daher den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, BVerwGE 174, 219).

2. Ob das Verhalten des Beamten von einer entsprechenden inneren Überzeugung getragen wird, ist vom Disziplinargericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12.05.2022 - 2 WD 10.21 , NVwZ 2023, 91).

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2023&Sort=12290&nr=39285&pos=5&anz=617
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