Autor Thema: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022  (Gelesen 5410 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #30 am: 9. Juli 2023, 18:20:52 »
Zitat
Schüsse auf Polizisten
Mutmaßlicher "Reichsbürger" aus Boxberg: Bekannte sprechen von "Überfall" des SEK

STAND
    5.7.2023, 18:14 Uhr

Im Prozess um einen mutmaßlichen "Reichsbürger" aus Boxberg-Bobstadt haben Bekannte des Angeklagten ausgesagt und dabei ebenfalls "Reichsbürger"-Thesen geäußert.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart haben am Mittwoch der Vermieter und Bekannte des angeklagten mutmaßlichen "Reichsbürgers" Ingo K. aus Boxberg-Bobstadt (Main-Tauber-Kreis) ausgesagt. Die Bekannten sollen ebenfalls zur "Reichsbürger"-Szene gehören und mit Ingo K. einen sogenannten "Selbstverwaltungsbauernhof" betrieben haben, wie es in der Anklageschrift heißt. Auch gegen die Bekannten wird derzeit ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe prüft mögliche Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffengesetz.
Bekannte spricht von "Überfall"

Die Frau des Vermieters nannte den SEK-Einsatz in ihrer Zeugenaussage einen "Überfall". Sie behauptete, sie habe im Laufe des Einsatzes beobachtet, wie ein Polizist das Wohnhaus in Brand gesetzt habe. Erst in der vergangenen Woche hatte ein Sachverständiger im Prozess berichtet, dass eine Nebelgranate, die von der Polizei geworfen wurde, um den SEK-Beamten den Rückzug vom Haus zu ermöglichen, möglicherweise die Ursache für einen Brand gewesen sei.
Vermieter äußert "Reichsbürger"-Thesen

Der Vermieter des Angeklagten äußerte im Rahmen seiner Vernehmung mehrfach "Reichsbürger"-Thesen und stellte fest, dass Ingo K. ähnliche Überzeugungen habe. In der Vergangenheit hatte der Angeklagte geäußert, er habe derartige Thesen nur scherzhaft geäußert. Mit Aussagen über die Schüsse und Waffen blieben die Mitbewohner des sogenannten "Selbstverwaltungsbauernhofes" zurückhaltend. Der Vermieter vermutete, Ingo K. habe wohl "aus Selbstschutz zurückgeschossen".
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/reichsbuerger-boxberg-prozess-vermieter-familie-aussage-100.html


 :facepalm:
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Offline califix

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #31 am: 9. Juli 2023, 18:24:58 »
Erinnert irgendwie an "Seit 5:45 Uhr wird zurückgeschossen."
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #32 am: 10. Juli 2023, 11:32:45 »
Belltower mit dem sehr ausführlichen Bericht, die "Unterstützerzeugen" scheinen blind und taub zu sein
Berichten alle es sei weder Signalhorn, noch Polizeirufe noch Blaulicht zu sehen/hören gewesen - jetzt ratet mal was die diversen Einsatzvideos verraten

https://www.belltower.news/reichsbuergerprozess-bobstadt-die-schuetzenhilfe-der-familie-a-150939/
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #33 am: 10. Juli 2023, 11:59:14 »
Berichten alle es sei weder Signalhorn, noch Polizeirufe noch Blaulicht zu sehen/hören gewesen


So hat's der Mörder von Georgensgmünd auch versucht.

Diesmal klappt es! Ganz bestimmt!  :biggrin:

Spoiler
Von afd-Fanboyz und queren Dullies wird dieser Fall gerne herangezogen, aber der lag halt ganz anders in entscheidenden Details und führt dazu, daß bei derartigen Einsätzen auf deutliches Licht- und Schallsignal geachtet wird:


„Ein Super-Aufreger des Bundesgerichtshofs im Jahr 2011 (2. Strafsenat, Aktenzeichen 2 StR 375/11 [lies: 375 aus 11]). Sachverhalt: Deutschland, sechs Uhr morgens. Es ist noch düster. Die Vögel zwitschern. Durch die Grünanlage schleichen heran: ein Staatsanwalt, ein Sondereinsatzkommando. Weiträumige Absicherung des Einsatzes durch Schutzpolizei.
Einsatzziel: Festnahme des Bürgers A: "Sergeant at Arms" beim örtlichen Unterverein eines Clubs namens "Hell’s Angels" (Höllenengel!). Supercool. Ehrenkodex: Nie mit der Polizei kooperieren. Im Inneren: Spießigkeit in reinster Form; Männerehre: Niemand fasst meine Frau an oder meinen Zylinderkopf! Man fährt den Zweizylinder aus Milwaukee; vorne der Road Captain (Navi unterm Wehrmachtshelm), es folgen "President", "Sergeant at Arms" und "Vize President". Es gibt Members, Prospects, Supporters. Prospects müssen den Members jeden Gefallen tun (Auto Waschen, auf die Karre aufpassen, Frau bewachen, Zigaretten holen), und kriegen trotzdem eins aufs Maul, damit sie später wissen, wie schön es ist, mal nicht aufs Maul zu kriegen. Die Ernennung zum Member garantiert das Schikanierungsrecht gegenüber Prospects und eine Teilhabe am Gewinn der gemeinsamen Geschäfte. Der President ist eine Mischung aus Pate, Weihbischof und Majestix. Insgesamt: Kindlich, übersichtlich, aber effektiv.  Business: Security, Türsteherei, Drogenhandel und Zuhälterei. Schutzgeld geht auch, Eisdiele nicht. Super spannende Sachen also, die den Normalbürger gruseln machen.

Die Polizei steht auf Höllenengel jeder Art. Das Schöne an ihnen ist: Ihre Tarnung ist systembedingt unzureichend. Man trägt "Kutten", also eine Uniformweste, auf der mit glitzernden Buchstaben geschrieben steht: "Panzerknacker AG, Mitglied Nr. 524". Das ist eine klare Ansage. Solche Feinde lieben Dagobert Duck und seine Freunde: Sie sagen So oder So; sie tragen Uniform; sie sind für oder gegen die Guten. Deshalb mag die Polizei die faschistischen Kameradschaften so gern, dass sie sie mit V-Leuten vollständig durchseuchen kann, ohne aufzufallen. Das ist ein psychologisches Phänomen, das der Erforschung durch die Wissenschaft noch bedarf.

Zurück zum Fall: Unser "Sergeant at Arms" (von Beruf Konditor) schlummert mit seiner derzeit Verlobten im Obergeschoss des umstellten Häuschens. Kürzlich hat man ihm ausgerichtet: Er solle umgebracht werden von Mitgliedern eines konkurrierenden Clubs gleicher Machart.

Die Polizei hat den Verdacht, der Sergeant könnte vor geraumer Zeit eine versuchte (!) Nötigung begangen haben. Das bietet Anlass, der Sache einmal in Mannschaftsstärke auf den Grund zu gehen. Anstatt mit dem Zugriff abzuwarten bis Herr A, wie jeden Morgen, aus seinem Haus auf die Straße tritt, oder einfach zu klingeln (Guten Morgen, Polizei) möchte man ihn mit einem Sondereinsatzkommando im Bett überrumpeln: Für was sonst hat man die Jungs? Man weiß, dass A mehrere von der Polizeibehörde genehmigte Waffen hat.

Schluss mit John Wayne und seinen albernen Regeln
A erwacht durch Geräusche an der Eingangstür. Er nimmt seine Pistole und schleicht zur Treppe. Seiner Verlobten sagt er, sie solle telefonisch Alarm schlagen, weil er überfallen werde. Er schaltet das Licht im Treppenhaus ein und ruft: "Verpisst Euch!", denn er ist der Überzeugung, "Killer" machten sich an seiner Tür zu schaffen. Draußen bohrt das SEK-Mitglied X an der Tür herum, hinten stehen die Kollegen mit einer Ramme, der Staatsanwalt wartet in sicherer Entfernung. Auch als im Haus das Licht angeht und ihm das mitgeteilt wird, bohrt X weiter; drei von vier Riegeln hat er schon geknackt.

A denkt: Jede Sekunde kann die Tür aufgebohrt sein, dann dringen schwerbewaffnete Banditen herein, um mich zu töten. Also schießt er. Er zielt auf die Milchglasscheibe der Eingangstür, hinter der er einen Schatten sieht; die Folgen sind ihm egal. Polizist X, der in diesem Moment den Arm hebt, wird durch den Armausschnitt seiner Schutzweste zufällig tödlich ins Herz getroffen. Jetzt (!) rufen die anderen Beamten: "Polizei! Aufhören zu schießen!" A öffnet das Fenster, wirft seine Pistole heraus und ruft: "Seid ihr verrückt? Warum gebt ihr euch nicht zu erkennen?"

Dies – nach den Feststellungen eines deutschen Landgerichts – waren die Tatsachen. Ob sie genau so stimmen: Der Kolumnist weiß das so wenig wie alle anderen, die nicht dabei waren, aber eine "Rechtsmeinung" zu diesem Fall haben. Das Gericht, das über die Anklage wegen Totschlags gegen A entscheiden musste, hat sie so festgestellt.
Und das Landgericht hat gemeint: A sei zwar objektiv nicht in einer Notwehrlage gewesen, habe eine solche aber irrtümlich angenommen. Allerdings hätte er sich so verhalten müssen, wie diese fälschlich angenommene Notwehrlage es von ihm verlangt hätte: Er hätte zumindest zunächst einen Warnschuss abgeben müssen. Ergebnis: Verurteilung wegen vorsätzlichen Totschlags. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil aufhoben und den Angeklagten wegen Notwehr freigesprochen (2 StR 375/11, Urteil vom 2. Nov. 2011). Die Entscheidung hat, nicht nur unter Polizeibeamten, für Widerspruch und Empörung gesorgt.

Die Notwehr und ihre Grenzen
Um die Probleme dieses Falles verständlich zu machen, muss man ein wenig ausholen.
Die Paragraphen 32 und 33 des Strafgesetzbuchs lauten:
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Eine auf den zweiten Blick komplizierte Regelung, die man wie folgt vereinfachen kann: Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund. Sie ist gegeben, wenn ein (gegenwärtiger, rechtswidriger) Angriff vorliegt und der Täter zum Zweck ihrer Abwehr eine rechtsgutsverletzende Verteidigungshandlung zum Schutz seines eigenen (Notwehr) oder des Rechtsguts eines Dritten (Nothilfe) begeht, die "erforderlich" und "geboten" ist.
Das ist nicht so schwierig, wie es klingt. Nehmen wir an: Herr A sitzt im Biergarten und trinkt eine Maß. Des Weges kommt Herr B, verspürt Durst und greift überraschend nach dem Krug. A schubst B spontan zurück, B stolpert, fällt zu Boden oder erleidet einen blauen Fleck, das hat A vorausgesehen. Lösung: A = Täter einer Körperverletzung. Er ist aber gerechtfertigt, wenn er "Notwehr geübt" hat. Hat er das? Ja, denn Griff nach dem Krug durch B ist der Versuch eines Diebstahls. War das rechtswidrig? Das will ich meinen! Wegschubsen erforderlich? Erforderlich meint: Geeignetes und mildestes Mittel, den Angriff sofort zu beenden: Ja.

Die letzte Hürde: "Gebotenheit" (Absatz 1): Nun kommt die Stunde der Staatsraison. Hier enden der Wilde Westen und die Autonomie. Hier sickert ein, was der Staat meint in die "Natur" des Menschen hineinbefehlen zu dürfen. Schluss mit John Wayne und seinen albernen Regeln des "Wer zuerst zieht"!

Es naht der Moment der "umfassenden Gesamtabwägung". Das ist eine ziemlich windelweiche Kompromissfindung zwischen allem und jedem: der Stärke des Angriffs, der Stärke des Gegenrechts, den Besonderheiten des Einzelfalls, der Verhältnismäßigkeit. Die Kriterien und Ergebnisse sind im Einzelnen seit 200 Jahren "lebhaft umstritten", wie Sie jedem Kommentar oder Lehrbuch entnehmen können. Und im Laufe vieler intelligenter Diskussionen hat man ein paar so genannte "Fallgruppen" herausgearbeitet, an denen man sich orientiert.“
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/komplettansicht

Selbst nach Georgensgmünd haben sie offenbar noch nicht kapiert, wo die Unterschiede liegen.
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #34 am: 20. Juli 2023, 11:31:07 »
Belltower mit dem sehr ausführlichen Bericht, die "Unterstützerzeugen" scheinen blind und taub zu sein
Berichten alle es sei weder Signalhorn, noch Polizeirufe noch Blaulicht zu sehen/hören gewesen - jetzt ratet mal was die diversen Einsatzvideos verraten

https://www.belltower.news/reichsbuergerprozess-bobstadt-die-schuetzenhilfe-der-familie-a-150939/

Videos kann man ja auch faken und so! Ich weiß ja wohl was ich nicht gesehen habe.
 
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #35 am: 28. Juli 2023, 08:30:21 »
Zitat
Prozess gegen Ingo K.: Reichsbürger-Schütze in Erklärungsnot

Reichsbürger Ingo K. soll versucht haben, Polizisten zu erschießen. Vor Gericht widerspricht er seinen eigenen Angaben, die er vor Ermittlern gemacht hat.

Von Timo Büchner, Stuttgart
27. Juli 2023, 15:49 Uhr 35 Kommentare

Mit schwerem Gerät macht sich ein Polizist des Spezialeinsatzkommandos am Rollladen zu schaffen. Von oben nach unten, von links nach rechts schneidet er die Abdeckung der Terrassentür auf. Er greift zum Entglasungswerkzeug. Plötzlich fällt ein Schuss. Dann ein zweiter, dritter, vierter. Im Rollladen sind Löcher, vor dem Rollladen sind glasige Staubwolken zu sehen. Der SEK-Beamte fällt. Chaotische, hektische Schreie sind zu hören. Es folgen Dutzende Schüsse aus verschiedenen Positionen.

Es ist die Szene eines mutmaßlichen Mordversuchs, geschehen am 20. April 2022 in Bobstadt, einem 400-Seelen-Dorf im Nordosten Baden-Württembergs. Festgehalten ist sie auf Videoaufnahmen der Polizei. Damals wollte das Einsatzkommando auf einem Gehöft eine Pistole aus dem Besitz des Reichsbürgers Ingo K. einziehen. Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat sich K. nun erstmals zu der Tat an sich geäußert – allerdings nicht ohne Widersprüche.

Seit April läuft das Verfahren gegen den 55-Jährigen. Die Anklage lautet auf 14-fachen versuchten Mord – so viele Polizisten hätten nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft von tödlichen Schüssen getroffen werden können. Zu Beginn hat sich der Angeklagte nur zu seiner Person geäußert. Nun steht Verteidiger Thomas Seifert, der eine schriftliche Erklärung im Namen seines Mandanten verliest, vor einer Menge Fragen. Eine davon: Wie kann sich ein derart tödlicher Hass in einem Menschen aufbauen?
Spoiler
Schwurbelschreiben sollen "Provokation" gewesen sein

In der Erklärung geht es um K.s Mutter, die Ausreise aus der DDR, seine Naturverbundenheit. Aber auch um seine "Nachdenklichkeit" gegenüber der Bundesrepublik. Auslöser sei die Corona-Pandemie gewesen. Und schließlich: um die Schreiben im verschwurbelten Reichsbürger-Sprech, die K. an Behörden verschickte.

Darin war von der "Firma Bundesrepublik Deutschland" und vom "Oberkommando der Alliierten" die Rede. Der Angeklagte lässt erklären, die Briefe seien die Idee seines Vermieters Heiko A. gewesen. Der hat in seiner Zeugenvernehmung vor Gericht keinen Hehl aus seiner Reichsbürger-Ideologie gemacht. K. teilt hingegen mit, dies sei "nicht meine Gesinnung" gewesen. Bereits zum Verfahrensauftakt hat er gesagt, sie seien bloß als "Provokation" gedacht. Nicht nur die Schreiben selbst, auch die Aussagen zahlreicher Personen aus Behörden und seinem Umfeld bezeugen das Gegenteil.

Dann die Pistole, die das SEK einziehen wollte: Wegen mehrerer Vorstrafen widerrief das Landratsamt K.s Waffenbesitzerlaubnis und forderte ihn auf, die Pistole abzugeben. In der Erklärung behauptet K., er habe die Pistole auf dem Amt abgeben wollen. Aber: Er sei abgewiesen worden. Erst in den vergangenen Prozesstagen hatten sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde dieser Version widersprochen. Es habe keinen Versuch gegeben, die Waffe vorbeizubringen.

Besonders fraglich erscheint der Hintergrund der Tat. Nach der Festnahme soll Ingo K. gegenüber der Polizei gesagt haben, die Beamten seien selbst schuld, dass er geschossen habe. Vor Gericht schlägt er auffällig wärmere Töne an. Er lässt sein "aufrichtiges Bedauern" mit Blick auf die Verletzungen aussprechen, sei "dankbar, dass niemand sein Leben verloren hat".
Vom Einsatz nichts mitbekommen?

Doch wer das Video des Polizeieinsatzes gesehen hat, gewinnt den Eindruck, der Schütze wollte ein Massaker anrichten. Ohne die Ausrüstung – vom Helm bis zur Schutzweste – hätten SEK-Beamte sterben können. Das geht aus der Aussage einer Rechtsmedizinerin hervor. Ein Schuss verfehlte die Beinschlagader um anderthalb Zentimeter.

K. teilt hingegen mit, Nebelgranaten, die das Einsatzkommando am Beginn des Einsatzes warf, um die Kampfhunde auf dem Grundstück zu irritieren, hätten "absolute Verwirrung" in ihm ausgelöst. Mit einer Hausdurchsuchung habe er nicht gerechnet. Auch dieser Punkt: fraglich. Im Einsatzvideo ist dokumentiert, dass die Einsatzkräfte sich mit Blaulicht, Martinshorn und lauten "Polizei!"-Rufen ankündigten.

Hier schreiben engagierte Autoren über die extreme Rechte, Rassismus und Antisemitismus.
Was wir machen - und wie man mitmachen kann

Die Familie von Vermieter Heiko A. hat vor Gericht behauptet, man habe keine Signale wahrgenommen. A. vermutete gar, das Video könne manipuliert worden sein. Und Ingo K.? Der hat in einer Vernehmung unmittelbar nach der Tat erklärt, auch er habe keine Signale bemerkt. In seiner Erklärung ist davon nichts mehr zu hören. Stattdessen spricht er vage davon, er leide unter Kurzsichtigkeit und einem "schweren Gehörschaden".

Eine weitere zentrale Frage im Prozess lautet, ob der Angeklagte oder ein SEK-Beamter das Feuer eröffnet hat. Laut Video fielen die ersten Schüsse aus dem Wohnungsinneren. Familie A. hingegen legte vor Gericht nahe, Ingo K. habe zurückgeschossen. In seiner Vernehmung nach der Festnahme sagte K., er habe Explosionen und Schüsse bemerkt. Daraufhin habe er eine Waffe genommen und geschossen. "Aus einer Reflexhaltung heraus." In anderen Worten: "Die wollten rein, ich bin durchgetickt."

Vor dem Oberlandesgericht: nichts dergleichen. K. lässt den Punkt schlicht aus. Sein Anwalt kündigt an, der Angeklagte werde keine Rückfragen beantworten.
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https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-07/prozess-reichsbuerger-ingo-k-stuttgart
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #36 am: 6. August 2023, 18:50:29 »
Noch weitere Einblicke in die Persönlichkeit und das Umfeld:

Zitat
Prozess gegen "Reichsbürger" Ingo K.
"Dann habe ich geschossen"

Von Timo Büchner| Datum: 02.08.2023

Als die Polizei am 20. April 2022 die Waffe eines "Reichsbürgers" in Bobstadt einziehen wollte, eskalierte der SEK-Einsatz. Ingo K. soll versucht haben, mehrere Polizist:innen zu erschießen. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bringt er sein Bedauern zum Ausdruck. Aber ein Video lässt erhebliche Zweifel aufkommen.

Justizbeamte führen Ingo K. in Saal 2 des Oberlandesgerichts Stuttgart in Stammheim. Fotos: Jens Volle

Es ist ein früher Morgen im April 2022. Langsam geht die Sonne auf im beschaulichen Bobstadt, einem 400-Seelen-Dorf im Nordosten Baden-Württemberg. Aber dieser Morgen ist kein gewöhnlicher. Denn die Ruhe findet ihr jähes Ende: Blaulicht leuchtet, ein Martinshorn dröhnt. Laute "Polizei"-Rufe sind zu hören.

SEK-Beamt:innen tragen Schusswaffen und Schutzwesten. Mit einer Flex zerschneidet ein Polizist den Grundstückszaun. Sie betreten die Terrasse eines Wohnhauses. Dann zerschneidet er den Rollladen der Terrassentür. Plötzlich eskaliert der Einsatz. Ein Schuss fällt. Unter Schmerzen fällt der Polizist auf den Boden. Dutzende Schüsse folgen. Kurze Zeit später gerät das Wohnhaus in Brand. Niemand stirbt. Aber: Die Schüsse hätten ein Massaker anrichten können. Der Schütze: Ingo K., "Reichsbürger".

All das halten Aufnahmen einer Drohne und mehrerer Helmkameras der SEK-Beamt:innen fest. Ein Video, das einige Aufnahmen enthält, wird am sechsten Prozesstag im Sitzungssaal 2 gezeigt. Seit April dieses Jahres führt der Staatsschutzsenat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart den Prozess gegen Ingo K. Der Vorwurf: 14-facher Mordversuch. Der Prozess zeigt einmal mehr, wie gefährlich und gewaltbereit die "Reichsbürger"-Szene ist – und wohin die Radikalisierung durch Verschwörungsmythen führen kann.

Von Ost nach Süd
Ingo K. ist Mitte 50. Er ist 1967 in Plauen geboren, einer sächsischen Kleinstadt in der ehemaligen DDR. 20 Jahre später, 1987, machte seine Mutter eine Reise in den Westen. Es ist ihre Ausreise. 1989 folgte der Sohn, erst nach Bottrop, dann zogen die beiden nach Baden-Württemberg. Ingo K. eröffnete ein Kampfsportstudio, machte Sicherheitsdienste in Diskotheken, später wurde er Personenschützer im Griechischen Konsulat in Stuttgart – und durfte eine Waffe führen.

Seine Biografie scheint eine Biografie des Scheiterns zu sein. Die Versuche, eine glückliche Ehe zu führen, sind gescheitert. Ingo K. ist mehrfach geschieden. Die Versuche, eine weiße Weste zu bewahren, sind gescheitert. Er ist mehrfach vorbestraft. Die Versuche, ein dauerhaft erfolgreiches Kampfsportstudio aufzubauen, sind gescheitert. Ingo K. ging insolvent. Er soll mehr als 200.000 Euro Schulden haben. Die Versuche, einen festen Arbeitsplatz in der Security-Branche zu finden, sind gescheitert. Ihm wurde im März 2022 fristlos gekündigt. Nur wenige Wochen vor der Tat.

Ein militanter "Reichsbürger"
Lange Zeit wohnte Ingo K. in Rüsselhausen. Das Dorf liegt im Nordosten Baden-Württembergs. In der dortigen Mietwohnung sei er "glücklich und zufrieden" gewesen, sagt K. vor Gericht. Aber 2019 starb seine Mutter, zwei Jahre später wurde ihm die Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. In Bobstadt fand er eine neue. Das Dorf ist rund 20 Autominuten von Rüsselhausen entfernt. Ingo K. zog mit seinem Sohn, der eine psychische Krankheit hat, in eine Erdgeschosswohnung. Die Familie A., die Eigentümer:innen, wohnte im Obergeschoss, sie betrieb einen "Selbstversorgerbauernhof". Im Erdgeschoss musste Ingo K. ein paar Dinge renovieren. Kaum hatte er die Renovierung abgeschlossen, geschah die Bluttat.
Spoiler
Das Landratsamt hatte Ingo K. aufgrund seiner Vorstrafen die Waffenbesitzerlaubnis entzogen. Er musste seine Waffe, eine Pistole der Marke Glock, abgeben. Aber K. ließ die Fristen zur Waffenabgabe verstreichen. Die Polizei entschied, die Pistole im Rahmen eines SEK-Einsatzes einzuziehen. Denn Ingo K. fiel in der Vergangenheit durch Behördenschreiben mit einschlägigem "Reichsbürger"-Vokabular auf.

In den Schreiben war von der "Firma Bundesrepublik Deutschland" und vom "Oberkommando der Alliierten" die Rede, die Schreiben waren mit der Kopfzeile "Ingo (K.), Mensch, Deutscher durch Geburt und Ahnennachweis" und der Unterschrift "Ingo aus dem Hause K." versehen. Typisches Vokabular der "Reichsbürger"-Szene. Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, er habe in den Schreiben eine "Provokation" gesehen. "Ich kenne mich damit nicht aus." Sein Vermieter Heiko A. habe sie aufgesetzt, er selbst habe nur unterzeichnet.

Erst im Zuge des SEK-Einsatzes wurde bekannt: Ingo K. besaß nicht nur eine Glock Pistole. Er hatte eine Waffenkammer mit unzähligen Kurz- und Langwaffen. Teils halb-, teils vollautomatisch. Unter den Waffen waren mehrere Kriegswaffen. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe bloß historisches Interesse an den Waffen gehabt. Auf die Frage, warum er auch tausende Schuss Munition besaß, hatte er keine Antwort parat.

Gegen Asyl- und Coronapolitik
Ingo K., der mutmaßliche Schütze, war seit Jahren in der extremen Rechten aktiv. Bereits 2018 besuchte er die rechtsextremen Demonstrationen im südpfälzischen Kandel. Damals protestierten tausende Menschen gegen Asyl und Migration. Anlass war der Mord eines Geflüchteten, dieser hatte seine deutsche Ex-Freundin erstochen. Der rassistische Protest skandierte: "Kandel ist überall!". Auch in seiner Heimatregion protestierte Ingo K. gegen Migrant:innen. Beispielsweise nahm er im Jahr 2020 an einer Demonstration im hohenlohischen Öhringen teil. Das Motto lautete: "Hohenlohe wacht auf".

Während der Corona-Pandemie unterstützte Ingo K. einen regionalen "Querdenken"-Ableger. Er radikalisierte sich während der Pandemie, soll Corona-Tests und das Maskentragen verweigert haben. In den Masken seien Würmer, war er überzeugt, sie würden in die Atemorgane eindringen und die Menschen krankmachen. Unzählige Zeug:innen aus seinem Umfeld berichten über Verschwörungsmythen, denen Ingo K. anhing. So habe er behauptet, die Welt würde "von Außerirdischen regiert" und "Chemtrails" würden Unfruchtbarkeit verursachen. Die Mythen, die er verbreitet haben soll, sind absurd, aber auch antisemitisch und rassistisch: Juden würden Kinder schlachten und deren Fleisch verkaufen. Die Bundesregierung würde "Millionen arabischer Flüchtlinge" in Bunkern verstecken, um sie "auf einen Schlag" auf die Deutschen "loszulassen".

Auch ein AfD-Wähler
Vor Gericht sagte der Angeklagte über seine Verschwörungsmythen, er habe "nur drüber geredet" und habe "nicht behauptet, dass es so ist". Mehr noch: Er "provoziere" und "verarsche" gerne. Sämtliche Zeug:innen aus seinem Umfeld – von der Nachbarschaft bis zum Polizisten, der Kampfsport mit Ingo K. trainierte – wussten Bescheid. Über seine "Reichsbürger"-Ideologie und über seine Verschwörungsmythen. Zugleich schätzte sein Umfeld, wie freundlich, hilfsbereit und verständnisvoll der Angeklagte war. Ein positiver Mensch, der die Natur und seinen Hund liebte. Aber: Mit seinem Dobermann hatte er im Jahr 2019 die Direktorin des Amtsgerichts Bad Mergentheim in ihrem Büro bedroht. Ein Messer, das er mitführte, wurde ihm an der Eingangskontrolle immerhin abgenommen.

Der Prozess führt vor Augen, wie wenig Widerspruch die "Reichsbürger"-Szene in ihrem Alltag erfährt. Es zeigt einmal mehr, wie wichtig die alltägliche Gegenrede ist. Die Familie A., die Ingo K. die Erdgeschosswohnung vermietete, wusste nicht nur Bescheid. Familienmitglieder teilten die Ansichten des "Reichsbürgers". Der 50-jährige Heiko A. sagte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, er recherchiere seit 2015 zur deutschen Geschichte. Mit Ingo K., der sich bereits länger damit befasse, habe er Informationen ausgetauscht und geprüft. Auf die Frage, ob die beiden auch Behördenschreiben verschickt hätten, sagte Heiko A., man habe "Fragen gestellt, ob sie berechtigt sind, das zu tun, was sie tun". Über Ingo K.s Waffe sagte er, die Behörden wollten sie ihm aufgrund seiner "politischen Gesinnung" entziehen. Schließlich sei er ein AfD-Wähler.

Die Schützenhilfe der Familie A.
Auch über den 20. April 2022 sprach Heiko A. vor Gericht. Er schilderte, er habe "keinen rechten Plan gehabt, wer schießt und warum". Nach der Tat habe er gehört, die SEK-Beamt:innen hätten ohne Vorwarnung geschossen. Offenbar habe Ingo K. "aus Selbstschutz zurückgeschossen". Auch seine Frau Bianca und sein Sohn Max haben eine klare Position. Bianca A., Ende 40, sprach vom "Überfall" und sagte, die Polizei habe das Wohnhaus angezündet. Eine Untersuchung ergab hingegen, dass eine Nebelgranate – die geworfen wurde, um SEK-Beamt:innen einen sicheren Rückzug zu ermöglichen – den Brand ausgelöst haben könnte. Max A., Mitte 20, berichtete, während der Tat sei er mit Ingo K. eine knappe Viertelstunde in seiner Erdgeschosswohnung und eine halbe Stunde im Treppenhaus zwischen Erd- und Obergeschoss gewesen. Waffen habe er nicht gesehen. Ob Ingo K. geschossen hat, wisse er nicht.

Die Familie A. ist sich einig: Für sie und Ingo K. sei unklar gewesen, dass die Polizei im Einsatz war. Es habe kein Blaulicht und Martinshorn, keine "Polizei"-Rufe gegeben. Auf das SEK-Einsatzvideo angesprochen, das die Signale in Bild und Ton festgehalten hat, behaupteten Heiko und Max A., das Video könne manipuliert worden sein. Auch Ingo K. will die Signale nicht gehört haben. Am 16. Prozesstag, vor wenigen Tagen, schilderte eine Polizistin, nach seiner Festnahme habe der Angeklagte gesagt, er habe weder Blaulicht noch Martinshorn wahrgenommen. Er sei durch Explosionen aufgewacht und habe seinen Sohn gesehen. "Auf dem Boden, wimmernd." Daraufhin habe er lediglich "seinen Sohn beschützen" wollen.

"Die wollten rein, ich bin durchgetickt"
Der Staatsschutzsenat zeigte an diesem Prozesstag das Video von K.s Erstvernehmung, die unmittelbar nach der Tat stattfand. In der Vernehmung räumte Ingo K. ein, "aus einer Reflexhaltung heraus" habe er zur Waffe gegriffen. Und: "Dann habe ich geschossen." Der Grund: "Die wollten rein, ich bin durchgetickt." Der Angeklagte behauptete, er hatte einen "Blackout". Einen "Filmriss". Angst, Panik, keine Erinnerungen und kein Zeitgefühl mehr. "Ich kann nur sagen, dass ich mich gewehrt habe."

Am 20. Prozesstag verlas der Verteidiger eine Erklärung seines Mandanten. In der Erklärung blieb Ingo K. vage. Ob er Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen und ob er das Feuer eröffnet hat, ließ der Angeklagte offen. Allerdings sprach er sein "aufrichtiges Bedauern" für die Verletzten aus. Er sei "dankbar, dass niemand sein Leben verloren hat". Das Video des SEK-Einsatzes – das ein brutales und kaltblütiges Vorgehen des Schützen zeigt – hinterlässt einen anderen Eindruck.
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https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/644/dann-habe-ich-geschossen-8999.html
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #37 am: 15. August 2023, 11:37:23 »
Zitat
EINE FRIEDENSTAUBE MIT HAKENKREUZ

Gegen den „Reichsbürger“ Ingo K. aus Boxberg-Bobstadt – der am 20. April 2022 versucht haben soll, 14 Polizist*innen zu erschießen – wird vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. Am 22. Prozesstag wehrt er sich gegen seine Darstellung in der Presse. Der Prozessbericht.

Von Timo Büchner| 15. August 2023

Montag, 14. August 2023: Um 9:21 Uhr wird der Angeklagte Ingo K. von drei Polizisten in den Sitzungssaal 2 geführt. Seine frühere Ehefrau Dimitrula S., die im Publikum sitzt, wirkt sichtlich gerührt. Der Vorsitzende Richter eröffnet die Sitzung und stellt die Zeugin, eine Ermittlungsassistentin im LKA Baden-Württemberg, vor. Sie ist Ende 20, hat braune, lange Haare. Der Vorsitzende Richter erzählt, die Zeugin habe einen Bericht zum Chatverlauf von Heiko A. erstellt. A., der am 14. Prozesstag aussagte, ist der ehemalige Vermieter des Angeklagten. Die Familie A. lebte mit Ingo K. in Bobstadt. Die Zeugin berichtet, sie habe Audios, Bilder und Videos gefunden. Es habe Bezüge zur „Reichsbürger“-Szene und „ganz viele Bilder von Adolf Hitler“ gegeben. Die Kommunikation habe im Wesentlichen via Telegram stattgefunden. Jedoch sei nicht nachzuvollziehen, ob die Dateien bloß erhalten oder auch verschickt wurden.

Der Vorsitzende Richter sagt, es habe mehr als 68.000 Bilder gegeben. Er zeigt ein Bild des „SHAEF“-Wappens mit dem Spruch „Deutschland steht unter KRIEGSRECHT! Es gelten ausschließlich S.H.A.E.F. Gesetze!!!“. Einst war „SHAEF“ das alliierte Oberkommando in Europa. Er zeigt Bilder einer Schwarzen Sonne und diverser Hakenkreuze und Hitlergrüße. „Schicke diese Friedenstaube an alle deine Freunde, wenn auch du ein Zeichen für Frieden und Harmonie in der Welt setzen möchtest“, steht auf einem Sharepic. Darunter: ein Adler mit Hakenkreuz. Neben den Bildern wurden jeweils über 400 Audios und Videos sichergestellt. Die Zeugin sagt, sie habe darüber hinaus fast 2.000 Dokumente durchgeschaut. Das seien insbesondere Musterschreiben der „Reichsbürger“-Szene gewesen.

Die Zeugin berichtet, es habe auffällige Chats von Heiko A. gegeben. Ein Chat mit Ingo K., aber auch drei Gruppenchats mit ein und derselben Nachricht vom Morgen des 20. April 2022. In die Chats habe A. geschrieben: „Kommt alle her die Bullen stürmen uns filmt alles“ (alle Fehler im Original).

Im späteren Verlauf fragt der Staatsanwalt, ob die Zeugin auch antisemitische Inhalte festgestellt habe. Als die Zeugin verneint, zeigt er ein Foto mit mehreren Flaggen. Neben der Reichskriegsflagge und der Hakenkreuzflagge ist die schwarz-rot-goldene Flagge der Bundesrepublik zu sehen. Der Titel lautet: „Judenflagge“. Im Text zur Flagge ist die Rede von der „Judenherrschaft“. Die Zeugin wird um 10:04 Uhr entlassen.
Spoiler
„Wenn ich sterbe, ich liebe Dich“
Ein Sachverständiger – Glatze, Bart, dunkelblaues Hemd – kommt in den Saal. Er ist Mitte 30 und Kriminalhauptkommissar im LKA Baden-Württemberg. Der Beamte habe, so der Vorsitzende Richter, die Aufgabe gehabt, den Radlader, der vor dem Wohnhaus stand, zu untersuchen. Er habe seine Ergebnisse in einem Bericht festgehalten. Anhand einiger Fotos zeigt der Sachverständige die Brand- und Schussbeschädigungen am Fahrzeug. Es habe mehrere Durchschüsse am Auspuff und an der Türe gegeben. Der Sachverständige wird um 10:26 Uhr entlassen.

Dann betritt der Zeuge Waldemar A. den Saal. Er ist Anfang 70 und trägt eine Brille, einen Bart, rot-weiß-kariertes Hemd. Der Zeuge ist der Nachbar der Familie A.. Über Ingo K. berichtet er, dass er mit ihm „kein Wort gewechselt“ habe. Aber er habe einen „freundlichen Eindruck gemacht“ und stets gegrüßt. Der Zeuge erklärt, er habe mehrfach Schießübungen von Ingo K., seinem Sohn Marco S. und Max A., dem Sohn des Vermieters Heiko A., beobachtet. Er habe ein Stativ und Schussscheiben gesehen. Einmal habe Ingo K. „ein Sturmgewehr hochgehalten“ und „rübergelächelt“. Um 10:48 Uhr wird der Zeuge entlassen. In einer Erklärung sagt Ingo K. über die Schießübungen, die Familie A. habe vier Softairwaffen besessen.

Nach einer Pause wird ein Sachverständiger in den Saal begleitet. Er ist Ende 20 und hat einen Schnauzer sowie braune, lockige Haare. Der Sachverständige ist Polizeikommissar im LKA Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt seiner Aussage steht die Auswertung des Chatverlaufs zwischen Ingo K. und Annett van H., einer ehemaligen Lebensgefährtin aus den 1990er-Jahren. Anfangs sei unklar gewesen, wer hinter „Annett“ steckt. Aber schnell sei deutlich geworden, dass ein „inniges Kennverhältnis“ bestand. Man habe hauptsächlich verschwörungsideologische Inhalte weitergeleitet. Jedoch habe Ingo K. am 20. April 2022 um 6:59 Uhr eine eigene Nachricht verschickt: „Wir werden gerade von den Bullen gestürmt […]. Wenn ich sterbe, ich liebe Dich. Wir sehen uns.“ Der Sachverständige wird um 11:36 Uhr entlassen.

Nur „getrommelt für die Mannschaft“
Rechtsanwalt Seifert kündigt an, sein Mandant wolle eine Stellungnahme abgeben. Dann sagt Ingo K., er habe jahrelang keinen Kontakt zu Annett van H. gehabt. Erst mit der Erkrankung seiner Mutter sei der Kontakt enger geworden. Sie habe ihm in der Bewältigung seiner Trauer geholfen. Als er seinen Sohn Marco S. aus dem Betreuten Wohnen holen wollte, habe sie ihren Rat gegeben. Über die „Ich liebe Dich“-Nachricht vom 20. April 2022 sagt Ingo K., er habe die Nachricht bloß freundschaftlich gemeint.

Am 9. Prozesstag wurde bekannt, dass ein ehemaliger Nachbar in seiner polizeilichen Vernehmung sagte, Ingo K. habe einmal eine schwarz-weiß-rote Fahne aus seinem Auto getragen. Nun erklärt der Angeklagte, er sei „nie mit einer Fahne auf einer Demo gewesen“. Er habe nur die Fahne seines Kampfsportstudios aus dem Auto geräumt. Um zu veranschaulichen, dass er noch nie eine schwarz-weiß-rote Fahne in einer Demonstration gezeigt habe, gibt er dem Vorsitzenden Richter einen Presseartikel. Im Artikel ist Ingo K. mit Schlegel und Trommel vor einem „Querdenken“-Transparent in Bad Mergentheim (Baden-Württemberg) zu sehen. Über die Teilnahme an der Demonstration sagt der Angeklagte, er sei eingeladen worden. Er habe lediglich 15 Minuten teilgenommen und „getrommelt für die Mannschaft“. Mehr nicht.

Ingo K. spricht über seine Arbeit als Kampfsporttrainer. Er habe hunderte Jugendliche trainiert, sich selbst zu verteidigen. Das sei ihm beim eigenen Sohn verwehrt geblieben. Es sei schwer, darüber zu sprechen. Plötzlich verlässt seine frühere Ehefrau Dimitrula S., die Mutter des gemeinsamen Sohnes, unter Tränen den Saal. Später thematisiert Ingo K. die Aussage einer Sachverständigen. Sie untersuchte die Rufe aus dem Inneren des Wohnhauses und sagte am 18. Prozesstag aus. Damals sagte die Sachverständige, es sei eine männliche Stimme gewesen. Nun behauptet Ingo K., dies sei „nicht meine Stimme“. Er vermutet, man habe die Stimme von Bianca S., der Frau des ehemaligen Vermieters Heiko A., gehört. Um 12:00 Uhr wird die Sitzung beendet.
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https://www.belltower.news/reichsbuergerprozess-bobstadt-eine-friedenstaube-mit-hakenkreuz-151561/
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #38 am: 25. September 2023, 16:51:19 »
Es gibt ein Gutachten über den Täter

Zitat
SCHÜSSE – EINE „AFFEKTIVE ÜBERREAKTION“?
Der „Reichsbürger“ Ingo K. aus Boxberg-Bobstadt soll am 20. April 2022 versucht haben, 14 Polizist*innen zu erschießen. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart fanden der 24. und 25. Prozesstag statt. Als der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorstellt, wird klar: Dass Ingo K. in Panik fiel und im Affekt schoss, ist unwahrscheinlich. Ein Prozessbericht.

Von Timo Büchner| 25. September 2023

In Boxberg soll Ingo K. versucht haben, 14 Polizist*innen zu erschießen. (Quelle: Nicholas Potter)
Montag, 18.09.2023: Um 9:16 Uhr wird ein Zeuge in den Sitzungssaal 2 begleitet. Er trägt kurzrasiertes Haar, einen Kinnbart und Polizeiuniform. Dann wird der Angeklagte Ingo K. in den Saal geführt. Der Vorsitzende Richter eröffnet die Sitzung und begrüßt den Zeugen. Der Zeuge ist Mitte 40 und Polizeihauptkommissar im LKA Baden-Württemberg. Im Rahmen des SEK-Einsatzes war er der Polizeihundeführer.

Der Zeuge berichtet, man habe die Pistole des „Reichsbürgers“ einziehen wollen. Blaulicht, Martinshorn, „Polizei“-Rufe. Öffnung des Zauns, Öffnung des Rollladens der Terrassentür. Plötzlich seien Schüsse gefallen und ein Kollege ging zu Boden. Später sei ein Brand ausgebrochen. Der Zeuge schildert, er habe mit seinem Fahrzeug etwa 80 bis 90 Meter vom Wohnhaus entfernt gestanden. Das Fahrzeug habe einen Schuss abbekommen. Wäre der Schuss einen Meter höher eingeschlagen, würde er heute wohl nicht im Saal sitzen, ergänzt er. Schließlich hatte das Fahrzeug keine Panzerung. Auf die Frage der Rechtsanwältin Combé, ob der Zeuge von einem oder mehreren Schützen ausgegangen sei, antwortet er, dass er von zwei Schützen ausgegangen sei. Denn die Schüsse seien aus unterschiedlichen Richtungen gekommen. Heute könne er einen zweiten Schützen „nicht ausschließen“. Um 10:04 Uhr wird der Zeuge entlassen.

51 Dezibel

Dann betritt ein Sachverständiger den Saal. Brille, blonde, kurze Haare, ein blau-weiß-kariertes Hemd. Er ist Mitte 40 und arbeitet im Fraunhofer Institut für Bauphysik in Stuttgart. In seiner Vernehmung sagt der Sachverständige, er habe prüfen sollen, ob die Martinshörner der Fahrzeuge in der Wohnung zu hören waren. Hierfür sei eine Laboruntersuchung nötig gewesen. Er spricht über Schallenergie und Schallleistung, über den Widerstand des Fensters und der Wand. Über den „Schalldruckpegel“ der Fahrzeuge und des Untergeschosses. Der Vorsitzende Richter zeigt eine Tabelle mit den Ergebnissen der Berechnungen.

Der Sachverständige erklärt, für das Wohnzimmer habe er einen „Schalldruckpegel“ von 51 Dezibel berechnet. Das entspreche einer „leisen Unterhaltung“. Für die beiden Schlafzimmer berechnete er ähnliche Werte. Daher sei die Wahrscheinlichkeit, dass das Martinshorn in der Wohnung zu hören war, hoch. Um 11:13 Uhr ist die Vernehmung des Sachverständigen beendet.

Nach einer Pause wird ein Zeuge in den Saal begleitet. Jürgen S. ist Anfang 50, hat blondes langes Haar, trägt ein bläuliches Shirt. Er ist Postzusteller in Niederstetten-Rüsselhausen (Baden-Württemberg), dem früheren Wohnort des Angeklagten. Er berichtet über den Briefkasten der Mietswohnung von Ingo K. und eine „Zustellungsurkunde“ für ein Schreiben des Landratsamtes Main-Tauber vom August 2021. Es habe mit der Postzustellung keine Probleme gegeben. Der Zeuge wird um 13:20 Uhr entlassen.

Blaulicht und Silhouetten

Ein Sachverständiger kommt in den Saal. Brille, Glatze, dunkelblaues Sakko mit weißem Hemd. Er ist Mitte 50 und arbeitet im Fraunhofer Institut für Bauphysik. Er wurde mit der Frage betraut, ob das Blaulicht der Fahrzeuge und die Silhouetten der SEK-Beamt*innen im Inneren der Wohnung erkennbar waren. Der Sachverständige erklärt, er habe Modelle eines SEK-Beamten und des Wohnzimmers erstellt, um die Frage beantworten zu können. Er erläutert die Merkmale des Blaulichts sowie die Rolle des Tageslichts. Der Vorsitzende Richter projiziert Grafiken aus dem Gutachten des Sachverständigen auf die Leinwände. Die Grafiken zeigen die Ergebnisse der Berechnungen: Durch die Lamellen des Rollladens sind sowohl das Blaulicht als auch die Silhouette eines SEK-Beamten zu erkennen. Der Sachverständige resümiert, Blaulicht und SEK-Beamt*innen hätten „wahrnehmbar sein müssen“. Rechtsanwalt Seifert fragt, ob die Lamellen geöffnet waren. Darauf antwortet der Sachverständige, Fotomaterial, das ihm zur Verfügung gestellt wurde, hätten die geöffneten Lamellen gezeigt. Der Sachverständige wird um 13:53 Uhr entlassen.

„Etwas Tolles vollbracht“

Dann betritt ein Zeuge den Saal. Er hat braunes kurzes Haar und trägt ein hellblaues Hemd. Der Zeuge ist Anfang 20 und Polizeikommissar im LKA Baden-Württemberg. Er schildert seine Vernehmung des SEK-Beamten Nr. 7. In der Vernehmung habe Nr. 7 über die Annäherung an das Wohnhaus und die Schüsse aus dem Inneren des Untergeschosses gesprochen. Es habe Rufe gegeben: „Verpisst Euch, ich mach Euch alle fertig!“ Es sei eine hasserfüllte, männliche Stimme aus der Wohnung gewesen. Als Ingo K. und Max A. – der Sohn des Vermieters Heiko A. – die Wohnung verließen, hätten die beiden „wie ein eingespieltes Team gewirkt“ und gesagt, sie hätten „etwas Tolles vollbracht“. Aber: Sie hätten nicht geschossen.

Auf die Frage eines Richters, wie das Verhältnis zwischen Ingo K. und Max A. gewesen sei, antwortet der Zeuge, laut Nr. 7 sei K. der „Wortführer“ gewesen und A. habe den Worten zugestimmt. Im Zuge der Festnahmen sei an den Händen von A. eine gelbliche Substanz („wie Pollenstaub“) festgestellt worden. Allerdings lägen „keine Hinweise“ auf einen zweiten Schützen vor. Um 15:22 Uhr wird der Zeuge entlassen und die Sitzung geschlossen.

Zwischen Corona und Ölheizung

Mittwoch, 20.09.2023: Ein Zeuge wird um 9:17 Uhr in den Sitzungssaal 2 begleitet. Er trägt einen Bart, an den Seiten kahlrasiertes Haar, ein dunkelblaues Hemd mit grauem Sakko. Dann wird der Angeklagte Ingo K. in den Saal geführt. Er hebt die gefesselten Hände, um seine frühere Ehefrau, die im Publikum sitzt, zu grüßen. Im Laufe des Tages sucht er immer wieder den Augenkontakt. Der Vorsitzende Richter eröffnet die Sitzung und begrüßt den Zeugen. Der Polizeioberkommissar ist Anfang 30 und im Polizeirevier Bad Mergentheim (Baden-Württemberg) tätig. Er hatte Ende 2020 eine Begegnung mit dem Angeklagten. Der Zeuge schildert, er habe eine Firma beauftragt, eine Ölheizung auszubauen. Für die Firma sei Ingo K. tätig gewesen. Vor Ort habe K. über die Coronapolitik gesprochen. Dem Zeugen seien die Positionen, die er vertreten habe, „unangenehm“ gewesen. Nach der Bluttat vom 20. April 2022 war der Zeuge in Ermittlungen gegen den Angeklagten eingebunden. So habe er polizeiliche Erkenntnisse zu Ingo K. zusammengetragen. Um 9:37 Uhr ist die Vernehmung des Zeugen beendet.

Drohne

Ein Zeuge – kurzes Haar, weißes Hemd, Jeans – kommt in den Saal. Er ist Anfang 30 und Polizeioberkommissar im LKA Baden-Württemberg. Der Vorsitzende Richter erklärt, er habe den SEK-Beamten Nr. 11, den „Drohnenführer“, vernommen. Daraufhin berichtet der Zeuge, Nr. 11 habe über die Einsatzlage gesprochen. Er sei rund 150 Meter vom Wohnhaus entfernt gewesen. Die Erkennbarkeit der Polizei war „zweifelsfrei gegeben“. Als Blaulicht und Martinshorn losgingen, habe er die Drohne gestartet. Das ursprüngliche Ziel sei gewesen, das Verhalten der Hunde auf dem Grundstück zu beobachten. Er habe die Schüsse nur akustisch, nicht optisch wahrnehmen können. Erst habe Nr. 11 gedacht, die Hunde seien beschossen worden. Dann habe er den Beschuss der Polizist*innen realisiert.

Ein Richter sagt, neben der Vernehmung des SEK-Beamten Nr. 11 habe der Zeuge die Fotos der Feuerwehr und der Nachbarschaft eingesammelt. Der Richter zeigt einige Fotos auf den Leinwänden. Sie dokumentieren den Einsatz der Nebelgranaten und den Brand des Wohnhauses. Der Zeuge erläutert die Fotos und wird um 10:12 Uhr entlassen.

Erkrankung und Verweigerung

Ein Zeuge betritt den Saal. Er ist Mitte 20 und Polizeibeamter im LKA Baden-Württemberg. Der Vorsitzende Richter sagt, er habe den SEK-Beamten Nr. 6 vernommen. Der Zeuge berichtet, in seiner Vernehmung habe Nr. 6 über die Einsatzlage und die Erkennbarkeit der Polizei gesprochen. Zudem habe er über die Schüsse, den verletzten SEK-Beamten Nr. 10 und den Brand des Wohnhauses berichtet. Nr. 6 habe vermutet, dass mehrere Personen aus dem Wohnungsinneren geschossen haben. Auf die Frage eines Richters, ob Nr. 6 angeschossen worden sei, nennt der Zeuge einen abgeprallten Schuss am Visier. Der SEK-Beamte habe keine Verletzungen erlitten. Um 10:42 Uhr wird der Zeuge entlassen.

Der Vorsitzende Richter verliest zwei Schreiben. Die Betreuerin von Marco S. – dem Sohn des Angeklagten, der unter einer psychischen Erkrankung leidet – urteilt, eine Vernehmung würde seine Gesundheit gefährden. Daher lehne sie diese ab. Der Rechtsanwalt von Marco S. teilt mit, als Sohn des Angeklagten verweigere sein Mandant die Aussage.

„Keine Beeinträchtigungen“

Nach einer Pause belehrt der Vorsitzende Richter einen psychiatrischen Sachverständigen. Er begutachtete den Angeklagten im Auftrag der Bundesanwaltschaft anhand zweier Gespräche. Der Sachverständige sagt aus, der psychiatrische Befund sei „unauffällig“. Es gebe „keine Beeinträchtigungen seiner geistigen Leistungsfähigkeit“. Ingo K. habe „keine schwere Persönlichkeitsstörung“; ein schizophrener Wahn sei ausgeschlossen. Ob er im Affekt gehandelt habe und eine Bewusstseinsstörung vorliege, hänge von den Erkenntnissen des Prozesses ab. So laute eine Frage, wie sicher Ingo K. sein konnte, dass die Polizei vor der Wohnung stand. Der Sachverständige stellt fest, zwischen Panik und Verärgerung über den SEK-Einsatz lägen Welten. Eine Panikattacke bedeute eine „erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit“. Allerdings setze eine Panik voraus, dass er die Polizei nicht erkennt habe. Zudem beträfe eine Panik lediglich die ersten Schüsse. Denn eine „affektive Überreaktion“ dauere nur kurz.  Mehrere Gründe, darunter der Wechsel der Schusspositionen, sprächen gegen eine „affektive tiefgreifende Bewusstseinsstörung“. Rechtsanwalt Seifert fragt den Sachverständigen, ob eine Panikattacke in Frage komme, wenn sein Mandant bloß die ersten Schüsse und Max A. die übrigen Schüsse abgegeben habe. Der Sachverständige bestätigt, das sei theoretisch möglich. Der psychiatrische Sachverständige wird um 16:43 Uhr entlassen. Die Sitzung wird beendet.

https://www.belltower.news/reichsbuergerprozess-bobstadt-schuesse-eine-affektive-ueberreaktion-152779/
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #39 am: 12. Oktober 2023, 12:39:14 »
Zitat
Reichsbürgerprozess Bobstadt
„ICH BITTE UM VERZEIHUNG“

Gegen den „Reichsbürger“ Ingo K. aus Boxberg-Bobstadt fand der 28. Prozesstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Er soll am 20. April 2022 versucht haben, 14 Polizist*innen zu erschießen. Erstmals kommt der verletzte SEK-Beamte zu Wort. Verfremdet, per Video. Der Angeklagte entschuldigt sich. Ein Prozessbericht.

Von Timo Büchner| 12. Oktober 2023

Montag, 9. Oktober 2023: Ein Zeuge betritt den Sitzungssaal 2. Er ist Ende 50 und hat graues kurzes Haar. Dann wird der Angeklagte Ingo K. in den Saal geführt. Um 9:20 Uhr eröffnet der Vorsitzende Richter die Sitzung und begrüßt den Zeugen; Erster Kriminalhauptkommissar in der Abteilung „Polizeilicher Staatsschutz“ des LKA Baden-Württemberg. Der Zeuge hat den SEK-Beamten Nr. 4, der Beifahrer im Transporter war, vernommen. In seiner Vernehmung habe Nr. 4 die Anfahrt zum Wohnhaus und den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn beschrieben. Man habe „Polizei!“ gerufen. „Mehrfach und lautstark“. Dann habe Nr. 4 über eine Frau, die aus dem Dachfenster schaute, gesprochen. Sie habe „heftig gestikuliert“. Als der SEK-Beamte seinen Scheinwerfer zur Frau richtete, habe sie das Fenster geschlossen und verlassen.

Dann berichtet Nr. 4 über die ersten Schüsse sowie über die Schüsse auf den Transporter. Letztere hätten geklungen, als sei der Wagen über Kieselsteine gefahren. Erst im Laufe der Schüsse habe er realisiert, dass Projektile einschlagen. Der Einschuss in die Fensterscheibe, Stirnhöhe, habe ihn „sehr beeindruckt“. Im Zuge der Evakuierung des verletzten SEK-Beamten Nr. 10 habe er seine Beine abgebunden, um einen starken Blutverlust zu vermeiden. Nach den Ausführungen des Ersten Kriminalhauptkommissars thematisiert der Vorsitzende Richter die Auswertung zweier Kontobewegungen vom März und April 2022. Der Angeklagte Ingo K. hat Waffenzubehör gekauft – nur wenige Wochen vor der Bluttat vom 20. April. Um 10:06 Uhr wird der Zeuge entlassen.

Verfremdet und verschleiert
Der Vorsitzende Richter kündigt an, die SEK-Beamten Nr. 8, 10 und 16 per Videoschalte zu vernehmen. Nach einer Pause präzisiert er, die SEK-Beamten hätten eine „besondere Schutzbedürftigkeit“. Der Monitor, der bislang am Rande des Saales stand, steht fortan in der Mitte. Er zeigt in die Richtung des Vorsitzenden Richters. Das Publikum nimmt lediglich die Akustik wahr. Im Monitor sagt ein Polizist, die SEK-Beamten würden sprachlich und optisch „verschleiert“. Der Polizist testet die Verfremdung, dann beginnt die Vernehmung des SEK-Beamten Nr. 10.

Der Vorsitzende Richter thematisiert die Inhalte der Einsatzbesprechung. Der Zeuge sagt, man habe aufgrund der „Reichsbürger“-Ideologie mit Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen gerechnet. Dass eine Waffe eingesetzt werde, sei eine Möglichkeit gewesen. Aber: Er persönlich habe nicht mit dem Einsatz gerechnet. Der Zeuge spricht über die Anfahrt, über die Öffnung des Zauns und des Rollladens der Terrassentür. Er habe den Trennschleifer angesetzt und geschnitten. Als er das Werkzeug wechselte, habe er einen Knall wahrgenommen. Einen Schuss. Der zweite und dritte Schuss waren Treffer. Er habe die Beschädigungen im Rollladen gesehen und realisiert: Das sind Schüsse aus dem Inneren der Wohnung. Der Zeuge schildert sein Zu-Boden-gehen und seine Evakuierung. Er habe, nach der Ankunft im Transporter, „sehr viele“ Schüsse gehört. Der SEK-Beamte Nr. 3 habe die medizinische Erstversorgung übernommen. Später sei er ins Krankenhaus gebracht und operiert worden.
Spoiler
Bis heute eine Belastung
Auf die Frage eines Richters, wie der Geschädigte mit der Tat umgehe, erzählt er, der Einsatz belaste ihn noch heute. „Es holt mich regelmäßig ein“, betont er. Wenn Kolleg*innen über den Einsatz sprechen, merke er, wie es ihm Tränen in die Augen treibe. Die Tat habe ihn und sein engstes Umfeld stark getroffen.

Der Richter fragt, ob der Zeuge den Rollladen, geschützt durch einen Schutzschild, hätte öffnen können. Er antwortet: „nur sehr schwer“. Nachdem er mit dem Trennschleifer herangetreten sei, habe er seinem Kollegen Nr. 16 gesagt, der einen Schutzschild trug, er brauche mehr Platz, um den Rollladen öffnen zu können.

Nach Fragen seiner Verteidigung hat Ingo K. die Möglichkeit, Fragen an den Zeugen zu stellen. Der Angeklagte nutzt sein Fragerecht, um eine Entschuldigung auszusprechen. „Das tut mir wirklich weh“. Und: „Ich bitte um Verzeihung.“ Die Vernehmung des Zeugen ist um 11:25 Uhr beendet.

Der Vorsitzende Richter begrüßt den SEK-Beamten Nr. 16 und thematisiert die Einsatzbesprechung und die Annäherung an das Wohnhaus. Der Zeuge äußert, er sei im Transporter gewesen und habe „Polizei!“ gerufen. Als sein Kollege Nr. 10 den Rollladen öffnete, sei er an seiner Seite gestanden. Der Kollege habe das Werkzeug wechseln wollen. Nun, schildert der Zeuge, sei seine Erinnerung „verzerrt“. Er habe „Nadelstiche“, dann Einschläge im Schild gespürt. Sofort habe er das Feuer erwidert. Kurze Zeit später habe er den Ruf einer männlichen Stimme gehört: „Verpisst Euch, ihr …“

Zwei Beweisanträge eingebracht
Der Zeuge schildert, er habe die leichten Verletzungen und die psychische Belastung gut überstanden. Nun spricht der Vorsitzende Richter über die Festnahme. Der Zeuge schildert, er habe gesehen, wie Ingo K. mit Max A., dem Sohn des Vermieters Heiko A., die Wohnung verlassen habe. In Anbetracht der Geschehnisse sei Ingo K. äußerst gelassen aufgetreten. Er habe „sehr viel geredet“ und stets betont, weder Nazi noch „Reichsbürger“ zu sein. Geflüchtete seien „Verbrecher“ und „Vergewaltiger“, Polizist*innen seien „gute Jungs“, aber kämpften „auf der falschen Seite“. Er habe behauptet, man hätte bloß klingeln brauchen, dann hätte er die Waffe abgegeben. Im Falle zweier Fragen zum SEK-Einsatz verweist der Zeuge auf seine beschränkte Aussagegenehmigung. Rechtsanwältin Combé bittet, Rücksprache mit der Kommandoführung zu halten. Nach einer Pause, in der Nr. 16 mit dem stellvertretenden Kommandoführer gesprochen hat, gibt der Zeuge eine Auskunft über den Schutz seines Kollegen Nr. 10. Um 12:45 Uhr ist die Vernehmung beendet.

Nach der Mittagspause erhält Rechtsanwalt Seifert die Gelegenheit, zwei Beweisanträge einzubringen. Er fordert, Ingo K.s ehemalige Wohnungen in Rüsselhausen und Bobstadt in Augenschein zu nehmen. Im Fall Bobstadt heißt es, die Inaugenscheinnahme könne belegen, dass der Rollladen blickdicht geschlossen war. Ausführlich begründet der Staatsanwalt, warum der Strafsenat die Anträge ablehnen sollte. Nun berät der Senat über die Beweisanträge.

Ein Befangenheitsantrag abgewiesen
Der Vorsitzende Richter setzt mit der Vernehmung des SEK-Beamten Nr. 8 fort. Der Zeuge sagt aus, in der Einsatzbesprechung sei die „Reichsbürger“-Ideologie und die Gefahr, Ingo K. könne eine Waffe einsetzen, thematisiert worden. Im Rahmen des SEK-Einsatzes sei Nr. 8 mit Kollegen im SUV gesessen. Er sei „Sicherungsschütze“ gewesen und an der Dachluke des Fahrzeugs gestanden; dort habe er die Öffnung des Rollladens und die ersten Schüsse beobachten können. Der Zeuge sagt, jemand habe „Drecks♥♥♥e“ gerufen. Als der Vorsitzende Richter den Beschuss des SUV anspricht, nennt der Zeuge die Einschläge in der Dachluke. Daraufhin habe er die Luke geschlossen. Dann folgen Berichte über den Brand und die Festnahmen.

Der Zeuge schildert, das Verhalten von Ingo K. sei „kasperhaft“ gewesen. Er habe gelacht und keineswegs den Eindruck erweckt, ihn würde die Situation belasten. Der Zeuge wird um 14:55 Uhr entlassen. Zwei Polizisten schieben den Monitor von der Mitte wieder an den Rand des Saales. Dann wird eine Zeugin in den Saal begleitet. Sie ist Mitte 20 und Polizeioberkommissarin im LKA Baden-Württemberg, ihre dunkelbraunen Haare sind in einem Dutt hochgesteckt. Ihre Aufgabe lag in der Auseinandersetzung mit einigen Dokumenten. Schreiben an das Landratsamt, diverse Musterschreiben aus dem Netz, handschriftliche Zettel. Die Zeugin spricht über das „Reichsbürger“-Vokabular in den Dokumenten und wird danach entlassen.

Abschließend verkündet der Vorsitzende Richter, der Befangenheitsantrag gegen die Sachverständige, die ein Gutachten zur „Reichsbürger“-Ideologie vortrug, werde zurückgewiesen. Es heißt, das Misstrauen sei „nicht gerechtfertigt“ und „fernliegend“. Die Sitzung endet um 15:30 Uhr.
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https://www.belltower.news/reichsbuergerprozess-bobstadt-ich-bitte-um-verzeihung-153097/
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #40 am: 17. Oktober 2023, 21:38:01 »
Zeit/Störungsmelder vom 17.10.23
Zitat
Radikal belesen
Reichsbürger Ingo K. soll versucht haben, Polizisten zu erschießen. Die antisemitische Buchreihe "Anastasia" könnte eine Rolle bei seiner Radikalisierung gespielt haben.

Ingo K. hat sich festgelegt. In seinem Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart behauptet er, er sei kein Reichsbürger. Auch die Indizien ändern nichts an seiner Aussage: K. besaß einen Ausweis, ausgestellt von einer sogenannten Reichsdruckerei, deren Klientel eben gerade Reichsbürger sind. In Behördenschreiben behauptete er, die "BRD" sei ein "besetztes Land" und eine "Firma". Das typische Vokabular der Szene.

Ingo K. steht seit April wegen mehrfachen versuchten Mordes vor Gericht. Rund ein Jahr vor Verfahrensbeginn wollte ein Polizeikommando auf dem Hof in Bobstadt, einem 400-Seelen-Dorf im Nordosten Baden-Württembergs, auf dem K. lebte, seine Pistole vom Typ Glock einziehen. Daraufhin soll der Mittfünfziger in Richtung der Beamten geschossen haben. Die Bundesanwaltschaft betont in der Anklageschrift, K. habe in den Polizisten lediglich Repräsentanten der angeblich besetzten Bundesrepublik gesehen. ...
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-10/reichsbuerger-ingo-k-anastasia-radikalisierung
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #41 am: 18. Oktober 2023, 16:56:54 »
Zitat
Schüsse bei Razzia in Boxberg
"Reichsbürger" soll "Jagd auf Polizei gemacht haben"
18.10.2023, 15:22 Uhr

In Baden-Württemberg schießt Ingo K. bei einer Razzia auf Polizisten, verletzt dabei zwei Beamte. Wegen mehrfachen versuchten Mordes steht er nun vor Gericht. Der Bundesanwaltschaft zufolge haben sich die Vorwürfe in vollem Umfang bestätigt.

Der Angeklagte im "Reichsbürger"-Prozess um Schüsse im badischen Boxberg hat sich aus Sicht der Bundesanwaltschaft des mehrfachen versuchten Mordes schuldig gemacht. Ingo K. habe bewusst und zielgerichtet "regelrecht Jagd auf Polizeibeamte gemacht", sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft beim Plädoyer im streng gesicherten OLG-Prozessgebäude in Stuttgart-Stammheim.

Lediglich dem Zufall sei es zu verdanken, dass es nicht zu tödlichen Verletzungen gekommen sei. In der Verhandlung hätten sich die Tatvorwürfe in vollem Umfang bestätigt. K. soll im April 2022 in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) mit einem Schnellfeuergewehr auf die Beamten geschossen und zwei von ihnen verletzt haben, weil sie seine Wohnung durchsuchen wollten.

Die Schüsse hatte der damals 54-Jährige durch die fast komplett heruntergelassenen Rollläden im Wohn- und im Schlafzimmer abgegeben und erst nach etwa zwei Stunden aufgegeben. In seinem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör.

"Reichsbürger" und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu - Tendenz steigend.

Quelle: ntv.de, lar/dpa
https://www.n-tv.de/panorama/Reichsbuerger-soll-Jagd-auf-Polizei-gemacht-haben-article24472968.html
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #42 am: 22. Oktober 2023, 20:01:04 »
Oh, es wird sogar schon plädiert ... ???

Beinahe verpaßt.


Zitat
„Reichsbürgerprozess“ um Schüsse in Boxberg
Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafe
18.10.2023 - 15:22 Uhr

Im so genanten Reichsbürgerprozess erhebt die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten: Der Mann habe sich des mehrfachen versuchten Mordes schuldig gemacht.

Die Bundesanwaltschaft fordert im „Reichsbürger“-Prozess um Schüsse auf Polizisten im badischen Boxberg eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Zudem beantragte die Vertreterin des Generalbundesanwalts am Mittwoch im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts in Stuttgart-Stammheim Sicherungsverwahrung für den 55-Jährigen.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.reichsbuergerprozess-um-schuesse-in-boxberg-angeklagter-habe-jagd-auf-polizeibeamte-gemacht.f2c0c84a-cb81-4396-bfb0-0cdc3ae0923c.html
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #43 am: 6. November 2023, 08:13:34 »
(Im Artikel viele Bildchen)

Zitat
"Jagd auf Polizisten" – Verteidigung hat im Boxberger "Reichsbürger"-Prozess das Wort

Ein mutmaßlicher sogenannter Reichsbürger wehrt sich gegen die Durchsuchung seiner Wohnung in Boxberg-Bobstadt durch die Polizei und Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos. Die Polizisten finden sich in einem Kugelhagel wieder. Am Montag schildert die Verteidigung ihre Sicht auf die Geschehnisse.

von   dpa und   unserer Redaktion
06. November 2023, 07:13 Uhr  |  Update: 06. November 2023, 07:58 Uhr

Für Schüsse auf ein Spezialeinsatzkommando in Boxberg-Bobstadt (Main-Tauber-Kreis) sollte ein mutmaßlicher sogenannter Reichsbürger aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden. Die Beamten hatten seine Wohnung durchsuchen wollen, um ihm eine Pistole abzunehmen, für die er keine Erlaubnis mehr besaß. Sie fanden sich allerdings im Kugelhagel wieder, ein Beamter wurde schwer verletzt.

Die Bundesanwaltschaft hatte dem Angeklagten in ihrem Plädoyer vorgeworfen, er habe "Jagd auf Polizeibeamte" gemacht. Ihm wird vierfacher versuchter Mord vorgeworfen.  Am Montag wird die Verteidigung ihre Sicht formulieren. Ein Termin für ein Urteil nach fast 30 Verhandlungstagen steht noch nicht fest.

Reichsbürger in Boxberg soll auf Polizeibeamten geschossen haben

Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe beantragte die Staatsanwaltschaft Mitte Oktober Sicherungsverwahrung für den heute 56-jährigen Angeklagten. Der Mann soll im April vergangenen Jahres im Main-Tauber-Kreis mit einem Schnellfeuergewehr auf die Polizeibeamten geschossen haben. Ein Beamter wurde von mehreren Geschossen ins Bein getroffen. Im Haus des Schützen fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör.

Laut Darstellung der Bundesanwaltschaft wollte der Angeklagte verhindern, dass seine Waffen gefunden und sichergestellt werden - und die Polizei von seinem Grundstück fernhalten. Sie spricht von einer «massiven Gewaltbereitschaft».

Angeklagter spricht von "Filmriss"

Im Prozess hatte der Mann zwar zugegeben, geschossen zu haben. Ihm sei aber nicht bewusst gewesen, wer draußen vor der Tür stehe. Ihn hätten Explosionen, Schüsse und Schreie geweckt, er habe nur seinen kranken Sohn schützen wollen. Dann habe er einen Filmriss gehabt.

«Reichsbürger» und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu – Tendenz steigend. Auch in der Region Heilbronn und Hohenlohe sind sogenannte Reichsbürger in der Vergangenheit auffällig geworden.
https://www.stimme.de/ueberregional/baden-wuerttemberg/nachrichten/verteidigung-im-boxberger-reichsbuerger-prozess-erwartet-art-4858635


Da die StA schon plädiert hat, vermute ich mal, die Verteidigung „schildert“ nicht nur unverbindlich „ihre Sicht der Dinge“, sondern hält das Plädoyer.

Aber juristisch gesehen bin ich selbstverständlich Laie und habe keine Ahnung.   ???
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Re: Versuchter Polizistenmord in Boxberg am 20. April 2022
« Antwort #44 am: 6. November 2023, 09:04:09 »
Zitat
Im Prozess hatte der Mann zwar zugegeben, geschossen zu haben. Ihm sei aber nicht bewusst gewesen, wer draußen vor der Tür stehe. Ihn hätten Explosionen, Schüsse und Schreie geweckt, er habe nur seinen kranken Sohn schützen wollen. Dann habe er einen Filmriss gehabt.

Ah ja. Er wird in der Nacht oder am frühen Morgen geweckt (durch "Schüsse und Explosionen"? So viel Phantasie möchte ich auch mal haben...), ist sofort voll koordiniert und hat gleich eine automatische Waffe zur Hand? Ich kann ja noch nachvollziehen, wenn jemand aus Paranoia einen Baseballschläger neben dem Bett hat - aber eine MPi mit offenbar reichlich Reservemunition (wenn allein einer der Beamten durch mehrere Schüsse getroffen wurde, denke ich, dass er da mehr als ein Magazin zur Hand hatte)?
Ich hoffe, dass sich das Gericht durch diese phantasievolle Uminterpretation der Geschehnisse nicht beeindrucken lässt.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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